Osnabrück (epd). In Niedersachsen gibt es nach Informationen der «Neuen Osnabrücker Zeitung» vom Sonnabend Ärger um die Folgekosten der Inklusion an den Schulen. Einem Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge sollen die 171 Schulen in freier Trägerschaft dabei nicht berücksichtigt werden. Die CDU will den Entwurf deshalb bei einer Abstimmung am Dienstag im Kultusausschuss ablehnen. Auch die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Niedersachsen fordert Änderungen. Das Kultusministerium will das prüfen.
Das rot-grüne Kabinett hatte den Entwurf bereits Anfang Oktober verabschiedet. Er sieht im laufenden Haushaltsjahr Finanzhilfen von 11,7 Millionen Euro und ab 2016 dann jährlich 20 Millionen Euro vor, um beispielsweise Umbauten an Gebäude zu finanzieren. Vor Inkrafttreten muss noch der Landtag zustimmen, zuerst sollte jetzt der Ausschuss beraten. Der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Kai Seefried, sagte dazu, der Entwurf sei nicht beratungsreif.
Die CDU will deshalb eine Verschiebung der Ausschusssitzung beantragen und einen Änderungsantrag einbringen, der die 171 freien und 2.754 staatlichen Schulen finanziell gleich behandelt. Seefried kritisiert eine «bewusste Politik des Kultusministeriums: Dort sind Schulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft schlichtweg wohl nicht gewünscht».
Auch Heike Thies, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen, forderte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» eine Lösung. Für freie Träger sei es kaum möglich aus eigener Kraft etwa den Bau eines Fahrstuhls zu finanzieren.
Das Kultusministerium verwies auf Anfrage der Zeitung darauf, dass Kinder mit Behinderungen an öffentlichen Lehranstalten einen Rechtsanspruch auf Beschulung hätten. Dies sei bei freien Schulen nicht der Fall. Es werde aber geprüft, «ob und wie eine Beteiligung des Landes für insbesondere bauliche Maßnahmen der freien Träger erfolgen kann», erklärte eine Sprecherin.