Osnabrück (epd). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die am 1. September in Kraft tretende Regelung zur Patientenverfügung verteidigt. Danach könne jeder Patient, wenn er bei Bewusstsein sei, eine Behandlung ablehnen, selbst wenn sie aus Sicht der Ärzte vernünftig erscheine, sagte die Ministerin am Dienstag in Osnabrück beim Besuch eines evangelischen Altenheims. Die Patientenverfügung regele, dass dieses Selbstbestimmungsrecht auch dann gelte, wenn er nicht mehr bei Bewusstsein sei. Die Regelung wurde im Juni im Bundestag beschlossen.
In einer Patientenverfügung könne jeder Mensch festlegen, wie er ärztlich behandelt werden wolle, wenn er aufgrund einer schweren Erkrankung seinen Willen nicht mehr äußern könne, sagte Zypries. Dies sei freiwillig: «Kein Arzt, kein Altenheim darf eine solche Verfügung verlangen.» Die Verfügung sei verbindlich, Ärzte und Betreuer müssten sich daran halten. Eine Beratung durch Ärzte, Hospizdienste oder Betreuungsvereine sei ratsam, betonte die Ministerin.
Die Patientenverfügung gelte außerdem für jede Lebensphase, in denen sich schwer kranke Menschen nicht mehr äußern könnten. Die neue Regelung sei somit ausdrücklich nicht auf lebensbedrohliche Krankheiten begrenzt. Damit werde sichergestellt, dass auch ein Wachkoma-Patient etwa im Falle einer Lungenentzündung nicht mit Antibiotika behandelt werde, wenn er dies selbst zuvor so festgelegt habe.
Der Osnabrücker Superintendent Friedemann Pannen begrüßte es, dass vom 1. September an die Frage der Patientenverfügung endlich gesetzlich geregelt sei. Die neue Regelung fördere zudem die Kommunikation über Tabuthemen wie Tod und Sterben. Er selbst hätte es allerdings für sinnvoll gehalten, die Verfügung auf tödliche Erkrankungen zu begrenzen, sagte er. Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen müsse manchmal gegenüber der Fürsorgepflicht des Staates zurücktreten. Das könne zum Beispiel bedeuten, dass etwa psychische Kranke und Demente auch gegen ihren mutmaßlichen Willen behandelt würden.