Zum Hauptinhalt springen

Viel Bürokratie, die die Freiräume junger Menschen zerstört und ehrenamtlich getragene und selbstorganisierte Jugendarbeit erschwert: Dies befürchtet die Evangelische Jugend Oldenburg (ejo), wenn eine geplante Änderung im Sozialgesetzbuch den Bundestag passiert. Um dies zu verhindern, hat die ejo eine Online-Petition gestartet, die noch bis Mittwoch läuft und dann an die Bundestagsabgeordneten im Oldenburger Land übergeben werden soll.


Stein des Anstoßes ist der Paragraf 48b im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, der nach dem Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geändert werden soll. Künftig würden dann alle EINRICHTUNGEN der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Meldepflicht unterliegen, wie sie bisher nur für Kitas und stationäre Einrichtungen gilt. Der Deutsche Bundesjugendring geht von mehr als 20.000 direkt betroffenen Einrichtungen aus. Da die Nichteinhaltung der Meldepflicht bußgeldbewehrt ist, entsteht das Risiko, dass vielen Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit in Unkenntnis der Regelung Bußgelder drohen.


Was eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit ist, wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Dies kann ein kleiner Jugendtreff ebenso sein wie beispielsweise der Raum einer Kirchengemeinde, der einmal pro Woche als offener Treffpunkt für Jugendliche dient. Darüber hinaus muss ein so genanntes „Schutzkonzept“ mit dem Jugendamt abgeschlossen werden. Aber wer dies konkret abschließen muss, ist im Gesetzentwurf ebenfalls nicht klar geregelt – und würde insbesondere die kleinen Jugendtreffs vor erhebliche Probleme stellen.

 

In einem Video erklärt ejo-Bildungsreferentin Farina Hubl, worum es beim Paragraf 48b geht:


<iframe src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/Gwb83IvASdU?rel=0" frameborder="0" height="276" width="490"></iframe>

 


Weitere Infos und Unterlagen zum Thema gibt es beim Deutschen Bundesjugendring.


In der Summe befürchtet die Evangelische Jugend viel Bürokratie – übrigens auch für die Jugendämter, die nicht dem Schutz der Kinder und Jugendlichen dient, sondern die Arbeit und die Bereitschaft sich zu engagieren hemmen würde. Daher lehnt die ejo den Paragraf 48b deutlich ab und hat bereits sämtliche Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse sowie die Bundestagsabgeordneten aus dem Gebiet der oldenburgischen Kirche angeschrieben. Zudem hat sie eine Online-Petition gestartet, die bis dato bereits mehr als 3.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Wer die Petition unterzeichnen möchte, hat noch bis Mittwoch Zeit dazu:

 

Zur Petition der Evangelischen Jugend Oldenburg

  

ejo-Bildungsreferentin Farina Hubl erklärt, worum es beim Gesetzentwurf der Bundesregierung geht. Bild: ejo