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Hannover (epd). Das Land Niedersachsen hat die Verordnung zu den Kontaktbeschränkungen angesichts der Corona-Pandemie präzisiert. Die Verordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt, stellt unter anderem klar, dass Besuche zur Begleitung sterbender Angehöriger im Grundsatz erlaubt sind. «Menschen das Recht zu verwehren, sich von ihren sterbenden Angehörigen zu verabschieden, und Sterbenden das Recht zu verwehren, noch einmal Abschied zu nehmen, wäre auch angesichts einer Corona-Infektionslage nicht wirklich sachgerecht und angemessen», sagte Claudia Schröder vom Krisenstab der Landesregierung am Dienstag in Hannover.

 

Zahlenbegrenzungen gibt es dabei nicht. Üblicherweise kämen zur Begleitung eines sterbenden Menschen nur kleine Gruppen zusammen, sagte Schröder. Nach den neuen Regelungen soll es auch weiterhin möglich sein, sterbende Angehörige in einem Alten- oder Pflegeheim zu besuchen. Die Heimbetreiber sind laut Schröder angehalten, dafür besondere Wege und Zugänge zu schaffen, damit die Besucher nicht in Kontakt mit anderen Heimbewohnern kommen. Falls ein Mensch infolge der Atemwegserkrankung Covid-19 im Sterben liegt, sind Besuche im Pflegeheim oder auf der Intensivstation eines Krankenhauses nur in Schutzkleidung möglich.

 

Die Regelung zur Sterbebegleitung habe zu vielen Fragen geführt, sagte die Abteilungsleiterin des Sozialministeriums. Nicht alle Sterbenden wollten sich im Kreis der Familie oder Verwandten verabschieden. «Wir haben viele Lebensformen in unserem Land», sagte Schröder. Diese Vielfalt spiegele sich auch im Sterbeprozess. «Die Familie kann für viele Menschen auch ein soziales Umfeld sein, das wollen wir in keinster Weise einschränken.»