Hannover (epd). Niedersachsen will behinderte Menschen entschädigen, die als Kinder in Heimen unter restriktiven Erziehungsmaßnahmen und Gewalt gelitten haben. Das Landeskabinett habe der Gründung der Stiftung «Anerkennung und Hilfe» durch den Bund, die Länder und die Kirchen zugestimmt, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.
Die Stiftung werde Hilfen für die Menschen anbieten, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 und in der ehemaligen DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht erfahren hätten. Sie werde am 1. Januar 2017 ihre Arbeit aufnehmen.
Das Bundeskabinett hatte am 9. November die Gründung beschlossen. Das Bundessozialministerium geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sich rund 24.000 Menschen melden könnten.
Bereits seit längerem gibt es Fonds für Opfer der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik und der DDR. Behinderte Heimkinder gingen bislang leer aus. «Endlich erhalten auch diese Menschen Aufmerksamkeit und Entschädigungen», sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Sie sollten auch Gelegenheit bekommen, über ihr Schicksal zu sprechen. Das sei ein wichtiger Aspekt des Hilfesystems, betonte die Ministerin.
Betroffene können sich den Angaben zufolge bis Ende 2019 melden. Sie könnten pauschale Geldleistungen in Höhe von 9.000 Euro sowie gegebenenfalls Rentenersatzleistungen von bis zu 5.000 Euro erhalten. Dazu werde das Land eine qualifizierte Anlauf- und Beratungsstelle einrichten. Die Stiftung solle das begangene Unrecht zudem wissenschaftlich aufarbeiten.