Berlin/Bremen (epd). Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine Checkliste mit Mindeststandards zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Meist sind diese Standards nach den Erfahrungen des Bremer Jungenbüros aber nicht erfüllt. Hier zentrale Forderungen:
- Zu den personellen Standards zählt Rörig gleichermaßen weibliche wie männliche Helfende, die ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und vor ihrem Einsatz über das Thema sexuelle Gewalt informiert worden sind.
- Unter den räumlichen Standards führt Rörig abschließbare Toiletten auf ebenso wie geschlechtergetrennte Duschmöglichkeiten und einen betreuten Spiel- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche. Eine separate Unterbringung alleinstehender Mütter mit Kindern gehört auch dazu.
- Zu den Informations- und Hilfsangeboten zählt der Missbrauchsbeauftragte eigene Informationen für geflüchtete Kinder besonders zu ihren Rechten. Außerdem einen Notfallplan, der vermittelt, was bei Verdacht auf sexuelle Gewalt zu tun ist sowie Kooperationen der Flüchtlingsunterkunft mit einer Beratungsstelle und eine Ansprechperson, an die man sich bei Verdacht wenden kann - im Bedarfsfall mit Unterstützung eines Dolmetschers.