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Hannover (epd). Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) hat die Kritik des Landesrechnungshofes an der Vergabe von Lotteriemitteln an die Wohlfahrtsverbände zurückgewiesen. Zu strenge Vorgaben des Landes für die Mittelverwendung widersprächen der historisch gewachsenen und sozialpolitisch begründeten Aufgabenteilung zwischen Staat und freier Wohlfahrt, sagte sie am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Landesrechnungshof hatte in der vergangenen Woche kritisiert, das Land kontrolliere zu wenig, wie die Fördergelder von jährlich 20,25 Millionen Euro durch die Verbände verwendet würden. Zudem seien Teile der Förderung wettbewerbsverzerrend, hieß es im Jahresbericht.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe erklärte am Dienstag, er erwäge derzeit, ob ein juristisches Vorgehen gegen die Förderpraxis erfolgsversprechend sei. In dem Verband ist ein Teil der privaten Pflegeanbieter zusammengeschlossen. «Was uns ärgert, ist die Behauptung, es wäre wettbewerbsverzerrend», sagte der Jurist und Fachreferent Ralf Klunkert. Für konkrete Planungen müsse die Vereinbarung der Wohlfahrtsverbände mit dem Land geprüft werden.

Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, Diakonie-Chef Christoph Künkel, bekräftigte den Fürsorgeauftrag der Verbände. «Die dem Gemeinwohl verpflichtete Freie Wohlfahrt hat zum Unternehmensziel die möglichst gute Pflege der Menschen und die Teilnahme am Fürsorgeauftrag des Staates.» Daraus ergebe sich die Förderung durch Landesmittel: «Damit verbunden ist der Verzicht auf gewerbliche Gewinnerzielung und eine Kapitalmehrung der Eigner.»

Ministerin Rundt stellte sich vor die Verbände. Die Wahrnehmung sozialstaatlicher Aufgaben durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege hätten sich seit Jahrzehnten bewährt. «Wir werden in diesem Punkt ebenso wenig dem Landesrechnungshof folgen können wie die vorherigen Parlamente und Regierungen.» An dieser Stelle müssten die historischen und sozialpolitischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Allerdings werde das Ministerium der Mahnung der Rechnungsprüfer, dass Wettbewerbsverzerrungen in der Pflege zu vermeiden seien, sorgfältig nachgehen.

Zur Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gehören die Diakonie und die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, das Rote Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband sowie die Jüdische Wohlfahrt. Sie unterhalten nach Ministeriumsangaben zusammen rund 6.000 gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen mit über 200.000 hauptberuflich Beschäftigten.