Hannover/Bremen (epd). Die ablehnende Haltung privater und kommunaler Arbeitgeber zu einem allgemeingültigen Tarifvertrag für Auszubildende in der Bremer Altenpflege verhindert nach Auffassung der Diakonie eine zukunftsfeste Altenpflege im kleinsten Bundesland. Ein solcher Tarifvertrag sei wichtig für den beruflichen Nachwuchs, sagte am Mittwoch der Vorsitzende des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen, Rüdiger Becker. Im paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Tarifausschuss des Landes Bremen wurde am Dienstag ein allgemeingültiger Tarifvertrag durch ein Patt blockiert.
Bremens Arbeitssenator Martin Günthner (SPD) kann deshalb einen bereits zwischen Wohlfahrtsverbänden und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Ausbildungs-Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklären. Das wäre nur mit einem positiven Votum möglich gewesen. Zum gleichen Thema steht die Entscheidung am 10. Dezember im Tarifausschuss des Landes Niedersachsen an.
Zwar sei Wettbewerb im Ringen um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sinnvoll, räumte Becker als Chef des diakonischen Arbeitgeberverbandes ein. Dieser Wettbewerb dürfe aber nicht zulasten der ohnehin nicht üppigen Einkommen der Pflegekräfte geschehen. «Wenn wir hier nicht tarifvertragliche Standards gewährleisten, werden wir bald nicht mehr genügend Menschen finden, die diese dringend notwendige Arbeit machen wollen», warnte Becker.
In Niedersachsen und Bremen hatten sich im Februar die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaft ver.di auf einen Tarifvertrag für Auszubildende in der Altenpflege verständigt. Die Regelung ist bundesweit ein Novum und gilt als Meilenstein auf dem Weg zu einem flächendeckenden Tarifvertrag für die gesamte Pflege.
Für private und kommunale Träger gilt der Vertrag allerdings nicht. Deshalb beantragten die Vertragspartner, das Tarifwerk vom SPD-geführten Wirtschaftsministerium für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, was allerdings wie in Bremen nur mit einem entsprechenden Votum des Landes-Tarifausschusses möglich ist. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände drücken besonders die privaten Pflegeanbieter die Löhne und dominieren mit Billigpreisen den Pflegemarkt in Niedersachsen.
Für eine Allgemeinverbindlichkeit war in der Vergangenheit Voraussetzung, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als die Hälfte der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Nach dem im August 2014 in Kraft getretenen Tarifautonomiestärkungsgesetz kann ein solches Vertragswerk nun für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, etwa, um die Zukunft einer Branche zu sichern.