Die Bertelsmann Stiftung hat eine Personalausstattungsquote für Kitas errechnen lassen. Demnach hinken die meisten Kindertagesstätten den pädagogischen Anforderungen hinterher. Niedersachsen und Bremen stehen zumindest im Bundesvergleich gut da.
Gütersloh/Hannover (epd). Nur wenige Kindertagesstätten in Deutschland sind einer Studie zufolge personell optimal aufgestellt, um den wachsenden pädagogischen Anforderungen durch Inklusion oder sprachliche Vielfalt gerecht zu werden. Gerade einmal jede siebte Kita weist 100 Prozent der wissenschaftlich empfohlenen Personalbesetzung auf, um eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung zu gewährleisten, wie die Bertelsmann Stiftung am Mittwoch in Gütersloh mitteilte. Niedersachsen und noch mehr Bremen stehen zumindest im Vergleich unter den Bundesländern gut da.
So weisen laut Studie Baden-Württemberg (35,6 Prozent), Bremen (31,6 Prozent) und Niedersachsen (19,9 Prozent) die höchsten Anteile von Kitas auf, deren Personalausstattung den wissenschaftlichen Empfehlungen der Stiftung entspricht. Bayern kommt immerhin in dieser Gruppe auf eine Quote von 12,3 Prozent, Nordrhein-Westfalen auf 6,4 Prozent, das Saarland auf 5 Prozent. Die anteilig meisten Kitas, in denen nur 60 Prozent oder weniger der eigentlich benötigten Fachkräfte vorhanden sind, gibt es demnach in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (jeweils 84 Prozent) sowie in Sachsen-Anhalt (76 Prozent).
Es besteht aber insgesamt Handlungsbedarf, hieß es. Für eine bedarfsgerechte Förderung, insbesondere von Kindern mit Behinderung oder mit nicht deutscher Herkunftssprache, müssten mehr Kita-Teams in Deutschland personell besser aufgestellt sein.
Hintergrund der Studie ist das geplante Kita-Startchancen-Programm. Dies hat die Bundesregierung aus Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, um die Teilhabe von Kita-Kindern mit besonderen pädagogischen Anforderungen zu verbessern. Die Gütersloher Bertelsmann Stiftung schlägt eine zusammen mit dem ÖIF entwickelte Personalausstattungsquote für Kitas als Förderinstrument vor. «Chancengerechtigkeit kann es nur geben, wenn es gelingt, auf alle Kinder entsprechend ihrer Bedarfe einzugehen», sagte Anette Stein, Direktorin des Bereichs «Bildung und Next Generation» der Stiftung.
Für die Personalausstattungsquote wurden die bisher empfohlenen Personalschlüssel in Kitas (1 zu 4 bei Kleinkindern sowie 1 zu 9 bei über Dreijährigen) mit den aktuellen Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik abgeglichen. In Anlehnung an die Kinderbildungsgesetze in Niedersachsen und Bayern werden zusätzliche Personalstunden für Kita-Kinder mit Behinderungen oder mangelnden Deutschkenntnissen angesetzt.
Die Personalausstattungsquote könne wichtige Anhaltspunkte für die Steuerung des geplanten Kita-Startchancen-Programms liefern, erklärte Stein. Beispielsweise zeige die Studienauswertung, dass die personellen Empfehlungen für eine kindgerechte frühe Bildung bei einem steigenden Anteil an Kindern mit Eingliederungshilfe im Durchschnitt eher erreicht werden als bei einem hohen Anteil ausländischer Kinder. Heißt: Kita-Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung stehen Integrationshelfer zur Seite, Sprachförderung in Deutsch gibt es in den Kindertagesstätten dagegen selten.
«Unsere Daten zeigen, dass viele Kitas noch nicht einmal die fachlich notwendige personelle Grundausstattung für eine gute frühe Bildung aufweisen», sagte Kathrin Bock-Famulla, Expertin für frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung. Daher bestünde die Gefahr, dass die «Startchancen»-Mittel genutzt würden, um die Lücken abzudecken. «Das Programm würde jedoch vor allem dann Wirkung entfalten, wenn die daraus finanzierten zusätzlichen Personalstunden tatsächlich für die Arbeit mit den Kindern mit besonderen Förderbedarfen zur Verfügung stehen», betonte sie.
Laut der Kinder- und Jugendhilfestatistik von 2024 stammten von den rund 3,9 Millionen Kindern unter 14 Jahren in den bundesweiten Kitas und Horten mehr als 870.000 aus einer zugewanderten Familie, in der nicht vorrangig Deutsch gesprochen wird. Rund 99.500 aller Kinder hatten Anspruch auf Eingliederungshilfe.