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Wilhelmshaven/Lüneburg/Hamburg (epd). Die Naturschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) hat ein Urteil zum Kitesurfen im Wattenmeer kritisiert. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gab zwei Surfern recht, die auch außerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche ihrem Sport nachgehen wollten, wie die Organisation am Montag in Hamburg mitteilte. Das Gericht hatte in seiner Begründung festgestellt, dass das Kitesurfen im Küstengewässer des Nationalparks «Niedersächsisches Wattenmeer» schlicht das Befahren einer Bundeswasserstraße mit einem Wasserfahrzeug und damit erlaubt sei. Az.: 4 LC 291/17

 

Die Kitesurfausrüstung bestehend aus Board und Lenkdrache sei als einheitliches Wasserfahrzeug anzusehen, urteilten die Richter. Für das Befahren einer Bundeswasserstraße auch in Naturschutzgebieten und Nationalparks sei das Bundeswasserstraßengesetz maßgeblich. Darin gebe es derzeit kein Verbot für das Kitesurfen. Eine Änderung könne nur vom Bundesverkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erfolgen. Die Bundesländer seien nicht befugt, die Befahrensregelungen für Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten und Nationalparken zu treffen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat Gericht nicht zugelassen. Jedoch kann das Land Niedersachsen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

 

Der Leiter des WWF-Wattenmeerbüros, Hans-Ulrich Rösner, kritisierte die Entscheidung: «Ungeregeltes Kitesurfen im Nationalpark Wattenmeer ist eine schwere Störung für die vielen dort rastenden Wat- und Wasservögel.» In Niedersachsen habe es bislang eine gute Lösung gegeben, indem nur in geeigneten Teilgebieten mit wenigen Vögeln das Kitesurfen zugelassen wurde. So blieben die Vögel im Schutzgebiet geschützt und Kitesurfer konnten ihren Sport ausüben.

 

Um nun Chaos im Nationalpark zu vermeiden, müsse das Bundesverkehrsministerium schnell eine Änderung der Befahrensverordnung für das Wattenmeer auf den Weg bringen und mit dieser auch das Kitesurfen regeln, forderte Rösner. Die neue Verordnung müsse die strengen Standards des europäischen Naturschutzrechts beachten.