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Hannover (epd). Eine vom niedersächsischen Sozialministerium geplante Neuregelung im Bestattungsrecht, künftig das Verstreuen von Totenasche auf dem Friedhof zu erlauben, ist vom Tisch. Das Ministerium habe die entsprechende Passage nach deutlichem Widerspruch der Kirchen aus seinem Gesetzentwurf herausgenommen, erläuterte ein Sprecher von Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) am Donnerstag. Vorangegangen sei eine intensive und sehr persönliche Diskussion im Kabinett, der Ministerrunde der rot-grünen Landesregierung.

   Die Ministerin hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen, das Verstreuen der Asche auf einem eigens dafür vorgesehen Feld eines Friedhofs für zulässig zu erklären. Sie wollte damit Wünschen aus der Bevölkerung entgegenkommen. Es widerspreche der Menschenwürde, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit einer «erdfreien Bestattung» verweigere, argumentierte Rundt.

   Die Kirchen lehnten dies jedoch ab. Wenn Asche auf Wiesen verstreut werde, könne dies dazu führen, dass sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren zertreten oder Aschereste unkontrolliert weitergetragen würden, heißt es in einer Stellungnahme der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Außerdem sei zu befürchten, dass durch das Mähen des Grases Aschereste vermischt mit dem Grasschnitt als Grünabfall entsorgt würden.

   Das Land Bremen hatte das Verstreuen der Asche vor zweieinhalb Jahren als erstes deutsches Bundesland erlaubt, sogar auf privaten Flächen außerhalb von Friedhöfen. Der niedersächsische Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Anlass für die Novelle war die Mordserie des Krankenpflegers Niels H. in Oldenburg und Delmenhorst. Der Gesetzentwurf verschärft deshalb unter anderem die Bestimmungen für die Leichenschau, um Todesursachen genauer erkennen zu können.

epd