Bremen (epd). Der rot-grüne Senat in Bremen hat sich auf eine Änderung des Polizeigesetzes geeinigt, um künftig Wohnraum für Flüchtlinge beschlagnahmen zu können. «Wir können es uns nicht erlauben, Immobilien dauerhaft leer stehenzulassen, während wir gleichzeitig 2.000 Menschen in behelfsmäßigen Notunterkünften wie Zelten und Turnhallen unterbringen», sagte am Dienstag Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne).
Mit dem Gesetz kann Bremen vorübergehend auch gegen den Willen der Eigentümer leerstehende Immobilien nutzen. Dafür soll es dann Entschädigungszahlungen geben. Im Auge hat das Sozialressort Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 300 Quadratmetern. Die bis März 2017 befristete Regelung muss noch von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet werden. Den Gesetzentwurf soll das Parlament bereits im Oktober in erster Lesung beraten.
Zwangsmaßnahmen sollen nur möglich sein, wenn alle Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge ausgelastet sind. Sie setze weiter auf den guten Dialog mit Eigentümern und werde nicht ohne Not beschlagnahmen, sagte Stahmann. «Aber wir können auch nicht hinnehmen, dass Flüchtlinge im Freien schlafen müssen, während zugleich nutzbare Immobilien leer stehen.» Der Bremer Entwurf orientiert sich an einem Hamburger Gesetz, dem die rot-grüne Mehrheit an der Elbe bereits zugestimmt hat.
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www.senatspressestelle.bremen.de und www.soziales.bremen.de