Die ejo wird von zwei Organen geleitet: Von der Vollversammlung, in der zweimal im Jahr die Delegierten aus den Kirchenkreisen zu gemeinsamen Beratungen zusammenkommen, und vom Vorstand, der von der Vollversammlung gewählt wird.
Die Vollversammlung besteht aus 48 stimmberechtigten Delegierten. Mit beratender Stimme wirken die Referentinnen und Referenten des Landesjugendpfarramtes und die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit, die die ejo z.B. in den Gremien der aej oder der aejn vertreten. Die Vollversammlung berät und entscheidet z.B. über Grundsatzfragen der Jugendarbeit und über inhaltliche Schwerpunktsetzungen. Bei der Zusammensetzung der Delegationen aus den Kirchenkreisen ist darauf zu achten, dass es ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen gibt. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Mehrheit der Delegierten Ehrenamtliche unter 27 Jahren sind.
Art der Veranstaltung / Kategorie
Gruppen / Kreise/ Sonstiges
Zielgruppe
Jugendliche / Junge Erwachsene / Frauen / Männer / Konfirmanden
Sie haben in der Pluginkonfiguration eine Ergebnisseite angegeben. Es macht also keinen Sinn das Ergebnislistenplugin mit hier auf dieser Liste anzeigen zu lassen.
Cookie Einstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen