4. außerordentliche Synodentagung am Samstag, 20. September
Am Samstag, 20. September, wählen die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg auf ihrer 4. außerordentlichen Tagung im Gemeindehaus St. Johannes in Oldenburg-Kreyenbrück ein neues nichttheologisches Mitglied des Oberkirchenrates für den Bereich Recht sowie ein nichttheologisches Mitglied des Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen.
Der Wahlvorbereitungsausschuss der Synode hat die Wahl nach den Richtlinien zur Durchführung der Wahlen von Mitgliedern des Oberkirchenrates vorbereitet. Zur Wahl eines nichttheologischen Mitglieds des Oberkirchenrates für den Bereich Recht wurde vorgeschlagen: Oberkirchenrat Hauke Smoor aus der Gemeinde Steinfeld.
Das neue Mitglied des Oberkirchenrates für den Bereich Recht wird Nachfolger von Oberkirchenrat Udo Heinen, der das Amt als nebenamtliches ELKiO/Tobias Frick
Mitglied des Oberkirchenrates seit März 2023 ausübt. Die Wahlperiode endet im Februar 2026.
Für das Amt eines nichttheologischen Mitglieds des Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen kandidiert Oberkirchenrat Sebastian Groß. Groß war im Februar 2023 von der Synode in das Amt als nebenamtliches nichttheologisches Mitglied des Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen gewählt worden. Die Synode der oldenburgischen Kirche hatte auf ihrer 3. außerordentlichen Tagung im März dieses Jahres beschlossen, die Stelle des nichttheologischen Mitglieds des Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen nicht auszuschreiben.
Darüber hinaus wird die Synode auf ihrer 4. außerordentlichen Tagung das Kirchengesetz über das Pfarrvermögen, das Kirchengesetz zur Änderung des Rahmenpfarrstellenplangesetzes und die 6. Änderung der Geschäftsordnung für die Synode der oldenburgischen Kirche beraten.
Die Tagesordnung finden Sie bereits online unter: https://www.kirche-oldenburg.de/kirche-kennen/struktur-gremien/synode/4ao/49-synode
Die Verhandlungen der Synode können im Live-Stream verfolgt werden, der unter dem Kurzlink: kirche-oldenburg.de/synode/live (www.kirche-oldenburg.de/synode/live) angeboten wird.
Wahl eines neuen nichttheologischen Mitglieds des Oberkirchenrates für den Bereich Recht
Im Rahmen der 4. außerordentlichen Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche am 20. September stellt sich der Kandidat für das Amt eines nichttheologischen Mitglieds des Oberkirchenrates für den Bereich Recht am Samstagmittag den Synodalen vor. Die Wahl findet im Anschluss statt.
Oberkirchenrat Hauke Smoor (38) stammt gebürtig aus Osnabrück. Seit Anfang 2022 ist er Oberkirchenrat im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover und Referent für Recht der Auslandsarbeit, kirchliches Verwaltungsrecht, Liegenschaftsrecht und Versicherungswesen. Darüber hinaus ist er Geschäftsführer der Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD und Geschäftsführer der Versicherungskommission der EKD. Smoor wirkte verantwortlich mit bei der Erstellung der Anerkennungsrichtlinie-EKD (April 2025) und der Erstellung der Klimaschutzrichtlinie-EKD (Oktober 2022).
Von 2017 bis Ende 2021 war Smoor Rechtsanwalt bei Berding Rechtsanwälte Partnerschaft in Dinklage. Anfang 2021 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.
Von Ende 2014 bis Ende 2016 absolvierte Smoor den Juristischen Vorbereitungsdienst am Verwaltungsgericht Osnabrück, bei Rechtsinformer.Rechtsanwälte in Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Osnabrück sowie dem Amtsgericht Lingen (Ems), den er mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung abschloss.
Von 2007 bis 2014 studierte Hauke Smoor Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück und Straßburg mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung.
Hauke Smoor ist verheiratet und hat einen Sohn. Er lebt in der Gemeinde Steinfeld und ist Mitglied im Gemeindekirchenrat der Ev.-luth. Kirchengemeinde Steinfeld sowie der Kreissynode im Oldenburger Münsterland.
Wahl eines nichttheologischen Mitglieds des Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen
Bereits am Samstagvormittag findet im Rahmen der 4. außerordentlichen Tagung der 49. Synode die Wahl eines nichttheologischen Mitglieds des Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen statt. Seit März 2023 ist Oberkirchenrat Sebastian Groß nebenamtliches Mitglied des Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen. Er stellt sich nun zur Wahl als nichttheologisches Mitglied des Oberkirchenrates. Im März dieses Jahres hatte die Synode der oldenburgischen Kirche auf ihrer 3. außerordentlichen Tagung beschlossen, die Stelle nicht auszuschreiben.
Oberkirchenrat Sebastian Groß (42) ist seit März 2023 nebenamtliches Mitglied des Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Ihm obliegt die fachliche und disziplinarische Leitung des Dezernates 2 / Betriebswirtschaft und er verantwortet die Finanzsteuerung und das Controlling sowie den Jahresabschluss und den Haushaltsplan. Groß ist Teil der kommissarischen Leitung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung mit ca. 250 Mitarbeitenden und Projektleiter für die Neustrukturierung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der oldenburgischen Kirche.
Bereits seit 2018 ist Sebastian Groß Abteilungsleiter für Finanzen und Vermögen in der Zentralen Dienststelle der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der oldenburgischen Kirche. Zusätzlich war er Lehrbeauftragter am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V.
Groß ist in Detmold aufgewachsen und hat Betriebswirtschaftslehre (2003 – 2008) in Greifswald studiert. Der Diplom-Kaufmann war zunächst wissenschaftliche Hilfskraft (2008), danach Prüfer bei der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münster (2009 – 2012), Controller bei der Johanniter Seniorenhäuser GmbH (2012 – 2013) sowie IT-Systemprüfer und Teamleiter beim Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. (2013 – 2018).
Sebastian Groß ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Der in derzeit drei Dezernate gegliederte Oberkirchenrat ist die oberste Dienst- und Verwaltungsbehörde der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Zur oldenburgischen Kirche gehören 107 Kirchengemeinden gegliedert in sechs Kirchenkreise mit insgesamt knapp 350.000 Gemeindegliedern (Stand 31.12.2024).