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In dieser Situation sind Geflüchtete unter einem hohen Druck. Oft dauert es Jahre, bis eine Aufenthaltsberechtigung ausgesprochen wird. Kirche und Diakonie beraten und begleiten Geflüchtete auf verschiedene Weise. Das gilt auch für Migrant*innen, die aus beruflichen Gründen nach Deutschland kommen, weil hier dringend Fachkräfte gebraucht werden.
Wenn es die gerechtfertigte Befürchtung gibt, dass bei einer Abschiebung oder Rücküberstellung von Geflüchteten Gefahr für Leib und Leben, Menschenrechtsverletzungen oder andere unverhältnismäßige Härten drohen, können Kirchengemeinde im Einzelfall befristet Kirchenasyl gewähren. Dafür gibt es zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Absprachen, die beachtet werden müssen.