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1. außerordentliche Tagung der 49. Synode

1. außerordentliche Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche am 18. Februar 2023

Oldenburgische Synode wählt zwei nebenamtliche nichttheologische Oberkirchenräte

Sebastian Groß ist für den Bereich Finanzen zuständig und Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen für den Bereich Recht

 

Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben auf ihrer 1. außerordentlichen Tagung der 49. Synode am Samstag, 18. Februar, zwei neue nebenamtliche nichttheologische Mitglieder des Oberkirchenrates gewählt. Sebastian Groß (39) ist für den Bereich Finanzen zuständig und Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen (59) für den Bereich Recht. Beide wurden für die Dauer von drei Jahren in das neue Amt gewählt.

 

Nach dem Ausscheiden von Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen im Herbst letzten Jahres hatte der Wahlvorbereitungsausschuss vorgeschlagen, die Stelle Leitung Dezernat II nicht sofort neu auszuschreiben, sondern für eine befristete Zeit zwei nebenamtliche Mitglieder des Oberkirchenrates zu wählen, die für die Bereiche Recht und Finanzen zuständig sind und zügig die anfallenden Aufgaben übernehmen können. In der für drei Jahre vorgesehenen Periode sollen eventuelle Veränderungen in der oldenburgischen Kirche beraten werden, sodass im Anschluss eine hauptamtliche Nachbesetzung erfolgen kann.

 

Sebastian Groß ist seit 2018 Abteilungsleiter für Finanzen und Vermögen in der Zentralen Dienststelle der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der oldenburgischen Kirche. Der Diplom-Kaufmann ist in Detmold aufgewachsen und hat Betriebswirtschaftslehre (2002 – 2008) in Greifswald studiert. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

 

Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen ist seit 2008 Leiter der Aufsicht im Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Er hat Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Hamburg (1986 – 1990) studiert. Seit 1997 ist Heinen Kirchenjurist im Ev.-luth. Oberkirchenrat. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

 

Bischof Thomas Adomeit: Kirche weiterhin zukunftsfähig aufstellen

Bischof Thomas Adomeit erklärte vor der Synode, dass sich der Gemeinsame Kirchenausschuss sehr freue, „mit dem Instrument nebenamtlicher Oberkirchenräte einen Vorschlag vorlegen zu können, der uns in den kommenden knapp drei Jahren die Möglichkeit verschaffen soll, unsere Kirche weiterhin zukunftsfähig aufzustellen“. Der Zeithorizont sei begründet durch die Amtszeit der 49. Synode, die 2025 ende. „Bis dahin sollen Überlegungen angestellt, Beratungen durchgeführt und Entscheidungen vorbereitet oder auch schon getroffen werden, die unsere Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in die Zukunft bringen.“ Die erneute Vakanz biete die Chance, in eine Reflexionsphase einzusteigen und die Stelle nicht sofort erneut zu besetzen. „Mit dem jetzt gewählten Vorschlag möchten wir dafür Raum zu schaffen.“

 

Dabei seien zwei Linien zu bedenken, betonte Bischof Adomeit. Zum einen sei zu klären, „wie das Dezernat Recht und Betriebswirtschaft zukünftig strukturiert werden soll“. Und zum anderen sei zu überlegen, „wie wir als Kirche in der Zukunft aufgestellt sein wollen: Unter den Bedingungen der weniger werdenden Kirchenglieder, der Frage der finanziellen Stabilität, der Frage, welche Strukturen wir benötigen und auch – und vielleicht sogar besonders herauszuheben – der Frage, wie wir den dringend notwendigen und zu priorisierenden Klimaschutz umsetzen.“ Um diese Fragen beantworten zu können, werde eine leistungsfähige Verwaltung benötigt, die die Menschen nicht überfordere, über Grenzen bringe oder sogar verliere.

 

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen ergänzte im Anschluss an die Wahl: „Es ist gut, dass die anstehenden Aufgaben nun von zwei Menschen angegangen werden, die tief in der oldenburgischen Kirche verwurzelt sind.“

 

Verloren gegangenes Vertrauen im Finanzbereich sukzessiv zurückgewinnen

In seiner Vorstellung vor der Synode hatte Sebastian Groß betont, dass er das verloren gegangene Vertrauen im Finanzbereich der oldenburgischen Kirche sukzessiv zurückgewinnen und gemeinsam mit den Mitarbeitenden optimistisch in die Zukunft der oldenburgischen Kirche blicken wolle. Entscheidender Faktor für das Gelingen aller inhaltlicher Aufgaben seien die Mitarbeitenden. Die größte Herausforderung bestehe darin, keine sehr guten und langjährig Beschäftigte zu verlieren. „Wir brauchen in der Verwaltung einen gemeinschaftlichen Sinn für die Erfüllung all unserer Aufgaben“, betonte Groß.

 

Als weiteres wichtiges Ziel formulierte Groß, die Einführungsphase der Doppik in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden so schnell wie möglich erfolgreich und strukturiert zu Ende zu führen. Weiterhin plane er weitere Vereinfachungsmaßnahmen für kleine und mittelgroße Kirchengemeinden. So könnten z.B. Haushaltsdokumente reduziert, Jahresabschlüsse vereinfacht aufgestellt werden. Weiteren Veränderungsbedarf sieht Groß im Bereich der technischen Unterstützung, vor allem im Finanzbereich.

 

Anwalt der oldenburgischen Kirche

Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen betonte, dass er sich in seinem Amt als Anwalt der oldenburgischen Kirche verstehe. Für die weitere rechtliche Gestaltung der Kirche seien insbesondere Themen wichtig wie: Strukturveränderungen, Vertrauen, Zusammenarbeit und Vernetzung. Dabei brauche die oldenburgische Kirche keine Angst vor der Zukunft zu haben. „wir sind auch im Bereich Recht zukunftssicher aufgestellt“, so Heinen.

 

Für die Zukunftsfähigkeit müsse sich die oldenburgische Kirche auf Handlungsfelder konzentrieren, die dringend einen neuen rechtlichen Handlungsrahmen benötigten. Hierzu gehören laut Heinen: das Thema Klimaschutz, Interprofessionelle Teams in den Kirchengemeinden, der Zugang zu den kirchlichen Berufen (z.B. Diakoninnen und Diakone), das Diakoniegesetz, ein Projektplan Kirchenordnung, die Rahmenpfarrstellenplanung und der Konföderationsvertrag. Das seien aus seiner Sicht die rechtlichen Großbaustellen, so Heinen.

 

Auf der außerordentlichen Synodentagung wurde darüber hinaus das Kirchengesetz zur Erprobung der Vertretung des hauptamtlichen nichttheologischen Mitglieds des Oberkirchenrates durch zwei nebenamtliche nichttheologische Mitglieder des Oberkirchenrates beraten und beschlossen.

 

Feierlicher Gottesdienst zur Amtseinführung

Zum Abschluss der außerordentlichen Synodentagung fand am Samstagnachmittag ein Gottesdienst in der St.-Johannes-Kirche in Oldenburg-Kreyenbrück statt, in dem die beiden gewählten nebenamtlichen nichttheologischen Mitglieder des Oberkirchenrates in ihr neues Amt eingeführt wurden.

 

Es sei ein außerordentlicher Tag, allem Fachkräftemangel zum Trotz, betonte Bischof Thomas Adomeit im Einführungsgottesdienst. Die Synode habe beiden nebenamtlichen nichttheologischen Mitglieder des Oberkirchenrates ihr Vertrauen und ihr Zutrauen ausgesprochen und „auch im Oberkirchenrat und im Gemeinsamen Kirchenausschuss freuen wir uns über die Kompetenzen und Gaben, die nun direkt in das Leitungshandeln unserer Kirche einfließen können.“

 

Die Kirche brauche Menschen, die ihre Werte authentisch einbringen, nur dann sei sie als Kirche glaubwürdig. Das sei das größte Kapital auf dem Weg in die Zukunft: „Unsere Mitarbeitenden im Ehrenamt, im Hauptamt, alle, die von ihrem Glauben erzählen“, so Adomeit.

 

„Wenn wir in die Welt schauen, dann ist es unsere besondere Aufgabe, die Hoffnungsräume offenzuhalten. Leben wir doch in Zeiten von Verunsicherung und Sorgen, mit Krieg vor unserer Tür und dem Klimawandel, den bedrückenden Bildern des Erdbebens vor Augen. Wir sind gefragt, mit guten Ideen, mit angemessenen Ressourcen, dieser Welt etwas Mut machendes mitzugeben. Hoffnungsräume“, betonte Adomeit.

 

Die Berichterstattung zu den einzelnen Tagungspunkten finden Sie hier.