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1. außerordentliche Tagung der 49. Synode

Synodentagung mit Andacht eröffnet

Mit einer Andacht mit dem Synodalen Björn Kraemer wurde am Samstagmorgen, 18. Februar, die 1. außerordentliche Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche eröffnet. Musikalisch wurde die Andacht von Sönke Carstens, Synodaler aus dem Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven, begleitet.
 

Mit einem Dank an den Synodalen Björn Kraemer für seine Andacht eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen offiziell die Beratungen der 1. außerordentlichen Tagung der 49. Synode (Wahlsynode) im Gemeindehaus St.-Johannes in Oldenburg-Kreyenbrück. Sie begrüßte besonders die Zuschauerinnen und Zuschauer, die die Synode per Live-Stream verfolgen. 
 
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin als neuen Synodalen: Pfarrer Dr. Tim Unger (Kirchenkreis Ammerland).

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Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

In seinem Bericht als Vorsitzender des Gemeinsamen Kirchenausschusses erläuterte Bischof Thomas Adomeit, dass diese außerordentliche Wahlsynode das Ergebnis eines „guten Austauschs der Ideen aus Oberkirchenrat und Gemeinsamem Kirchenausschuss“ sei, „der vom Wahlvorbereitungsausschuss zu dem vorliegenden Ergebnis weitergearbeitet“ wurde.

 

Der Gemeinsame Kirchenausschuss freue sich sehr, „mit dem Instrument nebenamtlicher Oberkirchenräte einen Vorschlag vorlegen zu können, der uns in den kommenden knapp drei Jahren die Möglichkeit verschaffen soll, unsere Kirche weiterhin zukunftsfähig aufzustellen“. Der Zeithorizont sei begründet durch die Amtszeit der 49. Synode, die 2025 ende. „Bis dahin sollen Überlegungen angestellt, Beratungen durchgeführt und Entscheidungen vorbereitet oder auch schon getroffen werden, die unsere Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in die Zukunft bringen.“ Die erneute Vakanz biete die Chance, in eine Reflexionsphase einzusteigen und die Stelle nicht sofort erneut zu besetzen. „Mit dem jetzt gewählten Vorschlag möchten wir dafür Raum zu schaffen.“
   
Dabei seien zwei Linien zu bedenken, betonte Bischof Adomeit. Zum einen sei zu klären, „wie das Dezernat Recht und Betriebswirtschaft zukünftig strukturiert werden soll“. Und zum anderen sei zu überlegen, „wie wir als Kirche in der Zukunft aufgestellt sein wollen: Unter den Bedingungen der weniger werdenden Kirchenglieder, der Frage der finanziellen Stabilität, der Frage, welche Strukturen wir benötigen und auch – und vielleicht sogar besonders herauszuheben – der Frage, wie wir den dringend notwendigen und zu priorisierenden Klimaschutz umsetzen.“ Um diese Fragen beantworten zu können, werde eine leistungsfähige Verwaltung benötigt, die die Menschen nicht überfordere, über Grenzen bringe oder sogar verliere.
   
Als Vorsitzender freue er sich, dass der Gemeinsame Kirchenausschuss bereit sei, sich der Begleitung der gesamtkirchlichen Konzeptions- und Entscheidungsprozesse zu stellen, betonte Bischof Adomeit. Und auch die Synode werde sich damit befasst „nicht nur im Rahmen der regelmäßigen Berichte aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss“.
   
Des Weiteren berichtete Bischof Adomeit, dass der Gemeinsame Kirchenausschuss dem Antrag der Kreissynode Oldenburg Stadt, den Verbund Ev.-luth. Kindertagesstätten im Kirchenkreis Oldenburg Stadt (ekito) in eine Gemeinnützige GmbH (gGmbH) umzuwandeln, tendenziell zugestimmt habe, um das Verwaltungshandeln der bislang unselbstständigen Einrichtung deutlich zu verbessern. Bis Ende April solle dieses Vorhaben finalisiert werden, so Adomeit. Dazu gehöre auch die Genehmigung des Antrages durch die Kreissynode Oldenburg Stadt. Eine abschließende Genehmigung der gGmbH durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss erfolge dann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen.

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Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss

Nach dem Ausscheiden von Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen im vergangenen Herbst hatte der Wahlvorbereitungsausschuss der oldenburgischen Kirche bereits auf der 6. Tagung der 49. Synode im November 2022 angeregt, die Stelle Leitung Dezernat II nicht sofort neu auszuschreiben, berichtete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen als Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses. Statt dessen sollen für eine befristete Zeit zwei nebenamtliche Mitglieder des Oberkirchenrates gewählt werden, die für die Bereiche Recht und Finanzen zuständig sind und zügig die anfallenden Aufgaben übernehmen können. 
   
In der für drei Jahre vorgesehenen Periode sollen eventuelle Veränderungen in der oldenburgischen Kirche beraten werden, sodass im Anschluss eine hauptamtliche Nachbesetzung erfolgen kann. Um für diese Übergangsphase die rechtliche Grundlage zu schaffen, werde auf dieser Synodentagung das "Kirchengesetz zur Erprobung der Vertretung des hauptamtlichen nicht theologischen Mitglieds des Oberkirchenrates durch zwei nebenamtliche nicht theologische Mitglieder des Oberkirchenrates" eingebracht, das von der Synode mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden müsse, so Blütchen.

 

Auf Vorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses stellen sich Sebastian Groß (für den Bereich Finanzen) und Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen (für den Bereich Recht) zur Wahl als nebenamtliche Mitglieder des Oberkirchenrates. 

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Kirchengesetz zur Erprobung der Vertretung des hauptamtlichen nicht theologischen Mitglieds des Oberkirchenrates durch zwei nebenamtliche nicht theologische Mitglieder des Oberkirchenrates – 1. Lesung

Um für eine Übergangszeit von drei Jahren eventuelle Veränderungen in der oldenburgischen Kirche im Bereich Kirchenrecht und Finanzen beraten zu können, sollen befristet zwei nebenamtliche Mitglieder des Oberkirchenrates gewählt werden, die die anfallenden Aufgaben in den Sachbereichen übernehmen können. Dazu wurde dieses Kirchengesetz vorbereitet. Mit einer Zweidrittelmehrheit kann die Synode zur Erprobung neuer Ordnungen, Arbeits- und Organisationsformen Erprobungsgesetze beschließen, die von einzelnen Vorschriften der Kirchenordnung abweichen. Voraussetzung für die Erprobung sei, dass eine Abwägung zwischen den Vorteilen der Erprobung und möglichen Risiken stattgefunden habe und der zu erprobenden Regelung keine gesamtkirchlichen Interessen entgegenstünden, heißt es in der Begründung, die Bischof Thomasd Adomeit vorstellte. Die Finanzierung der Mehrkosten für diese Regelung sollen aus der unbesetzten Stelle des hauptamtlichen juristischen Mitglieds des Oberkirchenrates erfolgen, so die Gesetzesvorlage. 
   
Im Anschluss an die Einbringung der Gesetzesvorlag und eine kurze Aussprache folgte die Synode einstimmig der Gesetzesvorlage des Wahlvorbereitungsausschusses in erster Lesung.

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Wahl der nebenamtlichen nicht theologischen Mitglieder des Oberkirchenrates – Vorstellung der Kandidaten

Der Wahlvorbereitungsausschusses der oldenburgischen Kirche hat Sebastian Groß (für den Bereich Finanzen) und Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen (für den Bereich Recht) zur Wahl als nebenamtliche Mitglieder des Oberkirchenrates vorgeschlagen. 
   
Sebastian Groß (39) ist seit 2018 Abteilungsleiter für Finanzen und Vermögen in der Zentralen Dienststelle der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Zusätzlich ist er Lehrbeauftragter am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. Groß ist in Detmold aufgewachsen und hat Betriebswirtschaftslehre (2002 – 2008) in Greifswald studiert. Der Diplom-Kaufmann war zunächst Wissenschaftliche Hilfskraft (2008), danach Prüfer bei der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münster (2009 – 2012), Controller bei der Johanniter Seniorenhäuser GmbH (2012 – 2013) sowie IT-Systemprüfer und Teamleiter beim Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. (2013 – 2018). Sebastian Groß ist verheiratet und hat zwei Kinder. 
   
Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen (59) ist seit 2008 Leiter der Aufsicht im Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Nach einer Ausbildung zum Photographen hat Heinen Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Hamburg (1986 – 1990) studiert. Nach dem Referendariat beim Oberlandesgericht in Oldenburg (1991 – 1994) und dem 2. Juristischen Staatsexamen (1994) war er Rechtsanwalt in Emden (1994 – 1995) und Oldenburg (1995 – 1997). Seit 1997 ist Heinen Kirchenjurist im Ev.-luth. Oberkirchenrat der oldenburgischen Kirche. Hier war er Leiter der Rechts- und Liegenschaftsabteilung (1997 – 2000) und Leiter der Rechts- und Personalabteilung (2000 – 2008). Udo Heinen ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. 
   

Neben einer persönlichen Vorstellung waren beide Kandidaten ausgefordert, einen Vortrag zu halten, dessen Thema der Wahlvorbereitungsausschuss vorgegeben hatte. Er lautete: „In welchem Bereich Ihrer künftigen Zuständigkeit in der Kirchenleitung sehen Sie wichtigen Veränderungsbedarf um die Zukunftsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg innerhalb von drei Jahren zu stärken?“

 

Sebastian Groß: Wir brauchen einen gemeinschaftlichen Sinn für die Erfüllung unserer Aufgaben
Sebastian Groß betonte in seiner Vorstellungsrede, dass er das verloren gegangene Vertrauen im Finanzbereich der oldenburgischen Kirche sukzessiv zurückgewinnen und gemeinsam mit den Mitarbeitenden optimistisch in die Zukunft der oldenburgischen Kirche blicken wolle. Entscheidender Faktor für das Gelingen aller inhaltlicher Aufgaben seien die Mitarbeitenden. Die größte Herausforderung bestehe darin, keine sehr guten und langjährig Beschäftigte zu verlieren. „Wir brauchen in der Verwaltung einen gemeinschaftlichen Sinn für die Erfüllung all unserer Aufgaben“, betonte Groß.

 

Als weiteres wichtiges Ziel formulierte Groß, die Einführungsphase der Doppik in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden so schnell wie möglich erfolgreich und strukturiert zu Ende zu führen. Dazu sei es notwendig, ein RDS-übergreifendes Team zu bilden, das sich ausschließlich auf die Fertigstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanzen kümmere und sich dann mit den Jahresabschlüssen beschäftige. Er selbst wolle dabei hoch motivierend, wertschätzend und beratend zur Seite stehen.

 

Flankierend soll die Haushaltsordnung Doppik überarbeitet werden. Neben der im Raume stehenden Anpassung der Regelungen zur Finanzdeckung könnte über weitere Vereinfachungsmaßnahmen für kleine und mittelgroße Kirchengemeinden nachgedacht werden. So könnten z.B. Haushaltsdokumente reduziert, Jahresabschlüsse vereinfacht aufgestellt werden.

 

Weiteren Veränderungsbedarf sieht Groß im Bereich der technischen Unterstützung, vor allem im Finanzbereich. So sollte der in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erfolgreich eingeführte elektronische Rechnungsworkflow auch auf die Kirchenkreise und Kirchengemeinden erweitert werden. Die gemachten Erfahrungen bei der Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows könnten weitergeben werden. Weiterhin wolle er konsequent an der Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems arbeiten, vor allem im Hinblick auf die Erfüllung steuerlicher Anforderungen. 

 

Die genannten Punkte sollen dann in eine Gesamtstrategie für den Finanzbereich eingebracht werden. So sollte die bisherige bestehende Finanzstrategie um Punkte wie z.B. die technische Unterstützung im Finanzbereich, die Priorisierung steuerbezogener interner Kontrollmechanismen, das Ziel der fristgerechten Erstellung der Schlussbilanzen und vielleicht auch das perspektivische Ziel einer Kosten- und Leistungsrechnung mit aufgenommen werden. Auch Themen wie z.B. die Finanzierung erneuerbarer Energien und die Regelungen im Zusammenhang mit der Finanzdeckung sollten in die Gesamtstrategie aufgenommen werden, so Groß.
 

Udo Heinen: Mut zur weiteren rechtlichen Gestaltung der Kirche
Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen betonte, dass er sich in seinem Amt als Anwalt der oldenburgischen Kirche verstehe. Für die weitere rechtliche Gestaltung der Kirche seien insbesondere Themen wichtig wie: Strukturveränderungen, Vertrauen, Zusammenarbeit und Vernetzung. Dabei brauche die oldenburgische Kirche keine Angst vor der Zukunft zu haben. „wir sind auch im Bereich Recht zukunftssicher aufgestellt“, so Heinen.

 

Angesichts von Mitgliederverlusten und anderen Herausforderungen seien in den letzten Jahren erheblichen Veränderungen vorgenommen und Strukturen angepasst worden. Das Entscheidende sei: „Die Mitarbeit und der Glaube daran, dass es Sinn macht, gemeinsam für unseren Glauben in dieser Organisationsform einzutreten.“

 

Für die Zukunftsfähigkeit müsse sich die oldenburgische Kirche auf Handlungsfelder konzentrieren, die dringend einen neuen rechtlichen Handlungsrahmen benötigten. Hierzu gehören laut Heinen: das Thema Klimaschutz, Interprofessionelle Teams in den Kirchengemeinden, der Zugang zu den kirchlichen Berufen (z.B. Diakoninnen und Diakone), das Diakoniegesetz, ein Projektplan Kirchenordnung, die Rahmenpfarrstellenplanung und der Konföderationsvertrag. Das seien aus seiner Sicht die rechtlichen Großbaustellen, so Heinen. 

 

Als Zielfoto für das Jahr 2026 formulierte Heinen auch, dass dann das Recht mit dem Bereich Betriebswirtschaft abgestimmt, Genehmigungsvorbehalte überprüft und modifiziert seien. Alle neuen Gesetze sollen sprachlich gut verständlich und gegendert sein.

Ankerpunkt für alle Veränderungen im rechtlichen Gerüst sollten aus seiner Sicht die 110 Kirchengemeinden sein, auch wenn dies rechtlich manchmal schwerfalle. Doch die Kirchengemeinden würden immer unterschiedlicher, die Schere zwischen armen und reichen gehe weiter auseinander. 

 

Er wolle sich für alternative Zusammenarbeitsmöglichkeiten auf regionaler Ebene einsetzen, so wie es jetzt schon beispielsweise in den Entwicklungsräumen geschehe, so Heinen. Auf Kirchenkreisebene brauche die oldenburgische Kirche aus seiner Sicht eine Konsolidierung und auch die Erkenntnis, „dass vieles historisch so ist, wie es ist – eben oldenburgisch!“

Zukunftsfähig heiße für ihn auch, in örtliche Nähe zu vertrauen, Initiativen zu fördern, statt Hürden aufbauen. Hierzu gehörten für ihn auch kreative Ideen in den Kirchenkreisen wie z.B. für Windparks oder Solargenossenschaften. Diese wolle er als Herausforderung für die rechtliche Gestaltung sehen und Vertrauen in die Sache setzen.

 

Mit Blick auf die rechtlichen Vertretung gegenüber der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen wolle er keine Wagenburgmentalität, sondern Selbstbewusstsein, betonte Heinen. 

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Bestätigung der Verordnung zur Verlängerung der Laufzeit des bisherigen Gemeindekirchenratswahlgesetzes

Die Synode stimmte der Verordnung zur Verlängerung der Laufzeit des bisherigen Gemeindekirchenratswahlgesetzes zu. Damit wird eine mögliche Regelungslücke insbesondere im Hinblick auf Nachberufungen von Gemeindegliedern in den Gemeindekirchenrat während der laufenden Wahlperiode geschlossen. Am 10. März 2024 findet die nächste Gemeindekirchenratswahl in den Kirchengemeinden der oldenburgischen Kirche statt.

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Kirchengesetz zur Erprobung der Vertretung des hauptamtlichen nicht theologischen Mitglieds des Oberkirchenrates durch zwei nebenamtliche nicht theologische Mitglieder des Oberkirchenrates – 2. Lesung

Die Synode stimmte einstimmig der Gesetzesvorlage des Wahlvorbereitungsausschusses in zweiter Lesung zu.

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Nachwahl in Gremien

Aus dem Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land ist Wolfgang Köppen aus der Synode ausgeschieden. Er war Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss. Der Kirchenkreis hat Hans-Jürgen Knuth zum Synodalen gewählt. Er wird zukünftig im Rechnungsprüfungsausschuss mitarbeiten. 
     
Als berufenes Mitglied ist Lisa Wraase aus der Synode ausgeschieden. Sie war Mitglied im Ausschuss für theol. u. lit. Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene sowie im Wahlvorbereitungsausschuss. Weiterhin war Lisa Wraase 1. stellvertretendes nicht theologisches Ersatzmitglied im Gemeinsamen Kirchenausschuss.


Die Synode wird nach Vorbereitung im Geschäftsausschuss auf der Tagung der Synode im Mai 2023 über die Nachfolge im Gemeinsamen Kirchenausschuss beschließen.

 

Für die Mitarbeit im Wahlauschuss der oldenburgischen Kirche kandidierten: der Synodale Johannes Maczewski aus dem Kirchenkreis Ammerland und die Synodale Silvia Warns aus dem Kirchenkreis Wesermarsch.

 

Die Synodalen wählten die Synodale Silvia Warns mit 35 Stimmen zum Mitglied im Wahlauschuss der oldenburgischen Kirche.

 

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Wahl der nebenamtlichen nichttheologischen Mitglieder des Oberkirchenrates – Fortsetzung mit Wahlgang

Auf Vorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses der oldenburgischen Kirche kandidierten Sebastian Groß (für den Bereich Finanzen) und Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen (für den Bereich Recht) für die Wahl als nebenamtliche Mitglieder des Oberkirchenrates. 

 

Sebastian Groß wurde mit 45 von 47 abgegebenen Stimmen zum nebenamtlichen nicht theologischen Mitglied des Oberkirchenrates (für den Bereich Finanzen) gewählt. 

 

Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen wurde mit 33 von 47 abgegebenen Stimmen zum nebenamtlichen nicht theologischen Mitglied des Oberkirchenrates (für den Bereich Recht) gewählt. 

 

Beide Kandidaten nahmen die Wahl an.

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Abschluss der Verhandlungen

Synodenpräsidentin Blütchen schloss die Verhandlungen der 1. außerordentlichen Tagung der 49. Synode (Wahlsynode) mit dem Hinweis, dass nach der Synodentagung sich der Gottesdienst mit der Einführung der beiden gewählten nebenamtlichen Oberkirchenräte in der St.-Johannes-Kirche in Oldenburg-Kreyenbrück anschließen werde.
   
Die 7. Tagung der 49. Synode ist vom 24. bis 26. Mai 2023 im Evangelischen Bildungshaus Rastede geplant. 

  
Von der Synodentagung berichteten Esben Fest, Dirk-Michael Grötzsch, Pfarrer Hans-Werner Kögel, Benjamin Köpper, Luise Pahl und Sabine Schlösser. 

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Gottesdienst und Amtseinführung der beiden nebenamtlichen nichttheologischen Mitglieder des Oberkirchenrates

Zum Abschluss der außerordentlichen Synodentagung fand am Samstagnachmittag ein Gottesdienst in der St.-Johannes-Kirche in Oldenburg-Kreyenbrück statt, in dem die beiden gewählten nebenamtlichen nichttheologischen Mitglieder des Oberkirchenrates in ihr neues Amt eingeführt wurden.

 

Mit großer Mehrheit hatten die Synodalen auf ihrer 1. außerordentlichen Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche Sebastian Groß (für den Bereich Finanzen) und Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen (für den Bereich Recht) zu nebenamtlichen Mitgliedern des Oberkirchenrates gewählt.

 

Es sei ein außerordentlicher Tag, allem Fachkräftemangel zum Trotz, betonte Bischof Thomas Adomeit im Einführungsgottesdienst. Die Synode habe beiden ihr Vertrauen und ihr Zutrauen ausgesprochen und „auch im Oberkirchenrat und im Gemeinsamen Kirchenausschuss freuen wir uns über die Kompetenzen und Gaben, die nun direkt in das Leitungshandeln unserer Kirche einfließen können.“

 

Die Kirche brauche Menschen, die ihre Werte authentisch einbringen, nur dann sei sie als Kirche glaubwürdig. Das sei das größte Kapital auf dem Weg in die Zukunft: „Unsere Mitarbeitenden im Ehrenamt, im Hauptamt, alle, die von ihrem Glauben erzählen“, so Adomeit.

 

„Wenn wir in die Welt schauen, dann ist es unsere besondere Aufgabe, die Hoffnungsräume offenzuhalten. Leben wir doch in Zeiten von Verunsicherung und Sorgen, mit Krieg vor unserer Tür und dem Klimawandel, den bedrückenden Bildern des Erdbebens vor Augen. Wir sind gefragt, mit guten Ideen, mit angemessenen Ressourcen, dieser Welt etwas Mut machendes mitzugeben. Hoffnungsräume“, betonte Adomeit.

 

Mit dem Auftrag, von der Liebe Gottes zu erzählen, sie zu leben und weiterzugeben, wolle die Kirche dazu beitragen, dass die Welt beieinanderbleibe. „Und wir freuen uns über die Verstärkung auf diesem Weg – in diesem besonderen Amt, das Sie, liebe Brüder, nun besetzen. Herzlich willkommen: in Ihrem neuen Amt.“ 

 

In ihrer Predigt (zu Lk 8,4-8) betonte Oberkirchenrätin Gudrun Mawick, dass es gut sei, „dass wir jetzt gleich zwei Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen mit dringend gebrauchten Fähigkeiten als nebenamtliche Oberkirchenräte einführen dürfen!“.

 

Laut Oberkirchenrätin Mawick seien viele gut aufeinander abgestimmte Gewerke mit ganz verschieden begabten und ausgebildeten und motivierten Menschen nötig, um Gottes Wort in der oldenburgischen Kirche weiterhin beim Wachstum zu hegen und zu pflegen. Derzeit habe die oldenburgische Kirche da gerade schmerzliche Lücken. Auch Strukturen müssten überdacht und vielleicht verändert werden. 

 

In jüngster Zeit verlören die Kirchen bundesweit besonders viele Mitglieder. Vor dieser Horizontlage sei es tröstlich, „dass nach Gottes Willen nicht auf jedem Boden hundertfältige Früchte wachsen sollen – alle zum Verwechseln ähnlich“, so Mawick. 

 

In manchen Zeitungsartikeln werde schon der Abgesang auf die verfasste Kirche betrieben: „Gesellschaft ohne Kirchen?“ lauteten Überschriften. Und in den Artikeln darunter werde dann von durchaus nicht glaubenden Menschen bedauert, dass das Christentum auf Dauer ohne Kirche doch wohl keine Zukunft habe – zum großen Schaden der ganzen Gesellschaft. Denn für ihren Zusammenhalt sei es eine wichtige Kraft. 

 

Doch ohne in Gemeinschaften weitergegebene religiöse Elemente würden Anlässe für genau die unverzichtbaren Erfahrungsräume fehlen, wo sich die ganze Gesellschaft darauf besinnen könne, was trage. „Wenn kaum jemand mehr die Geschichte vom Kind in der Krippe kennt und – noch schlimmer – sie nicht mehr so feiert als wahrhaftige Geschichte Gottes mit seinen Menschen, so wie sie gemeint ist, dann kann Weihnachten auch nicht mehr die gesamtgesellschaftlich so nötige Zäsur des Festes der Liebe sein!“

 

„Wer Ohren hat zu hören, der höre! Und höre zu! Ja, dem Wort Gottes, unbedingt und als erstes. Aber auch denen, die ganz anders denken als ich oder wir. Nur so können Wahrnehmungskorridore aufbrechen, nur so kann sich ein friedliches Miteinander einstellen, die Sehnsucht von Christentum und Demokratie gleichermaßen“, so Oberkirchenrätin Mawick.
 

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