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11. Tagung der 48. Synode in Rastede

Neue Trägerschaft und neue Betriebsformen für Blockhaus Ahlhorn sollen geprüft werden
Die Synodalen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg haben am Samstag, 25. Mai, mit Blick auf die Zukunft der Tagungshäuser der oldenburgischen Kirche nach intensiver und kontroverser Debatte beschlossen, den Oberkirchenrat zu beauftragen, eine Nutzung des Blockhauses Ahlhorn auch in außerkirchlicher Trägerschaft zu prüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass weiterhin kirchliche Gruppen das Blockhaus Ahlhorn nutzen können und die Kirche auf dem Blockhausgelände „St. Petrus zu den Fischteichen“ erhalten bleibt.

 

Weiterhin wurde der Oberkirchenrat beauftragt, unter Beteiligung des Kuratoriums für das Blockhaus Ahlhorn völlig neue Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen für das Blockhaus Ahlhorn zu prüfen, die den Betrieb in eigener Regie unter Beachtung der Einsparvorgaben im Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates weiter möglich machen. Die Ergebnisse sollen der 49. Synode im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Den Antrag zu diesem Beschluss hatte der Synodale Pfarrer Rüdiger Möllenberg eingebracht.

Die 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagten vom 23. bis 25. Mai im Evangelischen Bildungshaus Rastede.

Am Donnerstagnachmittag stand das Jahresthema „Über den Jordan gehen – Erkundungsgänge ins Land der Verheißung“ im Mittelpunkt. Den Hauptvortrag zum Jahresthema hielt Dr. Steffen Schramm, Leiter der theologischen Fort- und Weiterbildung am Institut für kirchliche Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz.

Auf der Tagesordnung der Synodentagung standen weiterhin die Weiterarbeit zum Rahmenpfarrstellenplan, der Tätigkeitsbericht der Gemeinsamen Kirchenverwaltung inklusive der Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, der Abschlussbericht aus der Arbeitsgruppe Kirchenbüro, der Abschlussbericht aus der Arbeitsgruppe Kindergartenarbeit und der Abschlussbericht aus der Arbeitsgruppe Jugendarbeit. Darüber hinaus hat die Synode verschiedene Kirchengesetze und Änderungen in Kirchengesetzen beraten.