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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht des Synodalen Prof. Dr. Reinhard Schulz eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der zweiten Tagung der 48. Synode im Ev. Bildungshaus Rastede.

Bericht des Finanzausschusses

Nach der Vorstellung des Berichts aus dem Finanzausschuss durch die Vorsitzende Friederike Meyer diskutierte die Synode den Antrag, der Kirchengemeinde Wangerooge ein Restdarlehen in Höhe von 81.500 Euro zu erlassen. Die Finanzierung soll aus der „Sonstigen Rücklage“ erfolgen. Die Kirchengemeinde hatte im Jahre 2005 ein Darlehen aus dem Landeskirchenfond in Höhe von 92.000 Euro für die Vornahme einer Baumaßnahme erhalten. Aufgrund der Struktur der Kirchengemeinde sowie steigender Energie- und Personalkosten könne die Kirchengemeinde eine Rückzahlung nicht aus eigener Kraft erbringen.

Dies sei ein Einzelfall und nicht als Einladung an andere Kirchengemeinden zu verstehen, betonte der Synodale Pfarrer Joachim Tönjes. Außerdem müsse die besondere Situation der Inselgemeinde berücksichtigt werden. Generell sollen aber Richtlinien für die zukünftige Vergabe von Darlehen erarbeitet werden. Diese Situation dürfe auch nicht mit der Frage der Schlüsselzuweisung an die Kirchengemeinden vermischt werden, betonte die Synodale Friederike Meyer. Die Synode stimmte dem Antrag zu.
 

Zwischenbericht der AG Kirchenbüro

Die Arbeit der Arbeitsgruppe Kirchenbüro stellte der Synodale Pfarrer Kai Wessels in einem Zwischenbericht vor. Er schlug vor, zwei Musterbüros einzurichten, eines im ländlichen und eines im städtischen Bereich mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Dieses sei erforderlich, um die Aufgaben und Tätigkeiten in den Kirchenbüros zu überprüfen, zu kontrollieren und zu dokumentieren. Dafür wurde der Antrag gestellt, den Personalumfang der zwei Muster-Kirchenbüros (ländlich und städtisch) mit jeweils einer auf drei Jahre befristeten Teilzeitstelle (50%) aufzustocken. Die hierbei anfallenden Personalkosten und etwaige Sachkosten sollten zentral aus dem gesamtkirchlichen Haushalt bestritten werden.

Eine „wahrnehmende Erkundungen in den bestehenden Kirchenbüro“ sei sinnvoller, als eine künstliche Erprobungssituation zu schaffen, entgegnete der Synodale Pfarrer Wolfgang Machtemes. Die Fachbegleitung seitens des Oberkirchenrates sei gut und die Zusammenkünfte und Fortbildungen der Mitarbeitenden seien ebenfalls gewinnbringend, betonte die Synodale Pfarrerin Silke Steveker. Die Synodale Friederike Meyer schlug darum vor, dass die Arbeitsgruppe einen alternativen Vorschlag erarbeiten möge.

Die Synode beauftragte im Anschluss an die ausführliche Erörterung die Arbeitsgruppe Kirchenbüro, Vorschläge auszuarbeiten, die die Evaluierung der Arbeit und die Optimierung der Prozesse in den Kirchenbüros sicherstellen, ohne Musterkirchenbüros einrichten zu müssen. Zusätzlich beschloss die Synode, dass eine halbe Stelle befristet auf drei Jahre als Fachberatung mit dem Schwerpunkt Trägerberatung eingerichtet und von der Arbeitsgruppe Kirchenbüro begleitet wird.
 

Der Haushalt der oldenburgischen Kirche wird beraten

Der neue Haushalt sei durch die Umstellung der Haushaltssystematik auf das doppische System "ein Kraftakt" gewesen, sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses Friederike Meyer. Das Volumen des neuen Etats umfasst 84,267 Millionen Euro. Dank stabiler Kirchensteuereinnahmen, die mit 58,9 Millionen Euro eingeplant werden, erhöht sich der Haushalt der oldenburgischen Kirche leicht. Insgesamt rechnet die oldenburgische Kirche mit 77,2 Millionen Euro als ordentliche Einnahmen und 2,6 Millionen Euro an Zinserträgen. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist eine Rücklagenentnahme von knapp 4,6 Millionen Euro vorgesehen.

 

Die Mehrausgaben werden durch weitere Planstellen in der Verwaltung, die Tariferhöhungen für Angestellte und durch einen erhöhten Finanzausgleich innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland begründet. Durch ein verändertes Zuweisungsverfahren der Kirchensteuern, das sich zukünftig an der Einkommensstärke der Regionen orientiert, muss für die oldenburgische Kirche mit drei Millionen Euro weniger an Kirchensteuern gerechnet werden. Gleichzeitig werden durch die Niedrigzinsphase geringere Zinseinnahmen veranschlagt.

 

In der Generalaussprache forderte der Synodale Nico Lüttke "Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit" ein und verlangte, schon jetzt in Sparmaßnahmen einzutreten. Dem widersprach der Synodale Pfarrer Joachim Tönjes. Der Finanzausschuss habe sich bewusst in ihren Beratungen für dieses Volumen entschieden, und er habe dieses mit großer Sorgfalt getan.

 

Im Anschluss wurden einzelne Veränderungen und Anträge beraten.

- Für die Erstausstattung (Sachmittel) der Profilstellen in der Kirchenmusik (Popkantoren) werden 50.000 Euro eingestellt. Bei der Einrichtung dieser Stellen war es versäumt worden, ihnen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Dieses seien keine fortlaufenden Gelder, sondern sie dienten allein der Erstausstattung, betonte der Synodale Pfarrer Nico Szameitat.

 

- Die Stelle "Bildungsreferentin/Kirchenältestenfortbildung" wird mit einem kw-Vermerk, aber ohne zeitliche Bindung versehen.

 

- Den Antrag auf Bezuschussung von weiteren Projektstellen in den Kreisdiakonischen Werken wurde abgelehnt. Das Diakonische Werk wurde um Vorlage eines Gesamtprojektkonzeptes gebeten. Das Gesamtprojekt soll darauf abzielen, das Miteinander von Kirche und Diakonie im Kirchenkreis zu stärken und gleichzeitig Impulse dafür geben, neue kirchlich-diakonische Zukunftsherausforderungen aufzunehmen. Die Beratung über einen neuen Antrag auf Bezuschussung von Projektstellen in den Kreisdiakonischen Werken wurde in Aussicht gestellt. Die Synode beauftragte den Finanz- und Personalausschuss und den Ausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit zu prüfen, wie die in der 47. Synode beschlossene diakonische Grundversorgung der Kirchenkreise durch die Kreisdiakonie dauerhaft bei steigenden Kosten gesichert werden könne.

 

- Die Stelle Fundraising wurde im Stellenplan als unbefristet aufgenommen, die entsprechenden Haushaltsmittel sind einzustellen. Die Evaluation durch die Fundraising Akademie in Frankfurt habe ein positives Ergebnis gezeichnet, sodass die Beschränkungen aufgehoben werden sollten, so der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit, Rüdiger Schaarschmidt.

 

- Für die Jahre 2015 bis 2019 werden jährlich 15.000 Euro in den Haushalt der Akademie der oldenburgischen Kirche zur Unterstützung in der Wahrnehmung für den Bereich Teamassistenz zusätzlich eingestellt.

 

- Im landeskirchlichen Haushalt werden Mittel für Sach- und Fahrtkostenpauschalen in Höhe von 36.000 Euro (Sachkosten 18.000 Euro, Fahrtkosten 18.000 Euro) als zweckgebundene Zuweisung an die Kirchenkreise eingestellt. Diese sind vor allem für die Übernahme von pfarramtlichen Diensten in den Kirchenkreisen eingeplant, erläuterte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk.

 

- Für die Mitarbeitervertretung (MAV) wird im Umfang von 25 Prozent eine unbefristete Stelle einer Teamassistenz geschaffen.

 

- Die Umsetzung der EKD-Vorgaben zur Organisation des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Werken, Diensten und Einrichtungen liegt seit 2009 bei einer halben „Ortskraft“. Die von der EKD vertraglich vorgesehene Vor-Ort-Betreuung kann objektiv von dieser Kraft nicht alleine geleistet werden. Die für die oldenburgische Kirche zuständigen Berufsgenossenschaften mahnen die Einhaltung der vertraglichen Pflichten zum Schutz der Mitarbeiter/Versicherten in über 700 Betriebstätten an. Die Synode folgte dem Antrag des Finanz- und Personalausschusses, eine Stelle Ortskraft im Umfang von 50 Prozent befristet für fünf Jahre zur Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse einzurichten. Darüber hinaus wurde eine Stelle Ortskraft im Umfang von 50 Prozent unbefristet eingerichtet.

 

- Die Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Kirchenkreisen soll verschoben werden. Alle Dienststellen sollen mit einem Mandanten, d.h. mit jeweils einer Kirchengemeinde pro Kirchenkreis, ab 2016 einführen. Diese Kirchengemeinde soll dabei einen Kindergarten und einen Friedhof enthalten. Das wäre eine Lerngrundlage. Im Jahr 2017 sollen weitere Rechtsträger umgestellt. Die Einführung soll in 2018 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse des ORA-Berichtes bestätigten diesen Vorschlag, sagte die Synodale Friederike Meyer.

 

Anträge, die Einführung der Doppik in allen Regionalen Dienststellen erst nach Aufarbeitung der im ORA-Bericht aufgezeigten Fragestellungen und Mängel zu verschieben oder die Einführung ein Jahr später starten zu lassen, fanden keine Mehrheit. Deshalb beschloss die Synode, dass das für die Einführung der Doppik temporär vorgesehene Personal dabei bereits ab Anfang 2015 mit den vorgesehenen 50-Prozent-Stellen je RDS bereitgestellt wird. Zur Kompensierung wird der Mehrbedarf für die Einführung um ein Jahr auf den 31.12.2019 verkürzt. Der durch diese Verschiebung der Einheiten innerhalb des geplanten Umstellungszeitraumes entstehende Personalmehrbedarf von einer Vollzeitstelle für die Dauer der Einführung soll eingeplant werden. Der für die Doppik dauerhaft benötigte Personalbedarf ist erst nach kompletter Einführung feststellbar.

 

- Für den Einsatz von Fachadministratoren werden 2,8 Stellen zusätzlich im Stellenplan 2015 ff. veranschlagt und damit insgesamt Personalkapazitäten im Umfang von 3,8 Stellen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird 1,0 VBE zur fachanwendungsübergreifenden Planung und Koordination (Multiprojektsteuerung) im Stellenplan 2015 ff. veranschlagt. Die Stellenkapazitäten sind anhand des festzustellenden Bedarfes jährlich zu prüfen. Es wird ein Lenkungskreis IT eingerichtet, der mit dem Multiprojektleiter, dem/der Vorsitzende/n Finanz- u. Personalausschuss, einem weiteren Mitglied des Finanz- und Personalausschusses, dem Abteilungsleiter Allg. Verwaltung, ein vom OKR zu benennendes Mitglied, ein MAV-Mitglied und der Aufsicht zu besetzen ist. Die jährlichen Personalkosten werden im Jahr 2015 203.000 Euro betragen.

 

- Die befristete Stelle Fachassistenz ZGAST im Umfang von 50 Prozent soll über den 31.12.2014 hinaus bis zum 31.12.2015 befristet fortgeführt werden.

 

- Die Finanzierung der Maßnahme „Zukunft Einkaufen“ muss aus den vorhandenen Mitteln, hier: zweckgebundene Mittel Klimaschutz realisiert werden und darf bei einer Laufzeit von fünf Jahren einen Betrag von 150.000 Euro nicht überschreiten. Das Projekt „Zukunft Einkaufen“ ist basisorientiert und wird von den Gemeinden gerne angenommen. Die Trägerschaft soll das Evangelische Bildungshaus in Rastede übernehmen.
 

Die Synode verabschiedet im Anschluss das Haushaltsgesetz der Ev.-Luth Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2015 in erster Lesung.

 

Probleme bei der juristischen Anbindung der Jugendkirche

In seinem Bericht des Rechts- und Verfassungsausschusses machte der Ausschussvorsitzende Hanspeter Teetzmann auf ein juristisches Problem bei der geplanten Jugendkirche in Delmenhorst aufmerksam. Bei der geplanten Jugendkirche sei juristisch die Frage nach der Anbindung offen, so Teetzmann. Bei einer Anbindung an den Kirchenkreis würden Gelder durch eine – regelmäßige – Sonderzuweisung an den Kirchenkreis fließen, die eigentlich nicht vorgesehen sei.

 

Denkbar wäre auch, dass durch andere juristische Konstruktionen letztendlich die zugrunde liegenden Gebäude im Eigentum einer (ggf. auch mehrerer) Delmenhorster Kirchengemeinden verbleiben und für die Finanzierung Fördermittel seitens der Ev.-Luth. Kirche aus anderen Haushaltsstellen zur Verfügung gestellt werden. Eine Lösung könne nur über eine Synodenentscheidung erfolgen. "Sagen Sie uns, welche Form sich die Synode wünscht", sagte Teetzmann.

 

Analog zur Garnisonkirche in Oldenburg, die gerade einer reformierten Gemeinde geöffnet wird, könne das Kirchengebäude in der Trägerschaft einer Kirchengemeinde bleiben, um eine inhaltliche Füllung zu erproben, regte Bischof Jan Janssen an. Die Beratungen sollen nun in den zuständigen synodalen Ausschüssen geführt werden.

 

Landeskirchensteuerbeschlüsse

Die Synode beriet die Landeskirchensteuerbeschlüsse der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Dies betraf sowohl die Änderung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 als auch den Beschluss für die Haushaltsjahre 2015 und 2016. Damit beträgt die Landeskirchensteuer der Kirchenmitglieder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Niedersachsen haben, für die Jahre 2015 und 2016 neun Prozent der Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, veranlagte Einkommensteuer), höchstens jedoch 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens bzw. des auf das zu versteuernde Einkommen umzurechnenden Arbeitslohnes, von dem die Lohnsteuer berechnet wird.

  

Abschluss des zweiten Verhandlungstages

Mit Lesung, Gebet und Segen schloss Bischof Jan Janssen den zweiten Verhandlungstag.