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Eröffnungsgottesdienst aus Altenesch

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Die 2. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wurde am Donnerstagmorgen mit einem Gottesdienst eröffnet. Der Gottesdienst mit Pfarrerin Sonja Brockmann war im Vorfeld in der St.-Gallus-Kirche in Altenesch aufgezeichnet worden und wurde in die digitale Synodentagung eingespielt. 

  

Musikalisch wurde der Gottesdienst von Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser gestaltet. Am Gottesdienst waren weiterhin beteiligt Michelle Müller, die ein Freiwilliges Soziales Jahr Kultur im Ev. Bildungshaus Rastede absolviert; Traute Uhlhorn, Ersatzsynodale, Gemeindekirchenrat Bardewisch; und Uwe Fischer von der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Verschiedene Beiträge für die Fürbittgebete wurden als Video-Clips eingespielt.
 

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Digitale Synodentagung eröffnet

Mit einem Dank an Pfarrerin Sonja Brockmann und an alle Mitwirkenden für den Eröffnungsgottesdienst eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 2. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche, die zum ersten Mal in digitaler Form stattfindet. Sie wünschte allen Synodalen wie auch allen Gästen einen störungsfreien Empfang.
     
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin die Synodale Stefanie kleine Kruthaup für den Kirchenkreis Oldenburger Münsterland, die Synodale Ingeborg Tödter für den Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land und den Synodalen Leon Remde als berufenes Ersatzmitglied.

  

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Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

In seinem Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss blickte der Vorsitzende, Bischof Thomas Adomeit, noch einmal kritisch auf die vergangene Synodentagung im September dieses Jahres zurück. Das Gremium habe die Außenwirkung der Beratungen zum Nachtragshaushalt und zur mittelfristigen Finanzplanung mit den Hinweisen zu den Kirchensteuern und Vermögenserträgen als schwierig wahrgenommen.

 

„Es gab kritische Reaktionen aus der Öffentlichkeit und auch aus der Pfarrerschaft, da dort in manchen Gemeinden Fragen zu diesem Bereich gestellt wurden“, sagte Adomeit. Deshalb werde angeregt, dass eine frühere textliche Begleitung schwieriger Punkte vorbereitet werden sollte, um die Einordnung zu erleichtern.
    
Auch habe der Gemeinsame Kirchenausschuss beschlossen, die Beratungen zur Zukunft des Blockhauses Ahlhorn auf die Tagesordnung dieser Synodentagung zu setzen. Angesichts der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation und eines weiterhin zu erwartenden Ausbleibens an Gästen sowie des prognostizierten deutlichen Rückgangs an Kirchensteuereinnahmen sehe die Kirchenleitung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg keine Perspektive mehr für den weiteren Betrieb des Blockhauses Ahlhorn in eigener Trägerschaft. Diese Beschlussempfehlung für die Synode sei im Gemeinsamen Kirchenausschuss einstimmig gefasst worden, es haBE keine Enthaltungen gegeben, berichtete Bischof Thomas Adomeit. Hierzu werde die Synode auf ihrer Tagung umfassend beraten.
   
Der Gemeinsame Kirchenausschuss habe zudem die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung sei erwartbar nicht gut. Der Rückgang im September sei allerdings ungleich stärker ausgefallen, als in den Prognosen angenommen.

  

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Blockhaus Ahlhorn

In den Tagesordnungspunkt über die Zukunft des Blockhauses Ahlhorn führte Bischof Thomas Adomeit ein. Er erwarte eine emotionale und schwierige Debatte. Es sei eine "bedrückende Situation und eine schmerzliche Lage, die wir dort haben", sagte der Bischof. Viele Menschen im Oldenburger Land verbänden mit dem Haus etliche bewegende und prägende Erlebnisse. Ahlhorn sei ein wichtiger Teil der kirchlichen Arbeit der letzten 70 Jahre gewesen. Doch die kirchliche Handlungsfähigkeit sei beschränkt vom finanziellen Rahmen.
   
Aber mit „Blick auf die zukünftige Handlungsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, die sich auch an den finanziellen Spielräumen festmachen lassen muss, mussten und müssen die verschiedenen Arbeitsfelder miteinander ins Gespräch gebracht werden.“ Dazu gehöre auch die Frage nach dem aktuellen Stand und der Zukunftsfähigkeit des Blockhauses Ahlhorn.
   
Die 2019 von der Synode in Auftrag gegebene Prüfung neuer Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen sowie eine mögliche außerkirchliche Trägerschaft haben leider zu keinem Erfolg geführt. „Das Blockhaus benötigte trotz Millionen-Investitionen in den vergangenen Jahren einen hohen sechsstelligen Zuschuss pro Jahr, Tendenz steigend. Dazu kommt ein schon bekannter und berechneter Investitionsstau in Millionenhöhe.“ „Wäre das Blockhaus Ahlhorn eine selbständige Einrichtung“, so Adomeit, „hätte sie schon lange Insolvenz anmelden müssen.“
   
Bildungsarbeit und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen koste Geld und werde immer auf Zuschüsse angewiesen sein, räumte der Bischof ein. „Sie sind uns wichtig – in den Kirchengemeinden, bei Projekten, bei Fahrten und Begegnungen, durch die Arbeit der Regionaljugendreferent*innen und Jugenddiakon*innen.“ Der „geographische Ort“ Ahlhorn sei allerdings schon längst nicht mehr das ausschließliche Zugpferd. Und ein Ausgleich, Tausch oder Gegenrechnen mit anderen Arbeitsbereichen sei nicht zielführend gewesen.

 

Zudem würde das Blockhaus Ahlhorn rückwirkend, gegenwärtig und zukünftig eine Menge Zuschüsse benötigen, die in ihrer Größenordnung Möglichkeiten der oldenburgischen Kirche überstiegen. Bischof Adomeit dankte für die große Wertschätzung, die das Blockhaus besonders in den vergangenen Tagen öffentlich erfahren habe und für die Gesprächsangebote politischer Akteurinnen und Akteure. „Wir sind überzeugt, dass eine eindeutige Entscheidung der Synode diese Gesprächsfäden nicht abreißen lässt, sondern zu ehrlichem Austausch und hohem Konsens beiträgt.“
   
In einer Präsentation stellte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker noch einmal die wirtschaftlichen Zahlen für die Kinder- und Jugendfreizeitstätte mit 180 Betten an den Ahlhorner Fischteichen vor. So bezuschusse die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg das Blockhaus seit Jahren mit 500.000 Euro pro Jahr. Im laufenden Jahr betrage der Zuschuss sogar 786.000 Euro und für das kommende Jahr würden 870.000 Euro veranschlagt. Zudem seien in die Einrichtung in den vergangenen Jahren 5,9 Millionen Euro investiert worden. Zusätzlich gebe es aber nach wie vor einen Investitionsstau von 2,3 Millionen. Außerdem sehe das kirchliche Haushaltsrecht vor, dass 4,53 Millionen Euro an Rücklagen gebildet werden müssten. Momentan seien es gerade einmal 200.000 Euro vorhanden. 
   
Erträge seien zurzeit auch nicht zu erwirtschaften. Das Blockhaus habe 2018 mit fast 30.000 Übernachtungen Vorgabe nach dem Umbau und die Konzentration auf Kinder- und Jugendfreizeiten erfüllt, aber das Ziel von 30.500 Übernachtungen sei coronabedingt in diesem Jahr nicht zu erreichen. Die Belegungszahl sei in diesem Jahr um mehr als 80 Prozent eingebrochen. Die knapp 20 fest angestellten Beschäftigten befänden sie sich weitestgehend in Kurzarbeit und die Unsicherheit sei für sie eine große Belastung. Alle bisherigen Gespräche mit anderen Trägern habe noch einmal deutlich gezeigt, wie die Realität des Blockhaus Ahlhorn aussieht, berichtete Mucks-Büker: „Die Wirtschaftlichkeit stand immer im Mittelpunkt - auch im gemeinnützigen Bereich, auch wenn es um den Betrieb eines Bildungs- und Tagungshauses bzw. einer Kinder- und Jugendfreizeitstätte geht. Und niemand war dabei, der die wirtschaftliche Lage des Blockhauses positiv bewertet hat und ohne weiteres bereit war, sich auf ein unwägbares wirtschaftliches Risiko einzulassen. Ich möchte betonen: Das sind Bewertungen aus Gesprächen, die vor Beginn der Corona-Pandemie stattgefunden haben.“
   
Bereits 2019 hatte das Kirchenparlament über die Zukunft des Blockhauses Ahlhorn beraten, nachdem eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem Gutachten empfohlen hatte, den Betrieb aufzugeben. Seinerzeit hatte die Synode die Schließung des Blockhauses abgelehnt, um noch weitere Lösungen zu suchen. 
     
Unbeschadet der Möglichkeit, dass sich ein Träger zur Fortführung des Blockhauses Ahlhorn finde, habe nun der Gemeinsame Kirchenausschuss eine Beschlussvorlage der Synode vorgelegt, in der der Oberkirchenrat beauftragt werde, eine Beschlussfassung für die Schließung des Blockhauses Ahlhorn vorzubereiten. „Um das Blockhaus weiterhin und nachhaltig unter kirchlichen Bedingungen halten zu können, müssten wir erhebliche Mittel zusätzlich aufbringen. Das übersteigt die finanziellen Möglichkeiten unserer Kirche – nicht nur in Zukunft, sondern schon jetzt“, bilanzierte Oberkirchenrat Mucks-Büker. „Angesichts der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation und eines weiterhin zu erwartenden Ausbleibens an Gästen weit in das Jahr 2021 hinein sowie angesichts eines prognostizierten deutlichen Rückgangs an Kirchensteuereinnahmen“ sehe der Gemeinsame Kirchenausschuss keine Perspektive mehr für den weiteren Betrieb des Blockhauses Ahlhorn in eigener Trägerschaft. 
   
Als juristische Oberkirchenrätin erläuterte Dr. Susanne Teichmanis die Beschlussvorlage. Diese Vorlage mache ein Beendigungsszenario auf, das die Schließung der Einrichtung beinhalte, einen Rückbau in Betracht ziehe und weiterlaufende Verpflichtungen mit einkalkuliere. In dieser Hinsicht seien noch verschiedene Dinge zu klären, bei denen noch nicht vorhergesagt werden könne, wie die genauen Schritte und Maßnahmen aussehen werden. Dieses läge daran, so Teichmanis, dass die Kirche zwar Trägerin der Einrichtung und Eigentümerin der Gebäude des Blockhauses sei, Grund und Boden aber im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten stehen. Die Rechtsbeziehung zwischen diesen beiden Partnern sei in einem Erbbaurechtsvertrag geregelt, „in dem die Landesforsten, der Lage im Naturschutzgebiet völlig angemessen, umfassende Mitspracherechte haben.“ Gespräche dazu seien schon terminiert, aber bewusst noch nicht vor einer Entscheidung der Synode begonnen worden. Dieses beträfe auch den Fall eines möglichen „Rückbaus“ des Geländes. .
   
Abschließend betonte Dr. Teichmanis, dass ein Schließungsbeschluss weitreichende Folgen auch für die Arbeitsplätze von 24 Mitarbeitenden habe, „die dem Blockhaus und unserer Kirche zum Teil schon langjährig verbunden sind. Dieser Verbundenheit ist Respekt zu zollen.“ Das Verfahren zur Arbeitsplatzsicherung werde der Kirche „als Dienstgeber viel abverlangen, an Sorgfalt, an Dialog mit den Betroffenen und auch an finanziellen Mitteln, die wir einzusetzen haben. Es bietet aber eine gute Grundlage, um die sozialen Belange in den Blick zu nehmen und zu fairen Ergebnissen zu kommen. Mit der Mitarbeitervertretung sind wir in gutem Kontakt.“ Sie wünschte sich aber für die Mitarbeitenden „eine klare Entscheidung und das Ende der Hängepartie, schwankend zwischen Hoffnung und Frustration.“

      
Nach der ausführlichen Einbringung der Beschlussvorlage folgte eine lebhafte und kontroverse Debatte der Synodalen.

   

Der Antrag der Synodalen Lisa Wraase, die Entscheidung über das Blockhaus Ahlhorn auf die kommende Tagung der Synode im Mai 2021 zu verschieben, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
   
Einer in zwei Punkten leicht veränderten Beschlussempfehlung des Gemeinsamen Kirchenausschusses folgte die Synode mit großer Mehrheit: 
38 Synodale stimmten dem Antrag zu bei 16 Gegenstimmen und vier Enthaltungen.

   

• Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschließt, sich aus der Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn zurückzuziehen.
• Der Oberkirchenrat wird beauftragt, die Kosten für die Schließung und Abwicklung/Rückbau zu ermitteln, einen Zeitplan zu erstellen sowie ein betriebswirtschaftliches, organisatorisches und rechtliches Umsetzungskonzept zu entwickeln und umgehend mit der Umsetzung zu beginnen. Im Falle eines notwendig werdenden Rückbaus wird die Synode beteiligt.
• Dies gilt unbeschadet des Führens von Übernahmeverhandlungen mit anderen Trägern - unter Einschluss möglicher Kooperationen oder Beteiligungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
• Für die betroffenen Mitarbeitenden ist unter Sicherung der sozialen Belange wie auch Würdigung ihrer langjährigen Verbundenheit auf der Grundlage des geltenden Rechts (Sicherungsordnung der Konföderation) eine möglichst einvernehmliche Lösung anzustreben.
• Der Oberkirchenrat wird beauftragt, dazu zur 3. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg über den Umsetzungsstand zu berichten. 

   

Bischof Thomas Adomeit dankte nach der geheimen Abstimmung für die klare Entscheidung. Zuvor hatte er noch einmal betont, dass eine Entscheidung über das Blockhaus Ahlhorn keinen Rückzug aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bedeute. Auch sei er sich sicher, dass bereits im 1. Quartal des kommenden Jahres Ergebnisse über die Verhandlungen einer Nachnutzung vorliegen könnten. 

   

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Abnahme der Jahresrechnung 2019 und Entlastung

Die Synode folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, stimmte der Jahresrechnung 2019 zu und erteilte mit großer Mehrheit die Entlastung. 
   
Auch dem Antrag des Finanz- und Personalsschusses, die über- und außerplanmäßigen Verwendungen der Aufwendungen für das Jahr 2019 gem. § 3 Haushaltsgesetz nachträglich zu legitimieren, folgte die Synode mit großer Mehrheit.

  

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Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat

In seinem Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat berichtete Kreispfarrer Lars Dede, dass die geringeren Kirchensteuereinnahmen zu niedrigeren Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise führen würden. Für Kirchengemeinden, die ihren Haushalt aufgrund von strukturellen oder regionalen Besonderheiten nicht decken könnten, würde ein Teil der Zuweisungssumme im Rahmen des sogenannten Defizitausgleichs zur Verfügung gestellt. 

  

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Synode berät den Haushalt 2021

Der für das kommende Jahr vorgelegte Haushalt der oldenburgischen Kirche soll 97,7 Millionen Euro umfassen und liegt mit 800.000 Euro nur knapp über dem Haushaltsansatz des Vorjahres, sagte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahresansatz ist u.a. auf die Tarifsteigerung von 1,4 Prozent zurückzuführen. 
   
Demgegenüber erwarte die oldenburgische Kirche Einnahmen von 93,9 Millionen Euro und Finanzerträge von 1,53 Millionen Euro. Bedingt durch die Corona-Pandemie würden die Erträge aus den Kirchensteuern aber erst 2023 wieder das Niveau des Jahres 2019 erreichen. Um für das kommende Jahr einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten, sei derzeit eine Rücklagenentnahmen von 2,27 Millionen Euro geplant. 

 

Nach dem Beschluss zur Schließung des Blockhauses Ahlhorn müsse die Höhe der Entnahme aus der Rücklage in den Haushalt allerdings neu berechnet werden, kündigte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis an. Dabei könnte sich die Rücklagen-Entnahme um 2,7 Millionen Euro auf insgesamt knapp fünf Millionen Euro erhöhen. So müssten Forderungen im Kernhaushalt bei den Gehaltszahlungen und bei Krediten aus den Jahren 2019/2020 abgeschrieben werden. Alternativ könnte die Synode aber auch im Mai 2021 einen Nachtragshalt verabschieden.

     
Um die geplante Rücklagenentnahme so gering wie möglich zu halten, enthalte die Haushaltsplanung mehrere gravierende Einsparmaßnahmen, erläuterte Dr. Teichmanis. So seien die Personalkosten in allen Stellenplänen, auch im Pfarrstellenbereich, für das Jahr 2021 mit einer sechsmonatigen Pflichtvakanz kalkuliert. Die Sachkosten wurden, von Ausnahmen in innovationsträchtigen Bereichen wie der IT abgesehen, auf den Stand des Durchschnittswertes der IST-Werte aus 2017 bis 2019 eingefroren. Und die Mittel für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen in Kirchengemeinden, die sogenannte Baulistenmittel, auf einen deutlich reduzierten Sockelbetrag für Unvorhergesehenes und Unaufschiebbares abgesenkt. 

   

Eine Entscheidung über das Haushaltsgesetz 2021 wurde auf Freitag vertagt, um der Synode genauere Zahlen mit Blick auf die Konsequenzen aus dem Beschluss zum Blockhaus Ahlhorn vorlegen zu können.

 

Die Synode beschloss mit großer Mehrheit, der Eingabe 11 des Diakonischen Werkes Oldenburg auf Erhöhung der Finanzmittel nicht zuzustimmen. Der Zuschuss für die Diakonische Arbeit wird damit, wie im Entwurf des Haushaltsplans 2021 der ELKiO geplant, 2.169.000 Euro betragen.
   
Die Synode beschloss weiterhin auf Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses eine auf zwei Jahre befristete Aufstockung des Freistellungsanteils für den Gesamtausschuss der ELKiO auf insgesamt 1,5 Stellen. Der Oberkirchenrat wird beauftragt, nach einem Jahr einen Bericht vorzulegen.

    

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Personalgestaltungskonzept

Die Synode beschloss, den Oberkirchenrat zu beauftragen, das Personalgestaltungskonzept für die Jahre 2021 bis 2023 nun zur Frühjahrssynode im Mai 2021 vorzulegen.

  

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Überarbeitetes Zuweisungsgesetz beschlossen

Das Kirchenparlament hat ein überarbeitetes Zuweisungsgesetz für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise verabschiedet. Im neuen Gesetz wurden die Kirchenkreise in das bisherige Zuweisungssystem integriert und an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beteiligt, da mehr Entscheidungsbefugnisse auf diese Ebene verlagert wurden. In dem neuen System erhalten die Kirchenkreise eine Zuweisung auf Basis der Gemeindegliederzahlen unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages für die Telefonseelsorge und die Familienbildungsstätten.
   
Die mit dem neuen Zuweisungsschlüssel beschlossene Systematik führe dazu, dass die Zuweisungen 2021 geringfügig höher ausfallen als in 2020, hatte zuvor der Vorsitzende des Kirchensteuerbeirates, Kreispfarrer Lars Dede erläutert. Im Blick auf die zu erwartende Steigerung der Lohnkosten komme es dennoch für die meisten Kirchengemeinden schon in 2021 zu einer geringfügigen Reduzierung. Da in Zukunft - aktuell verschärft durch die Corona-Pandemie - mit deutlich geringeren Kirchensteuereinnahmen zu rechnen sei, werde dies auch zu geringeren Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise führen. Der Einstieg in das neue Zuweisungssystem sei ein wichtiger Baustein in dem Konsolidierungsprozess, dem sich die Kirche stellen müsse, so Dede. 

    

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Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften

Im Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften sei eine Änderung in Artikel 2 vorgenommen worden, mit der Wahlen in anderen Formen ermöglicht würden, berichtete Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis.

  

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Landeskirchensteuerbeschluss 2021/2022

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis stellte den Landeskirchensteuerbeschluss 2021/2022 vor. Dieser wurde von der Synode angenommen.

  

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Umwelt, Klimaschutz & Energie

Dem Bericht der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz & Energie, Andrea Feyen, folgend, stellte der Synodale Klaus Flaake den Antrag, das integrierte Klimaschutzgesetz der oldenburgischen Kirche in einem synodalen Ausschuss zu überprüfen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Über diesen Antrag wurde ausführlich debattiert. Die Abstimmung wurde auf den morgigen Verhandlungstag verschoben.

   

 

 

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Abschluss des ersten Verhandlungstages

Mit Gebet und Segen schloss Bischof Thomas Adomeit den ersten Verhandlungstag.

  

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