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1. Tagung der 49. Synode mit Gottesdienst eröffnet

Die 1. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche wurde am Freitagmorgen mit einem Gottesdienst in der St.-Johannes-Kirche Kreyenbrück eröffnet. Die Predigt hielt der Synodale Pfarrer Karsten Peuster.

  

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Eröffnung der Synodentagung

Mit einem Dank an Pfarrer Karsten Peuster und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 1. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche in der St.-Johannes-Kirche in Oldenburg-Osternburg.
   

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen verpflichtete anschließend Bernd Janßen und Pfarrerin Wiebke Perzul für den Kirchenkreis Ammerland, Dr. Michael Jonas für den Kirchenkreis Oldenburg-Stadt, Björn Kraemer für den Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land und Nadine Carina Waitz als berufenes Mitglied.
   
Ebenso verpflichtete die Synodenpräsidentin als Ersatzmitglieder Jörn Ahlers, Elke Kaschlun und Pfarrer Ulrich Welz für den Kirchenkreis Oldenburg-Stadt, Prof. Dr. Wilfried Kürschner für den Kirchenkreis Oldenburger Münsterland, Hauke Bruns für den Kirchenkreis Wesermarsch sowie Pfarrer Peter Sicking für den Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven.

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Bericht des Gemeinsamen Kirchenausschusses

In seinem Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss erklärte Bischof Thomas Adomeit, dass die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die oldenburgische Kirche habe. So sei in diesem Jahr mit rund fünf Millionen Euro weniger Einnahmen aus Kirchensteuern zu rechnen. Deshalb sei ein Nachtragshaushalt für dieses Jahr notwendig. Um diesen Nachtragshaushalt und den Haushalt für das kommende Jahr auszugleichen, „bedarf es der Entnahme von Rücklagen“, erläuterte der Bischof.

 

Der Gemeinsame Kirchenausschuss habe auf Vorschlag des Oberkirchenrates und des Finanz- und Personalausschuss beschlossen, vier Millionen Euro aus den Überschüssen der Jahresrechnungen 2018 und 2019 zur Aufstockung der Rücklage „Allgemeine Ausgleichsrücklage“ zu verwenden. Der vorliegende Entwurf des Nachtragshaushaltes 2020 gehe von einem Fehlbedarf in Höhe von gut 3,6 Millionen Euro aus. Dieser lasse sich aktuell nur durch eine Entnahme aus der „Allgemeinen Ausgleichsrücklage“ ausgleichen. Diese sei genau für solche Situationen vorgesehen, „wie wir sie in diesem Jahr Corona bedingt erleben“, betonte Adomeit.
   
Gleichzeitig müsse die mittel- und langfristige Finanzplanung weiter im Fokus bleiben. Mindereinnahmen und Mehrausgaben müssten verstärkt in den Blick genommen werden. Es sei zu prüfen, ob Aufgaben des Maßnahmenkataloges vorgezogen oder zusätzlich vorgesehen werden können. Ziel der Arbeit mit dem Maßnahmenkatalog bleibe „die Vorlage eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts spätestens ab 2030. Wir haben die begründete Hoffnung, dass es mit diesem Instrument gelingen kann, auch den zusätzlichen Herausforderungen, vor die wir durch die Corona-Pandemie gestellt sind, zu begegnen“, so Bischof Adomeit. 
   
Mit Blick auf den Rahmenpfarrstellenplan sagte Adomeit, dass „wir in Bälde, ab 2023 sicherlich, zu wenig Menschen im Verkündigungsdienst haben werden“. Deshalb sei die Nachwuchsförderung eine bleibende Aufgabe. Auch für die Erprobung von multiprofessionellen Teams im Verkündigungsdienst werde ein Fahrplan erarbeitet und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) habe zudem „mit dem ‚Flexigesetz‘ eine Möglichkeit geschaffen, den Pfarrdienst über den gesetzlichen Ruhestand hinaus zu verlängern. Auch dafür werden wir Konzepte entwickeln und bald werben müssen“, berichtete Bischof Adomeit.

 

Gleichzeitig verliere die Kirche mehr Menschen als Mitglieder, als für den Rahmenpfarrstellenplan zugrunde gelegt worden sei. Deshalb sei es gut, dass die 48. Synode auf ihrer 9. Tagung im Mai 2018 beschlossen habe, dass der Rahmenpfarrstellenplan nach fünf Jahren überprüft werden soll.
   
Sorgen bereite dem Gemeinsamen Kirchenausschuss auch das Blockhaus Ahlhorn, sagte Bischof Adomeit weiter. Ausgangspunkt seien die Beschlüsse der 11. Tagung der 48. Synode im Mai vergangenen Jahres, auf der die Aufträge erteilt worden seien, „eine außerkirchliche Trägerschaft zu prüfen bzw. unter Beteiligung des Kuratoriums für das Blockhaus Ahlhorn völlig neue Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen zu prüfen, die den Betrieb unter Beachtung der Einsparvorgaben im Maßnahmenkatalog weiter möglich macht“. Die finanzielle Lage der Tagungsstätte habe sich seitdem weiter verschlechtert. „Verschärft wurde die Situation in diesem Jahr durch die Corona-Pandemie, die zu einer zeitweisen Schließung des Hauses führte. Von einer Rückkehr zum Normalbetrieb ist auch jetzt noch nicht die Rede“, sagte Adomeit.

 

Auch wenn eine Beschlussfassung zum Blockhaus Ahlhorn erst auf der dritten Tagung der 49. Synode vorgesehen sei, werde „ein Vorschlag zum Umgehen mit der Situation vermutlich und hoffentlich schon zur zweiten Tagung im November vorliegen“, kündigte der Bischof an. Die Gespräche über eine mögliche außerkirchliche Trägerschaft bzw. Kooperationen hätten bisher keinen Erfolg gehabt, seinen allerdings auch noch nicht abgeschlossen, betonte Adomeit.
   
Während der Corona-Pandemie habe ein Krisenstab der oldenburgischen Kirche mehr als 30 Mal getagt, berichtete Bischof Adomeit weiter. Mitglieder waren das Kollegium des Oberkirchenrates, die Präsidentin der Synode, die Leitung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV), die Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung (MAV), eine Person aus einem Kreispfarramt und die Referentin des Bischofs (Geschäftsführung). Der Krisenstab habe der Krisenintervention gedient. Er habe kurzfristig und verlässlich agiert und versucht, Antworten und Orientierung zu geben. Dieses habe er in Absprache mit den legitimierten Gremien getan, erläuterte Adomeit weiter. Er bedauere, dass die Empfehlungen des Krisenstabes vielerorts als Anordnungen der Kirchenleitung wahrgenommen worden sei.

 

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Bestätigung der Zuordnung der Mitglieder und Stellvertretungen des Gemeinsamen Kirchenausschusses

In der konstituierenden Tagung der 49. Synode im Januar dieses Jahren sind die synodalen Mitglieder des Gemeinsamen Kirchenausschusses gewählt worden. Eine Zuteilung der jeweiligen Stellvertretungen wurde vom Geschäftsausschuss vorgeschlagen. Der Gemeinsame Kirchenausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar die folgende Zuordnung vorläufig beschlossen. Die Synode folgte dem Vorschlag:
   
Sabine Blütchen, 1. stellvertretendes Mitglied: Lisa Wraase; 2. stellvertretendes Mitglied: Jost Richter.
Kreispfarrer Bertram Althausen, 1. stellvertretendes Mitglied: Pfarrer Nico Szameitat; 2. stellvertretendes Mitglied: Kreispfarrer Lars Dede.
Dr. Michael Jonas, 1. stellvertretendes Mitglied: Ute Kohring; 2. stellvertretendes Mitglied: Philipp Hoffmann.
Rüdiger Schaarschmidt, 1. stellvertretendes Mitglied: Meike Bruns; 2. stellvertretendes Mitglied: Dörte Hobbie.
Pfarrerin Anke Stalling, 1. stellvertretendes Mitglied: Pfarrer Kai Wessels; 2. stellvertretendes Mitglied: Pfarrer Edgar Rebbe.
   
Kraft Amtes sind Bischof Thomas Adomeit, Oberkirchenrätin Gudrun Mawick, Oberkirchenrat Detlef Mucks- Büker und Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis Mitglieder des Gemeinsamen Kirchenausschusses.

 

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Bericht des Bischofs

In seinem Bericht an die Synode ging Bischof Thomas Adomeit auf die Veränderungen und Herausforderungen durch die Corona-Pandemie ein. Auch wenn so langsam das normale Leben zurückzukehren scheine, werde es ein „Zurück zu der alten Normalität“ nicht geben. „Denn die Welt ist anders geworden. Und auch wir selbst haben uns alle verändert in den letzten Monaten“, sagte Adomeit.
   
Die Ernsthaftigkeit und die Sorgfalt, mit denen die Beratungen in den vergangenen Monaten geführt worden seien, erfüllten ihn mit großem Dank, betonte der Bischof. „Es war spürbar: Wir haben aus christlicher Verantwortung auch für unser Gemeinwesen und aus Gründen der Liebe zu den Nächsten heraus gehandelt. Die Verletzlichen waren dabei besonders im Blick. Wir haben aus der Freiheit, die uns das Evangelium schenkt, sogar auf Rechte verzichtet.“ Er dankte allen Ehren- und Hauptamtlichen der Kirche für ihren Mut und die Klarheit. Es habe „unserer Gemeinschaft gutgetan.“

 

Ganz ausdrücklich dankte der Bischof all denen, die Dienst an pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen, Kliniken und Pflegeheimen getan hätten und weiterhin täten. Sie seien „zu besonderen Botinnen und Boten des Evangeliums geworden, denn sie sind in schwerer Zeit, nicht risikofrei, bei den Menschen geblieben, die Hilfe brauchten.“
   
Bemerkenswert seien auch die vielen Ideen, die in dieser Zeit entstanden seien. Sätze wie „Das geht nicht! Das haben wir noch nie so gemacht“, seien nicht zu hören gewesen. Deshalb könnten diese Aussagen „als Begründung bei den Diskussionen um den Weg in die Zukunft unserer Kirche nicht mehr herhalten". Das sei eine der Lehren aus Corona, so Adomeit.
    
Bei aller Sehnsucht nach Normalität rief der Bischof dazu auf, weiterhin achtsam zu bleiben, „auch bei unseren Forderungen nach Rücknahme der Maßnahmen, die Leben gerettet haben. Und bleiben wir auch achtsam bei unseren Aktivitäten in Kirche und Gemeindehaus.“ Zusammen mit den Synodalen gedachte der Bischof in einer Schweigeminute der Opfer der Pandemie.
   
„In der Corona-Pandemie haben sich Menschen und die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Politik mit der neuen Situation arrangieren müssen. Wir als Kirche auch“, fuhr Bischof Adomeit fort.  Das habe oft zu einem Blick nur auf das eigene System, das eigene Leben geführt. Ein globales Denken und Handeln sei kaum möglich gewesen. Deshalb müsse es als Teil „einer neuen Normalität“ wieder wichtig werden, „dass wir uns als Christinnen und Christen verbunden wissen in der weltweiten Gemeinschaft als Kinder Gottes.“

 

Durch die Corona-Pandemie seien die Probleme deutlich erkennbar geworden, „die wir eigentlich alle schon hatten.“ Als Beispiele nannte er die Nachbarländer, die Partnerkirchen in Ghana und Togo sowie die Flüchtlingssituation im Mittelmeer. Dabei sei „das Aufnehmen von Flüchtlingen aus Moria oder das Retten von Menschen aus dem Mittelmeer ‚nur‘ ein Kampf gegen die Symptome unserer, ja, auch unserer Politik. Menschen mit ihrem Leben in Geiselhaft zu nehmen für eine verfehlte Asylpolitik, die letztlich auf eine verfehlte, weil unfaire Wirtschaftspolitik hinweist, das ist unerträglich.“
  
Auch nach Corona würden die Gottesdienste zentrale Orte der Verkündigung bleiben, betonte Adomeit. „Die neuen Formate und die neu erworbenen Kompetenzen sollten wir allerdings sichern: prüfen und das Beste behalten. Denn die Digitalisierung der Gesellschaft und der Kirche wird auch in Zukunft weitergehen. Hier können und müssen wir lernfähig bleiben, uns weiterentwickeln und die Möglichkeiten der Interaktion ausbauen.“ Allerdings könne er sich nicht vorstellen, dass sich Gemeinden zukünftig nur digital versammelten. Vielmehr werde es darum gehen, das eine nicht zu lassen und das andere zu tun. 
   
Die Zahlen der Kirchenaustritte seien aufs Neue bitter und zugleich herausfordernd, sagte Bischof Adomeit weiter. Gründe könnten neben der Kirchensteuer die Besteuerung der Renten, die erhöhten Mietpreise, aber auch die vernehmbare politische Haltung, z. B. zu Flüchtlingsfragen bzw. dem EKD-Schiff im Mittelmeer, Klimafragen, Äußerungen gegen Extremismus sein. „Die Entwicklung der Zahlen wollen und dürfen wir nicht einfach als gegeben hinnehmen“, mahnte der Bischof.

 

Es stehe als Aufgabe an, nachzufragen, was für Gründe bestehen, dass Menschen die Gemeinschaft verlassen. Leider sei die Idee, die Ausgetretenen anzuschreiben, um nachzufragen oder um ein Telefonat zu bitten, aus Datenschutzgründen nicht umsetzbar. „Wer ausgetreten ist, will keinen Kontakt, so die Begründung. Das ist schwer zu akzeptieren, gestehe ich.“
   
Dennoch bleibe der „kirchliche Auftrag und unser Ziel“, „Menschen für den Glauben an den liebenden und vergebenden Gott zu gewinnen. Kirche ist also kein Selbstzweck, sondern Kirche für andere. Dazu brauche es Wege und Methoden, um Menschen zu erreichen, dass sie von Gottes Liebe erfahren können. Es brauche Antworten auf Fragen und Suchbewegungen.“ Adomeit verwies dabei auf die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die elf Impulse zur Diskussion und Entscheidungsfindung für die Weiterentwicklung der evangelischen Kirche erarbeitet habe und diese auf ihrer Herbsttagung beraten werde.
   
„Corona hat die Welt verändert. Corona hat die Menschen verändert. Doch unser Gott ist derselbe geblieben: gestern, heute und auch morgen“, schloss Bischof Adomeit seinen Bericht. „Er ist treu durch alle Zeiten und alle Veränderungen. In dieser Gewissheit lassen Sie uns die Kirche gestalten.“ 

 

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Kirchengesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften

Das Kirchengesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften ist von der Synode in erster Lesung verabschiedet worden. Das Kirchengesetz enthält Regelungen, die die Entscheidungsfähigkeit kirchlicher Leitungsorgane auch unter den weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens sichern sollen. Zu diesem Zweck wurden Verfahrensregelungen, die eine gleichzeitige physische Anwesenheit größerer Personengruppen voraussetzen, verändert. 
   
Es ermöglicht, dass Leitungsorgane der kirchlichen Körperschaften Beschlüsse auch ohne entsprechende Regelung im Umlaufverfahren fassen können; dass Beschlüsse auch in Sitzungen, die in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden, gefasst werden können und dass während eines Verbotes von Zusammenkünften in Kirchen und Gemeindehäusern oder wegen anderer Beschränkungen von sozialen Kontakten in öffentlichen Bereichen anstelle eines Vorstellungsgottesdienstes (gemäß §§ 5, 13 Absatz 2 Pfarrstellenbesetzungsgesetz) ein von der Bewerberin oder dem Bewerber geleiteter Gottesdienst und die Predigt aufgezeichnet und auf der Internetseite der Kirchengemeinde bereitgestellt werden kann.

 

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Nachtragshaushalt beschlossen

Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Lockdown rechnet die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg mit wesentlichen Ertragsausfällen für das Jahr 2020. Neben den Rückgängen bei Vermögenserträgen sowie den Ausfällen von Spenden und Kollekten durch die Absage sämtlicher Gottesdienste für den Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai, rechnet die oldenburgische Kirche vor allem mit einem Ausfall der Kirchensteuererträge in Höhe von 4,75 Millionen Euro. Diese Mindereinnahmen seien ursächlich für die Erfordernis eines Nachtragshaushaltes.
   
Gleichzeitig sollen die Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, wie im Haushaltsplan 2020 verabschiedet, in voller Höhe bestehen bleiben, betonte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einbringungsrede.
   
Da der prognostizierte Rückgang der Kirchensteuererträge nicht vollumfänglich durch die Reduzierung geplanter Aufwendungen kompensiert werden kann, ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 3,48 Millionen Euro  erforderlich. Dadurch kann der Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 ausgeglichen werden.

 

Die Synode stimmte dem Nachtragshaushalt einstimmig zu.

 

Änderung der Geschäftsordnung für die Synode

Das Kirchenparlament hat mehrheitlich beschlossen, dass die Geschäftsordnung der Synode um einen § 20a ergänzt wird: „Tagungen der Synode finden in der Regel als Präsenzsitzungen statt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium entscheiden, die Tagung ganz oder teilweise in digitalen Formaten, insbesondere unter der Verwendung von Bild- und Tonübertragung abzuhalten. Dabei ist die Öffentlichkeit zu wahren.“
   

Die Geschäftsordnung der Synode wurde ergänzt, um die Handlungsfähigkeit zu wahren, die  auch bei einem erneuten Lockdown eine digitale Synodentagung ermöglichen könne, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen vor der Abstimmung. 

  

Nachwahl in den Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes

Das Kirchenparlament wählte Pfarrerin Beate Bühler-Egdorf in den Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche Oldenburg e.V.. Die Amtszeit des Aufsichtsrates beträgt sechs Jahre. 

Vorlagen und Eingaben

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Gemeinsamen Kirchenausschuss verwiesen.

Kirchengesetze in zweiter Lesung beschlossen

Unter Verkürzung der Beratungsfrist verabschiedete die Synode einstimmig die im Vorfeld beratenen Kirchengesetze in zweiter Lesung.

 

Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.
 
Nach dem Reisesegen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 1. Tagung der 49. Synode.
   
Zu ihrer 2. Tagung wird die 49. Synode am 19. und 20. November in der Stadthalle von Nordenham zusammentreten.
   
Von der Synodentagung berichteten Esben Fest, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.