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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht des Synodalen Gebhard von Hirschhausen eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 4. Tagung der 48. Synode im Ev. Bildungshaus Rastede.

 

Sie verpflichtete Pfarrer Günther Raschen als theologischen Ersatzsynodalen (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven).

Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss

Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg wählen heute ein neues juristisches Mitglied des Oberkirchenrates. Der Wahlvorbereitungsausschuss der Synode hat die Wahl nach den Richtlinien zur Durchführung der Wahlen von Mitgliedern des Oberkirchenrates vorbereitet und schlägt zur Wahl einer juristischen Oberkirchenrätin vor: Friederike Heidland, Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Geschäftsführender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche, und Dr. Susanne Teichmanis, Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Leiterin des Referats Recht und Rechnungsprüfung der badischen Landeskirche. Das neue juristische Mitglied des Oberkirchenrates wird Nachfolger von Oberkirchenrat i.R. Wolfram Friedrichs, der Ende April dieses Jahres aus dem aktiven Dienst der oldenburgischen Kirche ausgeschieden ist.

Beide Kandidatinnen erhalten die Möglichkeit, sich den Synodalen heute Vormittag vorzustellen. Dabei erhalten die Gelegenheit zur Beantwortung der Frage: "Wie werden Sie Veränderungsprozesse in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im Spannungsfeld der Leitungsverantwortung der verschiedenen Ebenen initiieren und zur Umsetzung führen?". Die Wahl findet am Nachmittag statt.

Entsprechend dem auf der 3. Tagung der Synode im Mai verabschiedeten Oberkirchenratsgesetz wird das juristische Mitglied des Oberkirchenrates unbefristet berufen.

Das neue juristische Mitglied des Oberkirchenrates wird Leiterin des Dezernates II „Recht und Finanzen“ im Evangelisch-lutherischen Oberkirchenrat in Oldenburg. Zu den Aufgaben des Dezernates II gehören unter anderem, die Arbeitsbereiche: Recht, Finanzen, Liegenschaften, Bau, Allgemeine Verwaltung, Steuern und Meldewesen, Personalien der Verwaltung, Aufsicht und Beratung der Kirchengemeinden, Synode und Kreissynoden, Rechnungsprüfung sowie Finanzierung von Kindertagesstätten.

Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Der in drei Dezernate gegliederte Oberkirchenrat mit ca. 450 Beschäftigten ist die oberste Dienst- und Verwaltungsbehörde der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.

  
 

Bericht des Rechts- und Verfassungsausschusses

In seinem Bericht an die Synode sagte der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Hanspeter Teetzmann, dass leider viele der ins Auge gefassten Gesetzgebungsvorhaben noch nicht bzw. noch nicht abschließend beraten werden konnten. Das gelte für das Friedhofsgesetz, das Gesetz für die Bildung der Gemeindekirchenräte wie auch für das Diakonengesetz. Das Visitationsgesetz liege dieser Synode zur Beratung und Entscheidung vor. 

 

Es folgte der Bericht aus dem Ausschuss Gemeindedienst und Seelsorge und der Bericht über die 2. Tagung der 12. Synode der EKD vom 4. bis 11. November in Bremen.

 

  

Die Kandidatin Friederike Heidland

Friederike Heidland (45) ist Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und seit 2013 Geschäftsführender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche. In dieser Funktion trägt sie Verantwortung für acht Schulen, darunter drei Neugründungen, mit insgesamt 400 Mitarbeitenden sowie für umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Schulstiftung ist sie seit Anfang 2011 tätig. Bereits 1999 kam Heidland zum Evangelischen Oberkirchenrat der Landeskirche in den Bereich Dienstrecht. Hierzu gehörte ebenso die Mitarbeit in der Dienstrechtsreferentenkonferenz der EKD wie die Vertretung der Landeskirche vor den kirchlichen Verwaltungsgerichten.

 

In diesen Zeitraum fallen ihre Abordnungen zur Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg und zur Evangelischen Stiftung Pflege Schönau, der Liegenschaftsverwaltung der badischen Landeskirche. Während ihrer Tätigkeit im Evangelischen Oberkirchenrat hatte Heidland die Funktion einer stellvertretenden Abteilungsleiterin der Abteilung Arbeits- und Dienstrecht inne. Heidland hat einen Lehrauftrag für Kirchenrecht und Berufsrecht an der Evangelischen Hochschule in Freiburg. Erste berufliche Erfahrungen sammelte sie im Rechtsamt in Freiburg sowie in einer Rechtsanwaltskanzlei. Heidland studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Trier. Ihr Erstes Staatsexamen absolvierte sie 1992, das Zweite Staatsexamen 1997 nach einem Referendariat am Landgericht Mannheim. Friederike Heidland ist verheiratet.
 

Die Kandidatin Dr. Susanne Teichmanis

Dr. Susanne Teichmanis (47) wurde im Jahr 2007 zur Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden gewählt. Als Mitglied der Kirchenleitung trägt sie besondere Verantwortung für die Bereiche Recht und Rechnungsprüfung. Dies umfasst neben der kirchlichen Gesetzgebung und der Arbeitsrechtssetzung als Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission vor allem die Rechtsberatung von Kirchenkreisen und Gemeinden sowie die Aufsicht über kirchliche Stiftungen. Susanne Teichmanis verantwortet die kirchenrechtliche Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer. In der Leitung des Karlsruher Foyers Kirche und Recht konzipiert und gestaltet sie regelmäßig Diskussionsveranstaltungen für Angehörige der in Karlsruhe ansässigen obersten Bundesgerichte.

 

Im Ehrenamt war Teichmanis Vorsitzende eines Gemeindekirchenrates und ist bis heute gewähltes Mitglied der EKD-Synode. Weitere berufliche Erfahrungen sammelte sie als Richterin am Landgericht Saarbrücken mit einem Schwerpunkt im privaten Baurecht. Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen war Teichmanis bis 2003 Rechtsanwältin in einer süddeutschen Wirtschaftskanzlei. Während ihres Jurastudiums in Saarbrücken war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin und schloss ihre juristische Ausbildung mit einer konzernrechtlichen Promotion an der Universität des Saarlandes ab. Vor Beginn ihres Jurastudiums absolvierte sie ein Diakonisches Jahr in Bethel. Teichmanis ist verheiratet und hat zwei Kinder.

 

Erster Wahlgang zur Wahl einer neuen juristischen Oberkirchenrätin

Die Synode tritt in den ersten Wahlgang zur Wahl einer neuen juristischen Oberkirchenrätin ein. Dabei sind für eine Wahl die Mehrheit aller Synodalen (31 Stimmen) notwendig. Ein Antrag auf Personaldebatte wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt.

 

Dr. Susanne Teichmanis zur neuen juristischen Oberkirchenrätin gewählt

Bereits im ersten Wahlgang wurde Dr. Susanne Teichmanis mit 39 Stimmen zur neuen juristischen Oberkirchenrätin gewählt. Auf ihre Mitbewerberin Friederike Heidland entfielen 18 Stimmen.

 

Dr. Susanne Teichmanis nahm die Wahl zur neuen juristischen Oberkirchenrätin an.

Beratung und Beschlussfassung zum Visitationsgesetz

Das Visitationsgesetz wurde nach kurzer Aussprache von der Synode in erster Lesung beschlossen. Der neue Ansatz, die Visitation als wertschätzenden Besuch und Wahrnehmung zu sehen, und die längere Erprobungsphase dieses Gesetzes wurde nachdrücklich gewürdigt.

 

Haushalt in zweiter Lesung verabschiedet

Den Haushalt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2016 verabschiedete die Synode in zweiter Lesung.

 

Eingaben an die Synode

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Oberkirchenrat verwiesen.

  

Anträge aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Frage, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene

Im Anschluss an den Bericht von Pfarrer Dr. Oliver Dürr als Vorsitzender des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene folgte die Synode den Anträgen.

So wird das Gesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung (Predigtlektoren- und Prädikantengesetz) weiterhin beraten. Der Oberkirchenrat wird gebeten, das Gesetz der Synode auf der 5. Tagung im Mai 2016 zur Abstimmung vorzulegen.

 

Die Synode beschloss die kirchliche Erklärung: „Schattenseiten der Reformation“ - Erklärung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zu judenfeindlichen Äußerungen der Reformation. Sie soll vom Oberkirchenrat veröffentlicht und an die Kirchengemeinden, Pfarrstellen, Werke und Einrichtungen versandt werden.

 

Ebenso beschloss die Synode die „ethischen Impulse zum Thema: Mitgeschöpflichkeit in der Nutztierhaltung“. Sie sollen vom Oberkirchenrat veröffentlicht und an die Kirchengemeinden, Pfarrstellen, Werke und Einrichtungen versandt werden. Des Weiteren sollen sie den verantwortlichen politischen Gremien, gesellschaftlichen Kräften und Kammern zur Verfügung gestellt werden.

 

Richtlinien zum Defizitausgleich für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden, die ihren Haushalt aufgrund von strukturellen oder regionalen Besonderheiten nicht decken können, haben die Möglichkeit, sich an den Kirchensteuerbeirat wenden. Der Synode lag ein Entwurf für die Regelung eines solchen Defizitausgleiches vor, den Jost Richter als Vorsitzender des Kirchensteuerbeirates, vorstellte. In dem Entwurf des Kirchensteuerbeirates war vorgesehen, dass vor einer Gewährung eines Defizitausgleiches dabei ein Votum aus der Kreissynode grundsätzlich notwendig ist, um auch die gegenseitige Wahrnehmung und mögliche Hilfen aus der Nachbarschaft zu ermöglichen.

Zum Antrag des Kirchensteuerbeirates stellte der Synodale Hanspeter Teetzmann einen Änderungsantrag. Dieser sieht vor, dass der Kirchensteuerbeirat bei einem Antrag den zuständigen Kreiskirchenrat für eine Einschätzung regionaler und struktureller Besonderheiten zu Rate ziehen kann. Diesem Änderungsantrag folgte die Synode.

 

Damit wurde folgende Verteilungsrichtlinie beschlossen:

Die Kirchengemeinden stellen beim Kirchensteuerbeirat einen Antrag auf Zuweisung von Mitteln zum Defizitausgleich.
Der Kirchensteuerbeirat gibt dem Antrag in der Regel statt, wenn:
- die Kirchengemeinde unter Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation (Haushaltsplan, Haushaltsabschluss, Rücklagen) begründen kann, dass sie ihr Haushaltsdefizit nicht ausgleichen kann und alle möglichen Maßnahmen zur eigenständigen Haushaltskonsolidierung, auch unter Berücksichtigung von Kooperationen, genutzt bzw. eingeleitet hat.


Der Kirchensteuerbeirat kann bei einem Antrag den zuständigen Kreiskirchenrat für eine Einschätzung regionaler und struktureller Besonderheiten zu Rate ziehen.


Der Antrag der Kirchengemeinden muss bis zum 31.07. eines jeden Jahres beim Kirchensteuerbeirat eingegangen sein. Die eventuelle Stellungnahme des Kreiskirchenrates muss bis zum 30.11. des Jahres beim Kirchensteuerbeirat eingegangen sein. Der Kirchensteuerbeirat entscheidet bis zum 31.01. des Folgejahres.

 

Nachwahlen in die Ausschüsse

Die Synode wählt folgende Mitglieder in die Ausschüsse:

- Pfarrerin Anke Stalling (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven) in den Theologischen Ausschuss;
- Kurt Seidel (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven) in den Finanz- und Personalausschuss;
- Elvi Gallus (Kirchenkreis Delmenhorst / Oldenburg Land) und Dagmar Wabner (Kirchenkreis Oldenburger Münsterland) in den Ausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit;
- Prof. Hans-Hermann Heuer (Kirchenkreis Oldenburg Stadt) in den Rechnungsprüfungsausschus;
- Jörg Patzke (Kirchenkreis Wesermarsch) in die Arbeitsgruppe Kirchenbüro;
- Helge Teiber (Kirchenkreis Delmenhorst / Oldenburg Land) in den Kirchensteuerbeirat und

- Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann (Kirchenkreis Oldenburg Stadt) in den Beirat für Kirchenmusik.

 

Visitationsgesetz in zweiter Lesung verabschiedet

Das Visitationsgesetz für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg verabschiedete die Synode in zweiter Lesung.

 

Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Jost Richter dankt Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.

 

Mit Lesung, Gebet und Segen beschloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen  der 4. Tagung der 48. Synode.

Zu ihrer 5. Tagung wird die 48. Synode vom 26. bis 28. Mai 2016 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

Von der Synodentagung berichteten Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.