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Herbstsynode der oldenburgischen Kirche mit Gottesdienst eröffnet

Mit einem Abendmahlsgottesdienst wurde am Donnerstagmorgen, 19. November, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede die 4. Tagung der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In ihrer Predigt nahm Pfarrerin Wiebke Perzul Bezug auf die aktuelle politische Situation und die Terroranschläge in Paris und betonte, dass nun nichts mehr weit weg sei. „Die Flüchtlinge sind hier, mit allen Problemen, die das mit sich bringt. Der Terror ist hier, von Hass erfüllte Menschen, deren Ziel es war, das Leid möglichst groß zu machen“, so Perzul. Das Leid und die Erfahrungen der Flüchtlinge und auch das durch den Terror verursachte Leid der Menschen in Syrien und im Irak sei, so ihr Eindruck, lange nicht ins Gewicht gefallen. Alles sei weit weg gewesen, denn es sei woanders passiert, nicht hier in Europa.

Nun werde viel darüber diskutiert, wie viele Flüchtlinge Deutschland wohl verkraften könne. „Aber hat das mal jemand den Libanon gefragt? Und wer sieht die Not der Menschen in Eritrea?“, fragte Pfarrerin Perzul. Das Leid wiege schwer. „Das müssen die Flüchtlinge erleben, die Opfer und Angehörigen des Terroranschlags in Paris; das wissen wir auch selbst aus eigener bitterer Erfahrung.“ Sie sehne sich „nach der anderen Welt, in der Tränen abgewischt und die Traurigen getröstet werden; in der Hass und brutale, nackte Gewalt keinen Ort mehr haben; in der alle Menschen finden, was sie zum Leben brauchen; in der ich nicht allein durch die Tatsache, dass in einer reichen europäischen Gesellschaft lebe, anderen Menschen und der ganzen Schöpfung Leid zufüge“, betonte Perzul in ihrer Predigt.

 

Es sei laut dem Evangelium der Auftrag von Christinnen und Christen und ihrer Kirche, Gottes Barmherzigkeit in die Welt tragen. Sie rief dazu auf, sich von Gottes Geist in Bewegung bringen zu lassen, zuversichtlich und voller Hoffnung. „Damit die Welt ahnt, wessen Kinder wir sind.“

Musikalisch gestaltet wurde der Gottesdienst von Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser.

Die Herbstsynode vom 19. bis 21. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede wird sich schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2016 beschäftigen. Am Freitag, 20. November, wählen die Synodalen ein neues juristisches Mitglied des Oberkirchenrates. Zur Wahl einer juristischen Oberkirchenrätin sind vorgeschlagen: Friederike Heidland, Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Geschäftsführender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche, und Dr. Susanne Teichmanis, Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Leiterin des Referats Recht und Rechnungsprüfung der badischen Landeskirche.

 

Auf der Tagesordnung der Synodentagung stehen weiterhin die Planungen der oldenburgischen Kirche im Blick auf das Reformationsjubiläum im Jahr 2017, die Zwischenberichte der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen sowie der Arbeitsgruppe Kirchenbüro und die Beratungen zum Visitationsgesetz der oldenburgischen Kirche.

Beratungen der 4. Tagung der 48. Synode eröffnet

Mit einem Dank an Pfarrerin Wiebke Perzul und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 4. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede.

Sie verpflichtete als neu gewählte nichttheologische Synodale Elvi Gallus (Kirchenkreis Delmenhorst / Oldenburg-Land) und Kurt Seidel (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven) sowie als theologisches Mitglied Pfarrerin Anke Stalling (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven).

 

Ebenso wurde Jürgen Lahode als Ersatzsynodaler (Kirchenkreis Oldenburg-Stadt) verpflichtet.

 

Weiterhin wurde Farah-Katharina Evers als Ersatz-Jugendsynodale von Synodenpräsidentin Blütchen verpflichtet.

  

Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

In seinem Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss gab Bischof Jan Janssen der Synode einen Überblick über die verschiedenen Arbeitsfelder, die während der Synodentagung auf der Tagesordnung stehen und beraten werden sollen. Dazu gehören u.a. der Planungsstand zum Reformationsjubiläum 2017, das Visitationsgesetz und das Haushaltsgesetz für 2016, das Projekt zum ORA-Gutachten 2014 und die Situation des Umgangs mit Flüchtlingen in Region und Kirche.

In Anlehnung an den Monatsspruch aus dem Judasbrief: "Erbarmt euch derer, die zweifeln" sagte Bischof Jan Janssen, dass man verzweifeln könnte. "Da ist Verzweiflung über jede neue Nachricht von Gewalt und Schrecken – dabei ist die Verzweiflung über die alten von Krieg und Hunger noch gar nicht abgeklungen. Da ist die Verzweiflung und Not derer, die überall in unbekannten Gefilden Zuflucht suchen, und da ist sorgenvoller Zweifel allein schon vor dem kommenden Winter. Da ist auch Selbstzweifel, ob wir zu alledem im Großen der Betreuungsaufgaben und des Miteinanders in unserer Gesellschaft beitragen oder ob wir das alles im Kleinen der Personalnöte in den verschiedenen Vakanzen unserer Kirche bewältigen können."

Gleichzeitig aber erlebe er, wie sich Menschen offensichtlich ein Herz nehmen und sich dem eigenen Zweifel erbarmten und "mich zu neuem Mut anstecken", sagte Janssen. "Zuerst die Menschen mit ihrem Beitragen zur Flüchtlingshilfe, indem sie gar nichts Besonderes an den Tag legen, aber beharrliches und begeisterndes Handeln vormachen und diese Monate geradezu zu einem Lernprozess zum Besseren unserer Gesellschaft ausgestalten. Und dann die Mitarbeitenden in Gemeinden, in Arbeitsfeldern, in der Diakonie, die kontinuierlich und treu ihren Dienst tun. Oder diejenigen, die mit Phantasie, Ideen und Organisationstalent die Projekte zum Reformationsjubiläum 2017 anpacken – das alles ist ansteckend, ermutigend und kommt als Herzenssache rüber. Dafür möchte ich ebenso von Herzen – gewiss auch in Ihrer aller Namen – allen Danke sagen!"

In Blick auf die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) betonte Bischof Janssen, dass mit der Veränderung der Grundordnung der EKD eine wichtige Zwischenstation erreicht sei, "wenn auch der Weg mühsam war und das Ergebnis wie eine Kleinigkeit erscheinen mag." Hinter der Aussage, dass die EKD als Gemeinschaft von Kirchen selber Kirche sei, liege ein aufwändiger Kommunikationsprozess mit hohem Beteiligungsgrad aller Beteiligten.

Das Reformationsjubiläum werde mehr sein, als ein bisschen historischer Rückblick, sagte Janssen. "Wenn wir in den reformatorischen Erkenntnissen Luthers und seiner Wirkungsgeschichte noch Schwarzbrot für unsere Kirche sehen, dann lohnt sich dieser Einsatz allemal." Die Vorschläge zur Ausgestaltung und auch die Ausweitung der Planungen, die noch auf der Synode zu beraten seien, fallen im Vergleich zu anderen Gliedkirchen auch proportional noch relativ bescheiden aus.

In Bezug auf den Bericht und die Anträge der AG Flüchtlingsfragen sei die Hilfestellung für Zufluchtsuchende in unserem Land getragen "von einem gut funktionierenden Netzwerk zwischen den fachlich hoch engagierten Mitarbeitenden unserer Kirche und unserer Diakonie, denen unser Dank gebührt". Hinzu komme ein hoher Respekt in den Kommunen für diese Fachlichkeit und ein beeindruckendes Engagement von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden. "Sie alle zeugen davon, dass es eben nicht nur um Problembewältigung, sondern um einen Lernprozess für uns alle geht. Unsere Gesellschaft wird daran wachsen, wie sie es auch zu Zeiten früherer Migrationsbewegungen getan hat. Auch unsere Kirche leistet dazu eine reichhaltige und respektable Unterstützung und sie wird so schließlich selber durch konkrete Begegnungen und konstruktive Erfahrungen verändert und erneuert, befruchtet und gestärkt werden", so Janssen.
  

Bericht über das Projekt zur Umsetzung des ORA-Sondergutachtens

In der bisherigen Projektlaufzeit seien von den insgesamt 58 Einzelfeststellungen 37 Feststellungen bearbeitet worden, davon 17 abschließend. 20 Feststellungen seien derzeit in Bearbeitung, berichtete der Projektleiter Georg Mohr. 21 Feststellungen müssten noch einer Bearbeitung zugeführt werden. Somit ergebe sich derzeit eine Erledigungsquote von 29 Prozent und eine Bearbeitungsquote von 64 Prozent.

„Auch wenn es sich bei diesen scheinbar um 'kleinere' Umsetzungen handelt, stellen sie doch erforderliche Grundlagen für ein rechtmäßiges und möglichst optimales Verwaltungshandeln dar, bspw. das '4-Augen-Prinzip' bei Kassentagesabschlüssen sowie die Festlegung und Bekanntgabe von Unterschriftsproben für quittungsberechtigte Mitarbeitende in der Kasse“, sagte Georg Mohr. Dazu gehöre auch das Kontrollsystem beim Mahnwesen.

In der Umsetzung sei das Projekt "auf einem guten Wege", bilanzierte Mohr, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen sei. Auf Beschluss der Projektlenkungsgruppe und der Synodalen AG soll das Projekt bis zur Frühjahrssynode im Mai 2016 verlängert werden. In diesem Zeitraum sollen die noch nicht initiierten Feststellungen / Empfehlungen als Arbeitsaufträge formuliert und auf den Weg gebracht werden.
 

Das Reformationsjubiläum ist in diesen Tagen auch zu einem Widerstandsfest geworden

In einem Grußwort an die oldenburgischen Synodalen betonte Oberkirchenrat Dr. Konrad Merzyn, Leiter des Projektbüros Reformprozess der EKD und zuständig für das Referat Studien- und Planungsfragen und die Bereiche Freizeit, Erholung und Tourismus, dass bei der EKD-Synodentagung im November in Bremen „eine bemerkenswerte Sensation geradezu unter Ausschluss jeder Wahrnehmung“ vonstatten gegangen sei: Die EKD sei jetzt ist Kirche: „Als Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Kirchen ist sie Kirche!“

Er gebe zu, ihm falle es mitunter schwer so Merzyn, „diesen kleinen Satz nicht für eine Selbstverständlichkeit zu halten nach dem Motto: Es ist doch tatsächlich drin, was draufsteht! Aber im Kern ist der Satz eine Sensation, weil damit eine Diskussion vorerst abgeschlossen ist, die seit 1948 geführt wird: Was ist die EKD? Ein Bund, eine Gemeinschaft, eine Kirche? Und wenn ja wie viele, ist man versucht zu fragen. Im Kern aber ist das Kirche-Sein der EKD mit der Leuenberger Konkordie von 1973 grundgelegt: Sie gründet nicht auf der Bevorzugung eines der reformatorischen Bekenntnisse (und wäre dann eine lutherische oder reformierte Kirche), sie nimmt auch nicht alle reformatorischen Bekenntnisse irgendwie zusammen (und wäre dann eine unierte Kirche), sondern sie hegt, pflegt und fördert alle reformatorischen Bekenntnisse ihrer Gliedkirchen gleichermaßen und ist als diese „Pflegegemeinschaft“ selbst Kirche. Das ist eine schöne Aufgabe, Pflegedienste werden sowieso heutzutage unterschätzt.“

Grundordnungsänderungen mögen nicht jeden vom Hocker reißen; vielleicht aber seien die Entwicklungen zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums spannender, insbesondere die nunmehr fertiggestellte Revision der Lutherbibel. Zum 30. Oktober 2016 werde jede Gemeinde die Möglichkeit haben, einen Gottesdienst zu ihrer Einführung zu gestalten; die Deutsche Bibelgesellschaft bereite nicht nur den entsprechenden Druck vor, sondern auch einen Gottesdienstentwurf, der die Besonderheiten der Lutherbibel 2017 ins Licht rückt.

Merzyn mahnte auch, „nicht erst seit den boshaften Anschlägen in Paris sollte uns reformatorischen Christen vor Augen stehen, wie unerhört wichtig und rasant aktuell die Einsichten und Wertsetzungen sind, die aus der Reformation erwachsen sind. Dringlicher als je zuvor ist das Jubiläumsjahr 2017 auch ein Bekenntnis zu einem offenen Gesellschaftsmodell, das sich vor jeden einzelnen und seine Gewissensfreiheit stellt, gerade auch wenn man anderer Meinung ist. Als reformatorisch geprägten Christen haben auch wir eine ‚Berufung zur aufgeklärten Religion’, wir tragen Mitverantwortung für die Einsichten der sog. zwei Reichelehre Martin Luthers, die wir tapfer verteidigen sollen gegen alle religiös oder ideologisch motivierten Übergriffe. Wir stehen ökumenisch gemeinsam ein für eine Säkularität der Welt, die nicht jeden Glaubensunterschied dämonisiert oder reduziert auf den Schwarz-Weiß-Gegensatz: gläubig – ungläubig.“

„Mit dem Reformationsjubiläum erinnern wir uns selbst und unsere Welt an eine zentrale Quelle jener Werte von Liberalität, Egalité und Fraternität, die auch unsere Kirche viel zu lange als Feinde des Glaubens angesehen hatte, statt sie als ihre Erbschaft anzuerkennen. Das Reformationsjubiläum ist auch als Erinnerung an den Gott zu feiern, der nicht Allmacht um jeden Preis will, sondern in sich selbst differenziert ist nach drei Personen, und der es nicht als einen Raub ansah, sich selbst zu begrenzen auf den Weg des Juden Jesus, der lediglich die Autorität des bittenden Christus beanspruchen wollte.“

Das Reformationsjubiläum sei in diesen Tagen auch zu einem Widerstandsfest geworden, das sich gegen alle wende, die das zweite Gebot verachteten.

Synode beschließt Fördermittel für die Flüchtlingsarbeit in den Kirchengemeinden

Im Auftrag der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen erläutert der Beauftragte für Ethik- und Weltanschauungsfragen, Pfarrer Olaf Grobleben, die Anträge der Arbeitsgruppe.

Nach kurzer Aussprache beschloss die Synode einstimmig zusätzliche 300.000 Euro für die Flüchtlingsarbeit in den Kirchengemeinden bereitzustellen. Danach können die sechs Kirchenkreise jeweils bis zu 40.000 Euro für Flüchtlingsprojekte in den Gemeinden abrufen. Weitere 60.000 Euro werden in einem gemeinsamen Fonds von Kirche und Diakonie bereitstehen, um besonders bedürftigen Flüchtlingen helfen zu können. Diese sind zwar mit einem Sperrvermerk versehen, aber sie können freigegeben werden, wenn die bereits beschlossenen Fonds zu Unterstützung der Finanzierung der Arbeit mit Flüchtlingen weitere Mittel benötigen.

Gleichzeitig dankte die Synode allen Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden, ihnen angeschlossenen Diensten, Werken und Einrichtungen und allen Kooperationspartnern für das große Engagement zugunsten von Flüchtlingen.

 

Ausdrücklich machte sich die Synode die Stellungnahme der Leitenden Geistlichen der EKD-Gliedkirchen vom 10. September 2015 zu eigen. Sie sieht es als ein Gebot der Humanität und der christlichen Verantwortung an, sich für eine gelebte Willkommenskultur und eine schnelle und menschenwürdige Aufnahme der Flüchtlinge einzusetzen.


Die Synodalen betonten, dass nicht abgerufene Mittel auf die Folgejahre übertragbar sein sollen. 

   

Bericht über die Auswertung des Visitationsgesetzes

In seinem Bericht über die Auswertung des Visitationsgesetzes erläuterte der Referent für Gemeindedienste, Pfarrer Andreas Zuch, das der Synode vorliegende "Kirchengesetz über die Ordnung der Visitation".

Die Visitation, die als Besuch im Licht der gegenseitigen Wahrnehmung und Wertschätzung angelegt ist, sei in den letzten Jahren erprobt und in verschiedenen Gremien ausgewertet worden. Dabei seien die Erfahrungen der Visitationsteams und der visitierten Kirchengemeinden in die Überabreitungen eingeflossen, berichtete Pfarrer Zuch. In der nun zweiten Auflage hätten sich Änderungen bei der Eingrenzung der zeitlichen Abläufe und bei der Visitation von rechtlich selbstständigen Werke und Einrichtung ergeben, um auch diese visitieren zu können.

"Es ist ein langer Prozess gewesen, der die dritte Synode beschäftigt hat", sagte Pfarrer Zuch, aber dieser Prozess habe sich gelohnt. Die Visitation sei nun ein Instrument, das nicht nur Vergangenes und Gegenwärtiges in den Blick nehme, sondern "perspektivisch unsere Kirche weiterentwickeln" könne.

Über das Kirchengesetz wird die Synode zu einem späteren Zeitpunkt beraten und beschließen.

  

Reformationsjubiläum 2017

In seinem Bericht über die Pläne zum Reformationsjubiläum skizziert der Projektbeauftragte Pfarrer Nico Szameitat die geplanten Vorhaben. Diese seien auf drei Ebenen geplant. Zur EKD-Ebene zähle die gemeinsame Präsentation der oldenburgischen, bremischen und reformierten Kirche in einem Ladenlokal im Zentrum von Wittenberg, die Teilnahme am europäischen Stationenweg, der in Wilhelmshaven haltmachen wird, sowie die Teilnahme an einem Konfirmandencamp in Wittenberg.

In der oldenburgischen Kirche sei eine Reise durch die Kirchenkreise per Schiff geplant. Am Küstenkanal und der Hunte könne das Schiff anlegen und mit den Menschen vor Ort feiern, so Szameitat. Bereits im kommenden Jahr sollen musikalische Projekte starten. Dazu gehöre beispielsweise eine Liederwerkstatt mit Themen der Reformation und ein Kinderchor-Festival im Herbst 2016 für mehrere 100 Kinder innerhalb und außerhalb der Kirche.

In den Kirchenkreisen und Gemeinden seien zudem zahlreiche lokale und regionale Veranstaltungen geplant. Diese sollen auf der Internetseite www.oldenburg2017.de gesammelt und veröffentlicht werden, die in wenigen Wochen starten soll.

Erfreulich sei die enge Zusammenarbeit mit den benachbarten Kirchen und in der Ökumene. So gebe es eine deutliche Bereitschaft aus dem katholischen Offizialat in Vechta, das Reformationsjubiläum an vielen Orten gemeinsam zu feiern.
 

Bericht des Finanzausschusses

In ihrem Bericht aus dem Finanzausschuss stellte die Vorsitzende Friederike Meyer die Kernpunkte der Haushaltsplanung vor. Der Haushalt soll im kommenden Jahr 90,2 Millionen Euro betragen, dabei sei eine Steigerung der Kirchensteuern von 2,4 Prozent in diesem Jahr berücksichtigt. Dennoch sei die Prognose in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen, dass aus der Rücklage regelmäßig Gelder entnommen werden müssten, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Der Finanzausschluss stellte an die Synode den Antrag, die Zuweisungen für die Diakonischen Werke in den Kirchenkreisen im Haushaltsplan 2016 um 114.180 Euro zu erhöhen. Der Haushaltsplanansatz für 2016 beträgt somit 1.068.180 Euro. Die Zuweisungen für den Landesverband werden im Haushaltsplan 2016 um 88.340 Euro erhöht. Der Haushaltsplanansatz 2016 beträgt somit 983.340 Euro. Die besonderen Arbeitsfelder werden unverändert wie beantragt mit 218.000 Euro in den Haushaltsplan 2016 eingestellt.

Die Allgemeine Zuweisung für die Kirchengemeinden für die Jahre 2016 und 2017 werden auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (Tarifsteigerung 2,3 Prozent) erhöht.

Den Diakonie-Sozialstationen sollen für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 50 Prozent der tariflichen Jahressonderzahlung (TVL) durch die oldenburgische Kirche in Höhe von 222.000 Euro erstattet werden. Voraussetzung für eine Erstattung ist der Nachweis, dass eine Sonderzahlung in Höhe von mindestens 50 Prozent der tariflichen Jahressonderzahlung an die Mitarbeitenden in dem betreffenden Zeitraum gezahlt wurde.

Den Anträgen folgte die Synode mehrheitlich.
 

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses

Nach dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Bericht des Oberrechnungsamtes der EKD nahm die Synode die Jahresrechnung 2014 an und erteilte dem Oberkirchenrat für die Haushalts- und Kassenführung des Jahres 2014 die Entlastung.

 

 

Erster Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zur Haushaltsstabilisierung

Kreispfarrer Bertram Althausen stellte den ersten Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Haushaltsstabilisierung vor, die Vorschläge erarbeiten soll, wie dauerhaft ein ausgeglichener Haushalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erreicht werden könne. Dabei soll sowohl eine Offenheit für Neues als auch eine Bereitschaft zum Abschied zugrunde gelegt werden.

Dabei müsse durch die Beantwortung von Leitfragen die Beschreibung der Kernaufgaben kirchlichen Handelns erreicht werden. Dabei sei auch theologische Begründung mit Hinweisen zum Kirchenverständnis (CA VII, Barmen 6, Oldenburger Ortsbestimmung 2009, Zukunftskongress 2012) vorzunehmen, so Althausen.

Es sei weiter zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie durch eine konsequente Budgetierung und Definition von Zuständigkeiten Handlungsfähigkeit hergestellt werden könne im Blick auf notwendige Kostensenkungen oder Einnahmeverbesserungen. Materielle Sparvorschläge sollen im Dialog mit den zuständigen Handlungsebenen beraten und gefunden werden. Interne Finanzströme sollen analysiert, die Zuständigkeiten der Ebenen geklärt sowie die Verteilmechanismen der Kirchensteuermittel weiterentwickelt werden.

Die gesamtkirchlichen Budgets sollen so festgelegt werden, dass damit die Kernaufgaben der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in angemessener Weise erfüllt werden können.

Bei der Erarbeitung der Vorschläge soll die Arbeitsgruppe die Synode, die Kirchengemeinden und Kirchenkreise sowie die Einrichtungen und Handlungsfelder der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in einem transparenten und stringenten Prozess angemessen beteiligen. Ein externer Berater und Moderator für den Beteiligungsprozess soll eingebunden werden. Die Arbeitsgruppe berichtet dem Gemeinsamen Kirchenausschuss regelmäßig. Die Arbeitsgruppe und der Gemeinsame Kirchenausschuss stimmen dazu ihre Arbeit miteinander ab. Die Arbeitsgruppe Haushaltsstabilisierung soll ihre Vorschläge bis zur Herbstsynode 2017 vorlegen. Dabei soll sie auch konkrete Vorschläge zur weiteren Umsetzung machen (inkl. Begleitung dieser Umsetzung und Zeitplan).

Die Frage, wie weit die Arbeitsgruppe sich den „strukturellen“ Fragen stellen soll, wurde von der Synode kontrovers diskutiert. Zum einen wurde es als eine Ausweitung des Arbeitsauftrages kritisiert, zum anderen waren Synodale der Auffassung, dass aufgrund des Zeitdrucks die Arbeit schneller und auch ohne externe Berater geleistet werden könne. Der Berater sei für den Beteiligungsprozess gedacht, der aus der bereits vorhandenen Haushaltsstelle finanziert werden könne, erwiderte Kreispfarrer Althausen. Darüber hinaus gehe es nicht nur um Geld, es gehe auch um Strukturen, sonst könne man kein Konzept erstellen, entgegnete der Synodale Prof. Hans-Herrmann Heuer.

Die Synode folgte dann mehrheitlich den Vorschlägen der Arbeitsgruppe.

Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Kirchenbüro

Für die Arbeitsgruppe Kirchenbüro stellte Pfarrer Kai Wessels einen Zwischenbericht vor, nachdem die Synodale Gisela Hartmann kürzlich ihren Vorsitz niedergelegt hatte. Er bat darum, zur Verstärkung der Arbeitsgruppe neue Mitglieder aus der Synode zur Mitarbeit zu entsenden. Pfarrer Joachim Tönjes in der Aussprache mahnte an, dass binnen einen Jahres der Auftrag noch nicht abgearbeitet worden sei.

Er stellt daher den Antrag, das Stundenkontingent der Kirchenbürosekretärinnen für die Dauer von fünf Jahren ab dem Haushaltsjahr 2016 um 15 Prozent zu erhöhen. Die Finanzierung solle aus dem gesamtkirchlichen Haushalt erfolgen. Damit werde ein deutliches Zeichen an die Gemeinden gesendet, so Tönjes.

Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Friederike Meyer, widersprach dem Antrag. Zunächst müsse der Bedarf erhoben werden, schlug der Synodale Hanspeter Teetzmann vor, bevor pauschal das Stundenkontingent angehoben werden könne.

Die Synode lehnte mehrheitlich diesen Antrag ab.
 

Einbringung und Beratungen zum Haushaltsplan 2016

Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker brachte den Haushaltsplan der oldenburgischen Kirchen mit einem Volumen von 90,2 Millionen Euro ein. Grundsätzlich sei festzustellen, dass langfristig von einer sinkenden Kirchensteuerentwicklung ausgegangen werden müsse. Es lasse sich beobachten, dass die Zuwachsrate in der Kirchensteuerentwicklung langsam abflache und möglicherweise einen Trend erkennen lasse. Die leicht gestiegenen Kirchensteuereinnahmen seien als "rein nominaler Zuwachs" zu betrachten. "Real ist unsere Finanzkraft seither um etwa ein Drittel zurückgegangen“, so Mucks-Büker. Womit sich die oldenburgische Kirche ungefähr auf dem Niveau des Kirchensteuer-Netto-Aufkommens vom Jahr 2001 befinde. Dies sei vor allem all denen gesagt, die sich immer wieder und gern bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die doch ach so sprudelnden Kirchensteuern berufen, betonte er.

Die Synode beschloss, für den Heimkinderfonds 95.269,99 Euro unter Heranziehung der Haushaltsverstärkungsmittel in 2015 bereitzustellen.

Den Stellenplan des Oberkirchenrates und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung brachte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk ein. In ihrer Einbringungsrede beschrieb sie die Verwaltungsstrukturreform als einen "technischen Idealbetrieb". Kommunikation nach innen und außen sei vorwiegend auf technisch gestützte Kommunikation festgelegt worden und danach seien die Stellenumfänge berechnet worden. Das Miterledigen von weiteren Aufgaben führe zu einer Überforderung der Mitarbeitenden.

Es gebe Defizite bei der IT, bei der Stellenbemessung, bei der Personalentwicklung, der Personalbindung und bei den Ressourcen für die Kommunikation nach innen und außen. "Dass Kirchengemeinden die Verwaltung in zu großer Distanz erleben, liegt auch daran, dass die Stellenbemessungen diese Kommunikation nur sehr eingeschränkt vorsehen", sagte Lenk. Das Kollegium des Oberkirchenrates halte es für seine Pflicht, diese deutliche Anzeige zu machen. "Wir sehen uns in der Verantwortung, Mitarbeitenden zu ermöglichen, dass die durch den Prozess der Verwaltungsstrukturreform zugeschriebenen Aufgaben in höchster Qualität erfüllt werden können."

Die Synode beschloss:
- Die Stelle der Gemeindepädagogin in der Frauenarbeit von 100 auf 50 Prozent zu reduzieren.
- Zugleich die Stelle der Bildungsreferentin in der Frauenarbeit von 75 Prozent auf 100 Prozent zu erweitern.
- Die Stelle der Architektin für Klimaschutz und Energieberatung um einen Anteil von 0,22 Vollzeitstelle bei gleichzeitiger Verlängerung der Befristung bis zum 31. August 2018 zu reduzieren.

 

Die Synode beschloss weiterhin, die Teamassistenz Dienstrecht im Dezernat I im Umfang von 25 Prozent einer Vollzeitstelle bis zum 31.12. 2017 zu verlängern und gleichzeitig um einen Anteil von 25 Prozent einer Vollzeitstelle auf insgesamt eine halbe befristete Stelle zu erweitern.

Keine Mehrheit fand der Antrag, die in der Mai-Synode beschlossenen acht Poolstellen um weitere zwölf auf zwei Jahre befristete Stellen auf dann insgesamt 20 Poolstellen zu erhöhen. Für die Zuweisung der neuen Stellen sollte das für die acht Poolstellen geltende Beschluss- und Vergabeverfahren Anwendung finden.

Die Synode dankt den Mitarbeitenden in der Zentrale Dienststelle, den Regionalen Dienststellen und in den Kirchenbüros für ihre geleistete Arbeit und signalisierte die Bereitschaft, auf der kommenden Synode über die Einrichtung weiterer Stellen erneut zu beraten, soweit diese hinlänglich begründet seien.

Im Rechnungsprüfungsamt werden zwei zusätzliche auf zwei Jahre befristete Stellen im Umfang von jeweils einer Vollzeitstelle und eine volle unbefristete Stelle eingerichtet.

In der Abteilung Bau und Liegenschaften der Zentralen Dienststelle wird eine Stelle "Leitung der Friedhofsberatungsstelle" im Umfang von 50 Prozent eingerichtet.

In der Landeskirchenkasse wird eine zusätzliche Stelle im Umfang von 75 Prozent einer Vollzeitstelle eingerichtet. Die beiden vorhandenen Stellen erhalten jeweils einen ku-Vermerk ("Künftig-umzuwandeln-Vermerk") auf 75 Prozent. Damit soll die Trennung von Buchhaltung und Kasse gewährleistet werden.

Weiterhin wird eine sogenannte kw-Stelle (künftig wegfallend) "Beauftragter für Doppik" im Umfang einer Vollzeitstelle zum gesamtkirchlichen Einsatz im Blick auf die Einführung der doppischen Haushaltsführung in der Zentralen Verwaltung und Kirchengemeinden eingerichtet.

Eine Stelle in der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle wird aufgrund gestiegener Fallzahlen im Umfang von 20 Prozent einer Vollzeitstellen erweitert.

Die befristete Stelle Fachassistenz in der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle im Umfang von 50 Prozent einer Vollzeitstellen wird zunächst um ein weiteres Jahr verlängert.

Eine Stelle in der Regionalen Dienststelle Oldenburger Münsterland wird um einen Anteil von 15 Prozent einer Vollzeitstellen erweitert.

Im Stellenplan werden im Rahmen der Bereinigung 2,86 Stellen für Reinigungskräfte zukünftig vollzählend dargestellt. Das Gleiche gilt auch für 4,02 Stellen aus freiwillig refinanzierten Aufgaben.
 

 

Mehr Geld für den Erhalt von Orgeln im Oldenburger Land

Die Haushaltsstelle "Orgelwesen" wird für das Haushaltsjahr 2016 von derzeit 12.500 Euro auf 200.000 Euro aufgestockt. Neben dem Küstenschutz sei die Orgellandschaft eines der bedeutendsten Leistungen und Kulturdenkmäler im Nordwesten, erläuterte der Referent für Gemeindedienste, Pfarrer Andreas Zuch, in seiner Einbringungsrede.

 

Dieses Kulturgut sollte geschützt und erhalten werden. Von den 231 Orgeln im Gebiet der oldenburgischen Kirche sind 41 Orgeln als historisch sehr wertvoll einzustufen. An 24 Orgeln müssen zeitnah größere Reparaturen erfolgen. Ebenso müssen auch die neueren Orgeln bedacht und gepflegt werden. Von den Kirchengemeinden werden dabei hohe finanzielle Leistungen abverlangt, deshalb seien höhere Finanzmittel für den Orgelfonds notwendig.

 

Förderung der Bildungsarbeit in Bereich ökumenischer Diakonie

Die Synode beschloss weiterhin, für den Anteil der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg am Projekt Bildungsarbeit in Bereich ökumenischer Diakonie ("Brot-für-die-Welt") erforderliche Mittel in Höhe von insgesamt 167.000 Euro bereitzustellen. Die Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre (2016 - 2020). Die bereitgestellten Mittel sind auf die jeweiligen Haushaltsjahre aufzuteilen.

 

Die reformierte Kirche mit dem Sitz in Leer, soll für dieses Projekt den gleichen finanziellen Aufwand tragen, erläuterte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker.

 

Reformationsjubiläum 2017

Die Synode beschloss, die Mittel zum Reformationsjubiläum 2017 auf 170.00 Euro für das Haushaltsjahr 2016 zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums zu erhöhen. Die Mittel sollen auf das Jahr 2017 übertragbar sein. Für das Jahr 2017 ist mit der Beantragung der gleichen Summe zu rechnen.

 

Evangelische Familienbildungsstätten

Die Synode beschloss: Die jährliche Grundfinanzierung der Evangelischen Familienbildungsstätten in Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven wird auf 280.000 Euro festgesetzt.

  

Ev. Familienzentrum Schwedenheim in Cloppenburg

Die Synode beschloss: Für die Arbeit des Ev. Familienzentrums Schwedenheim in Cloppenburg wird ein Zuschuss für 2016 in Höhe von 6.400 Euro und für 2017 in Höhe von 6.900 Euro gewährt.

 

Bauzuschuss für die Jugendkirche Delmenhorst

Die Synode hat beschlossen, eine Zuweisung in Höhe von 280.000 Euro zweckgebunden für das Bauvorhaben Jugendkirche Delmenhorst der Kirchengemeinde Hasbergen zur Verfügung zu stellen. Dafür wird die Haushaltsstelle "Zuweisung für Investitionen an Kirchengemeinden" entsprechend erhöht. Für das Projekt nicht benötigte Mittel sollen für andere Baumaßnahmen verwendet werden.

 

Haushalt in erster Lesung verabschiedet

Den Haushalt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2016 verabschiedete die Synode in Höhe von 90,2 Millionen Euro in erster Lesung. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist eine Rücklagen-Entnahme von 0,9 Millionen Euro vorgesehen.

 

Abschluss des ersten Verhandlungstages

Mit Lesung, Gebet und Segen schloss Bischof Jan Janssen den ersten Verhandlungstag.