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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht der Synodalen Stephanie kleine Kruthaup eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 8. Tagung der 48. Synode im Bildungshaus Rastede.

   

Fortsetzung der Beratung über die Änderung der Geschäftsordnung der Synode

Mit Diskussionen über Änderungsanträgen aus der Synode werden die Beratungen über die Änderung der Geschäftsordnung der Synode fortgeführt. Im Anschluss stimmte die Synode über die geänderte Geschäftsordnung der Synode ab und nahm diese an.

    

Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss

Aus der Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses berichtete der Vorsitzende Jost Richter, dass der Prüfbericht des Oberrechnungsamtes für die Jahresrechnung 2016 der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im Mittelpunkt gestanden habe. Der Ausschuss empfiehlt die Entlastung des Oberkirchenrates.

Ein weiterer Schwerpunkt seien die Personalprüfungen in Bezug auf die Überleitung aller Mitarbeitenden im Erziehungsdienst vom TV-L in den TVÖD gewesen. Hier habe das Rechnungsprüfungsamt weitestgehend eine ordnungsgemäße Überleitung feststellen können.

Hinsichtlich der Prüfung von Verwendungsnachweisen bei Baumaßnahmen weise das Rechnungsprüfungsamt darauf hin, dass das Rechnungswesen der Sonderbaumaßnahmen der Kirchengemeinden durch die Regionalen Dienststellen verwaltet und die Kasse geführt werde. Die Verwaltungstätigkeiten zur Planung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen würden dagegen in der ZDS oder durch externe Architekten durchgeführt.

Diese Zweigleisigkeit führe dazu, dass eine wirksame Kontrolle der Sonderbaumaßnahmen nur mit großem Aufwand möglich sei und eine Prüfung bzw. Überwachung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aufgrund der fehlenden Transparenz im Buchhaltungssystem und Wiedererkennung im Sachbuch erschwert werde.

  

Abnahme der Jahresrechnung 2016

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl der Synode nach Kenntnisnahme des Berichtes des Oberrechnungsamtes (ORA) der EKD vom 10. Oktober 2017 und der Stellungnahmen der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (ELKiO) die Abnahme der Ergebnisrechnung und Schlussbilanz 2016 und die Entlastung der Beteiligten für die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung des Kernhaushaltes im Haushaltsjahr 2016 mit der Einschränkung, dass eine Entlastung für die Sonderrechnungen nicht erfolgen solle.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Jost Richter, erläuterte, dass die Prüfung des Jahresabschlusses des Kernhaushalts der ELKiO, des Beschäftigungsfonds (Sondervermögen der ELKiO) und des Pfarrfonds (Treuhandvermögen) durch das Oberrechnungsamt ergeben habe, dass

  • die in den vorgelegten Haushalts- und Vermögensrechnungen und die in den Büchern aufgeführten Beträge übereinstimmen und die geprüften Erträge und Aufwendungen ordnungsgemäß belegt worden sind sowie
  • die Haushalts- und Vermögensrechnungen jeweils ein zutreffendes Bild von der Ergebnis- und Vermögenslage vermitteln.

Das ORA habe für folgende abgrenzbare Teilbereiche des Kernhaushaltes Einschränkungen fomuliert:

  1. Die Kassen- und Kontenführung entspricht dem Haushaltsrecht nur eingeschränkt.
  2. Die Kassensicherheit ist nicht hinreichend gewährleistet.
  3. Die Werte der Bilanzpositionen der Forderungen und Verbindlichkeiten sind derzeit nicht ausreichend belastbar.
  4. Die Jahresabschlüsse der kaufmännisch geführten Einrichtungen konnten nicht Gegenstand der Prüfung sein, da sie noch nicht nach den Regeln der KonfHO-Doppik vorliegen.

Die Beanstandungen zu 1. und 2. beruhten darauf, so Richter, dass es in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg die gesetzlich vorgeschriebene Einheitskasse noch nicht gebe. Die entsprechende Umsetzung sei schwierig und kirchenpolitisch geprägt. Zurzeit werde noch dem Umstand Rechnung getragen, dass Kirchengemeinden auf eine eigene Kontenführung und Inhaberschaft außerordentlichen Wert legten. Hier müsse jedoch eine Regelung herbeigeführt werden.

Die Beanstandung zu Punkt 3. betreffe die korrekte Ermittlung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Aufgrund von Besonderheiten der kameralen Haushaltsführung sei es hier zu einer unübersichtlichen Situation gekommen. Die Aufarbeitung sei mit außerordentlicher Arbeit verbunden, die aufgrund der Arbeitsbelastung in der Finanzabteilung noch nicht habe erbracht werden können. Es sei jetzt ein Krisenstab eingerichtet worden, der diese Thematik zeitnah aufarbeiten werde.

 

Oberkirchenrätin Susanne Teichmanis sagte, dass der Prüfungsbericht und der Austausch mit dem Prüfer und der Prüferin eine wertvolle Hilfe für die Verwaltung sei. Der Prüfungsbericht sei ein Abbild der momentanen Umbruchsituation in der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (Einführung der Doppik, Umverteilung bzw. erstmalige Zuweisung von Verantwortlichkeiten).

Es sei unstreitig, dass die Frage der Einheitskasse geklärt werden müsse. Der Finanz- und Personalausschuss habe der Verwaltung Mut gemacht, den jetzigen Zustand während der Einführung der Doppik beizubehalten, da eine Umstellung der Konten in den letzten drei Monaten dieses Jahres sehr viel Unruhe mit sich gebracht habe. Sie sei noch unentschieden, ob eine Einheitskasse wirklich sinnvoll sei.

Es habe in dieser Kirche die Praxis gegeben, Zuschüsse als Darlehen zu vergeben. Die Frage müsse jetzt geklärt werden, wie damit umgegangen werden solle – sollen sie als Darlehen behandelt werden, und die Kirchengemeinden müssten sie zurückzahlen, oder sollen sie als Zuschüsse behandelt werden, was zur Folge hätte, auf die Forderungen zu verzichten.

Der Synodale Lüttke wies darauf hin, dass das ORA das Problem der Darlehen bereits 2015 angesprochen habe. Er frage sich, warum darauf bislang nicht reagiert worden sei. Es sei zudem nicht unproblematisch, dass der Haushalt des Blockhauses Ahlhorn von der Entlastung ausgenommen sei, da es über gewährte Darlehen eine Verquickung mit dem Haushalt der Gesamtkirche gebe. Wenn man die Anzahl ähnlicher Darlehen hochrechne, sei man recht bald bei einer Summe, die wesentlich sei. Nicht zuletzt bestünden Risiken wie das Zinsniveau und die offene Frage, ob für bestimmte kirchliche Dienstleistungen (wie z.B. Dienstleistungen der RDSen) Umsatzsteuerpflicht bestehe. Vor diesem Hintergrund könne er dem Oberkirchenrat keine Entlastung erteilen.

Der Snodale Wiebe erinnerte daran, dass Frau Oberkirchenrätin Teichmanis die Verwaltung in einem desolaten Zustand übernommen habe. Dort wieder Ordnung hineinzubringen, gehe nicht von heute auf morgen. Bei der Entlastung gehe es auch um ein Urteil über das persönliche Handeln der verantwortlichen Person.

Der Synodale Teetzmann wies darauf hin, dass das ORA empfohlen habe, die Entlastung zu verweigern – es habe diese Entscheidung ausdrücklich in das Ermessung der Synode gestellt. Das ORA habe angemerkt, dass eininge Dinge schneller hätten erledigt werden können. Jetzt müsse die Synode entscheiden, wie sie diesen Hinweis bewerte. Er setze sich dafür ein, Frau Teichmanis den Rücken zu stärken und das Signal zu geben: Wir sehen, dass Sie gut gearbeitet haben.

Nach ausführlicher Diskussion erteilte die Synode dem Oberkirchenrat die Entlastung.

 

Die Synode stimmte außerdem den Antrag des Synodalen Manfred Pfaus zu, bis zur Frühjahrssynode 2018 neue Regelungen zu Grundstücksveräußerungen zu erstellen, die Kirchengemeinden und Treuhandvermögen des Pfarrfonds betreffen. Dies soll Klarheit insbesondere bei der Frage der Beteiligung der Kirchengemeinden am Verkaufserlös bringen.  

  

Bericht der Umweltbeauftragten

Die Beauftragte für Umwelt, Klimaschutz und Energie, Andrea Feyen, berichtete aus ihrem Arbeitsbereich, der zum 1. Januar 2017 der Abteilung Bau und Liegenschaften in der Gemeinsamen Kirchenverwaltung zugeordnet wurde. Damit sei die Stelle keine Stabsstelle mehr.

 

Sie warb dafür, dass die Kirchengemeinden und Einrichtungen der oldenburgischen Kirche die Angebote des Arbeitsbereiches verstärkt wahrnehmen (Grüner Hahn, Grüner Topf, EnergiesparKids, Klimafasten). Da der Förderbescheid für die Stelle einer Klimaschutzmanagerin gerade eingetroffen sei, könne nun mit der Ausschreibung begonnen werden, und Anfang des Jahres werde es ein neues Gesicht geben. Ansonsten verwies sie auf ihren schriftlichen Bericht, der den Synodalen vorlag.

  

Bericht der Arbeitsgruppe Friedenskonsultation

Im Mai 2015 hatte die 48. Synode einen Konsultationsprozess zum Thema Friedensethik auf den Weg gebracht. Mittlerweile hat sich eine Arbeitsgruppe Friedenskonsultation konstituiert, die im Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen hat. Der AG-Geschäftsführer Pfarrer Olaf Grobleben berichtete, dass man zunächst die Eingabe des Offenen Arbeitskreises „Kirchen als Friedensstifter – Sondierungsgespräche für eine neue evangelische Friedensethik“ vom Oktober 2014 an die 48 Synode sowie den synodalen Beschluss dazu im Mai 2015 gewürdigt habe.

Die AG Friedenskonsultation werde im kommenden Jahr zu eigenen Veranstaltungen einladen und dabei auch mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Darüber hinaus werden alle Gemeinden, Werke und Einrichtungen gebeten, sich mit eigenen Veranstaltungen zu beteiligen.

Da sich am 11. November 2018 das Endes des Ersten Weltkrieges zum hundertsten Mal jährt, wird die AG Friedenskonsultation auch über eine mögliche Erklärung der Synode zu diesem Anlass beraten und ggf. einen Entwurf dafür vorbereiten.

  

Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen

Pfarrrer Olaf Grobleben, Vorsitzender der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen, berichtete aus der Arbeit der AG. Insbesondere das ehrenamtliche Engagement in den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen sei weiter zuverlässig und hoch. Die Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden werde dabei weiter als verlässlich wahrgenommen. Sie stünden derzeit vor der Frage, was sie praktisch leisten könnten, damit Geflüchtete im Oldenburger Land eine neue Heimat finden, und wie sie begleitet werden könnten, um ihren Alltag zu gestalten.


Auch die kirchliche Landschaft habe sich durch die starke Zuwanderung der letzten Jahre verändert. Wohl noch nie habe es so viele und so intensive Begegnungen mit Muslimas und Muslimen gegeben. Zudem gebe es auch ein religiöses Interesse am Christentum und den Wunsch nach Zugehörigkeit zur Gemeinde und zur Taufe. Dabei stellten sich auch ganz neue Fragen: Wie könne die Vorbereitung auf die Taufe gestaltet werden? Lasse sich die Ernsthaftigkeit eines Taufbegehrens prüfen? Wie gehe es nach der Taufe weiter? Die AG habe festgestellt, dass der Bereich von Taufe und Konversion zum Schnittfeld von politischen, interreligiösen und interkulturellen Fragen werde.

 

Er stellte zudem das Positionspapier der niedersächsischen Kirchen zur Flüchtlingspolitik vor, das sich ganz direkt an die neu gewählte Landesregierung richte.

 

Auf Nachfrage des Synodalen Hahn erläuterte Pfarrer Grobleben, dass es derzeit vier Kirchenasyle im Bereich der oldenburgischen Kirche gebe, von denen insgesamt sieben Personen betroffen sind, darunter keine Kinder. Bundesweit seien es 360 Kirchenasyle, von denen etwas mehr als 500 Personen betroffen seien.

   

Zwischenbericht aus der Arbeitsgruppe Kirchenbüro

Pfarrer Kai Wessels berichtete als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Kirchenbüro aus der Arbeit der AG. Das Projekt "Weiterentwicklung des Aufgaben- und Leistungskataloges" sei im Jahr 2017 von der Erfassungsphase (Rückmeldung zur Stunden- bzw. Stellenbemessung) geprägt gewesen. Sie endete mit der Vorlage  des Zwischenberichts mit dem aktualisierten Aufgaben- und Leistungskatalog.

Ausgehend von diesem Zwischenergebnis erfolge gegenwärtig eine Stunden- bzw. Stellenbemessung. Dazu habe die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eine Erfassungstabelle entwickelt, in der die Kirchenbüros je Aufgabe einen Wert angeben sollten, wie z. B. mBz = mittlere Bearbeitungszeit. In einem Auswertungsgespräch mit der KGSt Anfang September sei deutlich geworden, dass die zurückgemeldeten Daten zu unterschiedlich seien, um eine aussagekräftige Auswertung vornehmen zu können.

 

Trotzdem bildeten die gewonnenen Informationen einen großen Mehrwert für die Stellen- bzw. Stundenbemessung und seien hilfreich bei der bereits begonnenen Zuordnung, ob es sich bei der jeweiligen Aufgabe/Leistung um eine Grundaufgabe oder eine fallbezogene Aufgabe handelt. Ziel sei es, realistische und nachvollziehbare Werte für einen akzeptierten Standard zu finden. In der Prognose kommt die AG Kirchenbüro zu der Einschätzung, dass eine Absenkung auf unter 13 Stunden pro 3.000 Gemeindeglieder eher unwahrscheinlich ist. Zur Frühjahrssynode soll der abschließende Bericht fertig sein.

Der Gemeinsame Kirchenausschuss hat der Verlängerung der Berechnungsgrundlage Kirchenbürostunden bis zum 31.12.2018 zugestimmt. Bei regionalen Besonderheiten erhalten die Kirchenbüros zusätzliche Stundenzuweisungen.

  

Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss

Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus, berichtete, dass der Schwerpunkt der Arbeit auf der Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltsplans für das Jahr 2018 gelegen habe. Dieses Ziel sei erreicht worden. Die dafür erforderlichen Schritte seien jedoch oft einmalige, kurzfristige Maßnahmen und müssten noch durch tragfähige, längerfristig wirksame Maßnahmen gesichert werden. Dieser schwierige Prozess liege noch vor der oldenburgischen Kirche. Wenn dies im Rahmen des Prozesses zur Prioritätensetzung gelinge, werde auch eine längerfristige Haushaltskonsolidierung möglich sein.


Haushaltsplan
Nach erheblichen Anstrengungen ist es dem Oberkirchenrat und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung gelungen, einen nahezu ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Festzuhalten ist dabei allerdings, dass viele zwingend notwendige Maßnahmen (z.B. Bau- und Investitionen) nur aufgeschoben sind und demnach nur kurzfristig zu einer Einsparung führen können.

Einen großen Anteil an der Einsparung ergeben die Personalkosten. Hier wird ein Paradigmenwechsel deutlich: Maßgeblich für die Besetzung von Stellen ist zukünftig nicht mehr im Wesentlichen der Stellenplan, sondern stärker als bisher die vorhandenen Personalkosten. Um dies überwachen zu können, ist ein neues Personalkosten-Controlling mit laufender Hochrechnung geplant.

Der vorgelegte Haushaltsplan macht deutlich, dass die konkrete Umsetzung von Spar-Maßnahmen nicht ohne Einschränkungen und Veränderungen in der Arbeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg möglich ist. Trotz der zum Teil deutlichen Auswirkungen wird im Ausschuss mehrheitlich dafür plädiert, den Haushaltsplan 2018 wie vorgelegt der Synode zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Wirtschaftliche Entwicklung 2017
Es wird ein geringeres Defizit als geplant im Haushaltsjahr 2017 erwartet. Die Hochrechnung ergibt im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von ca. 730.000 Euro gegenüber 1,73 Millionen Euro im Plan. Dies ist im Wesentlichen nur auf die positive Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen zurückzuführen. Sparmaßnahmen müssen daher weiterhin mit höchster Dringlichkeit verfolgt werden.

Pensionsverpflichtungen

Der Ausschuss hat sich schwerpunktmäßig nochmals mit den Pensionsansprüchen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für die Kirchenbeamten der oldenburgischen Kirche beschäftigt. Zu einem Vortrag war Thomas Pfeiffer, Geschäftsführer der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse (NKVK), zu Gast. Er stellte dar, dass aktuell keine zusätzlichen Forderungen aus den Pensionsverpflichtungen zu erwarten seien. Die Deckungslücke in der Versorgung, die die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg aktuell zu finanzieren habe, betrage ca. 57.285.000 Euro. Dafür hat die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eine Rückstellung in gleicher Höhe gebildet.

Die Finanzerträge der Vermögensverwaltung der Pensionskassen seien mit der Entwicklung der Zinssätze für Vermögensanlagen verknüpft. Die derzeit niedrigen Zinsen erschwerten das Erwirtschaften der notwendigen Finanzerträge. Noch geht die NKVK davon aus, dass sie die notwendigen Erträge mittelfristig erwirtschaften kann. Ein gewisses Finanzrisiko verbleibt dabei.

 

Jahresüberschuss 2016

Die Synode beschloss, den Jahresüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 473.862,88 Euro wird wie folgt zu verwenden:

  1. 85.000 Euro Übertragung von Haushaltsmittel für das Reformationsjubiläum auf das Haushaltsjahr 2017
  2. 382.862,88 Euro Ergebnisvortrag auf das Folgejahr


UA Personal
Der Unterausschuss hat den im Haushaltsplan 2018 aufgestellten Stellenplan beraten. Den im Plan angemeldeten Mehrstellen wurde nicht zugestimmt, mit Ausnahme eines kleinen Stellenmehrbedarfs (z.B. Personalbereich) zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit.

UA Controlling
Im UA Controlling wurden die Bestandteile der Mittelfristigen Finanzplanung beraten. Die angenommene positive Entwicklung der Kirchensteuer enthält keine Reserven mehr, gleichzeitig sind die Finanzerträge erheblich zurückgegangen. Die Mittelfristige Finanzplanung weist für 2019 und die Folgejahre noch deutliche Defizite aus und zeigt damit auch das notwendige Sparpotential auf.

Anlageausschuss
Kernelement der neuen Anlagerichtlinien ist die geänderte Quote der Aktienanteile mit einer Anhebung auf 20 Prozent. Damit soll dem aktuell niedrigen Zinsniveau entgegengewirkt werden.

  

Dank für 15 Jahre Mitarbeit in der Synode

Für 15 Jahre Mitgliedschaft in der oldenburgischen Synode dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen der Synodalen Rita Szaszi und dem Synodalen Pfarrer Joachim Tönjes mit einem kleinen Präsent.

  

Kirche mit mir im Schrank

Der bunte Kleiderschrank steht im Flur des Bildungshauses Rastede zur Synodentagung der oldenburgischen Kirche und lädt dazu ein, einmal hineinzusteigen. Und dann?

Die Teamer der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) haben diesen Schrank als offenen Nach-Denk-Raum für die JuleiCa-Schulung 2017 umfunktioniert und ausgestaltet. Der Schrank lädt mit seinen offenen, bunt bemalten Türen zu Gesprächen und zum Nachdenken ein. Er soll auch dazu dienen, neue Impulse für die oldenburgische Kirche mit den Jugendlichen zu erarbeiten.

Genau das fand auf der JuleiCa-Schulung 2017 im Kirchenkreis Delmenhorst / Oldenburg Land statt. Dort trafen sich 180 Jugendliche und Teamer zum Thema "Kirche mit mir - die Gemeindekirchenratswahlen am 11. März 2018, wie muss eine Kirche aussehen, die mich begeistert?" Ebenso wie Martin Luther schrieben sie ihre Thesen und Wünsche auf und diskutierten sie.

Die engagierten Jugendlichen erarbeiteten viele Vorschläge und Impulse wie zum Beispiel: Verfasste Kirche = verpasste Kirche, mehr Mut zum Risiko! Oder: Reformation ist nie zu Ende, solange sich etwas bewegt und ändert! Oder: Wir müssen mehr über den Tellerrand blicken. Den Glauben an das Gute bewahren.

Auf der oldenburgischen Herbstsynode nahmen Pfarrer Jan Janssen, die Diakonin Silke Meine und der Diakon Herko Zobel die Gelegenheit wahr, um Werbung für die im nächsten Jahr anstehende Gemeindekirchenratswahl zu machen.

Der Schrank wird seine Reise nach der zweiten Station (der ejo-Vollversammlung) und der dritten Station (der oldenburgischen Synode) fortsetzen. Alle sind gespannt, wo er auftaucht und zum Nachdenken anregt.
  

Haushaltsgesetz für das Jahr 2018 – 1. Lesung

Als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen brachte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis den Entwurf für den Haushalt der oldenburgischen Kirche ein. In Anlehnung an das Motto der diesjährigen EKD-Synode „Zukunft auf gutem Grund" bilde der Haushaltsplan eine solide Grundlage, sagte die Kirchenjuristin. „Mit einem Haushaltsplan gestalten wir die Gegenwart." Eine Neuausrichtung geschehe nicht durch einen Haushaltsplan, sondern müsse durch die anderen Prozesse eingeleitet werden. Dennoch könne sich der Haushaltsplan „sehen lassen".

 

Der Entwurf für das kommende Jahr umfasse ein Volumen von 89 Millionen Euro. Er resultiere aus Einnahmen in Höhe von 87 Millionen Euro und Finanzerträgen in Höhe von zwei Millionen Euro. Um der Vorgabe der Synode zu entsprechen, einen nahezu ausgeglichen Haushalt vorzulegen, habe es in allen Bereichen kräftige Einschnitte geben müssen, die – wie schon im vergangenen Jahr – „schmerzhaft“ seien. Dabei fielen 50 Prozent der Einsparungen auf die Gesamtkirche, 35 Prozent auf die Kirchengemeinden zwei Prozent auf die Kirchenkreise, acht Prozent auf Zuwendungen an Dritte. Der verbleibende Rest von fünf Prozent sind Ertragserhöhungen, die zum Ausgleich des Haushalts beitragen. In der Gesamtkirche sollen beispielsweise zehn Prozent der Sachkosten gestrichen und 40 Stellen nicht besetzt werden, erläuterte Teichmanis. Bei den Personalaufwendungen gebe es eine veränderte Systematik: Bei der Besetzung einer Stelle müsse diese nicht nur im Stellenplan vorgesehen sein, sondern zugleich müssen dafür auch die Mittel zur Verfügung stehen. Nahezu alle Baumaßnahmen müssten aufgeschoben werden. Auch müssten die Kirchengemeinden auf insgesamt 415.000 Euro an Zuschüssen verzichten. Dem Diakonischen Werk sollen vom Zuschuss in Höhe von 2,3 Millionen Euro „moderat“ 100.000 Euro gestrichen werden. Außerdem sollen die Zuschüsse für die Diakoniesozialstationen um die Hälfte reduziert werden.  Der Haushalt treffe viele hart, aber er treffe ausgewogen. „Viele müssen (dazu) beitragen, wenn wir mit dem auskommen wollen, was wir einnehmen", betonte Teichmanis.

 

In der nachfolgenden Aussprache sagte der Synodale Kreispfarrer Bertram Althausen, dass er mit dem Haushaltsplan nicht zufrieden sei, „aber wir sind dazu gezwungen, diesem Haushaltsplan zu zustimmen." „Wir dürfen jetzt nicht dem Lobbyismus verfallen", warnte der Synodale Rüdiger Schaarschmidt.

  

Nach Abstimmung der einzelnen Organisationseinheiten beschloss die Synode den Gesamthaushalt in erster Lesung.

 

Kirchengesetz zur Regelung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften – 2. Lesung

Die Synode beschloss das "Kirchengesetz zur Regelung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften" in zweiter Lesung.

  

Vokationsgesetz – 2. Lesung

Die Synode beschloss das "Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die kirchliche Betätigung von Religionslehrkräften" in zweiter Lesung.

  

Kirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD –2. Lesung

Die Synode beschloss das "Kirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD und zur Einführung eines Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst" in zweiter Lesung.

  

Mitarbeitergesetz – 2. Lesung

Die Synode beschloss das "Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen über die Rechtsstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mitarbeitergesetz – MG)" in zweiter Lesung.

  

Wahl in den Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V.

Die Synode beschloss, den Synodalen Manfred Pfaus und die Synodale Pfarrerin Silke Oestermann in den Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. zu berufen. Als Stellvertreter wurden der Synodale Hauke Hero Hahn und der Synodale Helge Treiber gewählt.

  

Nachwahl in Gremien

Die Synodalen Herr Carsten Homann und Herr Manfred Pfaus sowie die ausgeschiedene Synodale Frau Doris Vogel-Grunwald sind nicht mehr Mitglieder im Visitationsteam von Kirchenkreisen, Einrichtungen und Werken und Arbeitsbereichen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.

Als neue Mitglieder wählte die Synode die Synodalen Hauke Hero Hahn und Elvi Gallus in das Visitationsteam sowie die Synodalen Julianne Gärtig und Traute Uhlhorn als ihre Stellvertreterinnen.

  

Vorlagen und Eingaben

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Gemeinsamen Kirchenausschuss verwiesen.

  

Haushaltsgesetz für das Jahr 2018 – 2. Lesung

Das Haushaltsgesetz wurde in zweiter Lesung beschlossen.

  

Tagung der Sondersynode

Der Synode stimmt dem Vorschlag zu, dass die Sondersynode am 27. Januar 2018 statt finden soll.

  

Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.
 
Nach dem Reisesegen durch Pfarrer Jan Janssen schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 8. Tagung der 48. Synode.

Neben der Sondersynode am 27. Januar 2018, wird die 48. Synode zu ihrer 9. Tagung vom 24. bis 26. Mai 2018 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

  
Von der Synodentagung berichteten Andrea Vogt, Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.