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Herbsttagung der Synode beginnt mit Gottesdienst

Im Mittelpunkt stehen Beratungen zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2018

Mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede wurde am Donnerstagmorgen, 23. November, die 8. Tagung der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In seiner Predigt wünschte Pfarrer Dietrich Jaedicke den Synodalen, dass sie „frohen Mutes und mit Energie, zuversichtlich und voller Ideen und Engagement den Weg durch unsere Verhandlungen durchschreiten.“ Ratlosigkeit und trauriges Stehenbleiben wäre fatal für die oldenburgische Kirche, so der Pfarrer aus Großenkneten.

Als Synodale müssten sie immer wieder erspüren, wofür ihr Herz brenne, betonte Jaedicke. In der Heilige Schrift Alten und Neuen Testamentes stehe das Entscheidende für das persönliche Leben wie auch für das Leben der oldenburgischen Kirche. „Die Lebendigkeit unserer Kirche hängt letztlich nicht ab von einem ausgeglichenen Haushalt, von Prioritäten, wie wir sie setzen wollen oder von den Kirchengesetzen, die wir erlassen, sondern davon, ob der auferstandene und lebendige Herr auf dem Weg unserer Entscheidungen mit uns unterwegs ist und ob sein Brennen in uns zündende Gedanken schenkt, wohin der Weg unserer Kirche uns führen soll“.

Auf ihrer achten Tagung gingen die Synodalen miteinander einen sicher nicht ganz einfachen Weg und stünden mit Haushaltskonsolidierung und Prioritätensetzung vor der ganz grundsätzlichen Fragestellung: „Wie geht es weiter, wie gestalten wir die Zukunft, was sind die nächsten Schritte für unsere oldenburgische Kirche?“ Es gehe im Moment nicht so sehr um das einfache Abarbeiten laufender Geschäfte, als vielmehr um ganz grundsätzliche Entscheidungen. „In dieser Verantwortung sind wir als Synode augenblicklich unterwegs“, betonte Pfarrer Jaedicke.

Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 23. bis 24. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Im Mittelpunkt der 8. Tagung stehen schwerpunktmäßig die Beratungen zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2018.

Auf der Tagesordnung stehen weiterhin der Zwischenbericht zur Prioritätensetzung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, der Bericht und Zwischenbericht aus der Steuerungsgruppe zur „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“, der Bericht zum Reformationsjubiläum 2017 sowie der Bericht der Arbeitsgruppe Friedenskonsultation. Darüber hinaus wird die Synode verschiedene Kirchengesetze und Änderungen in Kirchengesetzen beraten. Dazu zählen u.a. das Kirchengesetz zur Regelung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften, das Kirchengesetz über die kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften (Vokationsgesetz) oder das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Rechtstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mitarbeitergesetz – MG).
  

Beratungen der 8. Tagung der 48. Synode eröffnet

Mit einem Dank an Pfarrer Dietrich Jaedicke und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 8. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede.

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen verpflichtete anschließend Pfarrer Bernhard Busemann als Ersatzsynodalen für den Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven.

  

Bischof Jan Janssen wechselt ins Pfarramt - Amtsverzicht vor Synodenpräsidentin erklärt

Die Präsidentin der 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, Sabine Blütchen, hat heute, 23. November, die Synodalen darüber informiert, dass sich Bischof Jan Janssen entschieden habe, „nach gut neun Jahren in diesem anspruchsvollen und fordernden Leitungsamt die damit verbundene Verantwortung abzugeben.“ Am Mittwoch, 22. November, habe Bischof Jan Janssen gemäß § 19 Bischofsgesetz gegenüber der Synodenpräsidentin „seinen Verzicht auf das Bischofsamt erklärt, da er die Verantwortung für die Weiterführung des Amtes nicht mehr tragen zu können glaubt.“ Diese Erklärung entspreche den Anforderungen des Gesetzes, sei unwiderruflich und sofort in Kraft getreten.

Weiter informierte Synodenpräsidentin Blütchen über die vorangegangenen Überlegungen. So habe Bischof Janssen den Gemeinsamen Kirchenausschuss in einer Sitzung am 2. November über seine Überlegungen in Kenntnis gesetzt, aus dem Bischofsamt in naher Zukunft wieder in ein Pfarramt zu wechseln. Nach eingehender Vorbereitung habe der Gemeinsame Kirchenausschuss auf einer Sondersitzung am Donnerstagmorgen, 23. November, in enger Abstimmung mit Bischof Janssen die erforderlichen Regelungen für eine geordnete Übergabe der Amtsgeschäfte getroffen.

Gemeinsam mit dem Oberkirchenrat habe der Gemeinsame Kirchenausschuss Pfarrer Jan Janssen ab dem Zeitpunkt seines Verzichts auf das Bischofsamt mit der Vertretung dieses Amtes zunächst bis zum 31. Januar 2018 beauftragt. Pfarrer Janssen hatte sich vorab zur Übernahme der Vertretung bereit erklärt. Mit diesem Beschluss des Gemeinsamen Kirchenausschusses solle der reibungslose Übergang in eine dann weitere Vertretungsphase gewährleistet werden, bis eine Nachfolge für das Bischofsamt gefunden sei, so Blütchen.

Persönliche Erklärung von Pfarrer Jan Janssen
In einer persönlichen Erklärung vor der Synode der oldenburgischen Kirche hat Pfarrer Jan Janssen heute Vormittag, 23. November, die Hintergründe seiner Entscheidung für den Verzicht auf das Bischofsamt und für den Wechsel ins Pfarramt mitgeteilt.

Nicht zuletzt im Jahr des Reformationsjubiläums sei der ständige Erneuerungsprozess der Kirche deutlich geworden – das gelte inhaltlich, strukturell und auch persönlich, so Janssen. Diesem wichtigen Anliegen stetiger Erneuerung habe er sich seit 2008 gerne gestellt und inzwischen über neun Jahre lang das geistliche Leitungsamt mit großer Freude und Hingabe ausgefüllt.

Janssen führte weiter aus: „Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und deren Auswirkungen auf unsere Kirche gehört zu den Gedanken über stete Erneuerungsprozesse auch die Überlegung, ob ein lebenslanges Amt den Herausforderungen weiterhin angemessen ist und ob ein solches in seiner weitgreifenden Verantwortung und Bürde bis zu Ende ausgefüllt werden kann. Dagegen kann von Zeit zu Zeit ein Wechsel zu neuen Kräften und Ideen für unsere Kirche nach vorn weisen – so wie es auch andere Kirchen vorsehen. Bitte verstehen Sie meinen Schritt auch als ein Signal in diese Richtung.“

Er sei Pastor, so Janssen, und auf dieser Basis habe er auch das Bischofsamt fruchtbar gemacht. „Gott sei Dank – mit aller Kraft durfte ich an dieser Stelle für unsere Kirche arbeiten. Darin habe ich stets versucht, dem in mich gesetzten Vertrauen gerecht zu werden.“ Zudem sei er in seinem Nebenamt für die EKD im Horizont von Ökumene und Mission tätig gewesen, was ihm nun seinen persönlichen Weg weise. Nach über neunjähriger kirchenleitender Tätigkeit als Bischof gehe es für ihn im 55. Lebensjahr nach sorgfältiger Abwägung „um einen Neuanfang im Pfarrdienst, auf Gemeindeebene, in Verkündigung und Seelsorge an der Basis vor Ort.“

Janssen kündigte an, dass er sich in einem Bewerbungsverfahren für eine Pfarrstelle außerhalb des Oldenburger Landes befinde. Da aber letzte Entscheidungen noch ausstünden, bat Janssen um Verständnis, keine weiteren Auskünfte geben zu können.

Janssen dankte dem Gemeinsamen Kirchenausschuss für das Vertrauen, ihn mit der kommissarischen Vertretung des Bischofsamtes zu beauftragen. Er wolle die Amtsgeschäfte gerne geordnet weiterführen, bis diese im ersten Quartal 2018 in andere Hände übergehen könnten. Dann folge für ihn eine Übergangszeit als Pfarrer, bevor er den neuen Dienst aufnehmen könne.

Janssen betonte: „Ich habe den Dienst im Bischofsamt gern, mit viel Freude und mit aller Kraft gestaltet. Sie wissen, dass mir Land und Leute in Oldenburg und umzu sehr am Herzen liegen. Und doch bitte ich für meine persönliche Entscheidung zu einem erneuten Dienst im Pfarramt um Ihr Verständnis.“

Seit 2008 im Bischofsamt
Der im April 1963 in Bad Bevensen geborene Pfarrer Jan Janssen war 2008 zum Bischof der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gewählt und am 29. September 2008 ins Bischofsamt in der Oldenburger Lamberti-Kirche eingeführt worden. Von 2002 bis 2008 war er Kirchentagspastor des Deutschen Evangelischen Kirchentags. Als Gemeindepastor arbeitete er in Wiefelstede (1994 bis 1996) und in der Christus- und Garnisonkirche in Wilhelmshaven (1997 bis 2002).

Sondersynode Anfang 2018 geplant
Um die nun anstehenden strategisch wichtigen Fragen in Ruhe und vorbereitet bedenken zu können, habe der Gemeinsame Kirchenausschuss die Präsidentin der Synode aufgefordert, zu Beginn des Jahres 2018 (Januar/Februar) eine außerordentliche Tagung der Synode einzuberufen, erklärte Synodenpräsidentin Blütchen weiter. Das Datum der Sitzung soll noch während der 8. Tagung der 48. Synode abgestimmt werden.
   

Stellungnahme des Synodalen Michael Braun

In einer ersten Stellungnahme dankte Kreispfarrer Michael Braun sichtlich bewegt dem ehemaligen Bischof für dessen Arbeit. "Sie haben unserer Kirche in einem herausragenden und herausfordernden Amt gedient", sagte Braun. Die Wichtigkeit mit der er als "Pastor Pastores" immer wieder den persönlichen Glauben als Grundlage all unseren Tuns in den Mittelpunkt gestellt habe, sei ihm besonders präsent. Janssen habe stets seinen persönlichen Glauben in den Mittelpunkt seiner Arbeit gestellt. "Und so möchte ich Ihre Entscheidung heute, bei allem Bedauern, akzeptieren und vor allem respektieren", so der Synodale.

 

Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

Pfarrer Jan Janssen stellte den schriftlich vorliegenden Bericht des Gemeinsamen Kirchenausschusses (GKA) vor. Darin erläuterte er als GKA-Vorsitzender die Weiterarbeit des GKA mit den Arbeitsaufträgen, die die Synode in ihrer vergangenen Tagung erteilt hatte. Zwischenberichte aus dieser Arbeit wie beispielsweise der zum Prioritätenprozess werden auf dieser Tagung vorlegt. Einige Ergebnisse seien in die Haushaltsplanung für das kommende Jahr bereits eingearbeitet, andere Ergebnisse werden auf der kommenden Tagung im Mai 2018 vorgelegt. Der Bericht zeige dabei die „koordinierende Funktion“ des GKA.
  
Die durch die Synode vom Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene erbetenen Denkanregungen zum Kirchenbild seien durch den GKA mit dem Prioritätenprozess zusammenzuführen, erläuterte Janssen, damit könnten mögliche Impulse aus der Betrachtung unterstützend einfließen.
  
Gleichzeitig nehme der Gemeinsame Kirchenausschuss die Funktion eines Lenkungskreises wahr. Er sei an den Beratungen zu beteiligen und müsse die gleichzeitigen Prozesse der Steuerungsgruppe und der Prioritätensetzung im Blick behalten. Die Steuerungsgruppe werde eigene Beschlussvorschläge für die Synode erarbeiten und nehme die Themen „pfarramtliche Versorgung“ und „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ als Handlungsfelder in den Blick und bearbeitete diese ausgerichtet auf mögliche Strukturveränderungen. Dabei solle möglichst eine Doppelung oder ein Zuwiderlaufen mit anderen Prozessen wie dem Prioritätenprozess vermieden werden.
  
Der Oberkirchenrat habe dem GKA als Lenkungskreis aus der laufenden Arbeit am Prioritätenprozess berichtet, wie ihn die Synode im Juni beschlossen hatte. So habe der Oberkirchenrat dem GKA einen Fragenkatalog vorgestellt, mit dem alle Arbeitsbereiche einer Aufgabenkritik unterzogen werden. Nach einer Definitionsklärung stehe der Begriff „Arbeitsbereich“ für den des „Handlungsfeldes“ im Synodenbeschluss, um eine Beschränkung auf die „Handlungsfelder“ des Haushaltsplans zu vermeiden. In der Regel entspreche jeder „Arbeitsbereich“ einer einzelnen Kostenstelle im Haushaltsplan.
   
Der Gemeinsame Kirchenausschuss plane, sich noch in diesem Jahr der Frage der Kommunikation der verschiedenen Prozesse – aber auch von Informationen zu Kirchengliederentwicklung, Finanzkennzahlen etc – z.B. mit den Kirchenkreisen anzunehmen, so Janssen am Ende seines Berichtes. Möglicherwiese könne die im Oktober erfolgte Beratung mit den Kreiskirchenräten zur Steuerungsgruppe oder die anstehenden Regionalkonferenzen im Rahmen des Gesamtkommunikationskonzeptes als Erprobung dienen.
  

Berichte aus den synodalen Ausschüssen

Die Synode nahm die Berichte der synodalen Ausschüsse zur Kenntnis:

  • den Bericht des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene,
  • den Bericht des Ausschusses für Gemeindedienst und Seelsorge und
  • den Bericht des Ausschusses für Jugend und Bildung, kirchl. Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit.

     

Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss

Der Vorsitzende Hanspeter Teetzmann berichtete aus der Arbeit des Rechts- und Verfassungsausschusses. Unter anderem sei das "Kirchengesetz zur Regelung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften" Gegenstand der Beratungen gewesen. Hans-Peter Teetzmann erläuterte, dass das Ziel gewesen sei, im niedersächsischen Raum eine einheitliche Besoldungsregelung zu behalten. Daher lautete die Empfehlung des Ausschusses, in großen Teilen das zu übernehmen, was auf konföderierter Ebene beschlossen wurde.

Der Synodale Wolfgang Machtemes wies als Mitglied der Pfarrervertretung darauf hin, dass es eine bundeseinheitliche Pfarrerbesoldung nach Bundes-Tarif gebe. Davon wichen die niedersächsischen Tarife erheblich nach unten ab. Die Pfarrervertretung plädiere im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Pfarrernachwuchs dafür, hier eine Einheitlichkeit anzustreben.

Zudem habe der Ausschuss keine Bedenken gehabt, dass der Oberkirchenrat den synodalen Gremien keine Verlängerung des bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Gesetzes über die Veräußerung von Grundvermögen empfohlen hat, nachdem dieses Gesetz in der Praxis nahezu keine Anwendung gefunden habe.

 

Der Synodale Manfred Pfaus erkundigte sich danach, welche Konsequenzen der Wegfall des Gesetzes für mehrere laufende Verkaufsvorhaben im Kirchenkreis Wilhelmshaven/Friesland habe. Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis erläuterte, dass die anstehenden Projekte auch durchgeführt werden könnten, wenn es das Gesetz nicht mehr gebe. Es komme lediglich ein zusätzlicher Genehmigungsschritt hinzu.

  

Bericht des Kirchensteuerbeirats

Aus der Arbeit des Kirchensteuerbeirats berichtete der Vorsitzende Jost Richter. Im Zusammenhang mit den anstehenden Sparbeschlüssen solle immer darauf geachtet werden, wie eine betroffene Kirchengemeinde sich darauf durch eigenes Handeln einstellen könne. Die Gemeinden hätten laufende Ausgaben wie beispielsweise die Finanzierung der Kosten der zusätzlichen Altersvorsorge der Beschäftigten (VBL). Wenn dafür die entsprechenden Zuweisungen aus dem gesamtkirchlichen Haushalt wegfielen, könne eine Kirchengemeinde darauf kurzfristig nicht reagieren. Gleichwohl sehe der Ausschuss, dass bei den Sparbemühungen die Gemeinden nicht ausgenommen werden könnten.

Ein weiteres Thema im Ausschuss sei die Einrichtung eines Haushaltssicherungskonzeptes in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gewesen. Für dieses Projekt hätten sich die Kirchengemeinden Sande und Bant als Pilotgemeinden zur Verfügung gestellt; als externer Berater habe Herr Kirchenrat i.R. Rapp gewonnen werden können. Die Auftaktveranstaltungen in den Kirchengemeinden seien sehr positiv verlaufen.

Für das Haushaltsjahr 2016 sei nur ein Antrag auf Defizitausgleich von einer Kirchengemeinde gestellt worden. Diesem konnte stattgegeben werden.

  

Bericht von der EKD-Synode

Der Synodale Karsten Peuster berichtete von der Synodentagung der EKD Anfang November in Bonn. Breiten Raum habe dort der Rückblick auf das Reformationsjubiläum eingenommen. Dabei seien sowohl die Vielzahl der Veranstaltungen vor Ort sowie die vielen ökumenischen Gottesdienst gewürdigt worden. Es habe auch einen differenzierteren Ton hinsichtlich der zentralen Veranstaltungen in und um Wittenberg gegeben.

  
Beim diesjährigen inhaltlichen Schwerpunktthema: „Zukunft auf gutem Grund“ habe die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, betont, dass die Kirche der Zukunft der Gesellschaft mit Neugier und Offenheit begegnen müsse. Die Synode habe angeregt, ein Koordinierungsteam aus Mitgliedern des Rates, der Synode und der Kirchenkonferenz zu bilden, das die Weiterarbeit an (neue Formate, reformatorische Inhalte, digitaler Wandel, ökumenischer Dialog, Formate von Kirchenzugehörigkeit, etc.) fördere und koordiniere.

  
Nicht zuletzt durch die Nähe zum Weltklimagipfel seien Fragen nach Klimagerechtigkeit und einem sich verändernden Klima sehr präsent gewesen, so Peuster. Diejenigen, die an der Klimaveränderung die geringste Verantwortung hätten, würden am stärksten unter dem sich verändernden Klima leiden. In einem Beschluss zur Klimagerechtigkeit bitte die EKD u.a. ihre Gliedkirchen und Einrichtungen an der Umsetzung ehrgeiziger Klimaziele beherzt mitzuwirken.
  

Bericht aus dem Vergabeausschuss

Birgit Osterloh, Vorsitzende des Vergabeausschusses, berichtete aus der Arbeit des Ausschusses. Er war 2010 im Zusammenhang mit dem Projekt Zustiftung eingerichtet worden: Das Engagement von kirchlichen Gruppen, Kreisen und Einrichtungen bei der Einwerbung von Drittmittlen zur Gründung von kirchlichen Stiftungen bzw. zur Erhöhung des Stiftungskapitals soll finanziell gefördert werden. Die Synode stellte dazu 300.000 Euro aus dem gesamtkirchlichen Haushalt zur Verfügung.

 

Bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sind 27 Stiftungen verzeichnet. Für die Jahre 2012 bis 2017 wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 110.734,63 Euro ausgeschüttet, zweimal der Höchstbetrag von 30.000 Euro. Die Rücklage "Zustiftungen" weist aktuell einen Endbestand in Höhe von rund 200.000 Euro aus.

 

Bislang haben drei Informationsveranstaltungen für Stiftungen stattgefunden. Für das Jahr 2018 ist eine weitere Veranstaltung geplant. Wünschenswert ist ein größerer Informations- und Erfahrungsaustausch der Stiftungen untereinander. Zudem sollen mehr Praxisbeispiele aus der oldenburgischen Kirche vorgestellt werden (z.B. die Arbeit der Kirchbaustiftung).

  

Bericht aus dem Beschäftigungsfonds

Die Vorsitzende Ursula Bartels berichete aus der Arbeit des Beschäftigungsfonds der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Im Jahr 2017 wurden bislang sieben Anträge für Arbeitsmaßnahmen und eine Maßnahme zur Umschulung beraten und bewilligt. Gefördert wurden Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich in einem Familienzentrum, beim Herrichten und der Pflege eines Bibelgartens, Friedhofstätigkeiten, Arbeiten beim Möbeldienst der Diakonie und eine Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement im Kirchenbüro.

Die Förderdauer liegt bei ein bis zwei Jahren, nur bei der Umschulung sind es ausnahmsweise drei Jahre. Für diesen Zeitraum wurden rund 36.500 Euro bewilligt. Mit diesen Fördermaßnahmen erhalten Menschen mit geringen beruflichen Chancen im Arbeitsleben eine neue Perspektive, um dadurch später auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen zu können.

    

Kirchengesetz zur Regelung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften – 1. Lesung

Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk brachte das Kirchengesetz zur Regelung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften in die Beratungen ein. Inhalt des Gesetzes ist die Zustimmung zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BVG-EKD) sowie oldenburg-spezifische Ergänzungsregelungen dazu.

Bisher haben die EKD-Gliedkirchen ihr eigenes Besoldungs- und Versorgungsrecht gesetzt, in dem sie in der Regel in den wesentlichen Grundzügen jeweils auf Bundes- bzw. Landesrecht verweisen. Durch die Föderalismusreform von 2006 wurde den Ländern die vollständige Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung ihrer Beamtenschaft übertragen, die bis dahin bundeseinheitlich geregelt war. Nachdem die Länder von ihrem Recht regen Gebrauch gemacht haben, streben deren besoldungs- und versorgungsrechtliche Regelungen und infolge dessen auch die Bestimmungen der Kirchen nicht nur hinsichtlich des Zahlungsniveaus, sondern auch strukturell zunehmend auseinander.

Mit dem Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD sollen insbesondere die Schwierigkeiten reduziert werden, die sich aus der wachsenden Vielfalt grundlegender Definitionen des Besoldungs- und Versorgungsrechts ergeben. Die notwendige Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Gliedkirchen der EKD soll damit weiter konsequent vorangetrieben werden.

Aufgrund einer Öffnungsklausel bleibt die Höhe der Besoldung und Versorgung sowie die Gestaltung der Besoldungstabellen hinsichtlich ihrer Stufen vollständig in der Kompetenz der Gliedkirchen. Das BVG-EKD bezweckt insofern keine Zusammenführung auf finanziellem Gebiet, sondern ein Zusammenhalten der unübersichtlichen, aber grundlegenden strukturellen Regelungen, wie zum Beispiel der Definition von Erfahrungszeiten und ruhegehaltfähigen Dienstzeiten.

Mit dem Kirchengesetz zur Ergänzung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (BVGErgG) wird das Ziel verfolgt, aufbauend auf den sich bietenden Vorteilen des BVG-EKD die erforderlichen, oldenburg-spezifischen Ergänzungsregelungen zu treffen. Dabei ist ausdrücklich ein Festhalten am aktuellen Besoldungs- und Versorgungsgefüge und die Fortsetzung der Orientierung am Besoldungsniveau der Beamtenschft des Landes Niedersachsen beabsichtigt.

 

Die Synode stimmte dem Gesetz in erster Lesung einstimmig zu.

    

Vokationsgesetz – 1. Lesung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte das "Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die kirchliche Betätigung von Religionslehrkräften" in die Synode ein.

Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität des Fachs Religion, die für seine Akzeptanz an Schulen von hoher Bedeutung ist, zu stärken. Künftig soll Religionsunterricht nur dann fachfremd unterrichtet werden können, wenn keine Lehrkraft mit Fakultas dafür zur Verfügung steht. In diesem Fall muss es weiterhin möglich sein, dass der Unterricht fachfremd erteilt wird, um die Erteilung des Faches sicherzustellen. Dies soll aber nur befristet auf drei Jahre möglich sein, auch um die Möglichkeit auszuschließen, dass eine Lehrkraft dauerhaft z.B. als Klassenleiterin bzw. Klassenleiter das Fach fachfremd unterrichtet.

Sollten an einer Schule dauerhaft nicht ausreichend Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religion zur Verfügung stehen oder die Lehrkraft dauerhaft dieses Fach unterrichten wollen, ist es künftig erforderlich, an einer Weiterbildung zum Erwerb der Fakultas teilzunehmen. Das Land stellt die entsprechenden Angebote durch die Weiterbildungsmaßnahmen des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und dem Religionspädagogischen Institut in Loccum (RPI) sowie das Fernstudium an der Universität Hildesheim zur Verfügung. In der gymnasialen Oberstufe wird die fachfremde Erteilung von Religionsunterricht nicht mehr möglich sein.

 

Die Synode stimmte dem Gesetz in erster Lesung zu.

  

Kirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD –1. Lesung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte das "Kirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD und zur Einführung eines Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst" in die Beratungen ein.

 

"Dieses Gesetz ist das Kernstück des kirchlichen Arbeitsrechts", betonte Susanne Teichmanis. In der Vergangenheit lag dieser Bereich in der Kompetenz der Konföderation; mit der Änderung des Konföderationsvertrags müsse die oldenburgische Kirche nun wieder ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht setzen. In dem vorliegenden Gesetz würden die dafür erforderlichen Schritte nachvollzogen. Inhaltlich ändere sich dadurch wenig; der "dritte Weg" werde damit fortgesetzt.

Der Synodale Hanspeter Teetzmann wies darauf hin, dass mit diesem Gesetz die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission wieder arbeitsfähig werde.

 

Die Synode stimmte dem Gesetz in erster Lesung zu.

    

Mitarbeitergesetz – 1. Lesung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte das "Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen über die Rechtsstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mitarbeitergesetz – MG)" in die Beratungen ein. Darin geht es um eine Veränderung der Regelungen zur Zusatzversorgung der Beschäftigten der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.


Zum Hintergrund: Die Zusatzversorgung der Mitarbeitenden der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erfolgt regelmäßig durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Für diese Mitarbeitenden ist diese Änderung des Mitarbeitergesetzes ohne Belang. Es geht um diejenigen Ausnahmefälle, in denen für die Zusatzversorgung der Mitarbeitenden nicht die VBL sondern die EZVK Darmstadt herangezogen wird, wie insbesondere bei den Diakoniesozialstationen.

Im Gegensatz zur VBL, die bereits 1956 eine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Beiträgen zur Zusatzversorgung kannte und vorsah, ist bei anderen Zusatzversorgungskassen diese Möglichkeit erst vor Kurzem in die Satzungen aufgenommen worden. Durch das vorliegende Gesetz soll die rechtliche Grundlage für eine entsprechende Umsetzung in der oldenburgischen Kirche geschaffen werden.

 

Die Synode stimmte dem Gesetz in erster Lesung zu.

   

Geänderte Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kirchenausschusses beschlossen

Die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kirchenausschusses wurde der geschlechtergerechten Sprache angepasst und der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Synode stimmte der geänderten Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kirchenausschusses zu.

  

Information zur Anpassung des kirchlichen Datenschutzrechtes an die EU-Datenschutzgrundverordnung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis informierte die Synode über die geplante Anpassung des kirchlichen Datenschutzrechtes an die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die im Jahr 2016 beschlossen wurde und am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Diese EU-Verordnung, die vor allem auf die neuen Formen digitaler Kommunikation reagiere, solle nun in kirchliches Recht übernommen werden.

Da das Datenschutzrecht auf EU-Ebene ein Unternehmensrecht sei, sei es sinnvoll, ein eigenes Kirchengesetz zum Datenschutz zu beschließen, das den besonderen Bedürfnissen der Kirchen Rechnung trage.

Das Gesetz soll in die Beratungen der Frühjahrssynode im Mai 2018 eingebracht und verabschiedet werden.

  

Bericht aus der Steuerungsgruppe

In ihrem Bericht aus der Steuerungsgruppe erläuterte die Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, dass diese Gruppe sich mit den Handlungsfeldern „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ und „Pfarramtliche Versorgung“ befasst habe.
  
Bei dem Handlungsfeld „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ sollen im weiteren Verfahren zwei Modelle näher untersucht werden: Zum einen werde eine dezentrale Struktur verbunden mit der Stärkung der Kreisjugendausschüsse weitergedacht. Auch in diesem Modell werde geprüft, in welchem Umfang Stellenreduzierungen vertretbar seinen. Zum anderen werde ein zweites Modell den Gedanken der zentralisierten Struktur aus dem Werkstattbericht aufnehmen. Grundsätzlich sei dabei zu beachten: Wenn in diesem Handlungsfeld keine Stellenreduzierungen/ Einsparungen nennenswerter Größenordnung vorgenommen werde, habe das unmittelbar Einfluss auf andere Handlungsfelder. Werden sie in diesem Handlungsfeld vorgenommen, habe das Einfluss auf die Struktur und die inhaltliche Ausrichtung des Handlungsfeldes.

 

Der Untersuchungsbericht zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der oldenburgischen Kirche von Professorin Dr. Gunda Voigts sei der Steuerungsgruppe vorgestellt worden, berichtete Blütchen weiter. Bei der Erstellung ihres Beschlussvorschlags für die 9. Tagung der Synode müsse sich die Steuerungsgruppe auch mit den Ergebnissen der Evaluation auseinandersetzen, kündigte sie an.
  
Dank der vorbereitenden Arbeit einer Kleingruppe - bestehend aus Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk, den Synodalen Dr. Oliver Dürr und Jost Richter mit tatkräftiger Unterstützung von Herrn Carsten Möhlenbrock - konnten konkrete Vorschläge für eine strukturelle Neuordnung der pfarramtlichen Versorgung in zwei intensiven Sitzungen detailliert erörtert, führte die Synodenpräsidentin aus. Mit dem Beschluss über den Rahmenpfarrstellenplan, der auf der 9. Tagung gefasst werden soll, teile die Synode jedem Kirchenkreis eine Anzahl von Gemeindepfarrstellen und Pfarrstellen im Kirchenkreis zu und beschließe die Anzahl der Pfarrstellen für gesamtkirchliche Aufgaben.
  
Jede Kreissynode lege dann mit dem Pfarrstellenbesetzungskonzept die konkreten Gemeindepfarrstellen und Pfarrstellen im Kirchenkreis fest. Die Besetzungs- und Berufungsverfahren seien im Einzelnen für alle Pfarrstellen neu zu regeln, insbesondere, wenn es darum gehe, dass eine Pfarrerin oder ein Pfarrer auf eine Stelle gewählt werden soll, die mehrere Gemeinden umfasse. Auch Konfliktfälle würden bedacht, wenn beispielsweise sich mehrere Gemeinden nicht auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten einigen könnten. Dann solle nach zwei erfolglos durchgeführten Besetzungsverfahren eine Besetzung durch den Oberkirchenrat möglich sein, um eine Versorgung der Gemeinden nicht länger zu verhindern.
  
Damit die wichtige Weichenstellung auf dem Weg zur strukturellen Neuordnung der pfarramtlichen Versorgung getroffen werden könne, müssten bis zur 9. Tagung vom Oberkirchenrat unter Beteiligung der synodalen Ausschüsse Rechtsvorschriften angepasst werden. Damit sei dann auch die Grundlage für die Erstellung eines neuen, an diese Struktur angepassten Rahmenpfarrstellenplans gelegt.

  
Synodenpräsidentin Blütchen empfahl daher der Synode zwei Anträge: dass die Synode den Ergebnissen der Steuerungsgruppe zur Neuordnung der pfarramtlichen Versorgung zustimme und zum anderen, dass der Oberkirchenrat beauftragt werde, die notwendigen Vorlagen zur Änderung der Kirchenordnung sowie der zu erlassenden und der zu ändernden Gesetze so rechtzeitig zu erarbeiten und vorzulegen, damit diese zusammen mit dem Rahmenpfarrstellenplan 2030 auf der 9. Tagung der 48. Synode (Frühjahr 2018) verabschiedet werden könne.
  

Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann und Pfarrerin Beate Bühler-Egdorf wiesen in der Aussprache darauf hin, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer aus dem Kirchenkreis Oldenburg Stadt eine Eingabe bezüglich der Zuordnung von Pfarrstellen im Kirchenkreis eingereicht hätten. Änderungswünsche müssten jetzt eingebracht werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren starte, betonte der Synode Hanspeter Teetzmann.

 

Die Synode folgte per Abstimmung den von der Steuerungsgruppe gestellten Anträgen.

  

Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses

Die Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses, Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, berichtete, dass die Amtszeit von Oberkirchenrätin Anette-Christine Lenk als hauptamtliches theologisches Mitgliedes des Oberkirchenrates am 31. März 2019 ende.

Wenn aber die Synode eine Wiederwahl der Amtsinhaberin erwäge, so Blütchen in ihrem Bericht weiter, müsse diese bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der vorangegangenen Amtszeit erfolgt sein. In diesem Fall sei die derzeitige Amtsinhaberin verpflichtet und berechtigt, das Amt erneut zu übernehmen. Daraus folge, dass eine Wiederwahl vor dem 1. Oktober 2018 erfolgen müsse, also bereits auf der 9. Tagung der 48. Synode im Mai 2018 durchzuführen sei.

 

Oberkirchenrätin Lenk habe der Vorsitzenden des Ausschusses gegenüber erklärt, dass sie gern ihren Dienst für die Ev.-Luth. Kirche auch über den 31. März 2019 hinaus fortsetzen würde, berichtete Blütchen. Deshalb beabsichtige der Ausschuss, der Synode im Mai 2018 Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk zur Wiederwahl als hauptamtliches Mitglied des Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vorzustellen.

 

Der Synodale Alexander Wiebe plädierte dafür, die Entscheidung über eine mögliche Ausschreibung der Stelle gründlich zu bedenken, gerade vor dem jetzt bekannt gewordenen Umstand, dass Pfarrer Janssen auf das Bischofsamt verzichtet habe.

Die Synode beschloss in geheimer Abstimmung, dass der Wahlvorbereitungsausschuss das beabsichtigte Verfahren zur Wahl/Wiederwawhl eines hauptamtlichen theologischen Mitglieds des Oberkirchenrates bis zur Beratung auf der Sondersynode im Januar/Februar 2018 nicht fortsetzen soll. Die Tagesordnungspunkte 9 und 28 werden vertagt.

  

Zwischenbericht zur Prioritätensetzung in der oldenburgischen Kirche

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis nahm zum Stand des Prioritätenprozesses im Oberkirchenrat Stellung. Der beschrittene Weg zur Verwaltungsoptimierung werde andauern. Sie sei überzeugt, dass die strategischen Arbeiten dort ansetzten, wo in der Vergangenheit keine Veränderung möglich gewesen sei.

Die oldenburgische Kirche stehe durch den Amtsverzicht von Bischof Janssen vor einer Veränderung. Der Oberkirchenrat stelle sich damit auch die Frage, ob der Prioritätenprozess unter diesen Vorzeichen überhaupt fortgesetzt werden könne. Schließlich stelle man damit einen neuen Bischof vor vollendete Tatsachen. Sie sei jedoch überzeugt davon, dass der Prioritätenprozess keinen Aufschub dulde. Jede Person, die neu in einem Leitungsamt beginne, werde schließlich vor die Aufgabe gestellt, an das anzuknüpfen, was vor ihrer Zeit begonnen wurde.

Der Prozess sei auf einem guten Weg, was sie im ersten Halbjahr 2017 sich noch nicht habe vorstellen können, denn der Anfang sei holprig gewesen. Ein veränderter Arbeitsmodus und auch die Begleitung durch die Gemeindeberatung der oldenburgischen Kirche hätten gut getan.

  

Bericht zum Reformationsjahr

Bevor der Beauftragter für das Reformationsjubiläum, Pfarrer Nico Szameitat, seinen Bericht vorstellte, fasste Pfarrer Jan Janssen seine Eindrücke auf das Reformationsjubiläum zusammen. Seine Beobachtungen könne er unter den drei Begriffen „Erneuerung“, „Beteiligung“ und „Kooperation“ zusammenfassen. „Erneuerung“ habe er bei den vielen neuen und vielfältigen Veranstaltungsformen erlebt, die in diesem Jahr stattgefunden hätten. Auch der große Zuspruch, den die Kirchengemeinden beim Gottesdienst am Reformationstag erlebt haben, sei in Indiz dafür.

 

Zudem habe es eine hohe Beteiligung der Gemeinden, der Jugendarbeit und der vielen Einrichtungen der oldenburgischen Kirche am Reformationsjahr gegeben. Eine vielfältige Zusammenarbeit habe mit zahlreichen nichtkirchlichen Partnern wie Museen, Schulen, der Oldenburger Werbewirtschaft oder der Oldenburger Universität ergeben. Das seien Erfahrungen, die eine gewisse „Nachhaltigkeit“ in sich trage, so Janssen, wenn in den kommenden Jahren der Themenkomplex „Frieden“ ein Schwerpunktthema der oldenburgischen Kirchen sein werde.
  
In seinem Bericht zum Reformationsjubiläum dankte Pfarrer Nico Szameitat noch einmal allen Beteiligten am Reformationsjahr. „Dazu gehören die unzähligen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in den Gemeinden und Kirchenkreisen sowie in den Werken und Einrichtungen“, so Szameitat. Er sei dankbar für die vielfältige Zusammenarbeit und die neuen Kontakte in Wissenschaft, Kultur, Politik und Gesellschaft, für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders mit dem Beirat für das Reformationsjubiläum 2017 in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gegenüber der Synode, die die Haushaltsmittel bewilligt und ihr Vertrauen gegeben habe.
  
Die Vielzahl an Aktivitäten gerade auch außerhalb der kirchenlichen Bereichen habe ihn während des Reformationsjubiläums gelehrt, „noch stärker die Kirchenmauern zu verlassen und hinauszugehen in die anderen Häuser und Straßen, um fröhlich von der Hoffnung zu erzählen, die uns trägt.“ Sehr beeindruckt habe ihn der überragende Gottesdienstbesuch am Reformationstag selbst, der - wie einige bemerkten - zum Teil „größer war, als am Heiligen Abend“, so Szameitat.

    

Änderungen der Geschäftsordnung der Synode wird beraten

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen stellte die Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung der Synode vor. Dabei wurde vielfach die bereits gängige Praxis in den Geschäftsordnung eingearbeitet und sprachlich überarbeitet. Beim Antragsverfahren werde zudem den Vorsitzenden von Ausschüssen das Recht eingeräumt, Vorschläge zur Weiterarbeit in Ausschüssen zu machen. Dieser Passus helfe, so Blütchen, dass mit "unseren Mitteln" "sorgfältiger" umgangen werde.

Eingaben an die Synode sollen zukünftig auf Vorschlag des Präsidiums und nicht durch die juristische Oberkirchenrätin an die Ausschüsse bzw. an den Oberkirchenrat verwiesen werden, da es schließlich Eingaben an die Synode und nicht an den Oberkirchenrat seien. Über Eingaben die der Gemeinsame Kirchenausschuss im Vorfeld an die Ausschüsse verwiest, werde die Synode informiert, um ggf. die Verweisungen ändern oder weitere Ausschüsse einbeziehen zu können.

Die Beratung des Tagesordnungspunkt wurde nach einer Ausprache auf morgen vertagt.

   

Abschluss des ersten Verhandlungstages

Nach Lesung, Gebet und Segen durch Pfarrer Jan Janssen schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den ersten Verhandlungstag.