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Bilder vom Donnerstag

Die Bilder vom ersten Verhandlungstag finden Sie weiter unten auf der Seite.

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Eröffnungsgottesdienst

Gottesdienst

Motoren der Strukturveränderung der Kirche 
Die 8. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche ist am Donnerstagmorgen mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede eröffnet worden. Im Gottesdienst betonte Pfarrerin Doris Möllenberg aus Wilhelmshaven, dass es die Aufgabe für die nächsten Jahre sei es, Motoren der Strukturveränderung der Kirche zu sein. Aufgerufen seien Haupt- und Ehrenamtliche, Junge und Alte. „Je erfahrener, desto beweglicher! Je älter, desto offener für neue Wege!“, so Möllenberg in ihrer Predigt.

„Wir wissen um die Herausforderungen der Zeit, wir zehren von dem Hoffnungspotential unserer Tradition. Ich glaube, dass Gott der Kirche immer neu Leben einhaucht. Sie entsteht immer neu in jeder Generation. Der Prozess ist manchmal mühsam, manchmal schmerzlich. Kraftquelle für alle Veränderungen der Kirche darf und muss die Hoffnung sein.“

Auch eine kleiner werdende Kirche könne nah bei den Menschen sein. Dass hätte Diasporakirchen weltweit vorgemacht. Sie könnten zahlenmäßig klein sein und zugleich glaubwürdig und wirksam in ihrem Kontext. „Wir sind es selbst. Gott gibt die Kraft dazu. Und wir werden das schaffen, wenn wir uns füreinander interessieren, wenn wir aufeinander hören, wenn wir füreinander sorgen“, so Möllenberg.

Musikalisch wurde der Gottesdienst von Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser gestaltet.
 

Synodentagung eröffnet

Synodentagung eröffnet

Mit einem Dank an Pfarrerin Doris Möllenberg und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 8. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Sie begrüßte vor allem die Zuschauerinnen und Zuschauer, die die Synode per Live-Stream verfolgen. 
        
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin als neuen Synodalen: Björn Thümler (Kirchenkreis Wesermarsch) als berufenes Mitglied.

Sie dankte den Synodalen Jost Richter und Carsten Homann für ihre 15-jährige Zugehörigkeit zur Synode.

 

Bericht des Bischofs

Bericht des Bischofs

In seinem Bericht vor der Synode griff Bischof Thomas Adomeit das gegenwärtige Lebensgefühl auf. Dieses sei für viele Menschen „durch multiple Krisen geprägt. Mit diesen Krisen wächst das Gefühl von Hilflosigkeit. Die Fragilität unseres Miteinanders als Gesellschaft wird erschreckend deutlich. Wir sind zerrissen zwischen unseren Werten und den vorfindlichen Lebensbedingungen.“
   
Gerade in Israel und Palästina seien Lösungen oder Auswege bisher nicht erkennbar. Dennoch „müssen wir Fragen stellen: Ist die Hamas nicht eine Terrororganisation, die jüdisches Leben vernichten will? Hat Israel nicht die Pflicht, seine Bevölkerung zu schützen und die Geiseln zu befreien? Ist das Leid, das der Zivilbevölkerung in Gaza widerfährt, nicht entsetzlich? Dürfen wir nicht trauern um die Opfer, die auf beiden Seiten zu beklagen sind? Und wenn wir das tun: Steht unsere Solidarität mit Israel dann in Frage? Gab es eine Spirale von Gewalt und Gegengewalt, der wir als Weltgemeinschaft nicht genug Beachtung entgegengebracht haben?“

Dabei verwies Adomeit auf eine Stellungnahme zur Situation in Israel, die die Synode des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Oldenburg Stadt am 15. November veröffentlicht hatte. 

Adomeit betonte, dass „unsere jüdischen Schwestern und Brüder nicht den leisesten Zweifel haben müssen, dass wir als Christinnen und Christen, als Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg an ihrer Seite stehen.“ Er regte an, „dieses bei jeder Gelegenheit öffentlich, bei jeder Begegnung mit unseren Geschwistern jüdischen Glaubens deutlich machen.“ Er würde es sehr begrüßen, so Adomeit, wenn die Synode dazu eine eigene Äußerung veröffentlichen würde. 
   
„Wir können und dürfen unsere Nöte vor Gott bringen“, betonte der oldenburgische Bischof. „Wir beten für den Frieden. Wir tun dies in unseren Fürbitten.“ Er rief dazu auf, „dieses Tun auch noch sichtbarer machen: Wie wäre es, wenn wir unsere Not, unsere Klage und unsere Hoffnung deutlich zeigen würden? Unsere Gebäude sichtbar gestalten mit einem Banner für den Frieden – als Mahnung für die Welt und als Erinnerung für uns selbst, den Frieden, der noch werden muss, nicht aus unserem Hoffnungsraum zu verlieren!“ Dazu könnten Banner gestaltet werden. Die Mitarbeitenden in der Öffentlichkeitsarbeit würden auf Vorschläge zur Gestaltung warten. Diese Banner könnten „dann überall in unserer Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg von unserer gemeinsamen Klage und von unserer gemeinsamen Hoffnung" Zeugnis geben. 
   
Im Blick auf die kirchlichen Zukunftsfragen sagte Adomeit, dass bei weitem nicht alle kirchlichen Gebäude zu halten sein würden. „Der überwiegende Teil unseres CO2-Ausstoßes wird durch die Bewirtschaftung unserer vielen Gebäude – Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser – verursacht. Sie alle zu ertüchtigen, ist finanziell nicht leistbar und energetisch auch nicht immer sinnvoll.“ Adomeit mahnte deshalb mehr Flexibilität bei der Nutzung von kirchlichen Räumen an. Ein Verkauf müsse dabei nicht immer die wirklich gute Lösung sein, denn der helfe der Umwelt nur begrenzt, „wenn wir die Verantwortung an jemand anderen geben“. Das werde eine große Aufgabe, „die wir angehen müssen; im Oberkirchenrat, den Kirchenkreisen, in unseren Erprobungs- und Entwicklungsräumen, in unseren Gemeinden.“
   
Die bundesweite ForuM-Studie zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland für den Zeitraum 1946 bis Ende 2020 werde am 25. Januar kommenden Jahres veröffentlicht, berichtete Adomeit weiter. „Die Studie wird uns den Spiegel vorhalten.“ Dass es in kirchlichen Kontexten zu sexualisierter Gewalt gekommen sei, mache ihn sehr betroffen, sogar wütend. „Nicht nur deswegen, weil Vertrauen missbraucht wurde – und dadurch die Botschaft des Evangeliums ins Gegenteil verkehrt wurde – sondern auch, weil die Betroffenen oft ein Leben lang an den Folgen leiden. 18 Personen aus den Zusammenhängen der oldenburgischen Kirche sind uns bekannt, die beschuldigt wurden.“ Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Kirche, die Hilfe für die Betroffenen und die Präventionsmaßnahmen werden in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sehr ernst genommen, Schutzkonzepte und Sensibilisierungen für dieses Thema sind verbunden mit der Hoffnung, dass sexualisierte Gewalt bei uns keinen Ort mehr habe, betonte Adomeit. 
   
Im Blick auf die Gemeindekirchenratswahl im Frühjahr kommenden Jahres zeigte sich der oldenburgische Bischof sehr dankbar, „dass es gelingt, in den meisten Gemeinden genügend Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, obwohl die Zeit so herausfordernd ist und wir kaum beschreiben können, welche Aufgaben anstehen werden.“ Er dankte für den Einsatz vor Ort. Der Oberkirchenrat wolle besonders im Bereich Recht darauf schauen, wo und wie Entscheidungen beschleunigt werden können. Dazu werde er in den Regionen der oldenburgischen Kirche die neuen Gemeindekirchenräte zu Gesprächen einladen, um sich den Fragen und Anregungen der Kirchenältesten zu stellen. "Wir hoffen, dass wir so zum gelingenden Miteinander von Haupt- und Ehrenamt beitragen können."
   
Er hoffe sehr, dass Menschen im Jahr 2050 rückblickend auf die heutige Zeit davon reden, „dass es in Zeiten von Anfragen aus allen Richtungen, ausgemachten Problemen, finanziellen Einschränkungen, viel zu vielen Gebäuden und viel zu wenig Leben darinnen dennoch gelungen ist, die Glut des Glaubens, die Barmherzigkeit der Liebe und die Räume der Hoffnung zu bewahren. Sie hatten gelernt, dass Ambivalenz zum Leben und zum Christsein gehört. Dass das Festhalten an dem, was vertraut scheint, nicht unbedingt ein Vorgeschmack auf das himmlische Jerusalem ist. Sie hatten gelernt: Fürs Kirchesein braucht es nicht viel – nur das Richtige und Mut. Und vor allem: Sie hatten das Vertrauen, dass es gelingen kann. Sie hatten Lust am Evangelium. Sie haben ihren eigenen Hoffnungsraum betreten und mit Leben gefüllt.“

Auf Nachfrage zu seinem Interview mit dem „Weser Kurier“ erklärte Bischof Adomeit, dass es in der oldenburgischen Kirche tragfähige Strukturen und klare Bezugsgrößen gebe. Der Konföderationsvertrag, der auf der Tagesordnung der Synode stehe, sei eine gute Basis und mache deutlich, „was uns trägt“. Das Zitat mit dem Reizwort „Denkverbote“ stamme aus einem Interview zum Reformationstag, in dem es um die Leuchtturm-Qualität kirchlichen Handelns ging. Dennoch sei es legitim immer mal wieder zu überlegen, wie bei den sich ändernden Rahmenbedingungen „wir zukünftig weiter Kirche sein können. Da dürfe es eben keine Denkverbote geben.“

Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

Bischof Thomas Adomeit stellte den Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss vor. Adomeit berichtete von der aktuellen Situation der Verwaltung. Solange die Leitung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung personell unbesetzt sei, werde das Kollegium die Zuständigkeit übernehmen. Im Abschlussbericht zum Maßnahmenkatalog berichtete Adomeit, dass nach mehrjähriger Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der Großteil der Maßnahmen abgeschlossen oder „auf dem Weg“ sei. Ferner berichtete der Bischof von Stellenbesetzungen, der Berufung von Arbeitsgruppen, den Vorbereitungen zur Synode und weitere Themen und Beschlüssen.

Abnahme des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung

Abnahme des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung

Die Synode nahm den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Synode mit dem Bericht des Oberrechnungsamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Stellungnahmen der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zur Kenntnis. Das ausgeglichen geplante Bilanzergebnis beläuft sich im Ergebnis auf rund elf Millionen EUR.

Die Synode beschloss mehrheitlich 
1. die Abnahme der Ergebnis- und Vermögensrechnungen mit Bilanzen zum 31.12.2022 (Jahresabschluss) sowie

2. die Entlastung der Beteiligten für die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung des Kernhaushaltes, der unselbständigen Sonderrechnungen, des Beschäftigungsfonds (Sondervermögen der ELKiO) und der als Treuhandvermögen geführten Haushalte im Haushaltsjahr 2022.

Bericht aus der AG Fluchterfahrung

Bericht aus der AG Fluchterfahrung

Für die synodale Arbeitsgruppe „Fluchterfahrung“ stellte Pfarrer Olaf Grobleben deren Abschlussbericht vor. Er besteht aus zwei Teilen, dem eigentlichen Bericht und einem Anhang mit einer Checkliste zum Ankunftsprozess von Asylbewerberinnn und -bewerbern. In seinem Bericht betonte Pfarrer Grobleben, dass die Handreichung sich an die Kirchengemeinden richte, die sich bereits in der Arbeit zugunsten geflüchteter Menschen engagierten oder überlegten, das zu tun.

Dabei müsse sich nicht jede Gemeinde in diesem Arbeitsgebiet engagieren oder sich zu einem künftigen Engagement verpflichtet fühlen. Einige Kirchengemeinden seien von diesem Arbeitsfeld kaum betroffen, weil nur sehr vereinzelte geflüchtete Menschen in ihr leben. Bei anderen Gemeinden sei das anders, etwa, weil in ihrem Bereich eine Aufnahmeeinrichtung für geflüchtete Menschen betrieben werde oder sich aus anderen Gründen viele geflüchtete Menschen in ihr aufhalten.
   
Ob sich eine Kirchengemeinde zugunsten geflüchteter Menschen engagieren wolle, müsse im jeweiligen Gemeindekirchenrat beraten und beschlossen werden, heißt es im Abschlussbericht weiter. Auch müssten die Grenzen eines möglichen Engagements zugunsten geflüchteter Menschen klar definiert und kommuniziert werden, um Überforderungen zu vermeiden. Zudem benötige es eine „bewusst gestaltete Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden“ sowie mit dem kreiskirchlichen diakonischen Werk oder mit einer anderen Institution auf dem Gebiet der Kirchengemeinde. 
   
Die Handreichung der Arbeitsgruppe „Fluchterfahrung“ soll den Gemeinden online zur Verfügung gestellt werden.

Auf Antrag der Synodalen Jutta Wilhelms beschloss die Synode, dass sie sich die Handreichung aus dem Bericht der AG Fluchterfahrung zu eigen macht und der Veröffentlichung zustimmt. Damit sollen die Kirchengemeinden bei dem Engagement in der Arbeit mit geflüchteten Menschen unterstützt werden, hieß es in der Begründung.

Berichte aus den Ausschüssen

Berichte aus den Ausschüssen

Den Bericht aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene stellte der Synodale Pfarrer Dr. Oliver Dürr vor.

Der Synodale Jost Richter berichtete aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss.

Den Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss stellte die Synodale Birgit Osterloh vor. Der Finanz- und Personalausschuss empfahl der Synode, dem Haushaltsplan 2024 - bestehend aus dem Haushaltsgesetz, dem Haushaltsplan auf Organisationsebene, dem Investitionsplan und den Stellenpläne in der am 17.10.2023 vorgelegten Fassung - zuzustimmen.

Birgit Osterloh stellte ebenfalls den Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie vor. 

Die Synodale Ute Kohring berichtete aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. 

Haushalt im Volumen von mehr als 111 Millionen Euro beschlossen

Haushaltsgesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2024 – 1. Lesung

Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat in erster Lesung für das kommende Jahr einen Haushalt mit rund 111,4 Millionen Euro beschlossen. Damit liegt er mit rund neun Millionen Euro über dem Ansatz für das laufende Kalenderjahr. Für das kommende Jahr rechnet die oldenburgische Kirche mit Erträgen und Einnahmen in Höhe von rund 109,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen geplante Aufwendungen in Höhe von 111,4 Millionen Euro. Um einen ausgeglichen Haushalt vorlegen zu können, sei derzeit eine Entnahme aus Rücklagen von knapp 1,7 Millionen Euro notwendig, erläuterte Oberkirchenrat Sebastian Groß. 
   
Aufgrund der deutlichen Tariferhöhungen im Vergleich zum Vorjahr würden wahrscheinlich auch die Kirchensteuererträge um 5,9 Millionen Euro ansteigen, so Groß weiter, obwohl die Mitgliederentwicklung der oldenburgischen Kirche weiter rückläufig sei. Dem gegenüber stünden die Personalkosten als größter Kostenfaktor. Sie betragen etwa 55 Prozent der Ausgaben. Hier wurden die Tarifsteigerungen in Höhe von 11,2 Prozent für alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Beschäftigen für das kommende Jahr eingeplant.

Ein weiterer Grund für den Anstieg des Planansatzes liege weiterhin in der Erhöhung der prozentualen Umlage an die Versorgungskassen, wie auch einem Tilgungsansatz für den Ausgleich des negativen Ergebnisses 2020 begründet. Gegenläufig wirke sich aber aus, „dass wir - wie in den Vorjahren auch - davon ausgehen, dass wir nicht alle im Stellenplan ausgewiesenen Stellen“ besetzt werden können, so Groß. „Da sind wir sicher nicht die Einzigen, die vor dem Problem stehen, qualifiziertes und vor allem motiviertes Personal zu finden.“
   
Im Haushaltsansatz seien auch die Aufwendungen aus Kirchensteuern und Zuweisungen um 1,89 Millionen Euro höher angesetzt worden. Dies liegt u.a. an den höheren Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, eine Steigerung zum Vorjahr in Höhe von 7,2 Prozent.
   
Die Entwicklung der Kirchensteuererträge werde langfristig rückläufig sein, mahnte Groß. 2025 werde noch durch die zeitlich verschobenen Effekte der sehr hohen Tarifentwicklung geprägt sein. Für das Jahr 2029 könne aber nur noch mit Erträgen in Höhe von knapp 78 Millionen Euro zu rechnen sein. Das müsse in der mittleren Finanzplanung frühzeitig berücksichtigt werden. 

Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg – 1. Lesung

Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg – 1. Lesung

Die Synode der oldenburgischen Kirche verabschiedete mit der erforderlichen Mehrheit in 1. Lesung das Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams. Im Rahmen der interprofessionellen Teams können in den kommenden sechs Jahren geschulte und berufene Gemeindemitglieder, die nicht ordiniert sind, Menschen taufen und das Abendmahl austeilen. 

Da das Gesetz in einigen Teilen im Widerspruch zu Regelungen der Kirchenordnung steht, bedurfte das Gesetz einer Zweidrittelmehrheit. Diese Hürde wurde mit einer Stimme übertroffen. Der Erprobungszeitraum des Gesetzes umfasst sechs Jahre, nach drei Jahren soll es kritisch evaluiert werden.

Im Rahmen der „Interprofessionellen Teams“ können nicht besetzte Pfarrstellen auch mit Diakoninnen und Diakonen, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern oder auch Menschen aus anderen Berufen besetzt und so in einer Kirchengemeinde tätig werden. Das Gesetz regelt nun, unter welchen Voraussetzungen die Berufung zur Sakramentsverwaltung von Taufe und Abendmahl dann erfolgen kann. Die Beichte ist aufgrund der besonderen fachlichen Anforderungen in theologischer und seelsorgerlicher Kompetenz vom ordinierten Pfarramt auszuüben. In dem gestuften Verfahren - Antrag durch eine Kirchengemeinde und Genehmigung durch den Oberkirchenrat - soll erprobt werden, ob sich diese Öffnung insbesondere bei der Sakramentsverwaltung bewährt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Beauftragung mit dem Dienst eine ordnungsgemäße Berufung voraussetzt. Ebenso soll Teammitgliedern abweichend von Regelungen in der Kirchenordnung die Übernahme von Verwaltungsaufgaben in Kirchengemeinden ermöglicht werden.

Auf Vorschlag des Synodalen Jost Richter wurde im Gesetz der §1 ergänzt, dass die nicht ordinierten Mitglieder der Interprofessionellen Teams Mitglied der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sein müssen. Zusätzlich wurde in §7 ergänzt, dass andere gleichwertige Ausbildungen vom Oberkirchenrat anerkannt werden können. Die Anmeldevoraussetzungen zur Ausbildung als Prädikant oder Prädikantin gemäß §4 II Satz 1 und Satz 2 Predigtlektoren- und Prädikantengesetz müssen nicht vorliegen.

Bericht der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz & Energie

Bericht der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz & Energie

Den Bericht der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz und Energie begann Andrea Feyen mit dem Hinweis darauf, dass das Klimaschutzgesetz der Synode zur Beratung und Beschlussfassung vorliege. Über das Klimaschutzgesetz habe sie bereits in mehreren Kreissynoden berichtet. In Kooperation mit der Bremischen Evangelischen Kirche und der Evangelisch-reformierten Kirche sei zudem ein Online-Veranstaltungsformat entwickelt worden. In den Veranstaltungen „Klimaschutz kompakt“ würden Infos zu klimarelevanten Themen vermittelt. Ferner berichtete Feyen von der bewährten Kooperation mit dem Regionalem Umweltbildungszentrum Schortens, der Förderung „Grüner Topf“ und dem Seminar Artenvielfalt.

Kirchengesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes in der oldenburgischen Kirche – 1. Lesung

Kirchengesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes in der oldenburgischen Kirche – 1. Lesung

Oberkirchenrat Udo Heinen hat das Klimaschutzgesetz und die Klimaschutzverordnung der Synode vorgestellt. Dabei würden „alle in unserer Kirche gesetzlich verpflichtet, Emissionen von Treibhausgasen zu verhindern - beispielsweise ihren Gebäudebestand kritisch zu überprüfen, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen“, sagte Heinen. Ziel sei es, bis zum Jahr 2045 die Treibhausgase von den aktuellen hundert Prozent auf null Prozent zu reduzieren. Bis 2035 solle eine Reduktion von 90 Prozent stattfinden und die letzten, aber schwierigsten zehn Prozent sollen bis 2045 erfolgen. Dieses Vorgehen sei auch in den Klimaschutzrichtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verankert. Dafür seien im Klimaschutzgesetz Schwerpunkte gebildet worden. Diese gliederten sich auf nach Gebäude, Mobilität, Beschaffung, als auch Bildung und Kommunikation, so Heinen.
   
Im Vergleich zu den bisher in anderen EKD-Gliedkirchen vorgelegten Gesetzen sei der oldenburgische Gesetzentwurf ambitioniert, betonte Heinen. Er setze als Schwerpunkt auf die beiden Bereiche, bei denen bei der Reduzierung von Treibhausgasen das größte Einsparpotenzial liege: Bei den Gebäuden einerseits und der Mobilität andererseits.
   
Die noch zu verabschiedende Klimaschutzverordnung, die im Gesetz ausdrücklich erwähnt sei, werde als variable oder „atmende“ Verordnung zur Erreichung des Zieles eine entscheidende Bedeutung erhalten. Sie regele die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und bringe gleichzeitig eine notwendige Flexibilität. Die Kontrolle der ambitionierten Vorgaben sei sowohl durch den Oberkirchenrat gewährleistet, als auch dadurch, dass die einzelnen Kirchen ihre Fortschritte jährlich der EKD melden müssten.
   
Um das Klimaschutzziel zu erreichen, soll für alle kirchlich genutzten Gebäude ein Bedarfsplan von den Kirchengemeinden und Einrichtungen erstellt und die jeweilige Optimierungsmöglichkeiten für das Gebäude dargestellt werden (Photovoltaikanlage, Wärmepumpe etc.). Das Gesetz schreibt dabei vor, dass in allen Gebäuden und sonstigen Anlagen ausschließlich elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen verwendet werden sollen, die nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik nach dem höchsten Standard zertifiziert oder selbstproduziert sind. 
   
Dienstliche Fahrten sollen vorrangig klimaneutral ausgestaltet werden, dabei soll auf öffentliche und klimafreundliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden. Bei Dienstfahrzeugen soll nach Möglichkeit auf die Anschaffung von Fahrzeugen mit fossiler Verbrennungstechnik verzichtet werden. 
   
Bei der Beschaffung gehe es vorrangig um Produkte, die fair und regional beschafft werden und die eine fleischlosere Ernährung in Kantinen vorsehe. Bei dem Schwerpunkt von Bildung und Kommunikation sei die regelmäßige Thematisierung von Klimagerechtigkeit und die Erstellung von Kommunikationskonzepten gemeint, um sicherzustellen, dass die Schöpfungsverantwortung und die Klimagerechtigkeit in die Bildung eingebunden werden. Auch bei Vermögensanlagen seien die Klimawirkungen der Geldanlagen als notwendiger Bestandteil einer ethisch-nachhaltigen Geldanlage zu berücksichtigen, so das Gesetz.

Die Verhandlung wurde unterbrochen und soll am morgigen Tag fortgesetzt werden. Die Zeit soll für eine begriffliche Klärung im Gesetz genutzt werden. 

Bericht aus der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Bericht aus der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Bischof Thomas Adomeit informierte über den derzeitigen Stand der Konföderation evangelischer Kirche in Oldenburg. Die Konföderation werde sowohl vom Land Niedersachsen sehr positiv wahrgenommen, die evangelisch-katholische Ökumene sei produktiv und auch die Zusammenarbeit der Mitgliedskirchen sei sehr eng. Für ihn sei die Konföderation „ein Erfolgsmodell", betonte Adomeit. Sie mache Freude, weil sie funktioniere. Es gebe ein gewachsenes Vertrauen und sei ein Netzwerk, "von dem wir als Oldenburger profitieren", so Adomeit.

Kirchengesetz zum geänderten Vertrag über die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen – 1. Lesung

Kirchengesetz zum geänderten Vertrag über die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen – 1. Lesung

Nach Vorlage des Kirchengesetzes zum geänderten Vertrag über die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen stimmte die Synode einstimmig dem Gesetz in 1. Lesung zu. Bei den Änderungen handele es sich zum einen um redaktionelle Änderungen und zum anderen um Neuregelungen, insbesondere im Hinblick auf das künftige Verfahren der Rechtsetzung und eine Regelung hinsichtlich der Umsatzsteuerfragen, berichtete Oberkirchenkirchenrat Udo Heinen.
   
Damit solle sichergestellt werden, dass die Kirchen ihre Organe und Gremien regelmäßig über die in der Konföderation behandelten Themen unterrichten, sodass ein größerer Personenkreis erreicht werde. Im Rat der Konföderation sowie in den Referentensitzungen seien die Kirchen jeweils mit einzelnen Vertreterinnen und Vertretern aus den Kirchenleitungen oder Verwaltungen vertreten.

Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat

Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat

Den Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat stellte der Synodale Kreispfarrer Lars Dede vor. Dieser erklärte, dass unter Anwendung der in der Richtlinie zum Zuweisungssystem festgelegten Prozentsätze  sich nachstehende Zuweisungen ergäben:


Kirchengemeinden: 43,5 % = 21.695.408 EUR
Kirchenkreise: 1,8 % = 897.741 EUR
Ev.-Luth. Kirche in OL: 54,7 % = 27.281.352 EUR

Der Kirchensteuerbeirat habe einstimmig beschlossen, dass die Mittel in der genannten Höhe nach dem festgelegten Verteilschlüssel den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Verfügung gestellt würden.

Weiterhin berichtete Dede,  dass durch den Fachbereich Bau ein vereinfachtes Verfahren zur Bewertung und Analyse kirchlicher Gebäude entwickelt worden sei. Dieses solle dazu diesen, den Forderungen nach einer Gebäudestrukturanalyse aus der Jugend-Synode vom Mai 2022 nachzukommen.

Diakonisches Werk Oldenburg – Perspektiven, Entwicklungen und Zukunft des Landesverbandes

Diakonisches Werk Oldenburg – Perspektiven, Entwicklungen und Zukunft des Landesverbandes

Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker berichtete, dass in der synodalen Arbeitsgruppe zum Thema "Diakonisches Werk Oldenburg – Perspektiven, Entwicklungen und Zukunft des Landesverbandes" insbesondere die Frage, ob und in welcher Gestalt ein eigenständiger Landesverband der oldenburgischen Diakonie neben dem Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen (DWiN) als gemeinsamer diakonischer Spitzenverband in Niedersachsen auch künftig bestehen sollte, kontrovers diskutiert worden sei. Konsens habe dagegen in der Auffassung geherrscht, dass auch mit dem Beitritt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg als Trägerkirche zum DWiN die Notwendigkeit einer eigenen Binnenstruktur für alle Akteurinnen und Akteure der Diakonie auf dem Kirchengebiet der oldenburgischen Kirche weiterhin gegeben sei. 
   
Weitere Beratungen seien unterbrochen worden, da sich der bisherige Vorstand der oldenburgischen Diakonie zum Ende dieses Jahres in den Ruhestand verabschieden werde, so Mucks-Büker weiter. Die Gespräche zur Zukunft des Diakonischen Werks Oldenburg sollen im kommenden Jahr gemeinsam mit den neuen Verantwortlichen wieder aufgenommen und auf eine konstruktive sowie ergebnisorientierte Weise fortgeführt werden.

Abschluss des ersten Verhandlungstages

Abschluss des ersten Verhandlungstages

Nach Lesung, Gebet und Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den ersten Verhandlungstag.