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Bilder vom Freitag

Die Bilder vom zweiten Verhandlungstag finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht mit der Synodalen Inga Benavidez eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 8. Tagung der 49. Synode. 
        
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin als neue Synodale Pfarrerin Susanne Wöhler (als theologische Ersatzsynodale für den Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land).

Finanzdeckung von Rücklagen

Finanzdeckung von Rücklagen

Auf ihrer Tagung im Mai dieses Jahres hatte die Synode beschlossen, dass bei der Finanzdeckung von Rücklagen:
• die Budgetrücklagen ohne Finanzdeckung gebildet werden sollen,
• die Pflichtrücklagen finanzgedeckt gebildet werden sollen und
• die Substanzerhaltungsrücklage geändert bzw. angepasst werden sollen.
   
Dazu stellte Oberkirchenrat Sebastian Groß der Synode modifizierte Regelungen vor, die den Kirchengemeinden mehr finanzielle Spielräume ermgöglichen sollen. So solle die Substanzerhaltungsrücklage in ihrer jetzigen Erscheinungsform entfallen und durch eine sogenannte „Bauunterhaltungsrücklage“ ersetzt werden, die ausschließlich für Instandhaltungen heranzuziehen sei, erläuterte Groß.

Investive Maßnahmen sollen nach dieser Idee ausschließlich in den Investitionsplan aufgenommen werden und dort soll auch geregelt sein, wie Investitionen finanziert werden können. Ob Eigenmittel dafür ausreichen, ob ein Darlehen aufgenommen werden müsse usw.

Dem Investitions- und Finanzierungsplan sowie einer aktiven Liquiditätsplanung und -steuerung komme daher eine ganz entscheidende und stärkere Bedeutung zu, so Groß. 
   
Die Betriebsmittelrücklage bleibe im Kern bestehen, betonte Groß. Sie sei weiterhin natürlich verpflichtend zu bilden. Zweck dieser Rücklage sei es, die Zahlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaft zu sichern. Deswegen sei es folgerichtig, dass diese Rücklage auch in Liquidität, also finanzgedeckt vorzuhalten sei. Auch die Haushaltsausgleichsrücklage sei eine verpflichtend zu bildende Rücklage. Sie müsse aber nicht finanzgedeckt vorgehalten werden.
   
Mit diesen Vorschlägen würde die oldenburgische Kirche „strategisch sehr weit gehen“ und seien „eine der wenigen Kirchen in Deutschland, die diesen Weg einschlagen“, betonte Groß.
   

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (Haushaltsgesetz – HhG) – 1. Lesung

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (Haushaltsgesetz – HhG) – 1. Lesung

Die Synode verabschiedete einstimmig das Kirchengesetz, um die Rechtslage zur Haushaltsführung in der Konföderation anzupassen. Damit werden die Vorschläge zur Finanzdeckung der Rücklagen aufgegriffen. Zukünftig kann der Oberkirchenrat, eine Rechtsverordnung zum Haushaltsgesetz bzw. zu Änderungen der bestehenden Rechtsverordnung (HO-Doppik) mit Zustimmung des Gemeinsamen Kirchenausschusses erlassen. Damit werde die derzeitige durch die Kirchenordnung vorgegebene Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen (OKR) auch in der Ermächtigungsgrundlage rechtlich korrekt formuliert und zusätzlich die Zustimmung des GKA eingefordert, erläuterte im Vorfeld Oberkirchenrat Udo Heinen.

Gemeinsame Konzeption Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Gemeinsame Konzeption Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Junge Menschen sollen in ihrer Entwicklung und ihrer Sinnsuche gefördert werden. Dazu brauche es Aufmerksamkeit und Sensibilität auf allen Seiten. So lautet es in der gemeinsamen Konzeption für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Die Konzeption stellte Pfarrer Dr. Urs-Ullrich Muther auf der Synode vor. Die Konzeption stelle die Perspektive junger Menschen in den Mittelpunkt.

Das Engagement junger Menschen in der oldenburgischen Kirche werde auf vielseitige Weise unterstützt. Dies werde in der Konzeption anschaulich dargestellt.

Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg – 2. Lesung

Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg – 2. Lesung

Das Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams, das am Vortag in erster Lesung beraten und beschlossen worden waren, wurden auch in der zweiten Lesung mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit verabschiedet. 

 

Fortsetzung: Kirchengesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes in der oldenburgischen Kirche – 1. Lesung

Beratungen zum Kirchengesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes werden fortgesetzt

Die am Vortag unterbrochenen Beratungen über das Kirchengesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes in der oldenburgischen Kirche wurden fortgesetzt. Dabei ging es auf Antrag des Synodalen Björn Thümler darum, die Worte „Netto Treibhausgasemissionen“ durch das Wort „klimaneutral“ zu ersetzen.
   
Der Begriff „Netto Null“ bedeute die aktive Entnahme von CO2 aus der Atmosspähre, so Thümler. Das sei derzeit in Deutschland nicht erlaubt. Daher sollte es auf den Begriff „klimaneutral“ verändert werden. Der Vorbereitungsausschuss für das Klimagesetz hatte sich an der Terminologie der vergleichbaren Gesetze der Evangelischen Kirche in Deutschland orientiert und befürchtete, dass der Begriff „klimaneutral“ die Zielvorgabe abschwächen könnte. In den Beratungen verständigten sich die Beteiligten darauf, auf den Begriffsteil „Netto“ zu verzichten und den Begriff „Treibhausgasneutralität“ zu verwenden, erläuterte Oberkirchenrat Udo Heinen.

Mit dieser Änderung wurde das Kirchengesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes von der Synode mit großer Mehrheit in 1. Lesung beschlossen.

Bericht über die 13. Synode der EKD

Bericht über die 13. Synode der EKD

Pfarrerin Sonja Brockmann berichtete von der Tagung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).  Unter dem Titel „Rite vocatus“ empfehle die VELKD ihren Gliedkirchen eine rechtliche und praktische Aneignung der einmaligen Berufung in den Verkündigungsdienst. Durch gezielte Fortbildung werde eine geistlich gleichwertige Berufung in Wort und Sakrament vorbereitet. Ferner sei ein Gottesdienstportal unter www.liturgia.de eröffnet worden.

Das  Schwerpunktthema der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Mitte November in Ulm sei „Sprach- und Handlungsfähigkeit im Glauben“ gewesen, berichtete Brockmann. Dort sei die neue Kirchenmitgliedschafts-Untersuchung (KMU) vorgestellt worden. Nach der Studie sei die Religiosität und religiöse Sprachfähigkeit in der bundesdeutschen Gesellschaft insgesamt stark zurückgegangen. Wobei Beratungsstellen, soziale Einrichtungen und Dienste eine große Reichweite hätten und auch von großen Teilen der nichtreligiösen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von den Kirchen erwartet werde. Der Einsatz für Geflüchtete finde laut der Untersuchung allgemein große Zustimmung.

Die damals noch amtierende Ratsvorsitzende Annette Kurschus habe sich mit starken und klaren Worten gegen Antisemitismus und das Vorgehen der Hamas positioniert. Ferner habe Kurschus sich über die Kriminalisierung von Seenotrettung und den Umgang mit Migrantinnen und Migranten geäußert. Weitere Themen waren die Klimakrise, Armut in unserer Gesellschaft und die Bedeutung von Sprache für unsere Demokratie.

Zwischenbericht aus der AG Zusammensetzung der Synoden

Zwischenbericht aus der AG Zusammensetzung der Synoden

Die Veränderungen in Kirche und Gesellschaft machten es erforderlich, das Kirchenkreisgesetz grundlegend zu überarbeiten, betonte Synodalpräsidentin Sabine Blütchen im Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Zusammensetzung der Synoden. Dabei gelte es zu prüfen, ob der Rückgang der Kirchenmitglieder und teilweise künftig deutlich kleinere Gemeindekirchenräte für eine zahlenmäßige Anpassung der Mandate sprechen könnten. Konkrete Vorschläge würden zur 9. Tagung der 49. Synode im Mai kommenden Jahres unterbreitet.

Verabschiedung der Gesetze in zweiter Lesung

Verabschiedung der Gesetze in zweiter Lesung

Die Kirchengesetze, die am Vortag bzw. am Vormittag in erster Lesung beraten und beschlossen worden waren, wurden auch in der zweiten Lesung mit großer Mehrheit verabschiedet. 

Nachwahl in Gremien

Nachwahl in Gremien

Für verschiedenen Gremien wählte die Synode folgende Personen nach:

als Mitglied in den Finanz- und Personalausschuss wurde der Synodale Björn Thümler (Kirchenkreis Wesermarsch) gewählt.

Als Mitglied in den Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene wurde der Synodale Pfarrer Lars Löwensen (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg-Land) gewählt.

 

Nachwahl in den Wahlvorbereitungsausschuss

Nachwahl in den Wahlvorbereitungsausschuss

Nach dem Ausscheiden von Karin Nietiedt aus der Synode war eine Nachwahl eines nichttheologischen Mitgliedes in den Wahlvorbereitungsausschuss der Synode notwendig geworden. Die Synode wählte Chris Schellstede (Kirchenkreis Wesermarsch) als Nachfolger.

Dem Wahlvorbereitungsausschusses gehören nun an:
Sabine Blütchen (Präsidentin), Pfarrerin Susanne Bruns (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land), Ulrike Cepin (Kirchenkreis Oldenburg Stadt), Kreispfarrer Torsten Maes (Kirchenkreis Oldenburg Stadt), Chris Schellstede (Kirchenkreis Wesermarsch), Rüdiger Schaarschmidt (Kirchenkreis Friesland/Wilhelmshaven) und Silvia Warns (Kirchenkreis Wesermarsch). 

Bestellung in den Rat der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen

Bestellung in den Rat der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen

Der Rat der Konföderation wurde zum 1. Januar 2021 neu gebildet. Auf Grund des Vertrags über die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen waren zwei Mitglieder und zwei Stellvertretende aus der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu bestellen. Nach dem Rücktritt von Frank Lütjelüschen als juristischer Oberkirchenrat wurde folgende Vertretung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in den Rat der Konföderation vorgeschlagen: 
Bischof Thomas Adomeit (Stellvertreter: OKR Detlef Mucks-Büker) und
Oberkirchenrat Udo Heinen (Stellvertreterin: Synodenpräsidentin Sabine Blütchen) 

Die Synode folgte dem Vorschlag des Gemeinsamen Kirchenausschusses.

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit an die entsprechenden synodalen Ausschüsse verwiesen. 

Stellungnahme zur Situation im Nahen Osten

Stellungnahme zur Situation im Nahen Osten

Auf Antrag des Synodalen Chris Schellstede beschloss die Synode eine Stellungnahme zur Situation im Nahen Osten. Darin verurteilte die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg den terroristischen Anschlag der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung vom 7. Oktober auf das Schärfste. Er sei der unmittelbare Anlass für die nun stattfindenden Kampfhandlungen. 

Im Folgenden finden Sie den vollen Wortlaut der Stellungnahme:

Stellungnahme zur Situation im Nahen Osten
Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verurteilt den terroristischen Anschlag der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung vom 7.10.2023 auf das Schärfste. Er ist der unmittelbare Anlass für die nun stattfindenden Kampfhandlungen. 

Wir stellen fest, dass in diesen Taten der Hamas eine Judenfeindlichkeit Ausdruck findet, die das Existenzrecht Israels bestreitet und die Auslöschung jüdischen Lebens zum Ziel hat. Dies missbilligen wir auf das Entschiedenste. 

Werden solche Taten auch nur im Ansatz religiös begründet, so ist dies Missbrauch von Religion. 

Im Gebet und Gedanken sind wir bei allen Menschen, die Angst um ihr Leben haben, die verletzt worden sind und die um Angehörige trauern. Ebenso beten wir für eine friedliche Lösung des langanhaltenden Konfliktes, die allen Menschen in der Region eine friedliche Koexistenz ermöglicht. 

In Deutschland müssen jüdische, muslimische und christliche Gotteshäuser und Einrichtungen Orte friedlicher Religionsausübung sein. Wir fordern daher eine entschiedene Abwehr jeglicher extremistischer, insbesondere judenfeindlicher Agitation. Zudem fordern wir eine klare Haltung aller Bürgerinnen und Bürger gegen jede Form von Feindlichkeit gegen Jüdinnen und Juden und Musliminnen und Muslime. 

Die Synode bekennt sich auch weiterhin zur Zusammenarbeit mit den anderen Religionen und Gruppierungen, wie wir es in unserer Kirche seit vielen Jahren üben. Wir wollen respektvoll und auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung darauf hinwirken, dass die Gewalt in unserem Land keinen Platz bekommt.

Selig sind, die Frieden stiften (Matthäus 5,9). 

Abschluss der Synodentagung

Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.
    
Nach Gebet und Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 8. Tagung der 49. Synode.
   
Zu ihrer 9. Tagung wird die 49. Synode vom 15. bis 17. Mai 2024 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.
      
Von der Synodentagung berichteten Luise Pahl, Sabine Schlösser, Esben Fest, Dirk-Michael Grötzsch, Pfarrer Hans-Werner Kögel und Lucas Söker.