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Praxistipps und Arbeitshilfen
Tipps und Arbeitshilfen zu einzelnen Instrumenten finden Sie auch hier auf diesen Seiten oder noch detaillierter auf fundraising-evangelisch.de

Kontakt

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Fundraising

Corinna Schöttelndreyer

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Philosophenweg 1
    26121 Oldenburg

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Neuregelung für die Besteuerungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, hierunter fällt jede Kirchengemeinde und jeder Kirchenkreis. Für sie gelten dann die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Beispiele, was künftig für das gemeindliche Leben zu beachten gilt.

Bitte beachten Sie, dass wir bereits heute mit unseren Betrieben gewerblicher Art am wirtschaftlichen Geschehen aktiv teilnehmen. Wenn dennoch Fragen offenbleiben, helfen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter im OKR gerne weiter.

Grundsätzlich ist es gar nicht so kompliziert: Sobald Geld im Spiel ist, müssen auch Kirchengemeinden ab dem 1. Januar 2027 die Umsatzsteuer stets mitbedenken. Ob, wann und in welcher Höhe sie ans Finanzamt zu zahlen ist, das unterscheidet sich von Einzelfall zu Einzelfall. Es ist also beim Planen von Veranstaltungen oder ähnlichem immer wichtig, dies zu beachten. Die Steuer-Expert*innen der Landeskirche helfen gerne weiter. 

Bargeldlose Kollekte

Vor allem bei Gottesdiensten und Veranstaltungen, die auch von Nicht-Gottesdiensgängern besucht werden, stellt das traditionelle Einsammeln einer Kollekte oft eine Herausforderung dar. Viele Besucher tragen heutzutage kein Bargeld mehr bei sich, sind aber mit EC-Karte oder Smartphone ausgestattet. Um diese Zielgruppe nicht zu vernachlässigen, ist es sinnvoll, alternative Spendenmöglichkeiten anzubieten.

Neben der Option, QR-Codes mit Verlinkung z.B. zum Online-Spendenformular twingle zu nutzen, bietet sich der Einsatz von EC-Kartenlesegeräten an. Diese Methode ist nicht nur benutzerfreundlich, sondern auch kosteneffizient. Die Transaktionsgebühren belaufen sich auf etwa 1,4% des Umsatzes, was im Vergleich zu den Gebühren für die Einzahlung von Münzgeld am Geldautomaten günstiger ist.

Durch die Implementierung solcher zeitgemäßen Zahlungsmethoden können Kirchengemeinden ihre Spendeneinnahmen optimieren und gleichzeitig den Bedürfnissen einer breiten Besucherschaft gerecht werden.  Einen interessanten Einblick in die praktische Umsetzung bieten die Artikel "Wie Kirchen bargeldlose Kollekten testen" auf rp-online.de oder der Artikel Digitale Kollekte: Kirchen ermöglichen bargeldlose Spende des NDR, die verschiedene Ansätze und Erfahrungen von Gemeinden beleuchten.

Die EC-Kartenlesegeräte, die derzeit in den Kirchengemeinden der ELKiO im Umlauf sind, sind einfach in der Bedienung, kostengünstig in der Anschaffung (ca. 100€ pro Gerät) und benötigen neben einer einmaligen Registrierung lediglich einen WLAN-Anschluss.  

Die Fachstelle Fundraising verleiht kostenlos EC-Kartenlesegeräte für Ihre Testphase!

 

twingle - Spendenformular

twingle - Spendenformular

Seit 2022 hat die Evangelische-Lutherische Kirche in Oldenburg mit twingle eine Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Online-Spendentools abgeschlossen. Dieser Rahmenvereinbarung können alle evangelischen Kirchengemeinden, Institutionen und Vereine beitreten, auch die der Diakonie. 

Das Antragsformular finden Sie unter Registrierung für Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg - twingle

Für Fragen dazu wenden Sie sich gerne an Corinna Schöttelndreyer, Fachstelle Fundraising der ELKiO, Tel. 0441-7701194, E-Mail: fundraising@kirche-oldenburg.de

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen die Möglichkeitenauf, wie Sie twingle auf Ihrer Website einbinden können. Des weiteren finden Sie Beispiele für die verschiedenen Formulare, die die Firma twingle anbietet. Sie haben die Möglichkeit auch mehrere Formulare zu verschiedenen Spendenzwecken auf ihrer Homepage zu integrieren.

Zusätzlich zu dem von der Firma twingle GmbH bereitgestellten Online-Spendenformular sollten Sie auf Ihrer Startseite einen Spendenbutton einrichten. Dieser wird direkt mit der Spendenseite verlinkt. Zum einen macht er auf die Möglichkeit aufmerksam, dass überhaupt gespendet werden kann, zum anderen führt er ohne Umwege auf die Spendenseite.

 

QR-Codes

Im täglichen Leben begegnen uns QR-Codes inzwischen an vielen Stellen. Bei geschickter Anwendung bieten sie eine bequeme Methode, um Spendenaktionen zu unterstützen oder die Aufmerksamkeit auf bestimmte Vorhaben zu lenken.

QR-Codes können die Sichtbarkeit von Projekten und somit die Chance auf eine Spende auf verschiedene Weise erhöhen:

  1. Schneller Zugang zu Informationen
  2. Platzierung an strategischen Orten
  3. Verknüpfung mit Social Media
  4. Direkte Verbindung zum Onlinespendentool

Eine Verknüpfung mit dem Online-Spendenformular der Firma twingle bietet eine unkomplizierte Möglichkeit Spenden über den Gottesdienstzettel, das Gemeindeblatt oder den Schaukasten vor der Kirche oder dem Gemeindehaus zu sammeln.

QR-Codes können über sogennate QR-Code-Generatoren einfach und kostenlos online erstellt werden. 

 

Ein kostbares Geschenk: 

Nachlassspenden für Ihre Gemeinde

Viele Menschen möchten über ihr eigenes Leben hinaus mit ihrem Nachlass Gutes tun und Kirchengemeinden und Einrichtungen unterstützen, denen sie sich auch zu Lebzeiten verbunden fühlten. Diese Nachlassspenden sind ein kostbares Geschenk, dass auch die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde vor Ort unterstützen kann.

In Deutschland wurden in 2013 Nachlässe in Höhe von 254 Milliarden Euro vererbt und diese Summe wird in den nächsten Jahren weiter massiv anwachsen.

Erben und Vererben ist für alle Beteiligten ein hochsensibler Bereich, der auf Seiten der Kirchengemeinden ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraussetzt. Offenheit und Transparenz bilden die Basis für einen vertrauensvollen Dialog mit den Gebenden oder deren Hinterbliebenen.

Öffentlich zugängliche Informationen zu den Themen „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“ finden Sie auf der Website der Initiative “Was bleibt”

Die ELKiO ist seit November 2025 Teil der Initiative.

Bonifizierungsprogramm für Stiftungen

Aus drei mach vier!    
Projekt Zustiftung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Darum geht es
Um die vielfältige und wichtige Arbeit in den Kirchengemeinden langfristig zu erhalten, ist es für die Zukunft unerlässlich, neben den bekannten Einnahmequellen (wie z.B. Zuweisungen, Kollekten) weitere Finanzquellen zu erschließen. In zahlreichen Kirchengemeinden haben sich bereits kirchliche Stiftungen gegründet, die gezielt Maßnahmen finanziell unterstützen.
Um dieses Engagement von kirchlichen Stiftungen zu fördern, hat die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg das Projekt Zustiftung initiiert. Die Bezuschussung von Drittmitteln soll dazu ermutigen, Stiftungen zu gründen, bestehende Stiftungen zu stärken und diese langfristig zum Wachsen zu bringen.

Was wird gefördert?
Eingeworbene Drittmittel zur Aufstockung des Stiftungskapitals oder zur Gründung einer Stiftung werden im Verhältnis 3 : 1 bezuschusst. Im Klartext heißt das: Für drei gestiftete Euro gibt die oldenburgische Kirche einen vierten Euro dazu.

Beispiel:
Eine kirchliche Stiftung konnte im Haushaltsjahr 2021 insgesamt Drittmittel in Höhe von 6.000 € einwerben. Diese Mittel können im Verhältnis 3 : 1 bezuschusst werden, sodass eine Förderung in Höhe von 2.000 € möglich ist.
Je Stiftung und Kirchengemeinde beträgt die Höchstförderung 30.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Mittelausschüttung besteht nicht.

Wer ist antragsberechtigt?
Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie kirchliche/diakonische Fördervereine, die eine Stiftung errichten wollen oder bereits über eine kirchliche/diakonische Stiftung verfügen und zum Gebiet der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gehören.

Was ist zu beachten?
Eingeworbene Drittmittel können nur dann berücksichtigt werden:

  • wenn sie der Gründung von Stiftungen dienen und für diesen Zweck eingeworben wurden,
  • wenn es sich um Zustiftungen und Vermächtnisse in den Kapitalstock einer Stiftung handelt* und
  • wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass eine Sammlung, eine Abkündigung oder ein Spendenaufruf dem Grundstockkapital der Stiftung zugeführt wird.

*Vermächtnisse dürfen, bevor sie zur Gründung einer Stiftung verwendet werden, oder einer bestehenden Stiftung zugeführt werden, nicht in das Vermögen einer Kirchengemeinde gelangen. Vielmehr ist das Vermächtnis bis zur endgültigen Klärung auf ein Treuhandkonto einzuzahlen, bzw. muss es der bestehenden Stiftung direkt zugeführt werden.

Gute Gründe für Stiftungen und Zustiftungen

  • Stiftungen unterliegen dem Ewigkeitsgedanken. Ihr Kapital bleibt auf Dauer erhalten.
  • Dies ist für manche Gebende eine wichtige Entscheidungshilfe: Ihre Gabe erfüllt „für immer“ einen guten Zweck.
  • Zustiftungen und Vermächtnisse können jederzeit in den Kapitalstock eingebracht werden.
  • Bei ausreichendem Stiftungsvolumen sind die Stiftungszwecke durch Ausschüttung der Kapitalerträge gedeckt – das anhaltende Niedrigzinsniveau stellt hier leider aktuell ein Problem dar.
  • Der Stiftungszweck wird von der Gemeinde formuliert, die Erträge können allein vor Ort verwendet werden.
  • Nicht zu vergessen sind zudem die steuerlichen Vorteile für die Gebenden.

Kontakt

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail:

Antragsverfahren
Hier finden Sie das Antragsformular (PDF) für eine Bezuschussung eingeworbener Drittmittel. Beachten Sie, dass es ein vereinfachtes Antragsverfahren (PDF) bei Anträgen bis zu einer Fördersumme von 3.000 Euro gibt.
Anja Roßkamp
0441 7701 – 2211
anja.rosskamp@kirche-oldenburg.de 

Stiftungsaufsicht, Stiftungsgründung
Um die nötigen rechtlichen Schritte zu klären, empfiehlt es sich, bei einer geplanten Stiftungsgründung frühzeitig Kontakt mit der kirchlichen Stiftungsaufsicht aufzunehmen:
Bernd Janßen
0441 7701 – 163
stiftungsaufsicht@kirche-oldenburg.de

Fundraising
Die Fundraising-Servicestelle der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg steht Ihnen für Fragen beim Einwerben von Gründungskapital und von Zustiftungen zur Verfügung:
Corinna Schöttelndreyer
0441 7701 – 194
fundraising@kirche-oldenburg.de 

Fundraising Termine

Innovationsfonds

Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg will Kreativität und Innovation in Gemeinden, Kirchenkreisen und auf gesamtkirchlicher Ebene fördern. Dafür gibt es seit 2020 den Innovationsfonds, der neue Projekte unterstützt, um

  • Impulse für andere zu geben,
  • zu kreativen Wegen im Umgang mit knappen Ressourcen zu ermutigen,
  • Anreize zur Drittmittelakquise zu schaffen.

Gefördert wird alles, was innerhalb der formalen Kriterien möglich ist. Infos zu Voraussetzungen und Antragstellung enthält die Checkliste im Flyer; auch direkter Kontakt ist möglich.

Ev.-luth. Oberkirchenrat

Matthias Hempel

Dezernat III

  • Philosophenweg 1
    26121 Oldenburg

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