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Dritter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht des Synodalen Pfarrer Joachim Tönjes eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den dritten Verhandlungstag der 7. Tagung der 48. Synode im Ev. Jugendheim Blockhaus Ahlhorn.

 

Sie verpflichtete Lisa Wraase als berufene Ersatzsynodale.
   

Berichte aus den synodalen Ausschüssen

Die Synode nahm die Berichte der synodalen Ausschüsse zur Kenntnis:

  • den Bericht des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene,
  • den Bericht des Rechts- und Verfassungsausschusses,
  • den Bericht des Ausschusses für Gemeindedienst und Seelsorge,
  • den Bericht des Ausschusses für Jugend und Bildung, kirchl. Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit und
  • den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses.

Aus dem Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchl. Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit wurde der Synode zwei Anträge vorgelegt.
 
Dem Antrag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Kindergartenarbeit“ folgte die Synode. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
Es wird eine Arbeitsgruppe „Kindergartenarbeit“ eingerichtet und mit folgenden Aufgaben beauftragt:
• Sichtung und Abgleich der bereits vorhandenen inhaltlichen Vorgaben für eine qualitativ wertvolle Arbeit in den Evangelischen Kindertagesstätten in der Ev. Luth. Kirche in Oldenburg,
• Erarbeitung von Richtlinien zur „Trägerqualität“.
Die Arbeitsgruppe „Kindergartenarbeit“ wird besetzt mit zwei Mitgliedern aus dem Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit, einem Mitglied des Ausschuss für theologische u. liturgische Fragen, Schöpfungsverant-wortung, Mission und Ökumene, einer Person aus der Fachstelle Kindergartenarbeit, einer Einrichtungsleiterin/einem Einrichtungsleiter sowie einem/einer Trägervertreter/in.  Die Arbeitsgruppe kann weitere Fachleute mit beratender Stimme hinzuziehen.
Die Berufung erfolgt durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss. Die Arbeitsgruppe wird dem Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet.

 

Für die „Familienzentren in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ folgte die Synode den Anträgen:
1. Die Synode beschließt die Konzeption „Familienzentren in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“.
2. Die Synode empfiehlt dem Oberkirchenrat, die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung von Familienzentren auf der Grundlage der Vorlage „Umsetzung der Konzeption: Unterstützung von Ev. Familienzentren durch die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ im Rahmen des Prioritätenprozesses zu prüfen. Dies könnte z.B. im Rahmen eines neu einzurichtenden Innovationsfonds geschehen.

    

Bericht des Kirchensteuerbeirates

In seinem Bericht als Vorsitzender des Kirchensteuerbeirates, sagte der Vorsitzende Jost Richter, dass für defizitäre Kirchengemeinden in der Badischen Kirche die Durchführung einer Konsolidierungsmaßnahme festgelegt sei. Dieses Konzept habe der Kirchensteuerbeirat positiv zur Kenntnis genommen und empfehle der oldenburgischen Kirche ein Haushaltssicherungskonzept für Kirchengemeinden zu entwickeln und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.


Der Oberkirchenrat habe diesen Beschluss ebenfalls positiv aufgenommen, so Richter. Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden der Finanzverwaltung, der Aufsicht, der Gemeindeberatung und Mitgliedern des Kirchensteuerbeirates sei gebildet worden, um dieses Konzept zügig weiter auszuarbeiten.

Der Unterausschluss Bauliste habe die Mittel für die Bauliste 2017 vorberaten und der Kirchensteuerbeirat habe sie in seiner Sitzung im Januar wie folgt beschlossen:
Die vorgelegte Bauliste mit Baukostenzuschüssen für Kirchen in Höhe von 634.000 Euro, für Gemeindehäuser in Höhe von 141.000 Euro, für Pfarrhäuser in Höhe von 25.000 Euro und mit einer pauschalen Bereitstellungssumme in Höhe von 300.000 Euro wurde wie vorgelegt einstimmig beschlossen. Anzumerken sei, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zu knapp sind, um die Baulichkeiten dauerhaft zu erhalten.

Auf der vergangenen Synodentagung wurde eine Erhöhung der Gesamtzuweisung beschlossen. Somit konnte (auf der Sitzung des Kirchensteuerbeirates vom Januar) der Beschluss über eine zusätzliche Zuweisung an die Kirchengemeinden in Höhe von 311.800 Euro erfolgen.

Das vom Arbeitskreis Kirche und Tourismus unter der Leitung von Pfarrer Andreas Zuch entwickelte neue Konzept für die Verteilung von Mitteln für die Urlauberseelsorge wurde dem Unterausschuss Schlüssel vorgestellt, berichtete Richter weiter. Nach Beratung im Unterausschuss "Schlüssel" konnte der Kirchensteuerbeirat die Neuverteilung der Haushaltsmittel für die Urlauberseelsorge beschließen. Der neue Verteilungsschlüssel schaffe mehr Anreize für die Kirchengemeinden und diene zu einer leistungsorientierten Verteilung der Mittel. Die betreffenden Kirchengemeinden wurden in einem Rundschreiben über die neuen Antrags- und Abrechnungsmodalitäten informiert.

Die Kindergärten, Spielkreise und Kinderkrippen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erhalten im Haushaltsjahr 2017 einen Kostenzuschuss in Höhe von insgesamt 5.562.900 Euro, erläuterte der Synodale Richter. Der Beschluss über die Zuweisung der Mittel erfolgte auf der Sitzung im Mai dieses Jahres.

Abschlussbericht der AG Vernetzung

Das Verhältnis von Ortsgemeinden und Werken, Diensten und Einrichtungen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg war eins der Schwerpunktthemen, die der Zukunftskongress im Jahr 2012 identifiziert hatte. Die 48. Synode hatte daher die Bildung einer "Arbeitsgemeinschaft Vernetzung" beauftragt. Die synodalen Mitglieder der AG Rüdiger Schaarschmidt und Pfarrerin Petra Adomeit stellten jetzt den Abschlussbericht vor.

 

Die AG tagte insgesamt sechsmal. Die Beratungen mündeten in die Erarbeitung einer Handreichung, die Hinweise und Impulse für kooperationsinteressierte Gemeinden, Werke, Dienste und Einrichtungen enthält und diese auch anhand von guten Beispielen aus der Praxis illustriert.

 

Die Synode beschloss die Handreichung "Vernetzung von Kirchengemeinden, Werken, Diensten und Einrichtungen" in der vorgelegten Form und erteilt der Presse- und Öffentlichkeit den Auftrag, sie in digitaler Form auf der Website der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg als pdf-Datei zum Download zugänglich zu machen. Die Kirchengemeinden sowie die Werke, Dienste und Einrichtungen werden schriftlich darauf hingewiesen. Eine fortlaufende Erweiterung der Handreichung durch das Einfügen zusätzlicher "Good Practice"-Beispiele wird ausdrücklich befürwortet.

  

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte der oldenburgischen Kirche, Gabriele Rüsch-Tillmanns, stellte in ihrem Bericht den Synodalen den Ergänzungsband 1 zum Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vor. Hier seien die Meilensteine auf dem langen Weg der Frauen ins Pfarramt in übersichtlicher Form versammelt. Dank einer ausführlichen Literaturliste rege der Atlas zu weiterer wissenschaftlicher Aufarbeitung des Themas an.

 

Der Zeitaufwand für Personalauswahlgespräche sei nach wie vor hoch. Es gebe einen neuen Leitfaden zur Personalauswahl auf Ebene der Kirchengemeinden, den die Arbeitsgruppe der Frauenreferate/Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD erarbeitet habe. Er soll den Gemeinden in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2015 hatte die Anpassung des Entwurfes für Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz notwendig gemacht, der mittlerweile zur Beschlussfassung an den Oberkirchenrat gegangen ist. Das In-Kraft-Treten dieser Bestimmungen, insbesondere der dort vereinbarten Förderpläne, werde entscheidende Impulse hinsichtlich der Gleichstellungsziele setzen.

 

Der Oberkirchenrat hat Ende vergangenen Jahres den Beschluss gefasst, den Oberkirchenrat und die Gemeinsame Kirchenverwaltung dem "Audit berufundfamilie" zu unterziehen und so einen Prozess der strukturellen und strategischen Verankerung von Familienorientierung zu initiieren. Mit der Umsetzung soll in der zweiten Hälfte 2017 begonnen werden, als Ansprechperson wurde die Gleichstellungsbeauftragte benannt.

  

Bericht der AG zu Flüchtlingsfragen

Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen berichte Pfarrer Olaf Grobleben, dass viele Flüchtlinge nun vor der Herausforderung stünden, ihren Alltag zu gestalten. Wichtig sei eine Art Übergangsmanagement in den Alltag, was auch und gerade von Ehrenamtlichen (mit)geleistet werden könne. Dabei sei darauf zu achten, dass die Geflüchteten in die Lage versetzt werden, in ihrem Alltag für sich selbst Verantwortung zu übernehmen.

Da viele Flüchtlinge nun auch unter der Woche bereits diverse Termine hätten, öffneten Treffpunkte und Willkommenscafés mittlerweile am Wochenende, dort auch mit neuen Angeboten wie dem gemeinsamen Besuch von örtlichen Einrichtungen, etwa Feuerwehr oder Rathaus. Das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich sei weiter unverzichtbar. Die AG zu Flüchtlingsfragen sei einmütig zu der Auffassung gelangt, dass eine Politik der gesamtgesellschaftlichen Integration nur mit zivilgesellschaftlichem Engagement gelingen könne.

Weiter müsse festgestellt werden, so Grobleben, dass die Konfrontation und der Umgang mit Abschiebungen nicht wenige Ehrenamtliche sehr belasteten. Es erscheine wichtig, die Ehrenamtlichen hier zu stärken durch seelsorgerliche Begleitung (primär vor Ort) und Hilfen zur Selbstreflexion. Die AG zu Flüchtlingsfragen betont in diesem Zusammenhang, dass Afghanistan für zum Christentum konvertierte afghanische Flüchtlinge auf keinen Fall als sicheres Herkunftsland gelten könne.

Die Synodale Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann berichtete für den Kirchenkreis Oldenburg-Stadt, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer hier sehr sorgfältig mit Taufbegehren von Flüchtlingen umgingen. Leider gebe es missionierend tätige Gruppen von Christinnen und Christen (oft aus dem Ausland kommend), die Flüchtlinge ohne vorherigen Unterricht tauften und so diese Flüchtlinge in eine unverantwortliche Situation brächten. Pfarrer Grobleben stellte klar, dass Taufinteressierte in der oldenburgischen Kirche mindestens sechs Monate, häufig auch bis zu einem Jahr Glaubenskurse besuchten, bevor die Taufe stattfinde. In Oldenburg seien 2016 ca. 60 bis 70 Muslime getauft worden. Es gebe Leitlinien der EKD, wie mit Taufbegehren umzugehen sei.

Die Synode verwies den Antrag, die von den Kirchenkreisen beantragten Projekte zugunsten von Geflüchteten bis Ende 2018 zu bewilligen und die aus dem Jahr 2016 übertragenen Mittel von 43.000 Euro dazu einmalig um maximal 125.000 Euro aufzustocken, zur Weiterberatung in den Finanz- und Personalausschuss.

  

Beschlüsse zur Steuerungsgruppe „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“

Die Synode hat die Vorschläge der Steuerungsgruppe „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“ für den Bereich Pfarramtliche Versorgung betraten.

Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk ergänzte die Einbringung durch den Synodalen Jost Richter, dass in den Kirchenkreisen ein großes Wissen vorhanden sei, wie die Pfarrstellen zu strukturieren seien und wo Schwerpunkte gesetzt werden müssten. Das sei für die Kirchenkreise eine Chance.

In der sich anschließenden Diskussion schlug die Synodale Pfarrerin Silke Oestermann vor, die Kompetenz der Kirchenkreise zwar in der Erstellung zu beteiligen, aber die Umsetzung eines Pfarrstellenbesetzungskonzeptes nicht dorthin zu übertragen. Andere EKD-Kirchen hätten dieses Modell bereits angewendet, aber einige hätten davon auch wieder Abstand genommen, so Oestermann.

Die Synodale Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann regte an, die Überprüfungsfrist von zehn auf fünf Jahren zu verkürzen, um bei der wachsenden Zahl der demnächst pensionierten Pfarrerinnen und Pfarrer keine „weißen Flecken“ entstehen zu lassen. Oberkirchenrätin Lenk gab zu bedenken, dass damit alle fünf Jahre die Pfarrstellen auf dem Prüfstand stünden. Dann würde sich Kirche nur noch mit sich selbst beschäftigen und würde die Beziehungsarbeit, die für den Pfarrerberuf notwendig ist, erheblich belasten.

Die Synode stimmte nach umfassender Beratung den Vorschlägen der Steuerungsgruppe zu.

Der bereits am Freitag eingebrachte Beschlussvorschlag für den Bereich Pfarramtliche Versorgung lautet:
•    Für jeden Kirchenkreis wird ein Rahmenpfarrstellenplan durch die Synode verabschiedet. Die für alle Kirchenkreise gleichen Parameter für eine Pfarrstelle werden von der Synode festgelegt und alle zehn Jahre überprüft.
•    Neben der Gemeindegliederzahl könnten die Zahl der Kirchengebäude, ein „Missionszuschlag“ für Gebiete mit besonders geringem Bevölkerungsanteil evangelischer Christen und andere Kriterien in Betracht kommen.
•    Ein Anteil der Pfarrstellen in jedem Kirchenkreis könnte für übergemeindliche Dienste durch den gesamtkirchlichen Rahmenpfarrstellenplan festgelegt werden.
•    Gemäß dem Rahmenpfarrstellenplan wird durch Synodenbeschluss jedem Kirchenkreis eine bestimmte Anzahl von Pfarrstellen zugewiesen.
•    Für die Besetzung der Stellen erarbeitet jeder Kirchenkreis ein Pfarrstellenbesetzungskonzept unter Beratung des Oberkirchenrates. Bei diesem Umsetzungsschritt müssen dann regionale Besonderheiten aber auch übergemeindliche Dienste Berücksichtigung finden.
•    Die Ausschreibung der Stellen wird durch den Oberkirchenrat vorgenommen.
•    Die Besetzung der Gemeindepfarrstellen erfolgt durch die Kirchengemeinde(n), die Besetzung der Pfarrstellen für übergemeindliche Dienste im Kirchenkreis durch den Kreiskirchenrat.
•    Die Berufung erfolgt durch den Oberkirchenrat. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bleibt für alle Pfarrerinnen und Pfarrer Dienstgeberin.

Die Synode beriet weiterhin die Vorschläge der Steuerungsgruppe „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“ für den Bereich Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Aufgrund der unterschiedlichen Vorschläge zwischen der Steuerungsgruppe und des Werkstattberichtes des Oberkirchenrates regte der Synodale Pfarrer Michael Braun an, für die Weiterarbeit einen längeren Bearbeitungszeitraum einzuplanen.

Die Synode stimmte nach eingehender Diskussion den Vorschlägen der Steuerungsgruppe zu.

Der am Freitag eingebrachte Beschlussvorschlag für den Bereich Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lautet:
•    Das Ziel dieses Prozesses ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Gemeinden und Kirchenkreisen. Dazu bedarf es einer ausgewogenen Struktur zwischen den Ebenen Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Gesamtkirche.
•    Wesentlich sind eine verbindliche Kommunikation, klare Zuständigkeiten und kurze Entscheidungswege.
•    Die Steuerungsgruppe schlägt vor, den Kreisjugendausschuss (KJA) zu stärken. Er soll die inhaltlich-strategische Leitung des Kreisjugenddienstes ausüben und in sich die verschiedenen Ebenen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vereinen. Dazu würde er Ausschuss des Kirchenkreises (Art. 65 KO). Ihm würde die Verantwortung für die Umsetzung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne von Art. 64 Nr. 2 KO übertragen.
•    Die Gesamtkirche weist den KJAs die strategische Leitung im Sinne einer Rahmensetzung zu und beschreibt den Umfang der jeweiligen Kompetenzen.

In den Handlungsfeldern „Pfarramtliche Versorgung“ und „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ will die Steuerungsgruppe ihre Arbeit unter der Berücksichtigung der jeweils aktuellen Überlegungen aus dem Prozess zur Prioritätensetzung fortsetzen. Dabei steht es ihr frei, weitere Fachleute hinzuzuziehen.

Zu beiden Handlungsfeldern wird die Steuerungsgruppe ihre Beschlussvorschläge jeweils so bald wie möglich in Regionalkonferenzen / Kreissynoden vorstellen.

Die Beschlussvorschläge der Steuerungsgruppe zum Handlungsfeld „Pfarramtliche Versorgung“ sollen zur 8. Tagung der 48. Synode unterbreitet werden. Zum Handlungsfeld „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ wird ein Zwischenbericht zur 8. Tagung der 48. Synode gegeben.

 

Zum Handlungsfeld "Diakonie" hat die Steuerungsgruppe Rückmeldungen bekommen, aus denen eine umfangreiche Problemanzeige entstanden ist. Sie beinhaltet Fragen nach der Finanzierbarkeit, Effizienz, dem „Miteinander aller auf Augenhöhe“, nach der Verbindung von Kirchengemeinden, Diakonie und Kirchenkreisen, Entscheidungswegen und Befugnissen.

Die Synode folgte dem Beschlussvorschlag der Steuerungsgruppe, diese Problemanzeige im Bereich Diakonie zur Prüfung dem Oberkirchenrat zu übergeben. Gemeinsam mit dem Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit soll das Gespräch mit dem Diakonischen Werk Oldenburg gesucht werden, um die Optionen zu sondieren.

Die Synode beschloss weiterhin, dass die Steuerungsgruppe ihre Arbeit zu den Handlungsfeldern "Kindergartenarbeit" und "Kirchenmusik" mit der 7. Tagung der 48. Synode beendet, da zu diesen Themen kein struktureller Veränderungsbedarf gesehen wurde.

  

Beschlüsse zum Werkstattbericht zur Prioritätensetzung

Die Synode hat am Samstagnachmittag die Beratungen über den Werkstattbericht des Oberkirchenrates fortgesetzt. Der Synodale Pfaus brachte folgenden Antrag ein:

„In dem der Synode vorliegenden Werkstattbericht des OKR sind nur einige Handlungsfelder der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in den Blick genommen worden. Es müssen alle Handlungsfelder einer Aufgaben- und Ausgabenkritik unterzogen werden, weil nur durch die Gesamtschau eine inhaltliche Abwägung und Beurteilung durch die Synode möglich ist (zur 9. Tagung der 48. Synode).
Die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind auf formal einheitlichen Beschlussvorlagen darzustellen, um die Bearbeitung zu ermöglichen.“

Die Synode stimmte diesem Antrag nach eingehender Diskussion zu.

Einen weiteren Antrag brachte ebenfalls der Synodale Manfred Pfaus in die Beratungen ein:

„Die Synode nimmt die bisher eingeleiteten Maßnahmen zur Verwaltungsoptimierung zur Kenntnis und beauftragt den Oberkirchenrat mit folgenden weiteren Maßnahmen unter Beteiligung der jeweiligen synodalen Gremien und der Mitarbeitervertretung:

Die Synode begrüßt, dass der Oberkirchenrat das Finanzcontrolling ausbaut, die Kostenverantwortung etabliert und eine Entwicklung von Kostenbewusstsein fördert.

Die Synode begrüßt, dass der Oberkirchenrat den beschrittenen Weg zu einer realistischen und transparenten Haushaltsplanung weiter verfolgt und insbesondere die zu erwartenden Stellenvakanzen kalkuliert und vertretbare Stellenreduzierungen im Verwaltungsbereich durchführt.

1. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, das System der Zuweisungen an Kirchengemeinden und Kirchenkreise weiter zu überprüfen und hinsichtlich der Teilhabe an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu erarbeiten. Dieses ist der Synode vorzustellen.

2. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, eine konzeptionelle Neuausrichtung des Bauwesens zu konzipieren, insbesondere die Qualitätsstandards kirchlichen Bauens zu definieren und dabei die Faktoren Bedarfsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Dies ist der Synode vorzulegen.

3. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, das Liegenschaftsmanagement weiter zu professionalisieren, insbesondere Ertragssteigerungen zu generieren und die Aufwendungen für die Verwaltung merklich zu reduzieren. (Zusatz im Protokoll: Das Immobilienmanagement der Gemeinden ist ebenfalls in den Blick zu nehmen).

4. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, die Verwaltungsstrukturen weiter zu optimieren, die begonnene Prozessorientierung zu gestalten, kommunizieren und umzusetzen. Zusätzlich soll die angestoßene Verbesserung der IT-Orientierung weiter wirksam werden.“

Die Synodalen diskutierten vor allem die Ziffer 3 des Antrags. Der Synodale Pfarrer Joachim Tönjes gab zu bedenken, dass eine zentrale Immobilienbewirtschaftung nur ein Angebot an die Kirchengemeinden sein könne; eine Pflicht würden die Gemeinden nicht mittragen. Der Synodale Jost Richter prognostizierte, dass das Thema noch in sehr großem Maße auf die Kirche zukommen werde, gerade im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von Kirchengemeinden. Es sei zu fragen, ob die Bauabteilung dies schaffen werde. Der Synodale Manfred Pfaus sagte, dass es für eine eigenständige Immobilienverwaltungsgesellschaft auch im kirchlichen Bereich bereits Beispiele gebe, etwa beim Diakonischen Werk.

Im Anschluss an die Diskussion stimmte die Synode dem Antrag zu. Die Synode bittet um Zwischenberichte zur 8. Tagung, die Abschlussberichte spätestens zur 10. Tagung (Nov. 2018) der 48. Synode.
 

Den Antrag des Synodalen Pfarrer Dr. Oliver Dürr, den theologischen Ausschuss zu beauftragen, unter theologischen Gesichtspunkten Fragen nach einem zukünftigen Kirchenbild und Prioritätensetzung auszuloten und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss etwaige Denkanregungen zur Einarbeitung zur Verfügung zu stellen, nahm die Synode an.

 

Ferner beschloss die Synode:

1. Auf Grundlage der im Werkstattbericht zur Prioritätensetzung genannten Koordinaten wird ein Rahmenpfarrstellenplan auf der Basis der vorgelegten Personalzahlen bis 2030 erarbeitet und der Synode vorgelegt.
2. Dezernat I erarbeitet den Rahmenpfarrstellenplan und beteiligt bei der Erstellung die Synode, Pfarrervertretung und Kirchenkreise.
3. Der im Dezernat erarbeitete Entwurf wird in allen Synodenausschüssen beraten.
4. Der 48. Synode wird der Entwurf des Rahmenpfarrstellenplanes zur Frühjahrstagung 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

  

Kirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis informierte die Synode über das Kirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungs-grundsätzegesetz der EKD und zur Einführung eines Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst. Die Synode bittete den Rechts- und Verfassungsausschuss um die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Herbstsynode 2017.

  

Kirchengesetz über die Anpassung gesetzlicher Regelungen in Bezug auf Eingetragene Lebenspartnerschaften - 2. Lesung

Die Synode beschloss das "Kirchengesetz über die Anpassung gesetzlicher Regelungen in Bezug auf Eingetragene Lebenspartnerschaften" in zweiter Lesung.

  

Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes der EKD - 2. Lesung

Die Synode verabschiedete das "Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Übernahme und Ausführung des Kirchengesetzes zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Pfarrdienstgesetz der EKD – PfDG.EKD)" in zweiter Lesung.

   

Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen - 2. Lesung

Die Synode verabschiedete das erste Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in zweiter Lesung.

  

Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes für die Rechnungsprüfung - 2. Lesung

Die Synode beschloss das "Erste Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes für die Rechnungsprüfung" in zweiter Lesung.

  

  

Kirchengesetz über kirchliche Friedhöfe - 2. Lesung

Die Synode verabschiedete das "Kirchengesetz über die kirchlichen Friedhöfe in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg" mit den bereits am Freitag beschlossenen Änderungen in zweiter Lesung.

  

Jahresthema für 2018 ausgesetzt

Angesichts der für die Frühjahrssynode 2018 beschlossenen Arbeitsaufträge verzichtete die Synode für das kommende Jahr auf ein Jahresthema.

 

Wahl in das Kuratorium Ev. Jugendheim Blockhaus Ahlhorn

In das Kuratorium des Ev. Jugendheimes Blockhaus Ahlhorn wählte die Synode:

als Mitglieder Pfarrer Kai Wessels und Jost Richter, als Stellvertreterinnen Pfarrerin Susanne Bruns und Hilke Schwarting-Boer.

 

Nachwahl in Gremien

Da Doris Vogel-Grunwald aus dem Kirchenkreis Oldenburg Stadt aus der Synode ausgeschieden ist, waren Nachwahlen notwendig geworden.

Für den Wahlvorbereitungsausschuss wurde als nichttheologisches Mitglied der Synodale Alexander Wiebe gewählt.
Für den Geschäftsausschuss wurde die Synodale Ute Kohring gewählt.

Als neues Mitglied für den Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit wurde ebenfalls Ute Kohring gewählt.
Die Wahl eines neuen Mitglieds in das Visitationsteam für die Visitation von Kirchenkreisen, Einrichtungen und Werken und Arbeitsbereichen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wurde auf die 8. Tagung der 48. Synode verschoben.

  

Vorlagen und Eingaben

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Gemeinsamen Kirchenausschuss verwiesen.

 

Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.

Mit Lesung, Gebet und Segen beschloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen der 7. Tagung der 48. Synode.

Zu ihrer 8. Tagung wird die 48. Synode vom 23. bis 25. November 2017 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

Von der Synodentagung berichteten Andrea Vogt, Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.