Zum Hauptinhalt springen

Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht der Synodalen Heike Ney eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 7. Tagung der 48. Synode im Blockhaus Ahlhorn.

 

Unter den zahlreichen Gästen begrüßte sie besonders den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil.

   

Grußwort des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil

Als Gast konnte die Synode den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil sowie die örtlichen Abgeordneten Renate Geuter und Karl-Heinz Bley begrüßen. "Zunächst möchte ich einmal Danke sagen", betonte der Ministerpräsident in seinem Grußwort an die Synodalen. Niedersachsen sei ein Land, das in hohem Maße von den Kirchen geprägt wurde und wird. "Was hält unser Land zusammen? Da fällt mir sehr schnell die kirchlichen Aktivitäten ein", so Stephan Weil. Als Beispiel nannte er den Herbst 2015, als der Staat hoffnungslos überfordert gewesen sei mit dem Flüchtlingszustrom. "Ich bin zutiefst dankbar dafür, dass viele tausende Menschen parat waren und bereit waren, mitzuhelfen. Auch sehr viele evangelische Christen haben damals ihren Teil dazu beigetragen. Das habe ich nicht vergessen."

 

Wie in einem Brennglas spiegele sich darin das Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Der Staat gewähre Glaubensfreiheit; dies bedeute aber nicht, dass Staat und Kirche sich beziehungslos gegenüberstünden, ganz im Gegenteil. Beide hätten eine gemeinsame Wertebasis. So basierten die Postulate des Grundgesetzes – die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die Freiheit des Einzelnen, aber gleichzeitig die Bindung an die Gesellschaft – auf dem christlichen Menschenbild, wie es die Bibel beschreibe.

 

Der Staat sei für sein Funktionieren auf Verbündete in der Gesellschaft angewiesen, denn er könne zwar Gesetze erlassen, dem Einzelnen sein Verhalten aber nicht vorschreiben. "Dafür ist das Verhältnis von Kirche und Staat beispielhaft, ich halte es für eine der Säulen, auf denen unsere Gesellschaft steht", so der Ministerpräsident. Die Kirchen seien – weit über die eigenen Mitglieder hinaus – nach wie vor Orientierungspunkte, die Menschen vertrauten ihnen bei der Frage danach, was gut und was richtig sei. Damit komme ihnen eine wichtige Rolle zu angesichts der tiefen Verunsicherung, die Globalisierung und Digitalisierung in unserer Gesellschaft ausgelöst hätten. "Wenn wir die Herausforderungen der nächsten Jahre bestehen wollen, brauchen wir Orientierung und Zusammenhalt. Ich möchte den Kirchen zurufen: Ihr seid der Kitt der Gesellschaft, auch an Euch wird es liegen, dass dieses gelingt", sagte Stephan Weil.

  

Abnahme der Jahresrechnung 2015 und Entlastung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte die Jahresrechnung 2015 in die Beratung ein. Die Synodalen Nico Lüttke und Jasper Frerich hatten Nachfragen u.a. zum Haushalt des Blockhauses Ahlhorn und zum Thema verdeckte Subventionierungen, z.B. durch die Gewährung von Darlehen, bei denen von vornherein klar gewesen sei, dass sie nicht zurückbezahlt werden könnten. 

 

Zur letzteren Frage sagte Dr. Teichmanis, dass dies eine jahrelange Praxis gewesen sei, die nicht gut war und jetzt abgestellt werde. Das gehe aber nur Schritt für Schritt. Für die „Klarheit und Wahrheit“ der Jahresrechnung wäre es sinnvoll, wenn alle Posten des Blockhauses Ahlhorn in der Systematik auftauchten. Für das Ergebnis des Haushaltes sei es jedoch nicht relevant, da sie innerhalb des landeskirchlichen Haushalts blieben. Für das Jahr 2016 seien die Positionen korrekt verbucht.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Jost Richter, dankte für die kritischen Nachfragen, wies aber darauf hin, dass es sich um eine Gesamtbetrachtung handele, die von Experten des Oberrechnungsamts (ORA) der EKD geprüft worden seien. Er plädierte dafür, der Empfehlung des ORA zu folgen, die eine vollständige Entlastung empfehle.

 

Die Synode nahm die Ergebnisrechnung und die Schlussbilanz 2015 an und erteilte dem Oberkirchenrat für die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung des Kernhaushaltes und der Sonderrechnungen im Haushaltsjahr 2015 die Entlastung.

    

Bericht des Finanz- und Personalausschusses

Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus, stellte dar, dass sich der Ausschuss in seinen Sitzungen u.a mit der Pfarrstellenplanung und den Auswirkungen auf die Kostenentwicklung beschäftigt habe. Rund 50 Prozent der Aufwendungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg entfielen auf Personalkosten, davon sei der größte Anteil die Besoldung für Pfarrer und Pfarrerinnen. In den nächsten zehn Jahren würden 101 Pfarrer und Pfarrerinnen in den Ruhestand treten; bliebe es beim prognostizierten Zugang an Theologinnen und Theologen von etwa drei pro Jahr, könne diese Lücke nicht geschlossen werden. Gleichzeitig steige die Umlage zur Sicherung der Pensionsleistungen bei der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse (NKVK) bis 2025 auf 71 Prozent der Pfarrerpersonalkosten.

Wenn die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg alle Pfarrstellen erhalten würde, müsste sie im Jahr 2030 für die Pfarrstellen statt bisher ca. 25 Mio. Euro pro Jahr heute 42 Mio. Euro pro Jahr aufwenden. Bei rückläufiger Anzahl der Pfarrstellen sei der gesamte Personalkostenaufwand für die Pfarrstellen aufgrund der Kostensteigerungen, bis in die Jahre 2025 bis 2030, annähernd gleich. Zusätzliche Einsparungen im Bereich Pfarrstellen aus Gründen der Haushaltskonsolidierung würden damit außerordentlich schwierig.

Zudem habe der Ausschuss sich mit den Pensionsverpflichtungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschäftigt, die von den Mitgliedern unterschiedlich bewertet würden. Ein Teil der Ausschussmitglieder zweifle die Notwendigkeit der Höhe der Rückstellungen an, da Rechnungen mit so langer Vorlaufzeit sehr viele Unwägbarkeiten beinhalteten. Die Mehrzahl der Mitglieder nehme die derzeit vorliegenden Zahlen zur Kenntnis und gehe davon aus, dass sie in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt werden müssten. Ein weiterer Teil der Ausschussmitglieder weise darauf hin, dass künftige Risiken wie etwa die Höhe der Verzinsung der Rücklagen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Daher sei eine umfassende Beratung, möglichst durch die NKVK, geplant.

Der Unterausschuss Controlling habe sich mit der mittelfristigen Finanzplanung beschäftigt, so Pfaus: Wenn die Strukturen unverändert blieben, liefe bis 2021 ein Fehlbetrag von 36 Mio. Euro auf; bei einer Hochrechnung bis 2030 liege das Minus bei 130 Mio. Euro. Mit dem Werkstattbericht liege nun erstmals ein Entwurf mit konkreten Sparvorschlägen vor, der als Rechnungsgrundlage dienen könne – wobei die Synode natürlich die Prioritätensetzung vornehmen müsse. Würden die Sparvorschläge umgesetzt, würde der Fehlbetrag bis 2030 nur ca. 30 Mio. Euro betragen.

„Die Klarheit, die wir uns gewünscht haben, ist mit diesen Eckdaten jetzt eingetreten. Ob sie uns gefällt, ist eine andere Frage“, so Manfred Pfaus. „Wir müssen jetzt ein konkretes Bild vor allem der Kirchengemeinden im Jahr 2030 schaffen. Erste Konturen liegen vor. Wenn wir wissen, wohin wir wollen, verfehlen wir auch nicht die Richtung bei den anstehenden Veränderungen.“

Die Synode stellte außerdem fest, dass die Aufgaben des Lenkungskreises IT erfüllt sind und er sich daher auflösen wird. Synodenpräsidentin Sabine Blütchen kündigte an, dass stattdessen ein Beirat IT eingerichtet werden soll.
 

Bericht der Arbeitsstelle "Zukunft einkaufen"

Gefördert durch einen Antrag der Hilfsorganisation Brot für die Welt (Fördermittel 54.000 Euro, Laufzeit bis Dezember 2018) wurde im Dezember 2015 eine Projektstelle „Zukunft einkaufen“ – Umwelt- und Entwicklungsbildung eingerichtet und mit Helena Inkermann besetzt. Seit November 2016 hat Tabitha Triphaus die Elternzeitvertretung von Frau Inkermann übernommen.

„Als Christinnen und Christen sind wir beauftragt, Gottes Schöpfung zu bewahren, für Frieden und globale Gerechtigkeit einzutreten, Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen und die Lebensgrundlagen dieser Erde zu erhalten“, so Tabitha Triphaus. Es reiche aber nicht, hierüber nur zu sprechen; diese Leitwerte müssten auch im täglichen Handeln sichtbar werden, etwa im Einkaufsverhalten. Das Projekt „Zukunft einkaufen“ stelle einen wichtigen Schritt zur praktischen Umsetzung in den Einrichtungen und Gemeinden dar. Zu den Aufgaben gehören:

- Beratung von Gemeinden, die umweltfreundlich wirtschaften ihren Einkauf nachhaltiger gestalten möchten, Bereitstellung von Informationen und Materialien und Begleitung im Umstellungsprozess

- Vernetzung: Gemeinden dabei zu unterstützen, ihre Erfahrungen untereinander austauschen und sich zu vernetzen

- Bildung: Informationsveranstaltungen zu den Themen Fairer Handel, Globales Lernen und ökofaire Beschaffung

- Öffentlichkeitsarbeit: Einrichtung der Website www.zukunft-einkaufen-oldenburg.de, Erstellung eines Flyers für die Kirchengemeinden, Verfassen von Gemeindebriefvorlagen und Pressemitteilungen

Die Ev. Landeskirche Baden hat einen Webshop für ökofaire Beschaffung eingerichtet, der ein Beitrag dazu sein könne, die Erfolge in diesem Bereich nachhaltig zu sichern und den Gemeinden einen einfachen Zugang zu ökofairen Produkten zu ermöglichen. Es sollte baldmöglichst entschieden werden, ob die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in dieses Projekt einsteigen werde.

  

Bericht der Landeskirchenmusikdirektorin

In ihrem Bericht zur Kirchenmusik dankte Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser für die zukunftsweisenden Entscheidungen der Synode mit Blick auf die Ausstattung der Kirchenmusik im Oldenburger Land, die in der EKD bundesweit Beachtung gefunden hätten, den hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit und den zahlreichen ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitenden in ihren regelmäßigen Diensten.

Aus dem schriftlich vorgelegten Bericht griff die Landeskirchenmusikdirektorin die neu erarbeitete Prüfungsordnung für die C- und die D-Prüfung heraus. Die bisherigen Ordnungen waren an die Rahmenordnung der EKD anzupassen. Gleichzeitig waren die konkreten Bedingungen unserer Kirche zu berücksichtigen. Die C-Prüfung und damit auch die Ausbildung gliedere sich nun in einen Bereich der Basisfächer und fünf Hauptfächer. Es ist demnach möglich, C-Kirchenmusikerin und -musiker in einem der Fächer Orgel, Chorleitung, Posaunenchorleitung, Popularmusik oder Kinder-/Jugendchorleitung, aber auch in den unterschiedlichen Kombinationen zu werden. Derzeit arbeiten die Inhabenden der Profilstellen Popularmusik und Kinder-/Jugendchorleitung gemeinsam mit dem Landeskirchenmusikdirektorat an der konkreten Umsetzung der Ausbildungsmodelle.

 

Das bisherige Ausbildungs-Modell mit dem Ziel Orgel-, Chorleitungs- und Posaunenchorleitungsprüfung habe sich bewährt und werde an die neuen Bedingungen angepasst fortgeführt. Die erarbeitete Modularisierung gelte nun auch für die D-Prüfung. An der Umsetzung werde durch die Kreiskantorate und andere ebenfalls gearbeitet. Eine Broschüre, die neben den Prüfungsordnungen auch die Curricula und weitere Hinweise enthalten werde, solle noch in diesem Jahr erscheinen.

Aus den Diskussionen im Konvent der Kantorinnen und Kantoren hätten sich zwei neue Arbeitsgemeinschaften gebildet, berichtete Besser weiter. Eine Arbeitsgruppe werde einen Maßnahmekatalog zum Thema „grenzüberschreitender Umgang mit Minderjährigen“ erarbeiten.


Eine weitere Arbeitsgruppe will ein Angebot zur Zukunft der Kirchenmusik in unserer Kirche erarbeiten. Es gehe u.a. um die Fragen, wie sich die Kirchenmusik inhaltlich, strukturell und personell aufstellen wolle. In diesem Zusammenhang stehen auch Überlegungen etwa zur zentralen Anstellung für die Kantorinnen und Kantoren, wie sie auch in anderen Kirchen der EKD derzeit umgesetzt werde.
  

Kirchengesetz über die Anpassung gesetzlicher Regelungen in Bezug auf Eingetragene Lebenspartnerschaften - 1. Lesung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte das Gesetz in die Beratung ein und erläuterte den Hintergrund. Nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 sei in der oldenburgischen Kirche wie in anderen evangelischen Kirchen heftig um die Gleichstellung mit Ehegatten im kirchlichen Recht gestritten worden. In den kirchlichen Rechtsvorschriften sei seither die Gleichstellung mit Ehegatten nach und nach vollzogen worden; beispielsweise zuletzt bei der Novellierung des Kirchengesetzes über die Bildung der Gemeindekirchenräte.

Durch einen allgemein gehaltenen Grundsatz in § 1 des Gesetzentwurfs solle nun die vollständige Gleichstellung kirchenrechtlich normiert werden. Demnach gilt bei Anwendung kirchenrechtlicher oder staatlicher Vorschriften eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner als Ehegatte der anderen Lebenspartnerin oder des anderen Lebenspartners, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges bestimmt ist. Die Gleichstellung erstreckt sich auch auf die Verwandtschaftsbeziehungen von Lebensparterinnen und Lebenspartnern.

Die Synode beschloss das "Kirchengesetz über die Anpassung gesetzlicher Regelungen in Bezug auf Eingetragene Lebenspartnerschaften" in erster Lesung.

Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes der EKD - 1. Lesung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte das Gesetz in die Beratung ein. Durch das Vierzigste Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vom 19. November 2016 sei u.a. die bisherige Regelung in Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 Kirchenordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 entfallen. So sei es nun nicht mehr ausgeschlossen, dass Ehegatten im Pfarrdienst kraft Amtes stimmberechtigt demselben Gemeindekirchenrat angehören (§ 2 Abs. 2 Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte), erklärte Teichmanis.

Durch diese Änderungen seien die Regelungen in § 12 Abs. 4 und 5 Ausführungsgesetz zum Pfarrdienstgesetz der EKD obsolet geworden und gingen ins Leere. Sie könnten somit im Sinne der Rechtsbereinigung aufgehoben werden. Die übrigen Änderungen im Ausführungsgesetz zum Pfarrdienstgesetz seien redaktioneller Natur, so Teichmanis.

Die Synode beschloss das "Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Übernahme und Ausführung des Kirchengesetzes zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Pfarrdienstgesetz der EKD – PfDG.EKD)" in erster Lesung.
  

Zwischenbericht der Steuerungsgruppe „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen legte als Vorsitzende der Steuerungsgruppe einen weiteren Zwischenbericht dieser Arbeitsgruppe vor. In der Projektskizze zur Oldenburger Ortsbestimmung 2.0, die Bestandteil des Synodenbeschlusses vor einem Jahr war, hieß es noch, dass auf dieser Tagung die Debatte seinen Augenmerk auf das lenken solle, was noch fehle oder klarer gefasst werden müsse.

Nachdem die Steuerungsgruppe nach der 6. Tagung im November 2016 bis zum 13. Februar 2017 intensiv an den fünf Themenfeldern gearbeitet und jeweils eine Ideenskizze erarbeitet hatte, wurden diese Ideenskizzen mit der Bitte um Rückmeldungen an alle Kirchengemeinden, die Kreissynoden, die Ausschüsse der Synode, das Präsidium der Diakonischen Konferenz, die Pfarrervertretung, den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen, die Arbeitsstelle für Religionspädagogik, die Arbeitsstelle für Kindergartenarbeit, das Landesjugendpfarramt, die Landeskirchenmusikdirektorin und die Akademie versandt, berichtete Blütchen.

Auf den Kreissynoden seien die Ideenskizzen von je zwei Mitgliedern der Steuerungsgruppe vorgestellt und erläutert worden. Insgesamt 95 Rückmeldungen gingen bei der Steuerungsgruppe bis Ende März ein. Mehr als die Hälfte der Kirchengemeinden haben eine Rückmeldung gegeben, ebenso alle übrigen Beteiligten und Institutionen. Viele diakonische Einrichtungen bzw. ihnen verbundene Personen hätten ebenso wie Interessierte aus anderen Arbeitsfeldern ebenfalls ihre Bedenken, Anregungen, ihre Kritik oder Zustimmung formuliert.

Die Steuerungsgruppe legt der Synode folgende Ideenskizze zur Beratung vor und als Beschlussvorschlag:
1. Für den Bereich Pfarramtliche Versorgung

  • Für jeden Kirchenkreis wird ein Rahmenpfarrstellenplan durch die Synode verabschiedet. Die für alle Kirchenkreise gleichen Parameter für eine Pfarrstelle werden von der Synode festgelegt und alle zehn Jahre überprüft.
  • Neben der Gemeindegliederzahl könnten die Zahl der Kirchengebäude, ein „Missionszuschlag“ für Gebiete mit besonders geringem Bevölkerungsanteil evangelischer Christen und andere Kriterien in Betracht kommen.
  • Ein Anteil der Pfarrstellen in jedem Kirchenkreis könnte für übergemeindliche Dienste durch den gesamtkirchlichen Rahmenpfarrstellenplan festgelegt werden.
  • Gemäß dem Rahmenpfarrstellenplan wird durch Synodenbeschluss jedem Kirchenkreis eine bestimmte Anzahl von Pfarrstellen zugewiesen.
  • Für die Besetzung der Stellen erarbeitet jeder Kirchenkreis ein Pfarrstellenbesetzungskonzept unter Beratung des Oberkirchenrates. Bei diesem Umsetzungsschritt müssen dann regionale Besonderheiten aber auch übergemeindliche Dienste Berücksichtigung finden.
  • Die Ausschreibung der Stellen wird durch den Oberkirchenrat vorgenommen.
  • Die Besetzung der Gemeindepfarrstellen erfolgt durch die Kirchengemeinde(n), die Besetzung der Pfarrstellen für übergemeindliche Dienste im Kirchenkreis durch den Kreiskirchenrat.
  • Die Berufung erfolgt durch den Oberkirchenrat. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bleibt für alle Pfarrerinnen und Pfarrer Dienstgeberin.
      

2. Für den Bereich Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

  • Das Ziel dieses Prozesses ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Gemeinden und Kirchenkreisen. Dazu bedarf es einer ausgewogenen Struktur zwischen den Ebenen Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Gesamtkirche.
  • Wesentlich sind eine verbindliche Kommunikation, klare Zuständigkeiten und kurze Entscheidungswege.
  • Die Steuerungsgruppe schlägt vor, den Kreisjugendausschuss (KJA) zu stärken. Er soll die inhaltlich-strategische Leitung des Kreisjugenddienstes ausüben und in sich die verschiedenen Ebenen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vereinen. Dazu würde er Ausschuss des Kirchenkreises (Art. 65 KO). Ihm würde die Verantwortung für die Umsetzung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne von Art. 64 Nr. 2 KO übertragen.
  • Die Gesamtkirche weist den KJAs die strategische Leitung im Sinne einer Rahmensetzung zu und beschreibt den Umfang der jeweiligen Kompetenzen.


Künftige Aufgaben des KJA:

  • Entwicklung einer Konzeption für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis und seinen Gemeinden unter Beachtung der Rahmenkonzeption
  • Verantwortung für die Umsetzung nach Beschlussfassung in der Kreissynode
  • Beratung und Begleitung des Kreisjugenddienstes (KJD) bei der Umsetzung der Konzeption in den Handlungsfeldern, Angeboten und Projekten
  • Vorschlag für den Haushalt des KJD zur Beschlussfassung in der Kreissynode
  • Beteiligung an Ausschreibung und Personalauswahl für den KJD
  • Die konkrete Arbeitsweise und Zusammensetzung zur strategischen Leitung des jeweiligen Kreisjugenddienstes im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen und Aufgaben werden im Einzelnen in einer KJA-Ordnung festgelegt, die vom OKR zu genehmigen ist.


In den Handlungsfeldern „Pfarramtliche Versorgung“ und „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ will die Steuerungsgruppe ihre Arbeit unter der Berücksichtigung der jeweils aktuellen Überlegungen aus dem Prozess zur Prioritätensetzung fortsetzen. Dabei steht es ihr frei, weitere Fachleute hinzuzuziehen.
Zu beiden Handlungsfeldern wird die Steuerungsgruppe ihre Beschlussvorschläge jeweils so bald wie möglich in Regionalkonferenzen / Kreissynoden vorstellen.

 

Die Beschlussvorschläge der Steuerungsgruppe zum Handlungsfeld „Pfarramtliche Versorgung“ sollen zur 8. Tagung der 48. Synode unterbreitet werden. Zum Handlungsfeld „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ wird ein Zwischenbericht zur 8. Tagung der 48. Synode gegeben.

Die Steuerungsgruppe beendet mit der 7. Tagung der 48. Synode ihre Arbeit zu den Handlungsfeldern „Kindergartenarbeit“, „Kirchenmusik“ und „Diakonie“. Bei den ersten beiden habe es überwiegend zustimmende Rückmeldungen gegeben, berichtete Blütchen. Für den Bereich „Diakonie“ seien weitere Prüfaufträge zu bearbeiten und Gespräche mit den Verantwortlichen aus dem diakonischen Werk zu führen, die aber nicht Aufgabe der Steuerungsgruppe seien.

Der Ausschuss werde zusammen mit dem Oberkirchenrat das dafür geeignete Gespräch mit dem Diakonischen Werk Oldenburg oder ggf. Weiteren suchen, um die Optionen hinlänglich zu sondieren (analog zu Regionalkonferenzen). Über die Sondierung soll auf der Frühjahrssynode 2018 der Vorsitzende des Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit Bericht erstatten. Bis zur Novembersynode 2018 wird der Oberkirchenrat gebeten, der Synode aus der gesamten Sondierung Vorschläge zur Umsetzung der Prüfungsergebnisse vorzulegen.

Die Synodenpräsidentin Sabine Blütchen regte an, die Beratungen zu den Beschlussvorlagen aus dem Zwischenbericht der Steuerungsgruppe nicht vor der Vorstellung des Werkstattberichtes zu beginnen. Dieser werde nach der Mittagspause vorgestellt.
    

Werkstattbericht zur Prioritätensetzung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Bischof Jan Janssen brachte den Werkstattbericht des Oberkirchenrates zur Prioritätensetzung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zur Beratung in die Synode ein. Er setze auf die Verfahrensskizze auf, die der Oberkirchenrat der 48. Synode auf ihrer Herbsttagung 2016 vorgelegt hatte. Dabei werden als wesentliche wirtschaftliche Bedingungen die durch die Mittelfristige Finanzplanung prognostizierten Bilanzergebnisse angenommen, aus denen sich notwendige Einsparvolumen ergeben.Bei der Vorstellung des Werkstattberichtes benannte Bischof Janssen Koordinaten zur Neuorientierung, die – auf der Grundlage theologischer und kirchengeschichtlicher Orientierung und angesichts aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen für unsere Kirche – zu einer "Überprüfung unserer Muster und Schablonen für kirchliches Handeln und Gestalten" auffordern. Die Synode sei gebeten, die Werkstücke "zu schauen, zu wägen, zu verwerfen, zu ermutigen, zu entscheiden".


Zu den Koordinaten gehören:

  • das Kernprofil des Hauptamtes herausarbeiten, um (das) Ehrenamt zu stärken
    Mit insgesamt künftig weniger Hauptamtlichen in unserer Kirche muss deren Arbeitsprofil deutlicher zugunsten von Ehrenamtlichen dienstbar gemacht werden, damit diese wiederum gestärkt, geschult und besser begleitet werden können.

  • die Verkündigung in ihrer Vielfalt stärken, Verwaltungsanteile dienstbar gestalten
    Die bisherige Konzentration auf das Pfarramt braucht hier eine Weitung, die bewusst macht, dass auch andere Berufe und Ehrenämter verkündigend wirksam sind. Zugleich benötigen wir bei weniger werdenden Menschen im Pfarramt umso mehr deren theologische Kompetenz, während für die Verwaltungsaufgaben weitere Mitarbeitende in Haupt- und Ehrenamt qualifiziert werden müssen.

  • die Ausrichtung in die Gesellschaft vor Binnenorientierung
    Es ist nicht nur zu überprüfen, wo Kräfte und Ressourcen in unserer Kirche zu sehr nach innen gerichtet sind, es ist auch deutlich dafür zu sorgen, dass unsere Kirche ihrem Auftrag gemäß in Welt und Gesellschaft hineinwirkt und neu zum Glauben und zum Mitgestalten einlädt.

  • Kirche auf Zeit vor Kirche in Permanenz
    Moderne Zeitgestaltung zwischen ausdifferenzierten Arbeitsformen und breiten Freizeitinteressen erfordert einen neuen Blick für Projekte, für Phasen, manchmal sogar nur für Momentaufnahmen, in denen Menschen für den Glauben ansprechbar werden. Besondere Gottesdienstformen, Chorprojekte, Ausstellungen, Kur- oder Krankenhausaufenthalte, Urlaubszeiten sind Beispiele für solche neuen, aber befristeten Begegnungsmöglichkeiten mit den Angeboten unserer Kirche.

  • Kirchliche Orte vor Kirche am Ort
    Gesellschaftliche Mobilität – spürbar in Wanderbewegung, Wohnortwechsel oder auch Interessenwandel – verändert das Muster der Kontinuitäten innerhalb einer Ortsgemeinde, die ihre Adressaten vor allem in Einwohnern und Mitgliedern sieht und diese von der Taufe bis zur Trauerfeier betreut. Menschen kommen längst nicht mehr nur am Wohnort mit unserer Kirche in Kontakt.

  • Neuakzentuierung von der Bestandswahrung zur Innovation
    Trotz des vordergründigen Ringens um die Reduktionsprozesse am Bestand muss der Blick wach bleiben, ja, neu geöffnet werden für innovative Ideen und zukunftsweisende Projekte, die auf allen Ebenen unserer Kirche durch Anreize zur Beteiligung gefördert werden sollen.

  • Insgesamt mache die mittelfristige Finanzplanung deutlich, dass die zu erwartende erfreuliche Konstanz in Erträgen nicht ausreichen werde, um einfach so weiterzumachen wie bisher, bilanzierte Bischof Janssen. "Aufgrund derzeitiger Prognosen müssen wir uns daher an den anfangs genannten, errechneten Einsparvolumen orientieren, die für 2018 bei ca. 7 Mio. Euro und für 2022 bei ca. 14 Mio. Euro liegen."

Für die Handlungsfelder im Pfarr- und Gemeindedienst benannte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk drei Punkte:

  1. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bleibt im Hinblick auf den Pfarrdienst gestaltende Kirche.
    "Zu den faktischen Gegebenheiten gehören die Gemeindegliederzahlen. Diese sind rückläufig, so dass auch die Gesamtanzahl der Pfarrstellen rückläufig sein wird", betonte Lenk. Die Konzentration auf Kernaufgaben des Pfarrdienstes in den Kirchengemeinden, an kirchlichen Orten und in der Leitung der Kirche führen zu einer verantwortbaren Reduzierung von Pfarrstellen in allen Bereichen unserer Kirche. Bei der Reduzierung von Pfarrstellen sei darauf zu achten, dass die Verkündigung des Evangeliums in ihrer Vielfalt gestärkt werde. Neuakzentuierungen in den Aufgaben und Innovationen müssen möglich bleiben, d.h. Gestaltungsräume im Pfarrdienst sind ermöglicht.

  2. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sieht die Verortung für die Verkündigung des Evangeliums zuerst in den Kirchengemeinden, dann in der Gesellschaft und in der Leitung der Kirche.
    "Bei der Neugestaltung des Pfarrdienstes in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im Bereich der Kirchengemeinden werden Pfarrstellen nicht immer identisch sein mit Pfarrstellen." Zu jeder Kirchengemeinde gehöre eine Pfarrperson, sie sei Mitglied im Gemeindekirchenrat der jeweiligen Kirchengemeinde. Durch die Neuordnung des Pfarrdienstes könne es dazu kommen, dass eine Pfarrperson Mitglied in mehr als einem Gemeindekirchenrat sei.

  3. Die Neuordnung der Pfarrstellen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg kommt der Entstehung von „weißen Flecken“ durch Eintritte in den Ruhestand zuvor.
    Besonders in den Jahren 2020-2026 werde durch Eintritte in den Ruhestand die Anzahl der Personen im aktiven Pfarrdienst drastisch sinken, sagte die Personalreferentin. Da die Eintritte in den Ruhestand von Pfarrpersonen in der Fläche und in den weiteren Arbeitsgebieten über das Gebiet der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nicht gleichmäßig verteilt seien, müsse ein Pfarrstellenplan erarbeitet werden, der die Perspektiven für die Neuordnung von Pfarrstellen aufzeige. „Weiße Flecken“ dürfen nicht entstehen, Beispiele hierfür sind Butjadingen und die Stadt Wilhelmshaven.

Für den Berich Diakonie und Bildung nannte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker die folgenden Handlungsfelder:

  1. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg trägt durch ihr Bildungshandeln zur Profilbildung von Kirche im Oldenburger Land bei.
    Kirchenmitgliedschaft wird zunehmend als Option gesehen - "Dann muss Kirche ihre Angebote ebenfalls als „Option“ begreifen und entsprechend anbieten." Sie muss sich fragen, wer ihre Zielgruppen sind und ihre Angebote zielgruppenorientiert entwickeln, ihre Vorzüge preisen und sich werbend und einladend um die Menschen bemühen. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg muss ein erkennbares und unverwechselbares Profil herausbilden. Die Möglichkeiten dazu hat sie u.a. über ein profiliertes und kompetentes Bildungshandeln.

  2. Insbesondere durch die von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantworteten Bildungsangebote fördert und stärkt die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg konzeptionell die Gaben und Kompetenzen ihrer Kirchenmitglieder auf allen Ebenen.
    Zukünftig und zunehmend wird es auf das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der Kirchenmitglieder selbst ankommen. Ohne Hauptamtlichkeit wird es auch weiterhin nicht gehen. Aber die Ausrichtung des hauptamtlich erfolgten Bildungshandelns wird sich verstärkt auf die Bildung, Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen ausrichten müssen. Ein Aufreiben der Hauptamtlichen durch Versorgung der Fläche bei sinkendem Personalbestand ist unbedingt zu vermeiden. Sollen zugleich aber Spareffekte erzielt werden, so wie die Synode es für erforderlich hält, ist dem mit Mitteln der Personalplanung angemessen zu begegnen.

  3. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg richtet ihr Bildungshandeln sowohl nach innen – im Sinne eines „Beratens und Begleitens“ – als auch nach außen – im Sinne eines „Sichtbar Seins“ in der Gesellschaft – aus.
    Im Werkstattbericht ist diese Ausrichtung auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wie auch auf das Evangelische Bildungszentrum angewandt worden.
    Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen heißt das: Konzentration und Vernetzung, vor allem durch die Weiterentwicklung des Landesjugendpfarramts zu einem Kompetenzzentrum, an dem alle vorhandenen Kräfte gebündelt werden. Von dort aus richten sich spezielle Angebote an den kirchlichen und jugendlichen Nachwuchs, wie z.B. die Förderung und Schulung der Ehrenamtlichen für ihren Einsatz in den Kirchengemeinden und in Projekten, oder die Planung und Durchführung besonderer Projekte wie z.B. die Jugendkirche in Delmenhorst. Dabei wird das Blockhaus Ahlhorn eine tragende Rolle spielen müssen. Die Ansätze einer programmatischen Entwicklung zu einem profilierten Kinder- und Jugendbildungszentrum der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sind konsequent weiterzuverfolgen.
    Bei der Weiterentwicklung des Ev. Bildungszentrums EBZ liegt ebenfalls die strategische Grundbewegung von Konzentration und Vernetzung zugrunde. Mit dem Ev. Bildungshaus Rastede ist bereits ein kirchlicher Ort vorhanden, auf dessen Renommee und Tradition sich gut aufbauen lässt.

Bei der Haushaltskonsolidierung benannte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis folgende Handlungsfelder:

  1. Haushaltskonsolidierung im Sinne einer anzustrebenden Erhöhung von Einnahmen und Senkung von Kosten durch Effizienzsteigerung der Verwaltung ist neben der notwendigen Priorisierung von inhaltlichen Arbeitsfeldern wesentliches Element zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Dazu bietet das eingeführte System der Doppik eine wertvolle Grundlage.

  2. Die Übernahme von Verantwortung für die wirtschaftliche Zukunft der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erfordert schnelles und zielgerichtetes Handeln ebenso wie Sorgfalt und Konsequenz.
    das zeigen die Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung. Wir müssen uns Ziele setzen, die zugleich ehrgeizig und realistisch sind. Dabei ist Lobbyismus fehl am Platz, wie verständlich es auch sein mag. Gefragt ist jetzt die Übernahme von Verantwortung für das Ganze.
    Gleichzeitig brauchen wir Sorgfalt in der Grundlagenermittlung, damit wir nicht ins Blaue hinein loslegen. Leider sind diese Grundlagen nicht auf Knopfdruck abrufbar; im Herbst werden wir da schon weiter sein. Sorgfalt brauchen wir auch in der Umsetzung gefasster Beschlüsse. Viele Auswirkungen von Umstrukturierungs- oder Sparbeschlüssen werden, bei noch so guter Planung, erst bei der Ausführung sichtbar werden, so dass ständig nachgesteuert werden muss. Wir werden nicht bereits 2018 einen ausgeglichenen Haushalt herbeiführen können. Um so wichtiger ist es, dass die Kräfte nicht erlahmen, und die Durststrecke, die wir vor uns haben, bis erste Erfolge sichtbar werden, uns nicht an konsequentem Handeln hindert.

  3. Das System der Aufteilung der Haushaltsmittel zwischen Gesamtkirche und Kirchengemeinden ist zur Herstellung von Transparenz und zur Ermöglichung einer flexibleren Reaktion auf Veränderungen zu reformieren. Dabei muss die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit von Kirchengemeinden gewahrt bleiben.
    Der neu eingeführte Zuweisungsschlüssel ist wunderbar klar und eindeutig. Daneben gibt es aber eine ganze Reihe von Zahlungsflüssen an die Gemeinden, die insgesamt zu einem schwer durchschaubaren System führen. Deshalb ist ein flexibles Reagieren auf Veränderungen nur schwer möglich. Das Zuweisungssystem muss reformiert werden, um Kirchengemeinden eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung bieten zu können. Kirchengemeinden, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, müssen bei der Bewältigung unterstützt werden.
       

Beschlussempfehlung 1 zum Werkstattbericht für die Handlungsfelder im Pfarr- und Gemeindedienst

Die Synode konkretisiert den Beschluss des Gemeinsamen Kirchenausschusses vom 16.02.2017 zur Erarbeitung und Vorlage eines neuen Pfarrstellenplans:
1. Auf Grundlage der im Werkstattbericht zur Prioritätensetzung genannten Koordinaten
wird ein Pfarrstellenplan mit insgesamt 205 Pfarrstellen im Jahr 2030 erarbeitet und der Synode vorgelegt.

2. Die Kompetenz der Kirchenkreise wird gestärkt. Die Synode nimmt den Vorschlag der Steuerungsgruppe auf, einen Rahmenpfarrstellenplan zu beschließen, der von den Kreissynoden konkret auszugestalten ist.
3. Die Synode bildet eine AG zur Erarbeitung des Pfarrstellenplanes mit Beteiligung und unter Mitwirkung der Pfarrervertretung.
4. Der in der AG erarbeitete Entwurf wird in allen Synodalausschüssen beraten.
5. Der 48. Synode wird der Entwurf des Pfarrstellenplanes zur Herbsttagung 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

  

Beschlussempfehlung 2 zum Werkstattbericht für die Handlungsfelder in Diakonie und Bildung

Die Synode nimmt die Impulse zur konzeptionellen Entwicklung im Bildungsbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zustimmend zur Kenntnis. Im Sinne einer konsequenten Weiterarbeit und Umsetzung des Konzepts trifft sie folgende Beschlüsse:
1. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, das im Werkstattbericht skizzierte Konzept zur Umstrukturierung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen inklusive der Auswirkungen auf den Diakonenstellenplan im beschriebenen Sinn zu einem Gesamtkonzept auszuarbeiten und der Synode im Herbst 2017 zur Diskussion und zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, die Überlegungen zum EBZ auf Grundlage der Ausführungen im Werkstattbericht zu einem Konzept weiterzuentwickeln. Bei der Frühjahrssynode 2018 wird ein Zwischenbericht abgegeben. Das fertige Konzept wird der Synode bei der Herbsttagung 2018 zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt.
3. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, die verschiedenen Maßnahmen unter „Konkretion 3“ des Werkstattberichtes konzeptionell weiterzuverfolgen und entsprechende Beschlüsse zur Umsetzung vorzubereiten.
Das bezieht sich insbesondere auf die folgenden Maßnahmen:
• Wegfall der Bibliothek im Oberkirchenrat
• Streichung der Fachstelle Büchereiarbeit
• Keine Fortsetzung des Projekts „Zukunft einkaufen“ nach Ablauf der Projektdauer bzw. Reduzierung auf das Betreiben eines Online-Shops
• Schaffen eines Pool von Teamassistenzen im Bereich der Bildungsarbeit
• Modernisierung der Medienstelle (stärkere Nutzung technischer Möglichkeiten)
• Reduzierung der Pfarrstellen in der Evangelische Studierendengemeinde (ESG)/ Studierendenseelsorge
• Überdenken der Organisationsform des Blockhauses Ahlhorn
4. Bei den unter 1. bis 3. benannten Maßnahmen ist die Mitarbeitervertretung einzubeziehen.

   

Beschlussempfehlung 3 zum Werkstattbericht für die Haushaltskonsolidierung

Die Synode nimmt die bisher eingeleiteten Maßnahmen des Oberkirchenrates zur Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsoptimierung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Oberkirchenrat mit folgenden weiteren Maßnahmen
unter Beteiligung der jeweiligen synodalen Gremien und der Mitarbeitervertretung:
1. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, das Finanzcontrolling auszubauen, die Kostenverantwortung weiter zu etablieren und die Entwicklung von Kostenbewusstsein weiter zu fördern.
2. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, den beschrittenen Weg zu einer realistischeren und transparenteren Haushaltsplanung weiter zu verfolgen, insbesondere zu erwartende Stellenvakanzen bis auf weiteres verlässlich zu kalkulieren und vertretbare Stellenreduzierung durchzuführen.
3. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, das System der Kirchengemeindezuweisungen weiter zu überprüfen,
die Teilhabe der Kirchengemeinden an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einzuführen und in ein System zur Haushaltskonsolidierung der Kirchengemeinden münden zu lassen.
4. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, eine konzeptionelle Neuausrichtung des Bauwesens zu ermöglichen, insbesondere die Qualitätsstandards kirchlichen Bauens zu definieren und dabei die Faktoren Bedarfsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu verankern.
5. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, das Liegenschaftsmanagement weiter zu professionalisieren,
insbesondere Ertragssteigerungen zu generieren und die Aufwendungen für die Verwaltung merklich zu reduzieren.
6. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, die aktuell konservative Geldanlagepolitik zu überdenken
und die Chancen in alternativen Vermögensanlagen verantwortungsvoll zu nutzen.
7. Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, die Verwaltungsstrukturen weiter zu modernisieren,
die begonnene Prozessorientierung weiter zu kommunizieren und zu festigen
sowie die angestoßene Verbesserung der IT-Orientierung weiter wirksam werden zu lassen.
Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, die in der Matrix skizzierten Umsetzungsschritte unter Verwendung der vorgesehenen Kategorien zu konkretisieren und zu terminieren.

 

Diskussion zum Werkstattbericht

Im Anschluss an die Vorstellung des Werkstattberichtes diskutierten die Synodalen im Plenum die Vorschläge des Oberkirchenratskollegiums kontrovers. 

Deutliche Kritik am Werkstattbericht äußerte der Synodale Alexander Wiebe im Namen der synodalen Mitglieder des Gmémeinsamen Kirchenausschusses (GKA). So seien im Werkstattbericht nicht alle kirchlichen Handlungsfelder berücksichtigt worden. Dieses wäre aber für eine Gesamtschau notwendig gewesen.

Der Synodale Manfred Pfaus dankte dem Kollegium, das den Mut gehabt habe, die eigenen Arbeitsbereiche selber zu durchforsten. Firmen und Unternehmen würden dies in der Regel an externe Fachleute auslagern. Es falle dennoch schwer, eine sachgerechte Entscheidung zu fassen, wenn eine klare Priorisierung fehle, bei der auch die Folgewirkungen sichtbar würden.

Der Synodale Prof. Dr. Reinhard Schulz "sympathisierte" ebenfalls damit, über ein Gesamtbild der Kirche nachzudenken.

Dem widersprach die Synodale Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann. Wenn in den kommenden 15 Jahren über ein Drittel der Pfarrerinnen und Pfarrer in den Ruhestand gehe, werde sich das Bild von Kirche genauso verändern. Das gelte auch bei der Zahl der weniger werdenden Diakoninnen und Diakone. Deshalb könne aus der jetzigen Sicht kein Gesamtbild gezeichnet werden. Die jetzt vorliegenden Fakten würden ihr für Entscheidungen und Weichenstellungen ausreichen. Die nachfolgenden Generationen würden diese Pläne ohnehin fortschreiben und gegebenenfalls verändern.

Der Synodale Kreispfarrer Michael Braun wünschte sich, dass der Werkstattbericht mit konkretisierten Arbeitsaufträgen weiterentwickelt wird.

Bischof Jan Janssen unterstrich, dass es im Gemeinsamen Kirchenausschuss unterschiedliche Positionen gegeben habe. Er selber könne sowohl räumlich wie auch inhaltlich kein einheitliches Bild von einer Kirche im Oldenburger Land finden – vielleicht eine Vision. Darum bat er die Synodalen: "Haben Sie Mut, eigene Vorschläge zu machen!"

Für den Synodalen Pfarrer Kai Wessels steht die Kinder- und Jugendarbeit stellvertretend für die gesamte kirchliche Arbeit. Es stelle sich die Frage, wie diese Arbeit künftig gestaltet werden könne. Die Vorschläge im Werkstattbericht seien erste Vorschläge, die nun in den Gemeinden diskutiert werden müssten. Er wünsche sich, dass die Diskussion nicht an einzelnen Fragen festhänge, sondern dass es um grundsätzliche Gedanken darüber gehe, wie die zur Verfügung stehenden Ressourcen eingesetzt werden sollen.

Der Synodale Manfred Pfaus stellte die Frage, wie jetzt weitergearbeitet werden könne. Für die praktische Arbeit sei es wichtig, konkrete Orientierungspunkte zu nennen. Zum Beispiel: die oldenburgische Kirche langfristig zu erhalten. Zudem müssten jetzt alle Handlungsfelder der Kirche betrachtet werden angesichts der finanziellen Dimensionen, um die es gehe. Er gab zu bedenken, dass die Betrachtung von sehr langen Zeiträumen schwierig sei. Eventuell sei es sinnvoller, sich zunächst die nächsten fünf Jahre vorzunehmen.

Die Synodale Pfarrerin Silke Oestermann schlug vor, bei der Diskussion über den Werkstattbericht auch die beschriebenen Koordinaten anzusehen. Sie sei nicht sicher, ob es unter den Synodalen einen Konsens über diese vom Kollegium benannten Koordinaten gebe.

Die Jugendsynodale Juliane Gärtig plädierte dafür, dass aus Betroffenen Beteiligte werden und bei den folgenden Beratungen einbezogen werden.

Der Synodale Jost Richter mahnte an, dass nicht nur gesagt werden solle, was die Synode nicht streichen dürfe, sondern dass auch Vorschläge auf den Tisch kommen müssten, wo denn stattdessen gespart werden solle.

Der Synodale Gebhardt von Hirschhausen gab zu bedenken, dass Diakoninnen und Diakone nicht notwendigerweise nur inhaltliche Spezialgebiete abdecken müssten. Sie seien als Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen ausgebildet; Pfarramt, Diakone und Kantorat sollten stärker als Einheit betrachtet werden.
  

Die Diskussion zum Werkstattbericht soll am Samstagvormittag fortgesetzt werden.

  

Kirchengesetz über die kirchlichen Friedhöfe - 1. Lesung

Hauptziel des neuen Friedhofsgesetzes ist es, eine Zusammenfassung der bestehenden Rechtsvorschriften in einem einheitlichen Gesetz mit einer klaren Struktur und punktuellen Anpassungen zu schaffen. Die Grundzüge des Friedhofsrechtes sollen erhalten bleiben.

Darüber hinaus sollen viele der Regelungen, die bisher in der Mustersatzung für die Friedhofsbenutzungssatzung (Friedhofsordnung) enthalten waren, jetzt verbindlich im Gesetz normiert werden. Damit wird mit dem vorliegenden Friedhofsgesetz ein umfassendes Regelwerk geschaffen, dass den Großteil der notwendigen Rechtsvorschriften an einer Stelle zusammenfasst bzw. die Ermächtigungen zum Erlass ergänzender Rechtsverordnungen enthält.

Dies wird zu einer deutlich reduzierten Mustersatzung führen. In den Kirchengemeinden bzw. bei den Friedhofsverbänden werden dadurch neue Friedhofsordnungen erforderlich; mittel- bis langfristig führt es aber zu einer Entlastung der Gemeindekirchenräte. Grundlegende Aspekte des Friedhofsbetriebes, die auch bisher im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach Art. 27 Kirchenordnung kaum „verhandelbar“ waren, sollen jetzt an einer Stelle verbindlich geregelt werden. Dagegen können die örtlichen Gremien weiterhin über Punkte entscheiden, die speziell den einzelnen Friedhof ausmachen.

Auch für die kirchliche Verwaltung ist davon auszugehen, dass das innerkirchliche Genehmigungsverfahren vereinfacht werden kann, da der zu prüfende Satzungsumfang deutlich verringert sein wird. Gleichzeitig wird für den gesamten Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eine gemeinsame Rechtsgrundlage für die Friedhofsverwaltung in den Kirchenbüros, der Gemeinsamen Kirchenverwaltung und der Aufsicht geschaffen.

Die Synode beschloss das „Kirchengesetz über die kirchlichen Friedhöfe in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ in erster Lesung. Zuvor folgte der Synode zwei Änderungsanträgen: In für § 25, wurde Satz 2 geändert in „Die Gestaltung obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Individuelle Zeichen sind nicht gestattet.“ Die Synode folgte im §28 einem Minderheitenvotum, dass die Herrichtung von Friedhofsteilen als anonyme Anlage unzulässig ist. Das widerspreche dem biblisch-theologischen Menschenbild, da der Name eines Mensch auch nach dem Tod nicht verschwiegen werde dürfe.
  

Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen - 1. Lesung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte das Gesetz in die Beratungen ein. Ziel sei es, die laufende Aufsicht über die 30 Stiftungen im Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg auf das Rechnungsprüfungsamt zu verlagern, damit Mitglieder des Oberkirchenrates auch als Stiftungsvorstände tätig sein könnten. Insbesondere Stiftungsgremien hätten sich dies gewünscht. Um hier dem Governance-Gedanken zu entsprechen, werde die laufende Stiftungsaufsicht von der Aufsicht auf das Rechnungsprüfungsamt verlagert.

Zudem hätten die Mitarbeitenden des Rechnungsprüfungsamtes auf der Grundlage des Rechnungsprüfungsgesetzes eine größere Unabhängigkeit bei der Beratung und Prüfung von Stiftungen.

Die Synode beschloss das erste Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in erster Lesung.

  

Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes für die Rechnungsprüfung - 1. Lesung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte das Gesetz in die Beratungen ein. Im Wesentlichen gehe es darum, die Einführung der doppischen Haushaltsvorschriften im Rechnungsprüfungsgesetz nachzuvollziehen.

Das Rechnungsprüfungsamt bleibe wie bisher zuständig für die Prüfung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise aufgrund der jeweils gültigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen; da im Jahre 2009 bei Inkrafttreten des Gesetzes noch das alte, kamerale Haushaltsrecht gegolten habe, gelte es nunmehr die Vorschriften der Haushaltsordnung/Doppik (Rechtssammlung 6.013) aufzunehmen.

Die Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes mit sog. Sonderprüfungen werde weiterhin direkt vom Kollegium des Oberkirchenrates vorgenommen; allerdings werde sie zur besseren Koordinierung an die Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses geknüpft. Ausdrücklich werde normiert, dass die Prüferinnen und Prüfer Zugriffe auf alle IT-geschützten und IT-verwalteten Programme erhalten. Zudem werde es zur Pflicht, dass neben dem Oberkirchenrat auch die jeweils verwaltende Stelle – im Regelfall also die zuständige Regionale Dienststelle – Ablichtungen der Rechnungsprüfungsberichte erhalte.

Die Synode beschloss das "Erste Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes für die Rechnungsprüfung" in erster Lesung.

  

Bericht über die Begegnungstagung ev. Synodaler in Europa in Bern/Schweiz

Der Synodale Jost Richter berichtete von der 3. Europäischen Synodalenbegegnung, zu der er gemeinsam mit der Synodalen Birgit Osterloh im März 2017 nach Bern gereist war.

  

Vorstellung des Ev. Jugendheimes Blockhaus Ahlhorn

Klaus Bitter, kommissarischer Leiter der Bauabteilung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, berichtete von den baulichen Veränderungen, die seit 2013 rund um das Blockhaus Ahlhorn stattgefunden haben.

Besondere Herausforderungen beim Umbau der Bestandsgebäude seien die sehr einfache Bauweise, die Verwendung problematischer Baustoffe wie Asbest sowie die Rücksichtnahme auf Fledermäuse, Eisvögel und weitere Flora und Fauna, die auf dem Gelände zahlreich beheimatet sind. Dies habe auch die Genehmigungsverfahren für die Neubauten sehr aufwändig gemacht. Alle Baumaßnahmen haben bei laufendem Betrieb stattgefunden.

Insgesamt stehen auf dem Gelände jetzt 200 Betten zur Verfügung. Die alte biologische Kleinkläranlage, die sehr störanfällig war, wurde durch eine vier Kilometer lange Druckwasser-Schmutzleitung zur Kanalisation ersetzt.

Neu erbaut wurde das Strandhaus, das als Tagungshaus Platz für 260 Personen bietet. Der große Saal mit Panoramafenstern hin zum See ist unterteilbar; in anderen Häusern stehen weitere kleine Gruppenräume zur Verfügung. Im Heidedorf wurden drei Hütten modernisiert und um eine neu gebaute vierte Hütte ergänzt, die Platz für 14 Gäste bietet.

Im Bau ist noch das neue Seehaus, wo künftig der Empfangsbereich und das Büro der Leitung untergebracht sein werden. Die Fertigstellung sei für September geplant, so Klaus Bitter. Die Außenanlagen seien in den vergangenen 18 Monaten komplett neu gestaltet worden, ein zweiter Bauabschnitt folge noch, wenn das Seehaus fertiggestellt sei. Alle neuen Bereiche - wie auch die neuen Gebäude - sind barrierefrei gestaltet.

Die Leiterin Anke Peinemann berichtete von der pädagogischen Arbeit im Blockhaus Ahlhorn. Es sei kein Hotel, sondern eine Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung. Es gebe daher keine Geburtstags- und Hochzeitsfeiern mehr. Konfigruppen oder gemeinnützige Jugendfreizeitgruppen nutzen das Gelände, vermehrt gingen Anfragen über Internetportale und soziale Medien ein. Ein Pluspunkt sei die Barrierefreiheit der Zimmer. Ein Marketingkonzept sowie eine neue Internetseite sind in Arbeit.

Der pädagogische Mitarbeiter Hajo Schillberg dankte Anke Peinemann im Namen der Mitarbeitenden für ihre Arbeit: "Eine bessere Leitung hätten wir uns nicht wünschen können." Es gebe vermehrt Kooperationen mit Partnern wie der Evangelischen Familienbildungsstätte Oldenburg und dem Landesjugendpfarramt, beispielsweise bei den Oldenburger Jugendklassentagen.

 

Weitere Informationen zum Blockhaus Ahlhorn finden Sie unter: www.blockhaus-ahlhorn.de

  

Abschluss des zweiten Verhandlungstages

Mit Lesung, Gebet und Segen schloss Bischof Jan Janssen den zweiten Verhandlungstag.