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Beginn des zweiten Verhandlungstages

Nach der Andacht von der Synodalen Ursula Classe eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag.

 

Im Mittelpunkt der Beratungen der 60 Kirchenparlamentarier stehen die Berichte des Sonderausschusses Kirchenkreis, der verschiedenen Ausschüsse der Synode, der AG Kirchenmusik, zum Evangelischen Jugendheim Blockhaus Ahlhorn sowie das integrierte Klimaschutzkonzept für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.

 

 

Als Nachfolgerin von Dr. Reinhard Pirschel wurde Marlies von Saß-Ihnken als neue Synodale für den Kirchenkreis Ammerland verpflichtet.

Beratungen über die Kirchenkreise

Das Thema Kirchenkreise sei in der Synode in der Vergangenheit oft ein "Nicht-Thema" gewesen, dass gerne ausgespart wurde, sagte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen zu Beginn der Diskussion über die Beschlussempfehlung des Sonderausschusses Kirchenkreis. Die 45. und 46. Synode habe die Zahl der Kirchenkreise reduziert und den Kreispfarrerinnen und Kreispfarrern neue Funktionen übertragen, aber es habe keine Klarheit über die Aufgabenstellungen und das grundsätzlich Verhältnis gegeben, so Blütchen.

So gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer "primus inter pares" zu den Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern oder Dienstvorgesetzte seien, wie es aus der Aufgabenstellung herausgelesen werden könnte. Auch die grundsätzliche Frage, ob es in der oldenburgischen Kirche eine "mittlere Ebene" geben soll, müsse geklärt werden. Die Verfasser der Kirchenordnung in den 1950er-Jahren hatten diese abgelehnt, um die Gemeinden und auch die Kirchenleitung zu stärken.

"Es ist ein Kompromiss entstanden", sagte der Ausschussvorsitzende, Pfarrer Dr. Oliver Dürr aus Molbergen, der eine Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen der oldenburgischen Kirche darstelle und mehr Rechtssicherheit bringe.   

In der Vorlage werden nun die Aufgaben der Kreissynode, des Kreiskirchenrates und des Kreispfarramtes genauer beschrieben und den heutigen Standards der Kirchenarbeit angepasst. Beispielsweise bleibt die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer weiterhin beim Oberkirchenrat, aber die Kreispfarrerinnen und -pfarrer würden zukünftig die Urlaubs-, Krankheits- und Vakanzregelungen übernehmen. Damit bleiben die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer geschwisterlich Pfarrerin und Pfarrer im Kirchenkreis. Sie übernehmen keine generelle Dienst- oder Lehraufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer und überhaupt keine über Kirchengemeinden. Beides verbleibt beim Oberkirchenrat.

Für die Mehrarbeit im Kreispfarramt, die auch mit der von der Synode im Herbst vergangenen Jahres beschlossenen neuen Visitationsordnung in Verbindung steht, sollen die Stellenanteile von 50 auf 75 Prozent aufgestockt werden. Außerdem sollen die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer künftig nicht mehr nach einer Empfehlung des Bischofs von der Gemeinsamen Kirchenleitung ernannt, sondern auf Empfehlung eines Wahlausschusses von der Kreissynode gewählt werden.

Eine Abstimmung über die Vorlagen soll am Samstag erfolgen.

Arbeitsgruppe für mittelfristige Finanzplanung beschlossen

In seinem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Controlling hob der Vorsitzende Gerhard Eicker hervor, dass die oldenburgische Kirche ihr im Jahr 2004 ausgegebenes Einsparziel von 14,1 Millionen Euro um mehr als zehn Millionen Euro deutlich verfehlt habe. So seien Einsparziele in den vergangenen Jahren reduziert und Mehrkosten nicht berücksichtigt worden. Als Beispiele dafür nannte Eicker das Engagement bei den Kindertagesstätten und die deutliche Reduzierung der Einsparung bei den Zuweisungen an die Kirchengemeinden.

 

"Diese Veränderung betrifft die von der Synode beschlossene Sonderzuweisung in Höhe von 1,6 Mio. Euro wegen der höher als erwartet eingetretenen Kirchensteuer-Einnahmen", so Eicker. Auch die Kosten für die Diakonie und die Ausgaben für Gemeindepfarrer sind in 2011 wesentlich höher als in 2010 und weisen dadurch bedingt eine geringere Einsparsumme auf.

"Die Hoffnung, durch Einführung des Kirchennetzes eine Senkung der Verwaltungskosten zu erreichen, haben sich bisher nicht erfüllt. Hier muss die Verwaltung noch viel stärker ihr Augenmerk auf ein deutlich effizienteres Kirchennetz und auf eine nachhaltige Kostensenkung im Verwaltungsbereich legen", mahnte Eicker. Dies schließe auch die Notwendigkeit ein, über die derzeitige Architektur des Kirchennetzes nachzudenken.

Dennoch seien insgesamt 5,5 Millionen Euro eingespart worden und das von der Perspektivgruppe angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne Rücklagenentnahme bis zum Jahre 2010 sei erreicht worden, so Eicker. Sowohl in 2010 als auch in vorhergehenden Jahren habe eine Rücklagenzuführung erfolgen und damit die Basis für Einnahmen, zusätzlich zur Kirchensteuer, verbessert werden können. Grund dafür waren die ab 2007 teilweise wieder kräftig angestiegenen Kirchensteuer-Einnahmen, die in 2004 nicht vorhersehbar gewesen seien. Die Perspektivgruppe war damals von einem hohen Fehlbetrag für die Jahre 2004 bis 2010 ausgegangen. Vor diesem Hintergrund müssten die beschlossenen Sparmaßnahmen gesehen und beurteilt werden. "Wenn wir nicht so früh die Sparbeschlüsse gefasst hätten, stünden wir heute nicht so gut dar", bilanzierte Eicker.

"Die eingeleiteten Veränderungen in der oldenburgischen Kirche sind Teilschritte in einem Reformprozess, der weitergeführt und an sich verändernde Bedingungen angepasst werden muss", betonte Eicker. Die Arbeitsgruppe schlage deshalb vor, eine sechs Jahre vorausschauende Planung jährlich rollierend weiterzuentwickeln und erkennbare Änderungen in das Zahlenwerk einzuarbeiten. Dies gelte sowohl für die mittelfristigen Konsequenzen aus dem Zukunftskongress als auch für andere synodale Entscheidungen. Deshalb werde der Synode die Einrichtung einer neuen Controlling-Arbeitsgruppe als Unterausschuss des Finanz- und Personalausschusses vorgeschlagen.


Diesem Antrag folgte die Synode einstimmig.

Kirchenbüromitarbeitende regelmäßig schulen

Nach dem Bericht von Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs über die Arbeit der Arbeitsgruppe Verwaltungsstrukturreform nahm die Synode die Vorlage zur Kenntnis und beschloss, dass die Kirchenbüromitarbeitenden in den Jahren 2012 und 2013 an bis zu drei Tagen im Jahr an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen sollen. Die hierbei anfallenden Personalkosten (Mehrarbeitsstunden) und die Fortbildungskosten sollen zentral aus dem landeskirchlichen Haushalt bestritten werden.

Der Kirchensteuerbeirat wird gebeten zu prüfen, inwieweit für die vorbezeichnete Kostenübernahme die Kosten aus der Rücklage „Kirchenbüro“ bestritten werden können.

In seiner Einbringungsrede sagte Friedrich, dass die Benutzerfreundlichkeit von Computerprogrammen in der Verwaltung "zurzeit eine Herausforderung" sei. Dennoch haben sich unter den Kirchenbüromitarbeitenden durch Schulungen schon "Fans" für bestimmte Programme entwickelt. Das gelte auch für das Meldewesenprogramm MEWIS NT, dass für die EKD entwickelt wurde und zurzeit noch Probleme mit der Netzwerkplattform des konföderierten Unternehmens COMRAMO hat.

Besonders in Hinblick auf die Weiterentwicklung von Verwaltungsprogrammen beschloss die Synode, dass stellvertretend für jeden Kirchenkreis eine Kirchenbürosekretärin an der Teststellung im 2. Halbjahr 2012 teilnehmen und als Multiplikatorin Schulungen mit durchführen soll. Die hierbei anfallenden Personalkosten sollen zentral aus dem landeskirchlichen Haushalt bestritten werden.

Stelle für den Landeskirchenmusikdirektor beschlossen

Auf Antrag der Arbeitsgruppe Kirchenmusik beschloss die Synode, die Stelle eines Landeskirchenmusikdirektors in vollem Umfang und in zentraler Anstellungsträgerschaft des Oberkirchenrates einzurichten. Die Hälfte der Tätigkeit des Stelleninhabers soll in einer Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg erfolgen.

In seiner Einbringungsrede sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kirchenmusik, Prof. Dr. Götz Strömsdörfer, dass - unabhängig von dieser Stelle - die Frage nach den Stellen der Kantorinnen/Kantoren und Kreiskantorinnen/Kreiskantoren die Arbeitsgruppe weiter beschäftigen werde, da sich hier ungeahnte Schwierigkeiten in der Struktur des landeskirchlichen Haushaltes auftäten.

Pfarrstelle für Leitung des Bildungszentrums Rastede ausgeschrieben

Gegenüber der Synode berichtete Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker über die Mitgliederversammlung der Evangelischen Heimvolkshochschule Rastede. Nach einer durchaus engagiert geführten Diskussion bestand dort einhellig die Auffassung, "die künftige Leitung von Heimvolkshochschule und Evangelischem Bildungszentrum zum Zwecke einer gemeinsamen Entwicklung des Standortes zu einem Evangelischen Bildungszentrum bevorzugt durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer vornehmen zu lassen. Es sei jedoch wichtig, dass dieser Pfarrer bzw. diese Pfarrerin strukturell an die Heimvolkshochschule angebunden sei, möglichst als Anstellungsträgerin. Auch wurde die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Kompetenz auf Leitungsebene betont." Die Ausschreibung für die Pfarrstelle zur Leitung des Bildungszentrums Rastede ist soeben veröffentlicht worden.

Schon jetzt sei eine höhere Nachfrage an das Bildungszentrum festzustellen, berichtete Mucks-Büker weiter. Durch die bedauerliche Schließung des Lutherstiftes in Falkenburg wachse zudem die Nachfrage erheblich. "Die Krise der einen, bedeutet immer auch eine Chance für die Anderen."

Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker kündigte an, dass die offizielle Schlüsselübergabe für den Neubau des Bettenhauses der Heimvolkshochschule am 1. Juni durch Bischof Jan Janssen erfolgen und gefeiert werden soll. Dazu werde eine gesonderte Einladung ausgesprochen.

Klimaschutzkonzept verabschiedet

Das 78 Seiten umfassende „Integrierte Klimaschutzkonzept“, das eine Arbeitgruppe der Synode vorgelegt hat, wurde durch die Synode einstimmig angenommen. Es beinhaltet sowohl Vorschläge für die Minderung des CO2-Ausstosses und zur Energieeffizienz von Gebäuden als auch Vorschläge zur Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

Dabei werden konkrete Schritte für die acht Handlungsfelder Klimaschutzmanagement, Motivation der Akteure, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Kirchliche Liegenschaften, Kindertagesstätten, Mobilität, Beschaffung und Controlling benannt.

Dieses Konzept soll die inhaltliche Grundlage für die Umsetzung der „Kirchlichen Umweltinitiative Oldenburg - Bewahrung der Schöpfung durch konkretes Handeln“ sein. Die Realisierung des Konzeptes erfolgt durch Synodenbeschluss.

Gleichzeitig richtete die Synode eine hauptamtliche Vollzeitstelle zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts ein. Die Stabsstelle eines/einer Umweltbeauftragten soll zeitnah besetzt werden. Zur Begleitung der Umsetzung wird eine synodale Arbeitsgruppe eingerichtet.

"Es ist ein beeindruckendes Konzept, das eine professionelle Handschrift trägt", sagte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen zu Beginn der Debatte. Franz Duin aus Wildeshausen lobte in der Aussprache die Vorlage, als "ein erfrischendes Konzept, dass sich von vielen auch kommunalen Konzepten positiv abhebt." Der in 2010 von der oldenburgischen Kirche eingerichtete Ökofond sei eine "klasse Idee", die von den Gemeinden gut angenommen worden ist. Deshalb sei dieses Konzept eine logische Fortführung.

Das Ziel der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bis 2015 den CO2-Ausstoß um 25 Prozent zu vermindern, könne auch die oldenburgische Kirche erreichen, berichtete der Synodale Dr. Jobst Seeber, der die Federführung der synodalen Arbeitgruppe bei der Erstellung des Klimakonzeptes hatte. Allein durch den Wechsel des Stromanbieters für die kirchlichen Einrichtungen wurde der CO2-Verbrauch um zwölf Prozent gesenkt. Zugleich war der Anbieterwechsel mit einer Kostenersparnis verbunden.

Beschlüsse der Synode zu Personal- und Verwaltungsthemen

Die Synode beschloss, das Projekt Zustiftungen über das Jahr 2012 hinaus ohne zeitliche Befristung zu verlängern. Die nicht abgerufenen Mittel aus der betreffenden Haushaltsstelle sollen in eine zweckgebundene Rücklage übertragen werden.


Das ursprünglich bis 2012 befristete Projekt brauche eine längere Anlaufzeit, da viele Gemeinden noch zusätzliche Informationen und Unterstützung benötigen. Ganz sicher könne hier die neu geschaffene Projektstelle für Fundraising den Gemeinden helfen, erläuterte der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Gerhard Eicker.

Die Synode stimmte der Weiterführung der Stelle "Teamassistenz" bei der Mitarbeitervertretung bis zum 30. Juni 2013 zu.

Um Auszubildenden nach ihrer Prüfung eine Weiterbeschäftigung für einen bestimmten Zeitraum zu ermöglichen, wurde jetzt eine Richtlinie erarbeitet. Dieser Richtlinie wurde sowohl von der AG Verwaltungsstrukturreform als auch von der Mitarbeitervertretung zugestimmt. Die Synode stimmte diesem bis zum 31.12.2012 befristeten Antrag zu.

Nach der Evaluation im vergangenen Jahr wurde der Stellenbedarf der Zentralen Abrechnungsstelle (ZGAST) auf 5,1 Stellen festgesetzt. Grundlage dafür war der vollumfängliche Einsatz eines Personalprogramms. Da dieses derzeit noch nicht der Fall ist, bewilligte die Synode, befristet bis 31.12.2013, eine 50-prozentige Stelle.

Die Synode stimmte auf Antrag des Finanz- und Personalausschusses zu, ein neues Kirchliches Rechnungswesen stufenweise bis zum Jahr 2018 einzuführen. Bisher war die Kameralistik im kommunalen und kirchlichen Bereich das vorherrschende Buchungssystem. Dieses System wird derzeit in vielen Landeskirchen von der Doppelten Buchführung in Konten (Doppik) oder von der Erweiterten Kameralistik abgelöst. Die Umstellung auf das Neue Kirchliche Rechnungswesen erfordere eine genaue und langfristige Zeitplanung, da mehrere Teilprojekte koordiniert werden müssen, erläuterte Gerhard Eicker.

 

Ab Januar 2015 soll das Neue Kirchliche Rechnungswesen für den Rechtsträger Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingeführt werden. Ab 2016 bis zum Jahr 2018 folgen dann schrittweise die einzelnen Kirchenkreise und Kirchengemeinden.

Zur Umsetzung der Umstellung im Rechnungswesen genehmigte die Synode mehrere zeitlich befristete Verwaltungsstellen.

Am Kriterium der Glaubwürdigkeit ausrichten Erklärung von Oberkirchenrat Detlef Mucks-Bücker zu den Tarifverhandlungen in der Diakonie

In einem Bericht vor der Synode zu dem Abschluss eines Haustarifvertrags mit den Gewerkschaften verdi und Marburger Bund an der Evangelischen Krankenhausstiftung Oldenburg, ermutigte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Bücker Kirche und Diakonie, schnellstens wieder "mit den Dienstnehmervertretungen in ein konstruktives Gespräch einzutreten". Erste Anzeichen einer Gesprächsbereitschaft seien zu erkennen. Der Kirche und ihrer Diakonie stehe es gut an, nach Möglichkeiten zu suchen, wie sie nicht nur einen ersten Schritt auf die Mitarbeitenden zugehen kann. "Ohne eine im Ergebnis spürbare Stärkung der Dienstnehmervertretungen ist ein kirchliches Arbeitsrecht für mich zukünftig nicht mehr denkbar. Auch über eine verpflichtende Einbeziehung der Gewerkschaften sollten wir ernsthaft nachdenken", betonte Mucks-Bücker.

Wie in der letzten Ausgabe des oldenburger Kirchenmagazins „horizont E“ schwerpunktmäßig zum kirchlichen Arbeitsrecht zu lesen war, gebe es durchaus so etwas wie „kirchengemäße Tarifverträge“. Von diesem Gedanken habe sich auch die Entscheidung im Evangelischen Krankenhaus zunächst leiten lassen, erläuterte der Oberkirchenrat.

"Ab sofort sollten wir jedoch insbesondere unser Leitungshandeln in der Diakonie am Kriterium der Glaubwürdigkeit ausrichten", forderte Mucks-Bücker. "Wir werden wieder lernen müssen, sprachfähig zu werden über das, was uns im Kern antreibt in Glauben und Handeln, in Kirche und Diakonie – gegenüber der Gesellschaft, gegenüber Politik, aber auch gegenüber den Gerichten." Denn die Diskussion um die Berechtigung der Kirche zu einer eigenen Arbeitsrechtssetzung in der Gesellschaft stoße zunehmend auf Unverständnis. Sie werde als nicht mehr zeitgemäß empfunden.  Kirche müsse sich Gedanken über Wege machen, die sie wieder in die Mitte der Gesellschaft hinein führe. Dazu biete eine glaubwürdige Diakonie eine große Chance.

Andererseits werde aber auch die Gewerkschaft nicht dauerhaft die Augen davor verschließen können, "dass es in weiten Bereichen der diakonischen Landschaft sehr wohl eine funktionierende Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechtes gibt, die auch von den Mitarbeitenden der Diakonie in ganzer Breite akzeptiert wird. Davon sollten wir für das kirchliche Arbeitsrecht in Niedersachsen lernen".