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Herbsttagung der Synode der oldenburgischen Kirche mit Gottesdienst eröffnet

Im Mittelpunkt stehen Beratungen zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2023 und das Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte

Mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede wurde am Donnerstagmorgen die 6. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eröffnet. In seiner Predigt betonte Kreispfarrer Lars Dede, dass es der Auftrag der Kirche sei, daran zu erinnern, dass Frieden entstehe, wenn die Logik von Stärke und Schwäche durchbrochen werde und nicht der Stärkere den Schwächeren niederringe. „Deswegen setzen wir uns für die Menschen in der Ukraine ein“, so Dede. Und gleichzeitig hielten die Kirchen daran fest, „dass Gott den Frieden will.“ Zum Frieden gehöre immer auch Gerechtigkeit. „Darum setzen wir uns dafür ein, dass das Völkerrecht gewahrt und bedrohte Staaten wie die Ukraine beschützt werden. Darum setzen wir uns als Kirche dafür ein, dass Menschen, Tiere und Pflanzen, dass Gottes Schöpfung geschützt wird.“ Er träume von einer Kirche, so Kreispfarrer Dede, die sich nicht selbst in den Mittelpunkt, sondern selbstlos in den Dienst des Nächsten stelle. „Ich träume von einer Kirche, die nahe bei den Menschen ist.“

 

Den Wortlaut der Predigt finden Sie als pdf-Datei hier.

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Synodentagung eröffnet

Mit einem Dank an Kreispfarrer Lars Dede und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 6. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Sie begrüßte vorallen die Zuschauerinnen und Zuschauer, die die Synode per Live-Stream verfolgen. 
        
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin als neue Synodale: Marylou Segebade (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land), Pfarrerin Anette Domke (Kirchenkreis Oldenburger Münsterland), Kreispfarrer Torsten Maes (Kirchenkreis Oldenburg Stadt), Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas (Kirchenkreis Wesermarsch), Chris Schellstede (Kirchenkreis Wesermarsch), Petra Volkmer (als Ersatzsynodale für den Kirchenkreis Oldenburg Stadt), Pfarrerin Dr. Hanna Keese (als Ersatzsynodale für den Kirchenkreis Ammerland) und Dr. Michael Freitag (als Berufenes Ersatzmitglied).

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Verstärkte Bemühungen zum Klimaschutz gefordert

In seinem jährlichen Bischofsbericht griff Bischof Thomas Adomeit erneut den Krieg in der Ukraine auf und ging dabei auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen ein. Er betonte, dass ohne den Klimaschutz „Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung“ nicht zu erreichen seien. „Verstärken wir also unsere Bemühungen.“
   
Bereits im Mai hatte das Kirchenparlament der oldenburgischen Kirche öffentlich den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verurteilt und ihre Solidarität mit den Leidtragenden bekundet. Leider habe sich seitdem die Situation nicht verändert. „Wir haben die Pflicht, den leidenden und flüchtenden Menschen in und aus der Ukraine beizustehen“, sagte Adomeit, „und viele Menschen auch hier im Oldenburger Land tun dies mit bewundernswerter Intensität und Ausdauer.“
   
Der oldenburgische Bischof warnte davor, dass sich Christinnen und Christen in den friedensethischen Debatten nicht gegeneinander ausspielen lassen dürfen. Weder dürfe der Pazifismus als naiv beschrieben noch das unbestreitbare Recht auf Selbstverteidigung und die Unterstützung als Militarismus gebrandmarkt werden. „Es gibt keine allein richtige Entscheidung – denn es gibt keinen gerechten Krieg. Und ohne dass wir uns schuldig machen, werden wir aus diesem Dilemma nicht herauskommen – weder mit der einen noch mit der anderen Haltung, denn immer lassen wir einen Nächsten im Stich.“
   
Durch klimabedingte Ernteausfälle und der durch den Ukraine-Krieg bedingte Ausfuhrstopp bei Getreide habe die Versorgung vieler Menschen deutlich verschlechtert. „Während wir mit höheren Preisen zu kämpfen haben, die uns wehtun und auch einschränken, gehe es in anderen Teilen der Welt bereits um das nackte Überleben“, sagte der oldenburgische Bischof. „Hierfür stehen wir – auch mit unserem Lebensstil – in der Verantwortung und sind gehalten, die Not in der Welt zu lindern.“ Dabei verwies er auf die zentrale Eröffnungsfeier der 64. Spendenaktion von „Brot für die Welt“, die am  Wochenende des ersten Advents  mit einem Fest- und Fernsehgottesdienst aus der Ohmsteder Kirche eröffnet wird. Dort werde „berichtet, welche Maßnahmen unsere Partner und Partnerinnen in Bangladesch und vielen anderen Ländern ergreifen, um mit Wetter-Extremen besser zurechtzukommen“. 
   
„Mit Blick auf das Klima sitzen wir alle in einem Boot“, betonte Adomeit. „Die Auswirkungen des Klimawandels können wir hier inzwischen deutlich spüren und mit Blick auf den globalen Süden kennen wir die erschreckenden Auswirkungen bereits. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Kräfte bündeln und Klimaschutz als elementare Aufgabe für die eine Welt und damit auch für unsere eigene Zukunft begreifen.“
   
Die aus der Energiepreispauschale zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen würden ohne Abzüge zur Unterstützung für Menschen in Not eingesetzt, berichtete Bischof Adomeit weiter. Zusammen mit der Diakonie im Oldenburger Land sollen die geschätzten Mehreinnahmen von 690.000 Euro in zwei Schritten an die Kreisgeschäftsstellen der Diakonie in den sechs Kirchenkreisen weitergegeben werden. Damit werde in den jeweiligen Regionen konkrete Hilfen angeboten.
   
Die evangelischen Kirchen in Deutschland haben sich mit deutlicher Mehrheit für eine Richtlinie ausgesprochen, die eine Netto-Treibhausgasneutralität möglichst bis zum Jahr 2035, spätestens jedoch bis zum Jahr 2045 anstrebt. Eine CO2-Reduktion um 90 Prozent in den nächsten zwölf Jahren sei eine Aufgabe, so Adomeit, „deren Größe und Wirksamkeit wir noch gar nicht abschätzen können“. Gebäude, Mobilität, Ernährung sind die großen Baustellen. Es wird DAS Projekt unserer Zeit und wird das Gesicht unserer Kirche nachhaltig verändern. „Wir werden unsere Prioritäten ändern müssen, denn zukünftig wird nicht mehr Finanzierbarkeit von Projekten die entscheidende Frage sein, sondern die Umweltverträglichkeit.“ Im Mai kommenden Jahres werde eine synodale Arbeitsgruppe ein Klimaschutzgesetz dem Kirchenparlament vorlegen, kündigte der oldenburgische Bischof an. „Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung sind ohne den Klimaschutz nicht zu erreichen. Verstärken wir also unsere Bemühungen.“
   
In seinem zweiten Berichtsteil griff Bischof Thomas Adomeit einzelne Aspekte und Entwicklungen innerhalb der oldenburgischen Kirche auf. Dazu gehörte die Erprobung von „interprofessionellen Teams“, die die dem rasant wachsenden Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Angehörigen anderer Berufsgruppen im Verkündigungsdienst entgegentreten sollen. Zurzeit arbeite eine Arbeitsgruppe an einem weiteren Erprobungsgesetz, das viele aufgeworfene Fragen und Rechtsunsicherheiten aufnehmen und regeln soll. 
   
Auf dem Weg zu einem gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht gebe es bei der katholischen und bei den evangelischen Kirchen „unterschiedliche Kommunikationsansätze, um wichtige Fragen zu diskutieren", sagte Bischof Adomeit. Er räume ein, dass „die Kommunikation der evangelischen Meinungsbildung noch nachgearbeitet“ werden müsse, „so dass wir hoffentlich ein gemeinsames Vorgehen vereinbaren und dann ein Ergebnis erreichen können, was Universitäten, Fortbildungsstellen, Fachleitungen und Lehrkörper sowie die Synoden mittragen.“ Auch die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg werde darüber zu beraten und zu entscheiden haben, „ob sie dem Land den Vorschlag unterbreiten“ wolle, „über die Einführung des Christlichen Religionsunterrichts zu verhandeln.“ Eine Einführung des christlichen Religionsunterrichts könnte dann auf Beschluss des Landes Niedersachsen zum Schuljahr 2025/2026 beginnen. 
   
Social Media habe für die kirchliche Arbeit eine wachsende Bedeutung gewonnen, berichtete Adomeit weiter. Eine aktuelle Studie zeige, dass damit überwiegend Frauen in der Altersgruppe 20 bis 39 Jahren angesprochen werden, die sonst bei kirchlichen Angeboten „schmerzlich vermisst“ würden. In der oldenburgischen Kirche gebe es mehrere ansprechende Aktivitäten, „die auf diese Art erfolgreich arbeiten“.  Hinzugekommen sind gesamtkirchliche Accounts, deren Ziel es sei, die bestehende digitale Vielfalt zu sammeln und zu zeigen, um so als Multiplikatorin zu wirken. Zudem wurden die bereits bestehenden Kanäle der oldenburgischen Kirche bei Facebook und YouTube genutzt und kontinuierlich ausgebaut. Neue Formate, die in enger Zusammenarbeit mit ekn (Ev. Kirchenfunk Niedersachsen-Bremen) und dem Oldenburger Lokalsender oeins entstanden, seien auf diesen Plattformen intensiv genutzt worden und haben viele Nutzerinnen und Nutzer gefunden. Mit dem Livestreaming der Synodentagung, dem Online-Wahlverfahren bei den Gemeindekirchenratswahlen gehe zudem die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg weitere Schritte auf dem Weg der Digitalisierung. „Die Selbstverständlichkeit digitaler Mediennutzung sollte bleibendes Ergebnis der Corona-Zeit sein“, so Adomeit.
   
Dennoch sollte man achtsam bleiben, mahnte der Bischof. „Nicht alles lässt sich digital vermitteln, Fragen von Schuld und Vergebung, das Gespräch von Angesicht zu Angesicht, die Sakramentsverwaltung und manches mehr setzen hier Grenzen.“ Auch bei digitalen Gemeindebriefen sollte darauf geachtet werden, „dass wir mit so einem Schritt weder ältere Menschen von der Teilhabe an kirchlichen Informationen ausschließen noch die Menschen, die sich finanziell keinen Zugang zu digitalen Medien leisten können, zurücklassen.“

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Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

Zum 30. September 2022 habe der Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen sein Amt niedergelegt berichtete Bischof Thomas Adomeit. Der Gemeinsame Kirchenausschuss habe beschlossen, für die Zeit der Vakanz in Dezernat II Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen mit Rederecht und Berichtspflicht für den Bereich Recht zu den Sitzungen des Gemeinsamen Kirchenausschusses einzuladen.

 

Der Leiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, Dr. David Kleinhans, sei zum 1. Oktober 2022 aus dem Dienst der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ausgeschieden. Martina Heger, die Leiterin der Gemeindebezogenen Dienste und Stellvertretende Leitung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, habe die kommissarische Leitung übernommen.

 

Durch die Auszahlung der Energiepreispauschale erhielte die Kirche voraussichtlich höhere Kirchensteuereinnahmen. Der Gemeinsame Kirchenausschuss habe beschlossen, dass sich die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verpflichtet, die aus der Energiepreispauschale resultierende Kirchensteuer nicht für eigene Zwecke zu vereinnahmen, sondern diese zur Unterstützung von sozialen Projekten zur Verfügung zu stellen.

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Vierte Änderung der Geschäftsordnung für die Synode

Auf Antrag wurde die Geschäftsordnung der Synode geändert, damit fachkundige Personen, die in den synodalen Ausschüssen mitarbeiten, auch auf der Synodentagung zum Verhandlungsgegenstand und zum jeweiligen Tagesordnungspunkt das Rederecht erhalten können.

Die Synode stimmte dem Antrag zu. Mit dieser Änderung wurde eine Forderung der Jugendsynode erfüllt, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen bei ihrer Einbringungsrede.
 

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Nachwahl in den Wahlvorbereitungsausschuss

Für den ausscheidenen Synodalen Pfarrer Peuster wurde der Kreispfarrer des Kirchenkreises Oldenburg Stadt Torsten Maes in den Wahlvorbereitungsausschuss gewählt. 

Der Wahlvorbereitungsausschuss setzt sich aus folgenden Personen zusammen.

Sabine Blütchen (Präsidentin)
Kreispfarrer Torsten Maes (KK Oldenburg Stadt)
Pfarrerin Susanne Bruns (KK Delmenhorst/Oldenburg Land)
Ulrike Cepin (KK Oldenburg Stadt)
Rüdiger Schaarschmidt (KK Friesland-Wilhelmshaven)
Karin Nietiedt (Berufenes Mitglied)
Lisa Wraase (Berufenes Mitglied)

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Abnahme des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Synode empfiehlt nach Kenntnisnahme des Berichtes des Oberrechnungsamtes der EKD und der Stellungnahmen der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg die Abnahme der Ergebnis- und Vermögensrechnungen mit Bilanzen zum 31.12.2021 (Jahresabschluss) sowie die Entlastung der Beteiligten für die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung des Kernhaushaltes, der unselbständigen Sonderrechnungen, des Beschäftigungsfonds (Sondervermögen der ELKiO) und der als Treuhandvermögen geführten Haushalte im Haushaltsjahr 2021.
   
Die Synode folgt dem Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses und stimmt den Anträgen zu.

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Oldenburgische Kirche beschließt Haushalt mit 102 Millionen Euro

Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat für das kommende Jahr einen Haushalt mit 102 Millionen Euro in erster Lesung beschlossen. Mit diesem Ansatz werden die Einschränkungen in der sogenannten „Bauliste“ für den Erhalt von kirchlichen Gebäuden zurückgenommen und es werde keine Pflichtvakanzen mehr geben, erläuterte Bischof Adomeit in seiner Einbringungsrede. Zusätzlich seien derzeit unkalkulierbare Kosten bei den Energie-, Personal- und Sachkosten zusätzlich „eingepreist“ worden. Um diese Unabwägbarkeiten abfedern zu können, sei eine Rücklagenentnahme in Höhe von 500.000 Euro notwendig. So seien Haushaltsverstärkungsmittel in Höhe von 275.000 Euro sowie Mehrkosten für Energie für die kirchlichen Verwaltungsgebäude von rund 235.000 Euro eingeplant, erläuterte der Leiter Finanzabteilung Sebastian Groß. Dennoch sei die oldenburgische Kirche für das kommende Jahr „gut aufgestellt“, betonte Bischof Adomeit, da sie durch den Maßnahmenkatalog schon frühzeitig Kosten eingespart und „gut gewirtschaftet“ habe.
   
Im Haushaltsplan einberechnet ist auch die befriste Verlängerung der Stelle zur Fachberatung Kirchenbüro für die Dauer von fünf Jahre. Entgegen der angestrebten Zielvorgaben aus dem Maßnahmenkatalog hatte der Finanz- und Personalausschuss einstimmig die Verlängerung empfohlen, da in den nächsten Jahren aufgrund des Pfarrermangels neue Herausforderungen, die auf die Kirchengemeinden zukämen. So müssten beispielsweise Zusammenschlüsse von Kirchengemeinden und/oder Zusammenlegung von Kirchenbüros fachlich gut begleitet werden, hieß es in der Begründung. 
   
Ebenso folgte die Synode dem Vorschlag des Finanz- und Personalausschusses, den Überschuss aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 15.197.500,23 Euro zum Ausgleich des Verlustvortrages aus dem Jahr 2020 zu verwenden.

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Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Bildung einer Gemeinsamen Kirchenverwaltung

Das Kirchenverwaltungsgesetz wurde geändert, um die Bereiche der Gemeindebezogene Dienste im Kirchenverwaltungsgesetz mit aufzunehmen. Auch wurde der Anschluss- und Benutzungszwang detaillierter geregelt. Dieses war im Hinblick auf die Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der Kirchengemeinden und Kirchenkreise notwendig geworden.
   
Mit dem Gesetz bleibe die Grundstruktur der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV) erhalten, bleibe Bischof Thomas Adomeit in seiner Einbringungsrede. Die GKV sei eine rechtlich unselbstständige Einrichtung unter der Aufsicht des Oberkirchenrates. Für jeden Kirchenkreis bleibt eine Regionale Dienststelle (RDS) zuständig und verantwortlich. Das neue Gesetz erweitere allerdings die Mitwirkungsrechte der Kirchenkreise und es werde ein synodal besetzter Beirat gesetzlich normiert. Dieser Beirat soll die Verwaltungsarbeit und die Organisation der GKV unterstützen und die Verbindung zur Synode betonen. Aus jedem Kirchenkreis sollte möglichst ein synodales Mitglied mit Verwaltungskenntnissen diesem Gremium angehören.
   
Unterschieden wird zukünftig deutlicher zwischen Pflicht- und Wahlleistungen sowie Verantwortlichkeiten und Haftungen für das Verwaltungshandeln. Die Kirchenbüros bleiben als Drehscheibe für das Verwaltungshandeln rechtlich unverändert in der Verantwortung der Kirchengemeinden.
   
Um für die Besetzung der Beiräte eine klarere Formulierung zu erhalten, stimmte der Synode zwei Änderungsanträgen für Paragraf 8, Absatz 3 zu: „Die Synode beruft je ein Mitglied aus den sechs Kirchenkreisen, der Oberkirchenrat beruft ein Mitglied. Mitarbeitende der GKV können nicht berufen werden.“ 
   
Die Synode stimmte den Änderungen im Kirchenverwaltungsgesetz in erster Lesung zu.

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Kirchliche Verordnung über die Zuständigkeiten der Gemeinsamen Kirchenverwaltung

Der kirchlichen Verordnung über die Zuständigkeiten der Gemeinsamen Kirchenverwaltung stimmt die Synode zu.

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Weiterentwicklung des Beschäftigungsfonds

Das Gesetz zum bisherigen Beschäftigungsfonds läuft Ende 2022 aus. Unter dem Arbeitstitel „Projektfonds Personalentwicklung“ soll nun mit den Mitteln ein neuer Beschäftigungsfonds aufgelegt werden. Damit sollen einzelne Projekte zur Personalentwicklung in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, dem Oberkirchenrat (OKR), der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV) sowie den Kreisdiakonischen Werken und der HVHS Rastede gefördert werden. Geplant sei, dass aus dem Sondervermögen des Beschäftigungsfonds einmalig 500.000 Euro genommen und zusammen mit den noch vorhandenen Rücklagen des Beschäftigungsfonds (z.Zt. 192.000 Euro) ab dem Jahr 2023 als Fonds-Kapital bereitgestellt werden, berichtete Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker vor der Synode. Im Zeitraum bis zum Juni 2023 werden konkrete Kriterien erarbeitet, unter denen Projektmittel aus dem Fonds beantragt werden können. Zugleich wird ein erstes eigenständiges Projekt erarbeitet. Für diese Aufgaben hat der OKR eine Mitarbeiterin aus dem Haus im Blick, die somit auch gleich selbst (im Sinne der Personalentwicklung) in Richtung des Projektmanagements weiter qualifiziert wird. Diese Aufgabe wird von der AG Beschäftigungsfonds begleitet. Eine Vernetzung mit anderen Maßnahmen der Personalentwicklung ist sicherzustellen. Ab dem 1. Juli 2023 können dann Projektanträge gestellt werden.
   
Um sicher zu stellen, dass der Fonds längerfristig handlungsfähig bleibt, soll dieser – analog zum Innovationsfonds – aus Haushaltsüberschüssen des Vorjahres aufgefüllt werden.

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Änderungsgesetz zum Beschäftigungsfondsgesetz

Nach einer Aussprache und Diskussion über den vorgelegten Bericht beschloss die Synode das Beschäftigungsfonds-Gesetz um ein halbes Jahr zu verlängern. Die Zeit soll genutzt werden, einen neuer Projektfonds Personalentwicklung zu gründen und mit einem Startkapital von 500.000 Euro auszustatten. Der Oberkirchenrat wird beauftragt, bis spätestens 30. Juni 2023 Kriterien für die Beantragung von Mitteln aus dem Fonds sowie ein erstes Projektkonzept zu erarbeiten.
   
Aus dem auslaufenden Beschäftigungsfonds-Gesetz werden im Jahr 2023 1,5 Millionen Euro frei, die in den Haushalt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zurückfließen würde. Auf Antrag des Synodalen Klaus Flaake beschloss die Synode, dass dieses Geld künftig für die Umsetzungen von Klimaschutz-Maßnahmen in den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen verwendet werden soll. Die Lenkungsgruppe Klimaschutzgesetz werde einen Vorschlag erarbeiten, wie dieser Betrag eingesetzt werden soll und stellt diesen Vorschlag auf der 7. Sitzung der 49. Synode im Rahmen eines Finanzierungskonzeptes vor.

 

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Kirchengesetz über die Bildung der Kirchengemeinde Wangerland – 1. Lesung

Kirchenverwaltungsdirektor Udo Heinen stellte das Kirchengesetz über die Bildung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wangerland vor. Inhalt des Gesetzes sei die Zusammenlegung der Ev.-luth. Kirchengemeinden Hohenkirchen, Middoge, Oldorf, Pakens-Hooksiel, St. Joost-Wüppels, Tettens und Waddewarden-Westrum sowie des Kirchenbezirks Wangerland. Die neue Kirchengemeinde trüge den Namen „Ev.-luth. Kirchengemeinde Wangerland“.

 

Das Gesetz wurde von der Synode in 1. Lesung verabschiedet.

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Anlagerichtlinie für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt der Synode eine Überarbeitung und „moderate“ Aktualisierung der Anlagerichtlinien zum 1. Januar 2023. Sie beinhaltet eine Erhöhung der Aktienquote von 20 Prozent auf 30 Prozent, eine Nichtanrechnung von Unternehmensanleihen auf die Aktienquote, eine Ausweitung des Anlageuniversums auf das Euroland sowie eine Ausweitung, dass Unternehmensanleihen maximal 10 Prozent des Vermögens ausmachen dürfen.

 

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Landeskirchensteuerbeschluss 2023 und 2024

Der Landeskirchensteuerbeschluss wird von den Kirchen in Niedersachsen einheitlich gestaltet und wird von den Finanzbehörden einheitlich angewendet und umgesetzt. Der Finanz- und Personalausschuss hat den vorgelegten Landeskirchensteuerbeschluss 2023 und 2024 zur Kenntnis genommen und empfahl der Synode die Zustimmung.
   
Die Synode stimmte dem Landeskirchensteuerbeschluss zu.

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Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat

Der Synodale Kreispfarrer Lars Dede stellte den Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat vor.

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Abschluss des ersten Verhandlungstages

Mit Gebet und Segen schloss Bischof Thomas Adomeit den ersten Verhandlungstag.

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