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Eröffnung des zweiten Synodentages

Nach der Andacht des Synodalen Hanspeter Teetzmann eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen am Freitagmorgen den zweiten Verhandlungstag der 12. Tagung der 48. Synode im Evangelischen Bildungshaus Rastede.

  

In einem kurzen Grußwort betonte die Generalsekretärin der Norddeutschen Mission (NM), Pfarrerin Heike Jakubeit, das Engagement der sechs beteiligten Kirchen für Klimagerechtigkeit und Klimaschutz. Es sei eine gute Verortung, im Süden, wo viele Lieferketten beginnen, für Klimagerechtigkeit zu sorgen - und das schon lange vor den Demonstrationen von „Fridays for Future“. Sie hoffe, dass die oldenburgische Kirche auch weiterhin der NM so „gewogen bleibe“. Gerne komme die Norddeutsche Mission mit ihren Programmen in die Kirchengemeinden.

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Rechts- und Verfassungsausschuss

Der Synodale Hanspeter Teetzmann berichtete von intensiven Beratungen zum Mitarbeitendengesetz und dem Gesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsgesetzes sowie der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten.

 

Kontrovers habe sich der Ausschuss mit der Verlagerung der Stellen aus dem Friedhofsbereich befasst. Es wurde von Teetzmann auf eine umfangreiche Für und Wider Abwägung verwiesen, die den Bericht ergänzt.

 

Im Zusammenhang der Beratung zum Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Kirchenverwaltungsgesetz sei der Ausschuss darüber einig, dass der Umfang der Anpassungen einen ausführlicheren Beratungsprozess bedürfe. Die 49. Synode soll die Thematik wieder aufgreifen und sich durch den neuen Rechts- und Verfassungsausschuss beraten lassen.

 

Die weitere Erörterung zum Entwurf eines Personalgemeindegesetzes, mit welchem die Bildung einer reformierten Gemeinde im Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ermöglicht werden soll,  soll ebenfalls in der nächsten Synode – in Zusammenarbeit mit dem theologischen Ausschuss – intensiv diskutiert und beschlossen werden.

 

Mit umfangreichen Danksagungen an alle Beteiligte und Mitwirkenden beendete Teetzmann seinen Bericht.

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Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge

Den Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge stellte der Synodale Pfarrer Dietrich Jaedicke vor. Im Berichtszeitraum habe sich der Ausschuss mit dem Entwurf für die Pfarrstellen befasst. 

 

Neben der mitberatenden Tätigkeit zu zwei Eingaben, habe sich der Ausschuss mit der Vorlage bezüglich des Innovationsfonds befasst und dessen Einrichtung grundsätzlich sehr begrüßt.

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Bericht Rechnungsprüfungsausschuss

Aus dem Rechnungsprüfungsausschuss berichtete der Synodale Jost Richter. Schwerpunkt sei die Beratung über den Prüfungsbericht des Jahresabschluss 2018 der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gewesen. Der Prüfungsbericht sei durch das Oberrechnungsamt der EKD erstellt worden. 

 

Fragen der Ausschussmitglieder zum Bericht seien beantwortet worden. Im Verhältnis zu bisherigen Prüfungen seien rasante Verbesserungen in der Haushaltsführung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg festgestellt worden. Das sei eine außerordentlich positive
Entwicklung, so Richter.

 

Folgerichtig erteilte das Oberrechnungsamt eine uneingeschränkte Entlastungsempfehlung.

 

Um doppelte Prüftätigkeiten zu vermeiden und Kosten zu senken, seien zwischen dem Oberrechnungsamt und dem Rechnungsprüfungsamt eine Vereinbarung über die Prüftätigkeiten der Regionalen Dienststellen getroffen worden.
 

Ferner wurde der aktuelle Stand der Doppik-Einführung dargestellt.

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Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit

Mit Blick auf das im November 2018 beschlossene Kommunikationskonzept der oldenburgischen Kirche berichtete der Synodale Rüdiger Schaarschmidt, dass nun der Entwurf eines Social Media Konzeptes in der zuständigen Arbeitsgruppe entwickelt worden sei. Die AG habe Ziele und Bausteine zur Umsetzung erarbeitet. Ziel sei es, die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg auch für junge Menschen besser erkennbar werden zu lassen.

 

Der Ausschuss halte die Pläne für zielführend und schlüssig, so berichtete Schaarschmidt. Einstimmig habe der Ausschuss folgendes beschlossen:

 

Der Ausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit nimmt die von der Arbeitsgruppe „Entwicklung einer Social-Media-Strategie der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ erarbeiteten Entwurf für eine Social-Media-Strategie der oldenburgischen Kirche zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss befürwortet den Entwurf insbesondere mit Blick auf die Zielsetzung, die Zielgruppen und die geplanten Social-Media-Kanäle und spricht sich für eine zeitnahe Umsetzung des Konzeptes aus.

 

Der Ausschuss bittet den Finanz- und Personalausschuss sowie die 48. Synode die für die Umsetzung notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ausschuss begrüßte weiterhin im Grundsatz die Zielrichtung der Beschlussvorlage der Arbeitsgruppe Friedenskonsultation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zum Thema Friedensethischer Konsultationsprozess in der oldenburgischen Kirche. In dem Zusammenhang sei der Vorschlag aufgekommen, das Thema „Gewaltfreie Kommunikation“ solle zu einem Jahresthema der 49. Synode gemacht werden.

 

Neben dem Rahmenpfarrstellenplan sei das beendete Projekt „Zukunft Einkaufen“ erörtert worden. Das Projekt wäre für die Laufzeit sehr erfolgreich gewesen. Eine Fortführung sei in erster Linie durch Bildungsarbeit möglich.

 

Es stellten sich aktuelle Herausforderungen für die Arbeitsstelle für Religionspädagogik. Der Religionsunterricht erhalte in der säkularisierten Welt eine wachsende Bedeutung. In der Folge müssten die Religionskräfte stärker begleitet werden.

 

Hinsichtlich der Strategieentwicklung des Diakonischen Werkes seien mögliche Folgen einer Trennung zwischen landesverbandlicher und unternehmerischer Diakonie erörtert worden. Es gelte zu klären, wie mit einer solchen Entwicklung umzugehen sei, dass die Arbeitsfelder des Diakonischen Werkes nicht gefährdet werden.

 
Man stehe in dem Zusammenhang einer engen Zusammenarbeit mit oder gar innerhalb des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen sehr aufgeschlossen gegenüber.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Kindergartenarbeit habe sich mit der Überarbeitung der „Handreichungen zur Trägerqualität der Tageseinrichtung für Kinder in der Ev.-Luth. Kirche“ befasst, so Schaarschmidt. In weiteren Sitzungen würden Vorschläge zur strukturellen und strategischen Absicherung der Rahmenbedingungen erstellt.

 

Im Beirat der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seien neben der „Sozial Media-Strategie“ die Ergebnisse zur Fokusgruppenbefragung zum Magazin „horizontE“ erörtert worden. Dies solle nach der vorherrschenden Meinung der Befragten weiterhin mit einer größeren thematischen Vielfalt regelmäßig erscheinen.

 

Mit Danksagungen schloss Schaarschmidt seinen Bericht ab.

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Änderung der Geschäftsordnung für die Synode

Die Synode hat auf ihrer Tagung in Rastede beschlossen, ihre Geschäftsordnung an drei Punkten zu ändern. So wird der Bischof zukünftig jeweils zur Herbsttagung einen Bericht erstatten, über den dann die Synode in derselben Tagung berät. Das Themenfeld "Diakonie" soll ab der neuen Legislaturperiode vom „Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie“ beraten werden und so werde der „Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit“ um ein Themenfeld entlastet.

 

Um Doppelungen zu vermeiden wird in der Geschäftsordnung ausdrücklich genannt: „Die Beratung der Themen aus dem Bereich der kirchlichen Werke und Einrichtungen erfolgt in den Ausschüssen, denen das jeweilige Arbeitsfeld zugewiesen ist.“

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Bericht des Kirchensteuerbeirates

Der Kirchensteuerbeirat habe sich neben der Zuweisung von Mitteln für diakonische Arbeiten an die Kirchenkreise, der Förderrichtlinie Bauliste, dem Projekt zur Haushaltssicherung für Gemeinden intensiv mit dem neuen dynamischen Zuweisungsmodell von Geldern an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise beschäftigt, berichtete ihr Vorsitzender Jost Richter.

 

Dabei sei die Zuweisung von Geldern an die Kirchenkreise ein Novum, da bisher Kirchenkreise keine pauschalen Direktzuweisungen erhielten. Bislang hatten die Kirchenkreise zehn Einzelzuweisungen in Höhe von rund 700.000 Euro bekomen. Im Haushalt der Gesamtkirche waren diese Zuweisungen auf 22 Kostenstellen und fünf Sachkonten verteilt. Hinzu kämen noch die Personalkosten für die Kantorinnen und Kantoren von rund 1,3 Millionen Euro, so Richter.
   
Die Arbeitsgruppe Zuweisung habe nun ein Modell erarbeitet, um von diesem System abzukehren, aber auch den Kirchenkreisen die angemessenen Mittel zukommen zu lassen, erläuterte der Synodale. Die Kirchenkreise seien in ihren Strukturen sehr unterschiedlich. Die Kirchenkreise Oldenburg-Stadt und Friesland/Wilhelmshaven trügen die Telefonseelsorge. In den Kirchenkreisen Ammerland, Delmenhorst, Friesland/Wilhelmshaven und Oldenburg würden Familienbildungsstätten betrieben.
   
Diesen unterschiedlichen Strukturen habe die Arbeitsgruppe Zuweisung Rechnung getragen. Es werde kein einheitlicher Schlüssel der Umlage - z. B. ausschließlich nach Gemeindegliedern - vorgeschlagen, sondern die Kirchenkreise sollen eine Zuweisung auf der Basis der Gemeindegliederzahlen unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages für die Telefonseelsorge und die Familienbildungsstätten erhalten. Der Sockelbetrag für die Telefonseelsorge würde den bisherigen Kosten entsprechen, mit dem Sockelbetrag für die Familienbildungsstätten werde nur noch die Hälfte der Kosten zugewiesen. Der Kirchensteuerbeirat sehe die besondere Bedeutung der Telefonseelsorge und der Familienbildungsstätten und habe daher diesem differenzierten Zuweisungsvorschlag einstimmig zugestimmt.

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Arbeitsgruppe zur Synodenkultur

Zum Ende der Legislaturperiode der 48. Synode hatte der Gemeinsame Kirchenausschuss die Arbeitsgruppe Synodenkultur eingerichtet, um Fragen nach der Synodenkultur der oldenburgischen Kirche genauer zu prüfen und ggf. weitere Änderungen der Geschäftsordnung für die Synode vorzuschlagen. Zu den Themen hätte unter anderem die Frage nach breiteren Beteiligungsrechten, dem Rederecht Dritter oder die Rolle der Ausschüsse gehört, berichtete die Vorsitzende des Ausschusses, die Synodale Julianne Gärtig.
   
Aus Rückmeldungen von Synodalen habe die Arbeitsgruppe den Wunsch nach einer breiteren Fächerung der Redebeiträge entnommen. Dabei könne die Einführung von „Murmelrunden“ von zwei bis drei Synodalen an ihren jeweiligen Tischen die Hemmschwelle für spätere Wortmeldungen senken. Im etwas informelleren Austausch in der Kleingruppe würden eigene Gedanken bereits gegliedert und verbalisiert, was zudem strukturiertere Beiträge am Rednerpult ermöglichen würde.
   
Die Vortreffen in den Kirchenkreisen und das Vorabendgespräch der Synodalen sollten fortgeführt werden, sagte Gärtig. Auch hier bestehe bereits im Vorfeld zur Synode die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Positionen auszutauschen und Informationen weiterzugeben.
   
Das Vertrauen in die Arbeit der Ausschüsse könne durch Transparenz und Kommunikation verbessert werden, merkte die Synodale an, auch wenn sich Vertrauen nicht strukturell verordnen ließe. In ausführlicheren Berichten könnten Hinweise auf kontrovers geführte Diskussionen erfolgen. Die Abstimmungsergebnisse könnten ebenso offengelegt werden, wie die durch Referentinnen und Referenten und Expertinnen und Experten erfolgte Vorarbeit.

 

Durch diese Maßnahmen im Berichtswesen, gepaart mit der Bereitstellung von Sitzungsunterlagen auf der Homepage, würden Inhalte der Ausschusstagungen für Synodale transparenter dargelegt und ermöglichten so ein noch größeres Zutrauen und Vertrauen in die fachkundige und engagierte Arbeit der Synodalausschüsse.
   
Die Arbeitsgruppe stellte den Antrag: Dem Präsidium der 49. Synode werde empfohlen, zur 6. und 12. Tagung eine Überprüfung der Synodenkultur zu veranlassen. Das Kirchenparlament folgt diesem Beschlussvorschlag.

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Bericht über die Erprobungsphase einer reformierten Gemeinde in Oldenburg

Christinnen und Christen aus reformierter Tradition hätten den Wunsch geäußert, Gottesdienste und Gemeindeleben auf ihre Weise gestalten zu wollen, berichtete Bischof Thomas Adomeit.

 

In einer 5-jährigen Erprobungsphase fänden seit 2014 in der Garnisonkirche in Oldenburg Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen der Evangelisch-reformierten Kirche statt.

Der Oberkirchenrat halte es für sinnvoll, die Erprobungszeit für das Projekt sowie die Vereinbarung über die Finanzierung der Nutzungskosten für die Garnisonkirche zu verlängern und bat die Synode um einen entsprechenden Beschluss.

 

Die Synode verlängert die Erprobungszeit für das Projekt „Reformiert in Oldenburg“ um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022.
 

Der Ausschuss für theologische und liturgische Fragen unterstütze den Vorschlag des Oberkirchenrates, ergänzte der Synodale Pfarrer Dr. Oliver Dürr in der anschließenden Aussprache. Nach der Aussprache hat die Synode der Verlängerung der Erprobungszeit zugestimmt.

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Bericht aus der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen

Bischof Thomas Adomeit berichtet von der Evaluation der Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Niedersachsen nach dem Konföderationsvertrag. Die Zusammenarbeit der Konföderation sei in den letzten Jahren immer enger geworden und habe sich vertrauensvoll entwickelt. Es werde empfohlen, die Zusammenarbeit weiterzuführen. Mit dem Ziel engerer Zusammenarbeit sollen gemeinsame Arbeitsfelder identifiziert und weiterentwickelt werden.

 

Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nahm den Bericht über die Evaluation der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und den ergangenen Beschluss des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zustimmend zur Kenntnis und stellte fest, dass der erreichte Stand der Zusammenarbeit den in der Präambel des Konföderationsvertrages beschriebenen Zielen dient. Damit sind aus Sicht der Synode die Voraussetzungen geschaffen, den Konföderationsvertrag fortzusetzen.

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Bericht von der EKD-Synode

Den Bericht über die verbundenen Tagungen der EKD-Synode, der Generalsynode der VELKD und der Vollkonferenz der UEK stellte der Synodale Pfarrer Karsten Peuster vor.

Ein zentrales Themen sei die Seenotrettung im Mittelmeer. So sollen Gelder zum Kauf eines Rettungsschiffes gesammelt werden. Des Weiteren sei über Klimagerechtigkeit debattiert worden. Der Klimawandel verschärfe bestehende Konflikte und sei eine wichtige Fluchtursache. Ferner seien Rassismus und moderne Kriegsführungsmethoden in der Synode der EKD behandelt worden. Neben diesen globalen Themen seien interne Aspekte wie die Flexibilisierung des Ruhestandes für Pfarrer und Kirchenbeamte erörtert worden. Ebenfalls sei beschlossen worden, dass zukünftig 20 von 128 EKD-Synodale zwischen 18 und 26 Jahre alt sein sollen.

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Bericht der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz & Energie

In ihrem Bericht verwies die Beauftragte für Umwelt, Klimaschutz und Energie, Andrea Feyen, auf das Klimaschutzkonzept von 2012. Dieses beinhalte das Ziel, die CO2-Emissionen der oldenburgischen Kirche im Vergleich zum Jahr 2008 um 25 Prozent bis zum Jahr bis 2020 und um 80 Prozent bis 2050 zu reduzieren.

 

Einer der Schwerpunkte sei das Projekt „Energiemanagement in Kirchengemeinden“. Dies sei ein wesentlicher Beitrag, mit dem Energieverbräuche in kirchlichen Gebäuden dauerhaft gesenkt werden könnten.

 

Der Stromverbrauch in KiTas könne gut mit dem Angebot „Heimlichen Stromfressern auf der Spur“ reduziert werden. In diesem Projekt gebe es eine hervorragende Verbindung zum Umweltbildungsangebot „EnergiesparKids“.
 

Als dritten Schwerpunkt verwies Feyen darauf, dass die Fördermittel aus dem Grünen Topf im Jahr 2019 besonders stark nachgefragt worden seien. Es seien 20 Projekte mit bis zu 1.000 Euro gefördert worden.

 

Neben den genannten Projekten habe es viele weitere Maßnahmen gegeben, mit denen Energieeinsparungen, Klima- und Umweltschutz verwirklicht worden seien.

 

Den Bericht schloss Feyen mit dem Hinweis, dass nach dem Projektende im Frühjahr 2020 eine Neuorganisation des Arbeitsfeldes Umwelt, Klimaschutz und Energie nötig sei.

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Bericht aus der Arbeitsgruppe Oberkirchenrat-Besuch

Der Synodale Hanspeter Teetzmann hat den Übergabebericht der Arbeitsgruppe Oberkirchenrat-Besuch vorgestellt. Die 49. Synode soll mit einem wertschätzenden Besuch des Oberkirchenrates mit einer Reflexion durch Partnerkirchen betraut werden. 

 

Die Synode verabschiedete den eingebrachten Beschluss, dass die 49. Synode eine AG mit der Vorbereitung und Begleitung eines OKR-Besuchs nach Modell 1, wie auf der 6. Tagung der 48. Synode beschlossen, beauftragen möge.

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Bericht aus der Arbeitsgruppe Friedenskonsultation

Die im Mai 2015 von der Synode beschlossene Arbeitsgruppe Friedenskonsultation habe die Gemeinden und Einrichtungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg dazu eingeladen, sich an der Diskussion friedensethischer und -theologischer Themen zu beteiligen. Dazu habe sie in den Jahren 2018 und 2019 u. a. eine Vortrags- und Diskussionsreihe durchgeführt oder Gemeinden dabei beraten und begleitet, eigene Veranstaltungen auszurichten, berichtete die Synodale Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann. Ziel war es „die friedensförderlichen Impulse der eigenen biblischen und theologischen Tradition neu bewusst werden“ zu lassen, eine eigene friedensethische Position zu erbarbeiten und „die Förderung des Friedens soll als kontinuierlicher Bestandteil der eigenen kirchlichen Arbeit zu verankern und zu verstetigen“.  
Aus Sicht der Arbeitsgruppe „Friedenskonsultation“ sei es wünschenswert, diese Arbeit fortzusetzen.
   

Als ein Ergebnis ihrer Arbeit hatte die Arbeitsgruppe an die Synode sechs Anträge gestellt. Nach einer inhaltlichen Aussprache diskutierte die Synode anschließend über den Umgang mit den Anträgen kontrovers. Es gab vier Änderungsanträge. Nach einem modifizierten Antrag des Oberkirchenrates zog die Arbeitsgruppe Friedenskonsultation sowie die anderen Antragssteller ihre ursprünglichen Anträge zurück. Die Synode beschloss daraufhin:

A.:
1. Kundgebung der EKD-Synode 2019
Die Evangelische Kirche in Oldenburg macht sich den Kundgebungstext der EKD-Synode vom November 2019 „Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens“ als Richtschnur für ihre weitere Arbeit ausdrücklich zu eigen.
   
2. Friedensort
Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, die Einrichtung eines Friedensortes innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu prüfen.
   
3. Förderung einer kirchlichen Kultur der Konfliktfähigkeit
Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, unter Einbeziehung der Gemeindeberatung und der Pfarrstelle für Ehrenamt den Gemeinden, Diensten, Werken und Einrichtungen regelmäßig Fortbildungen im Bereich gewaltfreier Kommunikation anzubieten, um eine Kultur der Fehlerfreundlichkeit und des angstfreien Umgangs mit Konflikten insbesondere in den Leitungsgremien zu fördern, um innerhalb der Kirche eine Kultur der Konfliktfähigkeit zu fördern.
   
4. Frieden lehren und lernen
Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat mit den Bildungseinrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zu beraten, wie die Inhalte der konstruktiven Konfliktbearbeitung und der Praxis aktive Gewaltfreiheit
a) in ihren Konzeptionen fest zu verankern sind,
b) Bestandteil regelmäßiger Veranstaltungen sein können,
c) bei Stellenbesetzungen berücksichtigt werden können.
Auch die Kirchenkreise, Kirchengemeinden, Verbände, Werke und Einrichtungen sowie das Referat für Ausbildung werden  gebeten, entsprechend zu verfahren.
   
5. Kontakte zur Politik: OKR und GKA
Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat und den Gemeinsamen Kirchenausschuss, Verantwortliche in Politik und Gesellschaft regelmäßig zu Gesprächen einzuladen und dabei
- die Friedensbotschaft der Bibel zu Gehör zu bringen,
- auf die Position der EKD „Vorrang für zivil“ (Friedensdenkschrift der EKD von 2007) in der Bearbeitung internationaler Konflikte hinzuweisen,
- zur konsequenten Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen“ aufzufordern
sich dafür einzusetzen, dass in Deutschland hergestellte Kriegs-und Kleinwaffen nur unter besonderen Voraussetzungen exportiert werden dürfen, in der Regel an Bündnispartner, die sie nicht aggressiv nach innen oder außen einsetzen.
   
6. Friedensfachkräfte
Die Synode beauftragt den Oberkirchenrat, im Gespräch mit der Norddeutschen Mission darauf hinzuarbeiten, dass jährlich mindestens einem haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg und einem haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitenden aus den Partnerkirchen in Ghana/Togo die Teilnahme an einer Friedensfachkräfteausbildung ermöglicht wird.
   
B.: Der Oberkirchenrat berichtet der Synode regelmäßig über den Fortgang des Prozesses.

   

 

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Grußwort von Weihbischof Theising

In seinem Grußwort an die Synode verwies Weihbischof Wilfried Theising aus Vechta darauf, dass der synodale Weg auch in der röm.-kath. Kirche in Deutschland derzeit gepropt werde. Theising lobte die sehr gute ökumenische Zusammenarbeit im Oldenburger Land. Diese sei in vielen gemeinsamen Veranstaltungen seit vielen Jahren erprobt und es bestehe eine vertrauensvolle Basis.

 

Weihbischof Theising hob auch die gelungene zentrale ökumenische Veranstaltung zum Reformationstag in Cloppenburg in diesem Jahr hervor. Bei der Veranstaltung in Cloppenburg sei herausgestellt worden, wie viele Wahrheiten des christlichen Glaubens die verschiedenen Konfessionen verbinde.

 

„Frieden“ sei ein wichtiges Thema. Zum gesellschaftlichen Frieden trügen Gruppen bei, die sich für Gottes Schöpfung engagierten, Caritas und Diakonie, Flüchtlingsprojekte und wo sich Menschen für mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit einsetzten.

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Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen soll fortgeführt werden

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen, Pfarrer Olaf Grobleben, berichtete, dass die Situation derjenigen Geflüchteten, die als asylberechtigt anerkannt seien und dabei in aller Regel eine durchaus sichere Bleibeperspektive erworben hätten, sich weiter verfestigt habe. Immer mehr dieser Menschen gelänge etwa der Einstieg in den Arbeitsmarkt. Allerdings hätten sie auf dem freien Wohnungsmarkt immer wieder Probleme, sich eine eigene Wohnung zu mieten.

 

"Hier wie überhaupt in der Alltagsbegleitung engagieren sich die Mitarbeitenden in den diakonischen Werken weiterhin stark. Auch ehrenamtliches Engagement ist in der Alltagsbegleitung weiterhin gefragt und wichtig und wird in diversen Gemeinden, oft in Verbindung bzw. Abstimmung auch mit den diakonischen Werken, kontinuierlich geleistet und positiv wahrgenommen", sagte Pfarrer Grobleben. Mittlerweile sei hier vor allem. a. etwa Begleitung bei Behördengängen, zum Job Center usw. gefragt.
   
Arbeit und Engagement zugunsten der Menschen mit Fluchterfahrung habe sich in den letzten Jahren gewandelt, so Grobleben weiter. Sie erscheine jedoch weiter auch dann als notwendig, sollte die Zahl der Geflüchteten nicht wesentlich ansteigen. Er wäre dankbar, wenn die Arbeit der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen auch in der Legislaturperiode der 49. Synode fortgeführt werde. Die Synode folgte mit einem Antrag dieser Bitte.

  

Die Synodale Anke Helm Brandau stellte den Antrag:

Die die 48. Synode empfiehlt der 49. Synode im Interesse der Menschen mit Fluchterfahrung, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die das Engagement in den Gemeinden unterstützt. Die Synode folgte dem Antrag mehrheitlich.

   

Weiterhin stimmte die Synode dem Antrag des Synodalen Rüdiger Schaarschmidt zu:

Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg begrüßt die Initiative der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Gründung des gesellschaftlichen Bündnisses „United 4 Rescue – Gemeinsam Retten“ zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer. Menschen in Seenot müssen gerettet werden, dies ist gerade vor dem Hintergrund unseres christlichen Menschenbildes eine nicht verhandelbare Verpflichtung.
Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg unterstützt den Aufruf von Bischof Thomas Adomeit und ermutigt alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Werke und Einrichtungen der oldenburgischen Kirche, sich diesem Bündnis anzuschließen.
Die Synode begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Kollegiums des Oberkirchenrates der oldenburgischen Kirche, dem Bündnis zur zivilen Seenotrettung im Mittelmeer 20.000 Euro für die Anschaffung eines zusätzlichen Rettungsschiffes zur Verfügung zu stellen.

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Verabschiedung der Gesetze in zweiter Lesung

Das Haushaltsgesetz sowie die weiteren Kirchengesetze, die am Vortag in erster Lesung beraten und beschlossen worden waren, wurden auch in der zweiten Lesung mit großer Mehrheit verabschiedet.

  

Ebenso verabschiedete die Synode die Richtlinien zu den Zuweisung von Anteilen aus dem Landeskirchensteueraufkommen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten werden.

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Abschluss der Synodentagung

Zum Abschluss der Legislaturperiode danke Synodenpräsidentin Sabine Blütchen dem Präsidium, dem Oberkirchenrat und den Mitarbeitenden für „das gemeinsame Zusammenwirken für unsere Kirche“.

  

Die Synode sei viel mehr als nur Gesetze, Haushalt und Berichte aus den kirchlichen Arbeitsfeldern gewesen, sagte Blütchen. „Sie haben die Wahl eines Bischofs und die Wahl von zwei Oberkirchenrätinnen erlebt, das Reformationsjubiläum begleitet und unterstützt." Auch seien u.a. ein Kommunikationskonzept, der Rahmenpfarrstellenplan, die „Trauung für alle“ verabschiedet worden und es habe viele interessante Jahresthemen gegeben.

 

„Besonders mit den inhaltlichen Themen haben wir die Kirche auf einen guten Weg gebracht haben.“ Jede Synodale und jeder Synodale habe der Kirche viel Engagement geschenkt. Sie dankte den Synodalen für das Miteinander und für die Unterstützung, die sie erfahren habe, sagte Blütchen.

  

Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode nicht nur auf dieser Tagung, sondern während der gesamten Legislaturperiode. Die Synode dankte der Synodenpräsidentin mit Standing Ovations.
  

Nach Lesung, Gebet und Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 12. Tagung der 48. Synode.

   

Die 49. Synode wird am 18. Januar 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung in der St.-Lamberti-Kirche in Oldenburg zusammenkommen. Ihre erste Tagung wird die neue Synode vom 14. bis 16. Mai 2020 im Evangelischen Bildungshaus Rastede absolvieren.


Von der Synodentagung berichteten Sabine Schlösser, Esben Fest, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.

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Rückblick

Intensiv an inhaltlichen Themen gearbeitet
In einem Rückblick auf die letzte Legislaturperiode betonte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, dass die 48. Synode in den vergangenen sechs Jahren intensiv an inhaltlichen Themen gearbeitet habe. Hierzu zählten vor allem die Jahresthemen wie Frieden und Auftrag der Kirche, aber auch die Beratungen zur Ehe für alle. Dabei habe die Synode stets sehr engagiert und mit großer Ernsthaftigkeit diskutiert, so Blütchen. „Immer gab es selbst bei schwierigen Diskussionen Annäherungen, wie z.B. beim Maßnahmenkatalog oder der Haushaltsstabilisierung.“ Auch sei es ungewöhnlich gewesen, dass in der Legislaturperiode ein neuer Bischof und zwei neue Oberkirchenrätinnen gewählt werden mussten. Stets habe die Synode dabei einen guten Weg gefunden, betonte Synodenpräsidentin Blütchen.

 

Mehr Energie für Nachwuchsgewinnung
Mit Blick auf die Synodentagung betonte Bischof Thomas Adomeit im Gespräch mit Journalisten, dass ihm das Thema Nachwuchs und dabei insbesondere im Verkündigungsdienst sehr am Herzen liege. „Dort müssen wie mehr Energie reinlegen“, so Adomeit. Die Diskussionen zum Thema Frieden auf der Synodentagung habe ihn sehr berührt. Menschen hätten sehr offen aus ihren jeweiligen beruflichen Kontexten berichtet. Das mache deutlich, dass es kein rein binnenkirchliches Thema sei, sondern ein gesellschaftliches, sogar ein weltweites. Das Thema Frieden sei eine gemeinsame Aufgabe.

 

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