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Gottesdienst

Die 3. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche ist am Donnerstagmorgen mit einem Gottesdienst eröffnet worden. Der Gottesdienst mit Pfarrerin Anke Claßen war im Vorfeld in der Pauluskirche in Nordenham aufgezeichnet worden und wurde in die digitale Synodentagung eingespielt. 

 

Mit Blick auf die Corona-Pandemie und die Klimaerwärmung betonte Pfarrerin Claßen, dass es weltweit ein Gefälle der Möglichkeiten und der Macht gebe, auf die Folgen zu reagieren. Doch letztlich werde sich keiner alleine retten können, und werde die Menschheit nur zusammen bestehen. Ländergrenzen spielten keine Rolle. In dieser Weltgemeinschaft bildeten Christinnen und Christen nochmals eine besondere Gemeinschaft, eine Weggemeinschaft. 

 

Musikalisch wurde der Gottesdienst von Kreiskantor Gebhard von Hirschhausen und Kantorin Mareen Osterloh gestaltet. Am Gottesdienst wirkten weiterhin mit: Emma Bartels (Lektorin), Chris Schellstede (Lektor), Pita Hermann Katchao und Frank Walter.
 

 

 

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Digitale Synodentagung eröffnet

Mit einem Dank an Pfarrerin Anke Claßen und an alle Mitwirkenden für den Eröffnungsgottesdienst hat Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 3. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche, die zum zweiten Mal in digitaler Form stattfindet, eröffnet. Sie wünschte allen Synodalen wie auch allen Gästen einen störungsfreien Empfang.
     
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin den Ersatzsynodalen Christian Buss für den Kirchenkreis Ammerland, den Ersatzsynodalen Holger Heinrich für den Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land und den Ersatzsynodalen Jürgen Phillips für den Kirchenkreis Oldenburg Stadt.

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Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

Seinen schriftlichen Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss ergänzte Bischof Thomas Adomeit in seiner Einbringungsrede zu diesem Tagesordnungspunkt. Er führte aus, dass der Gemeinsame Kirchenausschuss die aktuelle und nicht unerfreuliche Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen zur Kenntnis genommen habe. Festzustellen sei, dass die Kirchensteuer sich im Planungskorridor für das Jahr 2021 bewege. Die Haushaltsplanung für die Kirchensteuereinnahmen des Jahres 2021 orientiere sich an den Ergebnissen aus dem Arbeitskreis „Steuerschätzungen“.
   
Bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs im Bereich der Gemeinsamen Kirchenverwaltung könne das beschriebene Einsparvolumen in Höhe von 789.000 Euro für das Jahr 2021 zwar erreicht werden, aber für die zukünftigen Maßnahmen seien noch nicht ausreichend Zahlen hinterlegt, um von einer tragfähigen Konzeption für die kommenden Jahre bis 2030 zu sprechen.
   
Darum habe der Gemeinsame Kirchenausschuss den Oberkirchenrat gebeten „bis zum 1. September 2021 ein konkretes Personalgestaltungskonzept für die Gemeinsame Kirchenverwaltung zur Absicherung der geplanten Einsparungen von bis zu 4,778 Mio. Euro bis 2025 vorzulegen“ und bis zum 1. Januar 2022 Überlegungen zu erarbeiten, wie und wann die geplanten Einsparungen von insgesamt 9,406 Mio. Euro bis 2030 realisiert werden können. Weiterhin sollen „konkrete Vorschläge für Alternativen wie z. B. Kooperationen und / oder Outsourcing von dafür geeigneten Verwaltungsaufgaben einschließlich einer Gegenüberstellung der dafür anfallenden Kosten in der Gemeinsamen Kirchenverwaltung bzw. bei alternativen Anbietern" vorgelegt werden. Noch im Rahmen der Beratungen für das Haushaltsjahr 2022 soll das zum 1. September vorgelegte Konzept dann vom Gemeinsamen Kirchenausschuss, dem Finanz- und Personalausschuss und der Synode auf der 4. Tagung beraten werden, damit der Maßnahmenkatalog ein wirksames und berechenbares Instrument zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bleibe, so Adomeit.

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Berichte aus dem Geschäftsausschuss

Der Bericht aus dem Geschäftsausschuss wurde von Synodalpräsidentin Sabine Blütchen vorgestellt. Es wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beantragt. Mit der sollen geheime Wahlen als auch die Wahl eines Oberkirchrates auch anders als durch Stimmzettel vorgenommen werden dürfen. Die Synode stimmte den Änderungen der Geschäftsordnung zu.

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Umsetzungsstand Blockhaus Ahlhorn

In seinem Bericht über den Umsetzungsstand zum Blockhaus Ahlhorn zeigte sich Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker erfreut, dass „wir zur Frage der Nachnutzung im Rahmen einer breit angelegten Online-Pressekonferenz in der vergangenen Woche unsere Partner für die Arbeit an der weiteren Entwicklung am Standort öffentlich vorstellen konnten.“ In der Pressekonferenz hatten die Bremer Projektentwickler Anton Brinkhege und Marcus Henke erklärt, dass sie eine Trägergesellschaft für das Blockhaus Ahlhorn gründen und die Einrichtung übernehmen wollen, so eine derzeit laufende Machbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis komme. Ziel sei es, bis Mitte des Jahres ein langfristig wirtschaftlich tragfähiges Konzept für möglichst vielfältige Nutzungen zu entwickeln. Denkbar sei ein Bildungszentrum für ökologische, ökonomische und soziale Ziele mit besonderem Bezug zum regionalen Umfeld, bei dem die Jade Hochschule oder auch die Universität Oldenburg beteiligt werden könnten. 
   
„Die bisherigen Gespräche mit weiteren Interessenten wie z.B. das Ministerium für Wissenschaft und Kultur oder die Jade Hochschule zeigen, dass es nicht nur viel guten Willen und Engagement gebe, sich aktiv einzubringen, sondern auch kreative Ansätze, die zumindest die Hoffnung nähren, dass es am Blockhaus auch zukünftig gut weitergehe“, so Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker. Das Ziel von Brinkhege und Henke sei, möglichst bis zum Ende des Jahres in einen Erbbaurechtsvertrag mit den Landesforsten einzutreten und die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg daraus abzulösen. „Es ist gut, dass das öffentliche Interesse an der Zukunft des Blockhaus Ahlhorn mit Brinkhege und Henke jetzt eine Adresse hat, die offen ist für Ideen und Initiativen und die Möglichkeit bietet, sich konstruktiv einzubringen.“
   
In Bezug auf die Mitarbeitenden im Blockhaus dürfte von Anfang an klar gewesen sein, dass die Frage einer Weiterbeschäftigung vor Ort wie bisher an der Perspektive einer entsprechenden Nachnutzung hängen werde, sagte Mucks-Büker. Diese Perspektive habe sich während der letzten Monate leider nicht ergeben. Nachdem sich die Anzeichen einer Betriebsschließung immer mehr verdichtet hätten, sei dies unverzüglich der Mitarbeitendenvertretung (MAV) mitgeteilt worden. Woraufhin zwischen MAV und Oberkirchenrat die gesetzlich vorgeschriebenen Erörterungsgespräche zur Ausübung des Mitberatungsrechtes seitens der MAV geführt worden seien, berichtete Mucks-Büker. Die Gespräche seien seit Anfang dieser Woche förmlich beendet worden, auch mit dem Ergebnis, nun zügig in Sozialplanverhandlungen einzutreten, ganz wie es die Dienstvertragsordnung vorschreibe. „Grundvoraussetzung dazu ist ein entsprechender Betriebsstilllegungsbeschluss, den der Oberkirchenrat mit Wirkung zum 31. Mai inzwischen gefasst habe. Auch das Kuratorium des Blockhauses Ahlhorn werde noch am kommenden Montag satzungsgemäß entsprechend beschließen“, kündigte Mucks-Büker an. „Die Mitarbeitenden werden noch heute informiert und zu einer Betriebsversammlung am Montag eingeladen, wo unser Bischof zum Gespräch mit ihnen über die Situation zur Verfügung steht. Auch die MAV ist selbstverständlich dazu eingeladen.“ 
   
Diese Entscheidung sei in vielerlei Hinsicht schwerwiegend, räumte der Oberkirchenrat ein. „Aus Sicht der Kirchenleitung ist sie jedoch unumgänglich, so bedauerlich das auch ist. In den anstehenden Sozialplanverhandlungen werden wir darum nach Möglichkeit versuchen, den Mitarbeitenden in der Schwere dieser Entscheidung und ihrer Konsequenzen so angemessen und wertschätzend wie möglich zu begegnen. Dazu sind wir nicht nur durch das Arbeitsrecht verpflichtet.“ Man werde, bis es so weit sei, noch längere Zeit Geduld aufbringen müssen, mahnte Oberkirchenrat Mucks-Büker, da ab 2022 voraussichtlich auch mit Baumaßnahmen zu rechnen sei, die eine schnelle Wiederaufnahme des Betriebs vor Ort zunächst wenig wahrscheinlich sein lasse. „Insgesamt jedoch dürfen wir zum jetzigen Zeitpunkt begründet darauf hoffen, dass es im Blockhaus Ahlhorn auch künftig gut und sinnvoll weitergehen wird.“ 
   

In der anschließenden Aussprache, betonte Oberkirchenrat Mucks-Büker, dass eine weitere Nutzung des Blockhauses als Tagungshaus für Jugendfreizeiten in den Gesprächen immer Thema geswesen sei. Das solle auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden und sei "von unserer Seite sehr wünschenswert", da es zu weiteren Belegungszahlen führen würde.
   
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen erinnerte daran, dass die vorherigen Synoden sich beim Ausbau und bei der Trägerschaft anders entschieden hätten. Damals sei die finanzielle Situation eine andere gewesen und die Perspektiven hätten anders ausgesehen. Diese vorherigen synodalen Entscheidungen hätte diese Synode nun revidiert und diese Entscheidung müsse nun gut weitergeführt werden.

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Nachtragshaushaltsgesetz

Das Nachtragshaushaltsgesetz wurde von Bischof Thomas Adomeit eingebracht. Hintergrund für den Nachtragshaushalt ist die Verschiebung der Stelle „Leitung Evangelisches Bildungswerk“ in das Dezernat III. Die Stelle ist vollumfänglich refinanziert und die gesamte Veränderung ist somit ergebnisneutral.

 

Es ändern sich die Erträge und Aufwendungen, nicht jedoch das Bilanzergebnis.

 

Aufgrund dieser Änderungen bedarf es einer Anpassung des Haushaltsgesetzes. Die Anpassung wurde von der Synode angenommen.

 

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Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat

Der Synodale Kreispfarrer Lars Dede stellte den Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat vor und unterbreitete den Synodalen den Beschlussvorschlag zur Richtlinie für die Zuweisung
von Mitteln für strukturelle und regionale Besonderheiten (Defizitausgleich).
   
Aus Kirchensteuermitteln weist die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg jährlich den Kirchengemeinden einen festen Betrag zur Finanzierung ihrer Aufgaben zu. Dieser Betrag wird durch den Kirchensteuerbeirat nach einem von ihm festgelegten Schlüssel verteilt. Von
diesem Betrag behält der Kirchensteuerbeirat einen Teil zurück, um Kirchengemeinden zu unterstützen, die ihren Haushalt aufgrund von strukturellen oder regionalen Besonderheiten nicht ausgleichen können.
 
Die Synode stimmte dem Beschlussvorschlag zu.

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Gratulation zur 25. jährigen Synoden-Mitgliedschaft von Sabine Blütchen

Vor der Einbringung der Berichte aus dem Oberkirchenrat dankte Bischof Thomas Adomeit Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für ihre mehr als 25-jährige Mitgliedschaft in der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Die 67-jährige Juristin sei zugleich die 25. Präsidentin der oldenburgischen Synode und die erste Frau in diesem Ehrenamt, das sie seit 13 Jahren innehabe. 

 

Adomeit dankte Blütchen für das große Engagement in den Jahren im Gemeinsamen Kirchenausschuss, im Rechts- und Verfassungsausschuss, im Gleichstellungsbeirat sowie im Kontext der EKD. Ihre Klarheit in ihrer Rolle, ihre Verlässlichkeit sowie ihre Flexibilität, sich auch auf ungewöhnliche Tagungen wie digitale Synoden souverän einzulassen und zu leiten, verdiene großen Dank und hohen Respekt. Er hoffe, dass dieses so bleiben möge. Es sei eine Ehre, das Amt ausführen zu können, erwiderte Blütchen, und es mache ihr Freude, in den Organen der Kirche mitwirken zu dürfen.

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Einbringungsrede von Bischof Thomas Adomeit

Die Berichte des Oberkirchenrates werden alle zwei Jahre der Synode vorgelegt. Der 49. Synode wurden diese Berichte zum ersten Mal vorgelegt. In seiner Einbringungsrede mahnte Bischof Thomas Adomeit, dass die Kirche vor vielen Veränderungen stehe. Dieses betreffe nicht nur die finanziellen Möglichkeiten und Perspektiven oder der Mitgliederschwund. „Unsere Kirche steht vor Veränderungen, weil durch Corona manche Schritte anders gegangen werden müssen, als sie vielleicht geplant waren. Unsere Kirche steht vor Veränderungen, weil unsere Gesellschaft sich verändert“, so Adomeit.
   
Deshalb ist ein Blick in den Kontext der Kirche, in ihre Weggemeinschaft, sinnvoll. In Niedersachsen spiele die Verbindung der fünf evangelischen Kirchen zur Konföderation eine wichtige Rolle, sagte Adomeit. Die Konföderation evangelischer Kirchen bestehe in diesem Jahr 50 Jahre. Dabei habe es sich immer wieder gezeigt, wie wichtig es sei, dass die fünf evangelischen Kirchen sich gut verabreden und gemeinsam zu politisch und gesellschaftlich relevanten Themen sprechen – „im Miteinander werden wir eher gehört“, das sei in der Pandemie besonders deutlich geworden. Auch das ev.-kath. Gespräch in Niedersachsen, das beispielgebend für den Rest der Republik sei, befände sich sehr gut auf dem Weg. Sie sind dabei einen gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht zu etablieren und führen auf dieser Ebene Gespräche zum assistierten Suizid, „um zu einer gemeinsamen Haltung der großen christlichen Kirchen zu kommen.“
   
Als Kirche im Nordwesten Deutschlands sei die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg immer Teil der einen Kirche Jesu Christi, betonte Adomeit. „Deswegen können uns Menschen in anderen Regionen nicht egal sein – und wenn sie in Not sind, schon gleich gar nicht. Denn das würde unserem Auftrag als Kirche widersprechen. Der Geist an Pfingsten wurde zu Jerusalem ausgegossen. Eine Stadt, die uns heute so deutlich vor Augen führt, dass wir – ja, mit Gottes Hilfe und seinem Geist – doch noch so viel zu tun haben, wenn es um den Frieden in der Welt, den Frieden zwischen den Völkern und den Religionen geht. Und es sieht nur auf den ersten Blick so aus, als wäre Jerusalem weit weg.“
   
Bei einem genaueren Blick müssen wir feststellen, dass auch die Aufgaben und Herausforderungen direkt vor unseren Augen sind, mahnte der Oldenburger Bischof. Beispielhaft fragte er: „Wie ist es um die gemeinsamen Werte in unserer Gesellschaft bestellt?, Wie ist es um die Solidarität z. B. zwischen Jung und Alt bestellt?, Wie ist es um die Sprachfähigkeit des Glaubens bestellt?, Wie gut gelingt es uns, das Evangelium zu den Menschen zu bringen?, Haben wir auf den wachsenden Antisemitismus, den lebensnotwendigen Klimaschutz oder die Herausforderungen der Digitalisierung die richtigen Antworten oder die richtigen Räume, um Antworten zu entwickeln?“ Es mag zwar trösten, dass die Kirche nicht von Menschen gerettet werden kann. Aber wir sollten dem Geist Gottes mehr zutrauen, als dass er nur unsere eigenen Kräfte hätte. Das könne motivieren, die eigenen Begabungen einzubringen. Die Sorge um die Zukunft der Kirche müsse uns bei den Gegenwartsfragen also nicht lähmen.
   
Die Synode diskutierte im Anschluss in Arbeitsgruppen die Berichte aus dem Oberkirchenrat, die der Synode schriftlich vorlagen. Die Gespräche über die Themen aus dem Oberkirchenrat wollen Impulse sein, ins Gespräch zu kommen. Schließlich seien wir doch gegenseitig angewiesen auf Austausch, Resonanz, gute Ideen, Bereicherung, so Bischof Adomeit in seiner Einführung.

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Berichte aus dem Oberkirchenrat

Die Synodalen beriten in Arbeitsgruppen über die Berichte aus dem Oberkirchenrat. Interessierte konnten den Beratungen auf YouTube folgen.

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Wahl eines juristischen Mitgliedes des Oberkirchenrates

Zur Wahl eines juristischen Oberkirchenrates stellen sich: Frank Lütjelüschen aus Wardenburg und Dr. jur. Axel Rinjes aus Oldenburg. Beide Kandidaten stellten sich den Synodalen am Donnerstagnachmittag  vor. Die Wahl findet morgen am Freitagvormittag statt. Die Wahl ist notwendig, weil Amtsvorgängerin Susanne Teichmanis ihr Leitungsamt zum 1. April aus persönlichen Gründen aufgegeben hatte. Laut Oberkirchenratsgesetz wird das juristische Mitglied des Oberkirchenrates unbefristet auf Lebenszeit berufen. Der Wahlvorbereitungsausschuss habe die Kandidaten unter acht Bewerbern ausgewählt. Überraschenderweise habe sich keine Frau beworben, berichtete die Synodenpräsidentin Sabine Blütchen.
   
Das neue juristische Mitglied des Oberkirchenrates wird Leiter des Dezernats II „Recht und Betriebswirtschaft“ im Evangelisch-lutherischen Oberkirchenrat in Oldenburg. Zu den Aufgaben des Dezernats II gehören unter anderem die Sachgebiete: Finanzen, Recht, Verwaltung, Rechnungsprüfung, Aufsicht, Friedhofswesen und Archiv.

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Vorstellung von Frank Lütjelüschen

In seiner persönlichen Vorstellung vor der Synode sagte Frank Lütjelüschen (52), dass seine Bewerbung auf die Stelle eines juristischen Oberkirchenrates mehr sei als eine berufliche Karriere. Es wäre für ihn eine berufliche Erfüllung. Dieses Gefühl sei nach den Gesprächen mit dem Wahlausschuss in voller Spannung und Vorfreude gewachsen. Er habe den Eindruck, dass man in dieser Position Gesellschaft gestalten könne. Dabei sei aus seinem aktuellen Berufsleben für ihn von großer Bedeutung, eine Verbindung von rechtlichem mit betriebswirtschaftlichem Know-how herzustellen. Mit seinem Kompetenzprofil wolle er die juristischen Fragestellungen mit den ökonomischen Herausforderungen unserer Kirche zukunftsweisend in den Blick nehmen.

 

Weiter sei ihm die Begleitung von Veränderungen wichtig. „Durch meine Erfahrung in Transformationsprozessen, weiß ich, wie wichtig ein aktives Veränderungsmanagement ist. Alle Beteiligten müssen mit in die Zukunft genommen werden und dürfen nicht alleine stehen gelassen werden. Hier sind mir insbesondere alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden sehr wichtig“, sagte Lütjelüschen. Und schließlich habe die Innovationsfreude für ihn. „Zukunft kann man nur gestalten, wenn man Innovationen fördert. Ich werde mich sehr viel mit der Schaffung eines innovationsfreudigen Klimas beschäftigen.“
   
In seinem Vortrag über seine Vorstellung der Arbeit des juristischen Oberkirchenrats und den Herausforderungen der Position führte Lütjelüschen aus, dass er beruflich, wie auch privat beim Sport gerne in einem Team arbeite. So sehe er den Oberkirchenrat als Kollegialorgan. Er freue sich deshalb sehr auf die Arbeit in diesem Gremium. Sein Ziel sei es dabei, dass das Kollegium später sagen könne: "Er ist ein guter Ideengeber, aber auch ein sachlicher Kritiker, zu dem man Vertrauen aufbauen kann."  
   
Für jede moderne Verwaltung müsse es eine Selbstverständlichkeit sein, „den Servicegedanken in den Mittelpunkt zu stellen“, so Lütjelüschen weiter. Die Verwaltung der oldenburgischen Kirche habe in den letzten Jahren einen großen Reformprozess durchlaufen. „Auf diese Strukturen möchte ich gerne aufsetzen und sie zur Entfaltung kommen lassen.“
   
Weiter sollte auf dem Fundament des 2018 von der Synode verabschiedeten Maßnahmenkatalogs zur Haushaltskonsolidierung des Oberkirchenrats ein aktives Maßnahmencontrolling betrieben werden. „Es ist meine Überzeugung, dass wichtige Arbeit vor Ort in den Kirchengemeinden und -kreisen geleistet wird. Vor Ort besteht das größte Potential, Kirchenaustritte zu vermeiden und Kinder und Jugendliche für die Kirche zu begeistern.“ Deshalb seien die Kirchengemeinden der Ort, „an dem die besten Ideen für die Zukunft entstehen: Innovationsfreude, die erhalten und gefördert werden muss.“ Aus seiner Sicht müsse es das Ziel sein, „dass die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg auch in Zukunft selbständig ihre Aufgaben erfüllen kann: Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildung. Und dabei genügend Spielraum – vor allem finanziellen Spielraum – hat, modern und innovativ zu sein.“ 

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Zur Person von Frank Lütjelüschen

Frank Lütjelüschen (52) stammt gebürtig aus Oldenburg und ist seit 2009 bei der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) schwerpunktmäßig für die Sanierung großer Kreditengagements zuständig, seit 2016 als stellvertretender Leiter der Gruppe Forderungsmanagement. Von 2009 bis 2016 war er bei der LzO im Bereich Recht und Sonderkredite mit Schwerpunkt Restrukturierung tätig. In den Jahren 2017 bis 2018 war er nebenberuflich Lehrbeauftragter für das Fach Bankrecht an der Jade Hochschule.
   
Bis 2009 war Lütjelüschen als Prokurist in mehreren Führungspositionen bei der Sparkasse Bremen tätig. Dort fing er 1999 als Volljurist in der Rechtsabteilung an. 1991 arbeitete er als Sozialversicherungsfachangestellter bei der AOK Oldenburg.
   
Frank Lütjelüschen hat von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit Abschluss Erste Juristische Staatsprüfung studiert und seine Ausbildung nach einem Rechtsreferendariat von 1996 bis 1998 am Oberlandesgericht Oldenburg mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Als Teil seines Rechtsreferendariats arbeitete er in einer Rechtsanwaltskanzlei in Virginia (USA). Nach dem Abitur hat er von 1987 bis 1990 eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK Oldenburg absolviert.
   
Lütjelüschen ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter.

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Vorstellung von Dr. jur. Axel Rinjes

Dr. Axel Rinjes (49) erläuterte zunächst seinen Werdegang. Rückblickend auf die ersten beruflichen Stationen als Rechtsanwalt in der Insolvenzverwaltung sagte er: „Insolvenzgeschäft ist eine harte Schule. Man trifft immer auf Menschen in Ausnahmesituationen. Die Zeit, sich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten, ist immer kurz. Entscheidungen, die getroffen werden, sind immer weitreichend.“ Er habe aus dieser Zeit mitgenommen, wie wichtig es sei, gut zuzuhören, strukturiert vorzugehen, entscheidungsstark zu sein, im Team arbeiten zu können.

 

Sein Anspruch in seiner derzeitigen Position als Staatsanwalt sei es, Ermittlungen engagiert zu leiten und juristisch gründlich zu arbeiten. Komplexe Ermittlungen über Jahre zu leiten, erfordere vorausschauende Planung, gute Kommunikation mit den Beteiligten und häufig auch Beharrlichkeit und einen langen Atem. Er habe sich auf die Position als juristischer Oberkirchenrat beworben, weil er seine betriebswirtschaftlichen Kompetenzen mehr als aktuell in der Justiz einbringen, konzeptionell und zukunftsorientiert arbeiten wolle. Und weil er die Sinnhaftigkeit der Arbeit in und für die Kirche viel unmittelbarer sehe als in der Justiz. 
   
In seinem Vortrag über seine Vorstellung der Arbeit des juristischen Oberkirchenrats und den Herausforderungen der Position führte Rinjes aus, die Gremien der Kirche hätten in den zurückliegenden Jahren weit reichende Entscheidungen getroffen. Dabei nannte er unter anderem die Haushaltskonsolidierung, der Rahmenpfarrstellenplan, die Neustrukturierung der Kirchenverwaltung und die Einführung der Doppik, aber auch die Entscheidung, die Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn abzugeben.  
   
Rinjes sagte, die Kirche stehe vor weiteren Herausforderungen. Die oldenburgische Kirche müsse daher den begonnenen Weg der Konsolidierung weitergehen, damit sie auch zukünftig Handlungsspielräume habe. Die Corona-Pandemie erfordere, dass die Haushaltskonsolidierung früher und tiefgreifender wirken müsse. Rinjes betonte aber auch, dass die Kirche über einen großen Schatz engagierter Menschen verfüge. Und nicht zuletzt würden – wenn auch sinkend – die Kirchensteuereinnahmen die Möglichkeit geben, vieles zu bewegen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, welche auf allen Ebenen erfolgen müsse, sei aber der Kern kirchlichen Handelns und der Kern des Gemeindelebens zu bewahren. Hierbei gehe es ihm darum, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, ihre Sorgen zu hören und zu versuchen, Brücken zu bauen. 
   
Rinjes vertrat die Ansicht, wenn sich die Kirchenverwaltung weg von einer Behördenstruktur hin zu einem dienstleistungs- und innovationsorientierten Ansatz entwickelte, so könne sie noch mehr helfen und unterstützen. Eine gut organisierte Kirchenverwaltung mit kurzen Wegen könne denjenigen in der Kirche helfen, die unmittelbar mit der Verkündung des Wortes Gottes betraut sind und hierfür Raum geben. Er wisse, dass Veränderungsprozesse in diesem Bereich einen langen Atem erforderten und viel Überzeugungsarbeit zu leisten sei.
   
Die Kirchenleitung sei, so Rinjes, aber auch als Impuls- und Ideengeber gefragt. Sein Verständnis von Leitung fuße auf wertschätzender Kommunikation und dem Willen zur Zusammenarbeit. Leitung gebe Raum zur Entscheidung, hinterfrage und habe am Ende des kommunikativen Prozesses den Mut zur Gestaltung und Entscheidung.
   

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Zur Person von Dr. jur. Axel Rinjes, LL.M.

Dr. jur. Axel Rinjes, LL.M. (49), geboren in Osnabrück, ist seit 2007 im Justizdienst. Seit 2012 ist er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Dort ist er aktuell zuständig für Verfahren aus den Bereichen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, Schwarzarbeit und allgemeine Erwachsenenstrafsachen. Zuvor hat er Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafsachen bearbeitet. In gleicher Position war Rinjes von 2007 bis 2011 in Bremen tätig. 
   
Vor Eintritt in den Justizdienst war Rinjes von 2003 bis 2007 als Rechtsanwalt für die überörtlichen Insolvenzkanzleien Hermann (heute: HWW Hermann Wienberg Wilhelm) in Frankfurt am Main und Kübler in Mannheim mit Schwerpunkt Abwicklung von Insolvenzverfahren aller Größenordnungen tätig. 
   
Axel Rinjes studierte an der Universität Osnabrück von 1991 bis 1997 Rechtswissenschaften, von 1995 bis 1998 zusätzlich Wirtschaftswissenschaften, von 1997 bis 1998 Steuerwissenschaften und schloss 1997 mit dem ersten Staatsexamen und 1998 mit dem Magister Legum (LL.M.) ab. Er war von 1998 bis 2001 Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Das Rechtsreferendariat absolvierte er von 2001 bis 2003 beim Land Hessen. 2007 wurde Rinjes von der Universität Osnabrück mit einer wirtschaftsrechtshistorischen Arbeit promoviert. Er veröffentlicht regelmäßig zu wirtschaftsstrafrechtlichen Themen und ist nebenberuflich Sachverständiger für insolvenzrechtliche Rechnungslegung für das Amtsgericht Bremen. 
   
Rinjes ist verheiratet und hat drei Kinder.

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Nicht-öffentliche Personaldebatte

Im Anschluss an die Vorstellungen der beiden Kandidaten schloss sich auf Antrag eine nicht-öffentliche Personaldebatte an. 

 

Der öffentliche Teil der Synode wird morgen, Freitag, 28. Mai, um 9 Uhr mit dem zweiten Verhandlungstag fortgesetzt.

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