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1. Verhandlungstag der 12. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Abendmahlsgottesdienst zur Eröffnung der Synodentagung

Die 12. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche wurde am Donnerstagmorgen, 19. November, mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede eröffnet. Die Dialogpredigt hielten Pfarrerin Anke Stalling aus Bant und der Synodale Rüdiger Schaarschmidt aus Wilhelmshaven. 

Musikalisch wurde der Gottesdienst von Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser gestaltet.

Synodentagung eröffnet

Mit einem Dank an Pfarrerin Anke Stalling und alle Mitwirkenden für den Eröffnungsgottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 12. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Sie begrüßte besonders die Zuschauerinnen und Zuschauer, die die Synode per Live-Stream verfolgen.
        
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin Pfarrerin Heike-Regine Albrecht aus dem Ammerland als Ersatzsynodale. 

Synodenpräsidentin Blütchen dankte  Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas und Birgit Osterloh für  15 Jahre engagierte Mitarbeit in der Synode der oldenburgischen Kirche.  

Bericht des Bischofs

In seinem Bischofsbericht vor der 12. Tagung der 49. Synode hat Bischof Thomas Adomeit am Donnerstag, 20. November, Bezug genommen auf die kürzlich verabschiedete neue Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit dem Titel „Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick“.

Kaum ein Thema habe in den vergangenen Jahren eine so große Priorität gehabt wie die Frage nach Krieg und Frieden. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eskalierte Konflikt im Nahen Osten, aber auch viele andere, weniger beachtete Kriege hätten Nachrichten, Gespräche in den Kirchengemeinden und nicht zuletzt persönliche Ängste geprägt. Die Menschen seien angesichts dieser Entwicklungen zutiefst besorgt und verunsichert, so Adomeit.

Mit der neuen Friedensdenkschrift der EKD „hat unsere evangelische Kirche versucht, sich diesen Fragen neu zu stellen. Die Denkschrift markiert eine Weiterentwicklung der evangelischen Friedensethik: Sie hält am Leitbild des Gerechten Friedens fest und unterstreicht den Primat der Gewaltfreiheit – und sie nimmt zugleich die harschen Erfahrungen unserer Zeit ernst, in der Gewalt, Terror und Aggression Menschen und Völker bedrohen. Sie betont den Schutz vor Gewalt als unverzichtbare Dimension des Gerechten Friedens. Und sie ringt darum, wann und unter welchen strengen Bedingungen Gegenwehr, auch militärische, verantwortbar sein kann“, so Adomeit.

Laut Adomeit will die Denkschrift keine fertigen Antworten vorgeben, sondern Gewissen bilden, nicht Gewissen ersetzen. Sie beschreibe einen ethischen Korridor und lasse Raum für unterschiedliche, verantwortete Entscheidungen. „Pazifistische Positionen werden ausdrücklich gewürdigt als prophetische Erinnerung daran, dass jede Gewaltanwendung – auch die ethisch begründete – schuldig macht. Zugleich wird der absolute Pazifismus als politische Theorie kritisch befragt, weil er die Verantwortung des Staates für den Schutz der ihm Anvertrauten ausblendet“.

Er sei dankbar für Menschen, „die konsequent auf Gewaltfreiheit setzen und der Kirche den Spiegel vorhalten“, so Adomeit. Zugleich gebe es aber Situationen, in denen der Verzicht auf Gegenwehr das Unrecht triumphieren lasse. Es bleibe eine „Schuldverstrickung“, der niemand ganz entkomme. „Das ist eine nüchterne, aber auch ehrliche Einsicht. Welche Position auch immer bezogen wird – Schuld bleibt, weil Verantwortung in diese Welt mit ihrer unerlösten Gewalt hineinführt“. Friedensethik sei nicht nur eine Frage von Krieg und Waffen, sondern immer auch eine Frage nach dem persönlichen inneren Frieden und nach dem Miteinander in einer Gesellschaft. 

Demokratie bewahren – Kirche als Teil einer wehrhaften Zivilgesellschaft
Laut Bischof Adomeit steht die bundesdeutsche demokratische Kultur unter Druck. Er beobachte populistische Vereinfachungen, Hassrede im Netz, antisemitische und rassistische Parolen, Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker, auch auf Haupt- und Ehrenamtliche in der oldenburgischen Kirche. Demokratie sei jedoch kein statischer Zustand, sondern eine kostbare, gefährdete Errungenschaft, „um die wir uns bemühen müssen“. Die Kirche steht nicht außerhalb der Gesellschaft, so Adomeit. Sie sei Teil dieser Gesellschaft und teile ihre Krisen. Aber sie sei auch Teil der Antwort – oder sollte es sein. „Kirche lebt vom Gespräch, vom Streit um das bessere Argument, von der gemeinsamen Suche nach dem richtigen Weg im Licht des Evangeliums.“ Adomeit rief dazu auf, Räume zu schaffen, in denen demokratische Streitkultur geübt werden könne. Kirche könne dazu gezielte Angebote machen. Wo jedoch Grenzen überschritten würden und die Würde anderer missachtet werde, könne Kirche nicht neutral bleiben.

Kritik an demokratiegefährdenden Kräften darf nicht mundtot gemacht werden
Adomeit nahm auch Bezug auf das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu Aussagen des ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme, der sich in seiner Funktion als Polizeipräsident kritisch mit Positionen der AfD auseinandergesetzt und vor deren Wirkung auf das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung gewarnt hatte. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in dieser Woche entschieden, dass einige dieser Äußerungen mit dem Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot eines Polizeipräsidenten nicht vereinbar und daher rechtswidrig gewesen seien. Zugleich hatte das Gericht bestätigt, dass die Polizei sich grundsätzlich zu Angriffen auf die demokratische Ordnung äußern dürfe – aber in einer Weise, die die Neutralitätspflicht wahrt.

Diese Entscheidung sei ernst zu nehmen, so Adomeit. Sie markiere rechtliche Grenzen, die für den staatlichen Dienst wichtig seien. Zugleich bleibe ebenso wichtig, dass eine lebendige, wehrhafte Demokratie Menschen brauche, „die öffentlich und klar benennen, wenn Parteien oder Bewegungen die Menschenwürde relativieren, rassistische oder antisemitische Positionen vertreten oder die Grundlagen der Verfassung in Frage stellen“. Johann Kühme, der viele Jahre der oldenburgischen Synode angehörte, habe sich über Jahre „aus tiefer demokratischer Überzeugung gegen Rechtsextremismus engagiert, auch im Raum unserer Kirche. Dafür gebührt ihm großer Respekt und Dank. Kritik an demokratiegefährdenden Kräften darf nicht mundtot gemacht werden – weder im staatlichen noch im kirchlichen Raum“, betonte Bischof Adomeit.

Der Bischof der oldenburgischen Kirche rief dazu auf, für die unantastbare Würde eines jeden Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder politischer Überzeugung einzutreten. Das sei Ausdruck des Glaubens an den Gott, der alle Menschen zu seinem Ebenbild geschaffen habe.

Darüber hinaus betonte Bischof Thomas Adomeit: „Wir widersprechen allen Formen von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn solche Positionen sich „christlich“ geben. Eine Kirche, die dem gekreuzigten und auferstandenen Christus folgt, kann nie an der Seite von Ideologien stehen, die andere abwerten.
Wir fördern bleibend demokratische Bildung und Streitkultur in unseren Gemeinden: durch Diskussionsformate, durch Kooperationen mit Schulen und Initiativen, durch Beteiligung an Bündnissen für Demokratie. So entstehen „Verständigungsorte“, in denen Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven miteinander ins Gespräch kommen – ohne Angst, ausgegrenzt zu werden. Und wir stärken diejenigen, die sich im staatlichen Dienst, in der Polizei, in der Justiz, in der Politik und in der Zivilgesellschaft für unsere Demokratie einsetzen. Sie verdienen Dank, Begleitung und Gebete.“

Anerkennungsrichtlinie soll noch in diesem Jahr unterzeichnet werden
Zuversichtlich äußerte sich Bischof Adomeit, dass die Ordnung der Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen noch in diesem Jahr unterschrieben wird. Die EKD hatte im März dieses Jahres eine neue Anerkennungsrichtlinie für Zahlungen an Betroffene sexualisierter Gewalt auf den Weg gebracht. Sie soll ab Anfang kommenden Jahres soll in den evangelischen Kirchen und Diakonieverbänden gelten. Kritisch äußerte sich Adomeit, dass es noch einige Kirchengemeinden gebe, die noch kein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt vorgelegt hätten. Leider sei das Ziel, dass alle Gemeinden und Einrichtungen der oldenburgischen bis zum Jahresende Schutzkonzepte vorlegen, noch nicht ganz erreicht. Es bleibe zu hoffen, dass die Gemeinden insbesondere in zwei Kirchenkreisen bald in die Runde der vielen aufgenommen werden könnten, die Schutzkonzepte entwickelt, beschlossen und übersendet hätten, so Adomeit. 

Mit der ForuM-Studie und den Vereinbarungen im Beteiligungsforum seien neue Standards und Vereinbarungen gesetzt worden und sie würden umgesetzt: „durch unabhängige Aufarbeitung, durch Beteiligung von Betroffenen, durch verbindliche Präventionskonzepte, durch Schulungen, durch strukturelle Veränderungen in der Macht- und Leitungskultur. Das ist eine Aufgabe, die uns auf dem Weg unserer Kirche immer begleiten wird, da wir immer aufmerksam bleiben wollen.“

Die evangelische Kirche insgesamt und auch die oldenburgische Kirche hätten lernen müssen, „wie sehr der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen vernachlässigt und Täter geschützt wurden“, betonte Adomeit.

Neues Unterrichtsfach „Christliche Religion“ ist ein wirklich starkes Signal
Als besonders ermutigendes Zeichen in diesem Jahr bezeichnete Bischof Adomeit die Vereinbarung über das neue Unterrichtsfach „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen“ in Niedersachsen. Die evangelischen Kirchen und die katholischen Bistümer hätten gemeinsam mit dem Land die Weichen für einen Religionsunterricht gestellt, der ökumenisch verantwortet sei und zugleich die je eigenen Profile wahre. Dass nun gemeinsam ein neues Fach verantwortet werde, das Schülerinnen und Schülern die Breite und Vielfalt des christlichen Glaubens erschließe, sei ein wirklich starkes Signal.

Zum Ende seines Bischofsberichts dankte Adomeit den Mitgliedern der 49. Synode, dass sie Zeit und Kraft investiert hätten und sich neben Beruf, Familie und anderen ehrenamtlichen Aufgaben für die oldenburgische Kirche mit ihrer Fachkompetenz engagiert hätten. „Dafür gilt Ihnen von Herzen Dank – im Namen unserer ganzen Kirche.“ Besonderer Dank gelte dabei der geistlichen Dimension dieser Arbeit. „Synode ist nicht nur ein Parlament. Synode ist ein geistliches Leitungsorgan“, so Adomeit. 

Dank an Synodenpräsidentin Sabine Blütchen
Mit dieser 12. Tagung gehe aber auch eine Ära in der Leitung der Synode zu Ende: die Zeit mit Sabine Blütchen als Synodenpräsidentin. „18 Jahre hat sie dieses Amt mit großer Umsicht, Klarheit und Freundlichkeit ausgeübt. Sie hat Sitzungen geleitet, in denen die Themen dicht und die Emotionen hoch waren – und sie hat es geschafft, dass dennoch alle zu Wort kommen konnten, dass Minderheiten gehört wurden, dass Verfahren transparent blieben. Sie hat ein feines Gespür dafür, wo ein humorvoller Satz die Spannung löst und wo es eines nüchternen Hinweises auf die Geschäftsordnung bedarf. Vor allem aber hat sie die Synode geistlich geprägt: durch klare Worte des Glaubens, durch Gebete, durch den Blick auf das, was trägt“, betonte Adomeit. Synodenpräsidentin Sabine Blütchen gelte von Herzen Dank für ihren Dienst. Sie habe „unsere Synode und damit unsere Kirche geprägt“. 
 

Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss  

Bischof Thomas Adomeit stellte in seinem Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschusses (GKA) kurz die Schwerpunkte der Sitzungen sowie einer Klausurtagung vor. Intensiv seien die Beratungen zum Projekt „Zukunftsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ (ehemals „Prioritätenprozess“) und zur Weiterentwicklung des Evangelischen Bildungshauses in Rastede gewesen.

Weiterhin habe  sich der GKA mit der Zukunft und der Satzung des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V.  befasst. 

Zudem seien der Entwurf des Haushaltsplans 2026 und die Möglichkeiten zur Errichtung einer reformierten Kirchengemeinde erörtert worden. Laut Adomeit waren weiteren Themen der Sitzungen Personalien, die Berufung AG Jahresthema und die Vorbereitung der 12. Tagung der 49. Synode. Anschließend bedankte sich Bischof Adomeit bei allen Mitgliedern des Ausschusses und stellte heraus, dass alle “hoch engagiert” seien.

 

Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss 

Jost Richter, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtete aus der Arbeit des Ausschusses. Schwerpunkt der Beratungen sei der Bericht des Oberrechnungsamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über die Prüfung der Jahresrechnung und der sich daraus ableitender Entlastungsbeschluss für die Kirchenverwaltung gewesen.

Dabei habe das Oberrechnungsamt vor allem aufgrund der geplanten Änderungen zum Pfarrfondsgesetz eine uneingeschränkte Entlassungsempfehlung erteilt. Dieser Empfehlung hätten sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig angeschlossen.

 

Abnahme des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung

Mit großer Mehrheit hat die oldenburgische Synode die Abnahme der Ergebnis- und Vermögensrechnungen mit Bilanzen zum 31.12.2024 (Jahresabschluss) sowie die Entlastung der Beteiligten für die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung des Kernhaushaltes, der unselbständigen Sonderrechnungen, des Beschäftigungsfonds (Sondervermögen der ELKiO) und der als Treuhandvermögen geführten Haushalte im Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene

Als Vorsitzender des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene berichtete der Synodale Pfarrer Dr. Oliver Dürr, dass der Ausschuss intensive Gespräche zum Thema „Reformiert in Oldenburg“ geführt habe. So habe es auch ein Gespräch mit dem reformierten Vizepräsidenten Helge Johr gegeben. 

Zur Synoden-Eingabe 40 „Taufzeugen/Taufzeugenbescheinigung“ sei ein theologisches Papier beraten worden. Daraufhin habe der Ausschuss einstimmig beschlossen: „Es gibt keine Taufzeugenschaft, die mit oder anstelle des Patenamts kirchlicherseits ausgestellt und beurkundet wird.“ Auch solle „auf eine Ausstellung von kirchlichen Dokumenten oder anderweitigen offiziellen oder kirchlich gesiegelten Bescheinigungen […] verzichtet“ werden. Das Patenamt setze eine kirchliche Zugehörigkeit voraus; wenn keine Patinnen oder Paten gefunden würden, solle die Pfarrperson mit der Familie nach Lösungen suchen. Nichtkirchliche Vertrauenspersonen könnten weiterhin benannt werden, dies sei aber rein privat, so Dürr in seinem Bericht.

Rechts- und Verfassungsausschuss

In seinem Bericht fasste der Synodale Jost Richter als Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses die Schwerpunkte der Themen, mit denen sich der Ausschuss in den letzten Monaten befasst hatte, zusammen:

  • Das Kirchengesetz über das Pfarrvermögen sei beraten worden und der Synode auf der außerordentlichen Tagung im September zur Abstimmung vorgelegt und mit großer Mehrheit beschlossen worden.
  • Ein Entwurf für ein Kirchengesetz zur Veräußerung von Grundvermögen sei erarbeitet worden. Der Entwurf habe die Regeln an die neue wirtschaftliche Lage der Kirche angepasst und liege nun der 12. Synodentagung zur Beschlussfassung vor. Ziel sei es, Grundstücke nicht um ihrer selbst willen zu halten, sondern für kirchliche Aufgaben zu nutzen.
  • Weiterhin sei ein Gesetz zur Pfarrvertretung beraten worden, was der Synode vorliege.
  • Weitere Themen seien das Haushaltsgesetz und Fusionen von Kirchengemeinden im Wangerland und Wilhelmshaven gewesen, so Richter in seinem Bericht.

Kirchengesetz über die Veräußerung von Grundvermögen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Oberkirchenrat Udo Heinen stellte den Synodalen das veränderte Kirchengesetz über die Veräußerung von Grundvermögen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg vor.

Anlass der Überarbeitung des Gesetzes zur Veräußerung des Grundvermögens sei die Ablösung des bisherigen Kirchengesetzes über die Verwaltung des Pfarrfonds in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Pfarrfondsgesetz) durch das neue Kirchengesetz über das Pfarrvermögen in der Ev.- Luth. Kirche in Oldenburg (Pfarrvermögensgesetz). 

Auch Jost Richter, Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses, sprach sich für eine Annahme des Gesetzes aus. 

Auf Antrag der  Synodalen Kreispfarrerin Birte Wielage wurde als Änderung aufgenommen, dass in begründeten Fällen der Erlös aus dem Verkauf unbebauter Grundstücke in Gebäude oder in Klimaschutz-Maßnahmen investiert werden können.

Die Synode beschloss mehrheitlich die Änderungen im Kirchengesetz in erster Lesung. 

Bericht zur Konsolidierung des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V.

In seinem Bericht zur Konsolidierung des Diakonischen Werks der oldenburgischen  Kirche betonte Pfarrer Dr. Friedrich Ley, Theologischer Vorstand des Diakonisches Werks, dass sich die wirtschaftliche Situation in den ersten drei Quartalen 2025 stabilisiert habe. Allerdings seien einzelne Einrichtungen nach wie vor durch Investitionsrückstau und personelle Herausforderungen stark belastet.

Die Probleme des Fachkräftemangels und die rückläufigen Ressourcen bei Kommunen und Kostenträgern würden sich wohl weiterhin verschärfen. Ley berichtete, dass in vielen Bereichen neue Mitarbeitende gewonnen und Zeitarbeitsdienste reduziert werden konnten. Aber die mittelfristige Entwicklung gebe durchaus Anlass zur Sorge, so der Theologische Vorstand.

Die Landesgeschäftsstelle weist laut Ley nach wie vor ein Defizit aus und vakante bzw. freiwerdende Stellenanteile können aktuell nicht nachbesetzt werden. Deshalb werde der Landesverband in seiner Funktion als Fachberatungsstelle für seine Mitgliedseinrichtungen seine Beratungsleistungen deutlich einschränken müssen, beklagte er.

In den sogenannten armutsorientierten Hilfefeldern, für die es keine leistungsspezifische  Refinanzierung und nur begrenzte ergänzende Unterstützung gebe, zeige sich zunehmend eine finanzielle Unterdeckung infolge steigender Personal- und Sachkosten bei gleichbleibenden bzw. rückläufigen Zuschüssen, berichtete Ley. Bisher hätten  diese Belastungen durch organisatorische Anpassungen, Arbeitsverdichtungen und Einsparungen in Verwaltung und allgemeiner Sozialberatung noch halbwegs kompensiert werden können. Mit der Haushaltsplanung für 2026 werde jedoch deutlich, “dass die bestehenden Spielräume nunmehr ausgeschöpft sind und in einzelnen Bereichen eine Fortführung der Angebote ohne strukturelle Veränderungen nur schwer möglich sein wird.” 

Positiv konnte  Ley vermelden, dass bei der Betriebsgesellschaften des Diakonischen Werkes Oldenburg „nach heutigem Wissen mit einem auskömmlichen Jahresergebnis für das Jahr 2026 zu rechnen“ sei.

Zukunft des Diakonischen Werks (Bericht aus dem GKA)

Oberkirchenrat Lars Dede bestätigte in seinem Bericht zur Zukunft des Diakonischen Werks als Teil des Berichts aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA), dass sich die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften des Diakonischen Werks deutlich stabilisiert habe. Vor diesem Hintergrund rücke der zweite Teil des Synoden-Beschlusses vom November 2024 wieder in den Vordergrund, der vorsehe, dass die Frage der Neustrukturierung des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wieder aufgenommen werden müsse.

Zu den noch zu klärenden Fragen gehörten die nach einer zukunftssicheren Aufstellung des Diakonischen Werks, nach der passenden Struktur für die unternehmerische Diakonie und auch, ob eine stärkere Anbindung an das Diakonische Werk in Niedersachsen hinsichtlich der landesverbandlichen Aufgaben sinnvoll wäre. Es gehe darum, wie könne sichergestellt werden, dass das diakonische Profil der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg klar und deutlich erkennbar bleibe, so Lars Dede. 

Diese Fragen müssten angegangen werden, weil ungeklärt sei, wie die landesverbandlichen Funktionen des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. auskömmlich finanziert werden könne und was hierfür die passende Struktur sei. Auch die Frage der auskömmlichen Finanzierung der kreisdiakonischen Werke müsse unter Einbeziehung struktureller Lösungsansätze geklärt werden.

Die Synodalen beschlossen mit großer Mehrheit, dass der sich im Januar 2026 konstituierenden 50. Synode empfohlen werde, “die Frage der Neustrukturierung des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V. zu Beginn ihrer Legislaturperiode wieder aufzunehmen und dazu eine Gemeinsame Kommission einzusetzen, die aus Vertreter*innen der Synode, der Diakonischen Konferenz und des Oberkirchenrats besteht. Der Vorstand des Diakonischen Werks wird hinzugezogen. Weitere Personen können hinzugezogen werden.”
 

Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss

Die Synodale Birgit Osterloh berichtete in ihrer Funktion als Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses über die Arbeit des Ausschusses und seinen Unterausschüssen: Personal, Controlling und Anlageausschuss. Zu folgenden Themen wurde laut Osterloh informiert, beraten und gegebenenfalls Empfehlungen beschlossen: Eingaben aus der Synode, Mittelfristige Finanzplanung, Haushaltsgesetz und Haushaltsplan 2026, Jahresabschluss 2024, Rücklagenbewirtschaftung 2024, Haushaltsverstärkungsmittel 2025, Zuweisungen für Kindertagesstätten, Anlagenausschuss und Unterausschuss Personal.

So habe der Finanz- und Personalausschuss  einstimmig den Haushaltsplan 2026 inkl. der Mittelfristigen Finanzplanung zur Beratung in der Synode freigegeben. Der Synode wurde empfohlen, dem Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Haushaltsgesetz, dem Haushaltsplan auf Organisationsebene, dem Investitionsplan und den Stellenpläne zuzustimmen. 

Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2026

Oberkirchenrat Sebastian Groß stellte den Synodalen das Haushaltsgesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2026 vor. Es liege  ein ausgeglichener Haushaltsplan vor, der rund 107 Millionen Euro an Einnahmen vorsehe sowie 111,7 Millionen Euro an Ausgaben. Für den Ausgleich der Differenz seien Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro geplant.

Die Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen belaufen sich laut Groß auf 93,8 Millionen Euro, davon entfallen auf Lohn- und Einkommensteuereinnahmen 77,4 Millionen Euro. Die Finanzerträge für das Jahre 2026 werden mit rund 2,9 Millionen Euro kalkuliert. 

Mit Blick auf die geplanten Ausgaben entfielen rund 63,2 Millionen Euro auf Personalaufwendungen, ein Anstieg um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so Groß.

Angesichts weniger werdender finanziellen Möglichkeiten müssten Prioritäten gesetzt werden, wozu ja auch Projekt zur Zukunftsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg auf den Weg gebracht worden sei. Das Haushaltsvolumen in Höhe von rund 112 Millionen Euro biete die Möglichkeit, „die Welt und unsere Gesellschaft auch in 2026 wieder ein Stück besser zu machen. Oder anders ausgedrückt: die Möglichkeit, die Hoffnung und unsere Botschaft in die Welt zu tragen“, so Groß.

Abschließend sagte Oberkirchenrat Sebastian Groß: „Ich wünsche uns und unserer Kirche, dass wir weiterhin ein Vorbild in unserer Gesellschaft und ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie sind. Wir sind es, die leuchten müssen und vor allem den Menschen helfen müssen, deren inneres Licht vielleicht abhandengekommen ist. Wir haben im Jahr 2026 noch einen soliden finanziellen Rahmen dafür zur Verfügung und darüber hinaus einen noch wertvolleren Schatz an Menschen, die sich tagtäglich für die Ziele unserer Kirche mit ihrem großen Engagement einsetzen. Machen wir was draus!“

Die Synodalen stimmten dem Haushaltsgesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2026 einstimmig bei vier Enthaltungen in erster Lesung zu.
 

Kirchengesetz über die Vertretung der Pfarrpersonen (Pfarrvertretungsgesetz)

Die Änderung des Pfarrvertretungsgesetzes wurde von Oberkirchenrat Udo Heinen eingebracht. Die Überarbeitung des Gesetzes sei nötig geworden, da sich die Rahmenbedingungen für die pfarramtliche Arbeit erheblich verändert hätten und die Anforderungen an Pfarrpersonen gestiegen seien, während die Zahl der zur Verfügung stehenden Personen für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben – wie die Mitarbeit in der Pfarrvertretung – kontinuierlich gesunken sei, so Heinen.

Oberkirchenrat Heinen betonte, dass der nun vorliegende Entwurf die gesammelten Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Praxis aufgreife und eine zeitgemäße, handlungsfähige Regelung sicherstelle. Das neue Pfarrvertretungsgesetz stärke die Beteiligung, vereinfache Verfahren und schaffe klare Regelungen für den Fall, dass keine Pfarrvertretung zustande käme.

Auf Antrag der Synodalen Pfarrerin i.R. Almut Härtel wurde der § 2 um folgenden Satz ergänzt:  “Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Pfarrerschaft mit Ausnahme der Pfarrpersonen im Ruhestand.”

Die Synode beschloss mit sehr großer Mehrheit die Änderung im Kirchengesetz in erster Lesung.
 

Kirchengesetz über die Bildung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Nordgemeinde Wilhelmshaven

Nach einem intensiven Beratungsprozess mit Moderation der Gemeindeberatung haben die Ev.-luth. Kirchengemeinden Altengroden, Fedderwardergroden, Neuengroden, Sengwarden und Voslapp beschlossen, sich zu einer Kirchengemeinde unter dem Namen „Ev.-luth. Kirchengemeinde Nordgemeinde Wilhelmshaven“ zusammenzuschließen. Diese wird zum 1. Januar 2026 Rechtsnachfolgerin der oben genannten fünf Kirchengemeinden.

Bis zum Ablauf der Wahlperiode bleiben die bisherigen Mitglieder der Kreissynode im Amt. Wie sich die Gemeindekirchenräte nach der Neuordnung zusammensetzen, regelt der Oberkirchenrat im Benehmen mit den beteiligten Gemeindekirchenräten (§ 24 GKRWG).

Die Synode stimmte der Änderung im Kirchengesetz einstimmig in erster Lesung zu.

 

Kirchengesetz über die Auflösung der Kirchengemeinden Minsen und Wiarden und die Zusammenlegung mit der Kirchengemeinde Wangerland


Ebenfalls nach einem intensiven Beratungsprozess mit Moderation der Gemeindeberatung haben die Ev.-luth. Kirchengemeinden Minsen und Wiarden beschlossen, sich aufzulösen und der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wangerland zuzuordnen. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Wangerland wird somit Rechtsnachfolgerin der bisherigen Ev.-luth. Kirchengemeinden Minsen und Wiarden. Das Kirchengesetz tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft, was dem Wunsch der Kirchengemeinden entspricht.

Bis zum Ablauf der Wahlperiode bleiben die bisherigen Mitglieder der Kreissynode im Amt. Wie sich die Gemeindekirchenräte nach der Neuordnung zusammensetzen, regelt der Oberkirchenrat im Benehmen mit den beteiligten Gemeindekirchenräten (§ 24 GKRWG).

Die Synode beschloss mit sehr großer Mehrheit die Änderung im Kirchengesetz in erster Lesung. 

Zur Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gehören somit ab Januar 2026 101 Kirchengemeinden, zum Ev.-luth. Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven Januar 2026 17 Kirchengemeinden.
 

Kirchengesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kirchenkreise und Sitzverteilung in den Kreissynoden (Kirchenkreisgesetz)

Durch die Fusion der Kirchengemeinden Altengroden, Fedderwardergroden, Neuengroden, Sengwarden und Voslapp zur neuen Kirchengemeinde Nordgemeinde Wilhemshaven und dem Beitritt der Kirchengemeinden Minsen und Wiarden zur Kirchengemeinde Wangerland sei diese Anpassung des Kirchenkreisgesetzes erforderlich, so Oberkirchenrat Udo Heinen bei Einbringung des Gesetzes.

Die Synode beschloss einstimmig die Änderung im Kirchengesetz in erster Lesung.
 

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Oberkirchenrat Udo Heinen brachte das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ein. Dieses Kirchengesetz habe überarbeitet werden müssen, da es dem technischen Fortschritt nicht mehr Rechnung trage. Im Zuge der Überarbeitung sei das Kirchengesetz sowie die Geschäftsordnung an die geschlechtergerechte Sprache angepasst worden.

Das Kirchengesetz stand bereits auf der 11. Tagung der Synode auf der Tagesordnung und musste mangels Beteiligung des Ausschusses für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie vertagt werden. Dieser Ausschuss hat das Gesetz beraten und es zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Es gab keine Änderungswünsche.

Die Synode stimmte diesem Gesetz mit sehr großer Mehrheit in erster Lesung zu.
 

Nach Lesung, Gebet und Segen durch Bischof Thomas schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den ersten  Verhandlungstag.

Bilder vom ersten Tagungstag

12./49. Synode

Berichterstattung der 12. Tagung der 49. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg von Donnerstag, 20., bis Freitag, 21. November 2025.

2. Tagungstag, Freitag

12. Tagung der 49. Synode, 2. Tagungstag am Freitag, 21. November 2025