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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht der Synodalen Rita Szaszi eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der ersten Tagung der 48. Synode.

 

Sie gratulierte Kreispfarrer Michael Braun zum heutigen Geburtstag.

 

Berichte aus den Ausschüssen werden fortgesetzt

Mit dem Bericht des Kirchensteuerbeirates wurden am Vormittag die Berichte aus den Ausschüssen fortgesetzt. Der Synodale Carsten Homann bemängelte bei der Besetzung der Unterausschüsse, dass der Schlüsselausschuss überwiegend mit theologischen Mitgliedern und der Unterausschuss Bauliste überwiegend mit nicht-theologischen Mitglieder besetzt sei.

 

Dahinter sei keine Absicht zu vermuten, erwiderte der Vorsitzende des Kirchensteuerbeirates, Jost Richter. Bei der Besetzung sei es vielmehr um die bessere Beteiligung von großen wie auch kleineren Kirchengemeinden gegangen, erläuterte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs.

Die Synode folgte einstimmig dem Vorschlag des Finanz- und Personalausschusses, den bis zum 30. Juni befristeten 0,5 Stellenanteil für die Projektleitung des Projektes Personal und Information und den bis zum 30. Juni befristeten 0,5 Stellenanteil für die Projektleitung des Projektes Navision-K (ein Buchungsprogramm) bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern. Die Verlängerung der Stellen sei aus Krankheitsgründen und aufgrund eines Mutterschutzes notwendig geworden, erläuterte zuvor die Vorsitzende des Ausschusses, Friederike Meyer.

 

Verschiedene Formen der Beteiligung machen die Kirche reich

Als Einstieg in die weitere Beratung über die Ergebnisse des Zukunftskongresses hielt Bischof Jan Janssen ein Impulsreferat zum Thema „Partizipation“, in dem er die unterschiedlichen Formen einer „Beteiligungskirche“ aufzeigte.

 

Dabei benannte er vier Beteiligungsformen, die in der Kirche zu beobachten seien. Sie beginne mit der bloßen Mitgliedschaft, "selbst wenn sie aus Sicht der Aktiven nur wie ein Mitlaufen aussehen sollte", so Janssen. "Mitgliedschaft ist in Zeiten nachlassender Zugehörigkeit zu Vereinen, Parteien, Gewerkschaften ein hohes und kostbares Gut! Wir sind dankbar für alle gezahlte Kirchensteuer! Wir dürfen mit Stolz sehen, dass sich 45 Prozent der Bevölkerung zu uns und 70 Prozent zu den christlichen Kirchen zählen."

 

"Welche andere Gruppe auf dem Weg durch Zeit und Gesellschaft könnte das von sich sagen? Das bloße Mitglied, das nie zu sehen, geschweige denn namentlich bekannt ist, wird es miterleben: die Beerdigung der Nachbarin oder das Abendmahl zur Konfirmation der Tochter. Mag sein, dass das wenig ist, markant ist es allemal. Und intensiv kann auch diese Teilnahme sein an dem, was nicht wir, sondern was Gott allein schenkt", betonte Bischof Janssen.

Die zweite Beteiligungsform sei das schlichte Mithören, "selbst wenn es nur an punktuellen Stationen auf dem Lebensweg oder bei Gelegenheit geschieht. Geborenwerden, Erwachsenwerden, Partnerschaft eingehen, Sterben – auf den besonderen Etappen des Lebens bittet dieses Mitglied um Gottes Segen und um einen Dienst der Gemeinde. Dieser Zaungast wird es ja möglicherweise doch intensiv erleben: die Worte des Weihnachtsoratoriums bei der Aufführung durch eine Kantorei oder den Open-Air-Gottesdienst zum Tauffest, die Radioandacht im Auto oder den seelsorgerlich freundlichen Besuch am Krankenbett."

Die dritte Beteiligungsform sei das Mitarbeiten. Darunter sei nicht nur der Einsatz zu verstehen, "den wir von Anderen erbitten und einfordern, der angeblich immer zu wenig ist und erst noch auszustehen scheint. In unseren kirchlichen Einrichtungen im Rahmen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zählen wir rund 4.500 beruflich Mitarbeitende, darin sind Kindertagesstätten enthalten, die Diakonie kommt sogar noch hinzu. Aber auch in Verwaltungsaufgaben gilt es wahrzunehmen, wie viel stetes Einbringen, professionelles Mittragen, berufliches Teilnehmen hier dankbar zu verzeichnen ist."

Als vierte Beteiligungsform benannte Bischof Janssen das engagierte "Mitwirken". Dieses heißt, "nicht nur für sich selbst teilnehmen, sondern von anderen Mitgliedern mandatiert und so an Entscheidungsverantwortung beteiligt zu werden. An dieser Stelle wären viele weitere der engagierten Aktiven zu nennen, die unsere Kirche mittragen und mitprägen: Ihr Mitdenken in der Büchereiarbeit, ihr Mitreden beim Seniorennachmittag, das Mitspielen im Posaunenchor und selbstverständlich das Mitentscheiden in Jugendkonventen und Ausschüssen, Gemeindekirchenräten und Synoden."

"Diese so verschiedenen und unsere Kirche reich machenden Formen der Partizipation gilt es fruchtbar zu organisieren" und sie müssen bei der Weiterarbeit bedacht werden, betonte Bischof Janssen. Dabei sei er gewiss, "dass unsere Kirche eine Zukunft hat, weil Gott uns sein Land zeigen will und dass darin die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ihre Zukunft hat."


(Hier finden Sie das Impulsreferat im Format PDF.)

  

Beschlüsse „Auf dem Weg ins Jahr 2030“

In ihrer Einbringung der Beschlussvorlage zur Weiterarbeit mit den Ergebnissen des Zukunftskongresses der oldenburgischen Kirche vom Juli 2012 betonte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, dass in den kommenden Jahren schwierige Entscheidungen auf die Synodalen zukämen. Wenn es nicht nur darum gehe, mit Sparbeschlüssen auf äußere Einflüsse zu reagieren, gelte es, den auf dem Zukunftskongress eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

 

Der Übergabebericht der 47. Synode „Auf dem Weg ins Jahr 2030“ enthalte zum Teil konkrete Vorschläge, zum Teil Anregungen für die weitere konzeptionelle Arbeit, betonte Blütchen. Es gehe darum, heute einen Schritt weiter auf dem begonnenen Weg zu gehen. Es gehe nicht um Beschlüsse über die Einrichtung von Stellen. Dazu wären Entscheidungen erst nach Beratungen in den Fachausschüssen nötig, so Blütchen.

Nach einer ausführlichen Aussprache beschlossen die Synodalen, die Arbeit auf der Grundlage des Übergabeberichts der 47. Synode fortzusetzen. Ausgehend vom Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Verhältnis Ortsgemeinde - Werke, Dienste und Einrichtungen“ wurde der Ausschuss für theologische u. liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene gebeten zu prüfen, ob der Begriff „Kirchengemeinde“ in der Kirchenordnung weiter zu fassen sei. Für eine gegebenenfalls erforderliche Änderung der Kirchenordnung wurde der Rechts- und Verfassungsausschuss um Mitberatung gebeten.

In Ihrer Einführung hatte Synodenpräsidentin Blütchen erläutert, dass es um eine sprachlich klarere Formulierung der Kirchenordnung gehe, in der sowohl der Begriff Gemeinde wie auch der Begriff Kirchengemeinde Verwendung finde.

Die Synodalen baten weiterhin den Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA), eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Auftrag, Instrumente zur Förderung der Zusammenarbeit von Ortsgemeinden mit Werken, Diensten und Einrichtungen zu entwickeln.

Ausgehend vom Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Verhältnis Hauptamt – Ehrenamt“ wurde die Arbeitsgruppe Diakonenstellenplan gebeten, ihre Ergebnisse zur 3. Tagung der 48. Synode vorzulegen.

Der Oberkirchenrat wurde gebeten, im Interesse der Förderung des Miteinanders von haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden bis zur 3. Tagung der 48. Synode eine Konzeption einschließlich erforderlicher Dienstbeschreibungen für eine Arbeitsstelle zu entwickeln und dabei die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Diakonenstellenplan zu berücksichtigen. Es wurde angeregt, dass der Oberkirchenrat den Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge an den inhaltlichen Überlegungen beteiligt.

Ausgehend vom Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Personalentwicklung kirchlicher Berufsfelder“ bat die Synode den Oberkirchenrat, bis zur 3. Tagung der 48. Synode Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten und die rechtlichen Möglichkeiten für veränderte Trägerstrukturen zu prüfen, die sowohl den innerkirchlichen Stellenwechsel wie auch den Wechsel zwischen Kirche und Diakonie oder anderen selbstständigen kirchlichen Trägern ohne Nachteil für die Mitarbeitenden ermöglichen.


In einer intensiven Diskussion zur Beschlussvorlage wurde auf Anregung des Synodalen Nico Lüttke in den Beschluss aufgenommen, bei allen Beschlussvorschlägen für den Weg ins Jahr 2030 auf die finanzielle Nachhaltigkeit zur langfristigen Zukunftssicherung der Kirche für folgende Generationen zu achten.

In der Aussprache zur Beschlussvorlage betonte der Synodale Hanspeter Teetzmann, dass der Zukunftskongress im Juli 2012 ein großer Erfolg gewesen sei. Er habe zu einer außerordentlichen Aufbruchsstimmung geführt. Es werde wichtig, sein, dass sich alle Synodalausschüsse intensiv mit den Ergebnissen des Zukunftskongresses befassen. „Lassen Sie uns aufbrechen und auf dem Weg ins Jahr 2030 weitergehen“, so Teetzmann.

 

(Hier finden Sie einen Auszug des Synodenbeschlusses im Format PDF.)

  

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

In ihrem Bericht der Gleichstellungsbeauftragten Gabriele Rüsch-Tillmanns stellte sie ihren Arbeitsbereich vor. Sie betonte, dass "die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Mitwirkung an der Personalauswahl und -entwicklung - zukünftig auch verstärkt im Bereich der Pfarrerinnen und Pfarrer - sowie der Blick auf Gender-Diversity" weiterhin Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sein würden.


Ihre Tätigkeit sei als Unterstützung in der Umsetzung zu verstehen, denn der Wille für Gleichstellungsmaßnahmen könne in der Kirche als selbstverständlich angesehen werden, so Rüsch-Tillmanns. 

  

Umweltbericht

Als Beauftragte für Umwelt, Klimaschutz und Energie in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg stellte Kristine Ambrosy-Schütze ihr Arbeitsfeld vor. Sie erinnerte daran, dass die vergangene Synode 2012 ein integriertes Klimaschutzkonzept verabschiedet hatte und dass es eine Zielvorgabe gebe, bis zum Jahr 2020 25 Prozent an CO2 einzusparen. Dazu wurden bereits einzelne Maßnahmen in Bereichen des Energiemanagement, der Umweltbildung und der Mobilität initiiert.

Bischof Jan Janssen erinnerte daran, dass eine Arbeitsgruppe der 47. Synode dieses Arbeitsfeld begleitet hatte. Die neue Synode möge nun einen entsprechenden Beirat einrichten. Die Synode entsprach diesem Wunsch und bittet den Gemeinsamen Kirchenausschuss, die Mitglieder des Beirates unter Beteiligung aus der Synode zu berufen.

   

Kirchengesetz in zweiter Lesung verabschiedet

Die Synode verabschiedete in zweiter Lesung das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Besetzung von kirchengemeindlichen Pfarrstellen, das bereits am Vortag ausführlich beraten wurde.

   

Jahresthema 2015

Die Synode stimmte dem Beschluss des Gemeinsamen Kirchenausschusses zu und beschloss, sich auf der 3. Tagung der 48. Synode im Mai 2015 mit dem Jahresthema "Migration und Kirche" zu befassen.

    

Visitationsteam

In das Visitationsteam für die Visitation von Kirchenkreisen, Einrichtungen und Werken sowie Arbeitsbereichen der oldenburgischen Kirche wählten die Synodalen als nicht-theologische Mitglieder Manfred Pfaus (Vertreter: Hauke Hero Hahn), Doris Vogel-Grundwald (Vetreterin: Dörte Hobbie), Birgit Osterloh (Vertreterin: Ursula Bartels), Wilhelm Bohnstengel (Vertreterin: Jutta Wilhelms) und als theologische Mitglieder Pastor Karsten Peuster (Vertreter: Kreispfarrer Bertram Althausen) sowie Pastor Dietrich Jaedicke (Vertreter: Pastor Joachim Tönjes).

   

Eingaben an die Synode

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse verwiesen.

 

Abschluss der Synodentagung

Mit Lesung, Gebet und Segen beschloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen des zweiten und letzten Sitzungstages der 1. Tagung.

 

Zu ihrer 2. Tagung wird die 48. Synode vom 20. bis 22. November 2014  in der Evangelischen Heimvolkshochschule Rastede zusammenkommen.

Von der Synodentagung berichteten Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch, Hans-Werner Kögel sowie Anke Brockmeyer.