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Eröffnung des dritten Verhandlungstages

Die Andacht am Samstagmorgen wurde von der Synodalen Ursula Bartels in Gebärdensprache eröffnet. Sie lud alle Teilnehmenden der Tagung ein, unter ihrer Anleitung Lieder und Gebete auch in Gebärdensprache zu formulieren.

 

Nach der Andacht eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den dritten Verhandlungstag der 10. Tagung der 48. Synode im Bildungshaus Rastede.
 

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Änderungen zum Rahmenpfarrstellenplan 2030

Auf ihrer 9. Tagung im Mai hatte die Synode beschlossen, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pfarrstellen von derzeit 250 auf 173 zu verringern. Dem Vorschlag der Arbeitsgruppe, dass für gesamtkirchliche Aufgaben zehn Prozent der Gesamtpfarrstellen zur Verfügung gestellt werden sollen, war die Synode im Mai nicht gefolgt. Sie hatte daraufhin die Arbeitsgruppe zum Rahmenpfarrstellenplan 2030 beauftragt, bis zur Herbstsynode im November eine oder mehrere Alternativen zu den Vorlagen zu erarbeiten, berichtete Bischof Thomas Adomeit.
  
Carsten Möhlenbrock, Referent für Dienstrecht und Geschäftsführer der Arbeitsgruppe Rahmenpfarrstellenplan, legte im Auftrag der Arbeitsgruppe der Synode nun eine Variante vor, wonach gegenüber der vorigen Variante Pfarrstellen mit allgemein-kirchlichem Auftrag ausdrücklich beschrieben sind und künftig nicht in den Kirchenkreisen verantwortet und eingerichtet werden, sondern an die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg direkt angebunden sind.
  
Danach gebe es 142,5 Gemeindepfarrstellen, 15,5 Pfarrstellen mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und 20,5 Pfarrstellen mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und in der Kirchenleitung. 5,5 Pfarrstellen in Schulen und Justizvollzugsanstalten sowie bei der Polizei würden dabei refinanziert werden.
  
Gleichwohl legte die Arbeitsgruppe die bereits für die Mai-Synode erarbeitete Beschlussempfehlung vor, wonach bis auf zehn Prozent der Pfarrstellen alle anderen Pfarrstellen auf die Kirchenkreise verteilt werden. Es wäre dann die Aufgabe der Kirchenkreise, innerhalb eines Rahmens von einem Zehntel bis einem Drittel der ihnen zugewiesenen Pfarrstellen für übergemeindliche Aufgaben vorzusehen.

  

Es werde, wie im EKD-Pfarrerdienstrecht üblich, zwischen Pfarrstellen mit gemeindlichen Auftrag, allgemeinkirchlichen und kirchenleitenden Auftrag unterschieden, so Möhlenbrock. Die beschlossenen 173 Pfarrstellen seien ein Rahmen. Neue Pfarrstellen sollen zukünftig nicht mehr eingerichtet werden, falls Bedarf bestehe, müsse eine andere Pfarrstelle umgewidmet werden.

Der neue Vorschlag sei ein „sehr konservativer Vorschlag“, der die Spielräume in den Regionen und in der Gesamtkirche sehr begrenze“, sagte Carsten Möhlenbrock. Er nehme somit den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden notwendige Gestaltungsräume und Flexibilität.

 

Im Anschluss an die Vorstellung brachte der Synodale Hanspeter Teetzmann folgende Anträge ein:
1.) Ausgehend vom Vorschlag der Arbeitsgruppe zum Rahmenpfarrstellenplan erhalten die Kirchenkreise insgesamt 145,5 Stellen vordringlich für gemeindliche Aufgaben. Dies sind neben sechs Kreispfarramtstellen mit pfarramtlichen Diensten im Kirchenkreis insgesamt 139,5 Stellen, die auf die Kirchenkreise wie folgt verteilt sind: Ammerland 24,5, Friesland/Wilhelmshaven 26,5, Oldenburger Münsterland 19,5, Oldenburg Stadt 26, Wesermarsch 14,5 und Delmenhorst/Oldenburg Land 28,5.


Dafür werden Pfarrstellen zur Koordination der Altenseelsorge nicht mehr gesondert ausgewiesen.
2.) Die Kirchenkreise können von diesen 139,5 Stellen eine oder mehrere Stellen statt mit einem gemeindlichen Auftrag mit einem allgemein kirchlichen Auftrag im Rahmen des Pfarrstellenverteilungskonzeptes ausstatten. Dieser kann aus den nicht von Ziff. 3 genannten Bereichen ausgewählt werden.

 

3.) Für die Pfarrstellen mit einem allgemeinkirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug – mit Ausnahme der Ziff. 7 der Übersicht der Arbeitsgruppe – sowie für die Pfarrstellen mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und in der Kirchenleitung trifft die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im Rahmen ihres Pfarrstellenverteilungskonzeptes die Entscheidungen.

 

Dies bedeutet, dass die Synode für folgende Arbeitsbereiche nach dem derzeitigen Pfarrstellenplan die Pfarrstellenverteilung vornimmt: Schulpfarrstellen (1.4 des Haushaltsplanes 2019), Seelsorge in Kliniken, Reha- und Kureinrichtungen, Hospizseelsorge (1.6), Seelsorge in Haftanstalten (1.7), Pfarrstellen für Seelsorge und Bildung (1.8), Projektpfarrstellen (in 1.9 enthalten) und Pfarrstellen im Oberkirchenrat (2.).

 

4.) Im Rahmen des Pfarrstellenverteilungskonzeptes entscheiden die Kirchenkreise über den Umfang des Stellenanteiles des Kreispfarrers für pfarramtliche Aufgaben im Kirchenkreis neben den kreispfarramtlichen Aufgaben. Der Stellenanteil für kreispfarramtliche Aufgaben darf einen Anteil von 50 Prozent nicht unterschreiten.

 

5.) Für die Bereiche der Pfarrstellen mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug, für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche und in der Kirchenleitung werden insgesamt 33 Pfarrstellen inklusive 5,5 refinanzierter Pfarrstelleanteile vorgesehen.

 

6.) Der Oberkirchenrat wird gebeten, der Synode spätestens bis zur 12. Tagung der 48. Synode ein Pfarrstellenverteilungskonzept für diese insgesamt 33 Pfarrstellen vorzulegen. Dabei soll er grundlegend die Vorschläge der Arbeitsgruppe zum Rahmenpfarrstellenplan in der Pfarrstellenplanübersicht 2030 berücksichtigen, aber auch die sich aus der 11. Tagung der 48. Synode sowie bis zum Sommer 2019 durch die fortschreitenden Planungen im Hinblick auf den Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates zur Haushaltskonsolidierung ergebenden Änderungen oder Anpassungsnotwendigkeiten berücksichtigen.

 

7.) Soweit Pfarrstellen nach der Pfarrstellenplanübersicht der Arbeitsgruppe ganz oder teilweise derzeit refinanziert sind, wird bei einer Veränderung des Refinanzierungsanteiles um mindestens 50 Prozent einer Pfarrstelle die Anzahl der refinanzierten Pfarrstellen entsprechend erhöht bzw. reduziert. Es sei denn, die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschließt eine anderweitige Stellenausweitung oder Stellenkürzung der durch diese zu verteilenden Pfarrstellen. Wenn im Bereich der Kirchenkreise refinanzierte Pfarrstellen zukünftig geschaffen werden, gilt dies bei späteren Änderungen entsprechend für die jeweils betroffene Kreissynode.

Die Beschlussvorlagen und die Änderungsvorschläge wurden von der Synode kontrovers diskutiert.


Der Synodale Kreispfarrer Bertram Althausen erhob dabei weitere Alternativorschläge des Synodalen Hanspeter Teetzmann zu einem Antrag, die sich auf die ursprünglich vorgeschlagene Variante bezogen:
A1.) Den Kirchenkreisen stehen folgende Pfarrstellen zu: Ammerland 28, Friesland/Wilhelmshaven 29, Oldenburger Münsterland 22, Oldenburg-Stadt 29, Wesermarsch 16 und Delmenhorst/Oldenburg-Land 32. Darin seien die Stellen der Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer nach Auffassung von Kreispfarrer Althausen eingeschlossen.

 
A2.) Zu den gesamtkirchlichen Aufgaben in Ziff. 3. gehören die folgenden Arbeitsbereiche nach dem Pfarrstellenplan 2019: Pfarrstellen für Seelsorge und Bildung (1.8), Projektpfarrstellen (in 1.9 enthalten) und Pfarrstellen im Oberkirchenrat (2.).
 

A3.) Soweit Pfarrstellen oder Pfarrstellenanteile derzeit bereits refinanziert sind, erhöht sich die Zahl der Pfarrstellen in den jeweiligen Kirchenkreisen um den Anteil der refinanzierten Pfarrstellen. Dazu müsse der Punkt 6 des ersten Änderungsvorschlags, ein Pfarrstellenverteilungskonzept für dann insgesamt 17 Pfarrstellen mit allgemeinkirchlichem Auftrag vorzulegen, mit beschlossen werden.

Nach einer Pause wurde der erste Änderungsantrag des Synodalen Hanspeter Teetzmann mehrheitlich angenommen.

Da noch keine Gesetze zum Rahmenpfarrstellenplan vorliegen, unterbreitete der Synodale Teetzmann Verfahrensvorschläge, die die Synode mit einigen Änderungen verabschiedete:
1. Die Kreiskirchenräte werden gebeten, alsbald mit den Planungen des Pfarrstellenverteilungskonzeptes für ihren jeweiligen Kirchenkreis zu beginnen. 


2. Diese Arbeiten erfolgen auf der Grundlage des von der Synode in der 9. und 10. Tagung beschlossenen Rahmenpfarrstellenplanes 2030.


3. Die Kreiskirchenräte sind während des Erarbeitungsprozesses im Austausch mit dem Oberkirchenrat und nehmen ggf. Beratung in Anspruch.

 

4. Die Entscheidung über die Pfarrstellenverteilungskonzepte in den Kirchenkreisen obliegt den Kreissynoden. Die Kreiskirchenräte sollen den Kreissynoden spätestens vier Wochen vor der Tagung den Entwurf des Pfarrstellenverteilungsplanes vorlegen.

 

5. Freie Pfarrstellen in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen werden im Hinblick auf die Überlegungen zum jeweiligen Pfarrstellenverteilungskonzept nur nach Zustimmung des jeweiligen Kreiskirchenrates durch den Oberkirchenrat ausgeschrieben.

 

6. Freie Pfarrstellen mit einem allgemeinkirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug, für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und in der Kirchenleitung werden nach Zustimmung des Gemeinsamen Kirchenausschusses durch den Oberkirchenrat ausgeschrieben. Für eine Pfarrstelle mit einem allgemeinkirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug ist vor der Ausschreibung das Benehmen mit dem Kreiskirchenrat herzustellen.

 

7. Diese Verfahrensregeln gelten bis zum Inkrafttreten der Gesetze zum Rahmenpfarrstellenplan.

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Landeskirchensteuerbeschluss 2019/2020

Oberkirchenrätin Dr. Teichmanis stellte den Landeskirchensteuerbeschluss 2019/2020 vor. Dieser wurde von der Synode einstimmig angenommen.

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Standort der Verwaltung - Fortsetzung der Beratungen

Am Samstagvormittag wurde die am Vortag unterbrochene Verhandlung über die Entwicklung der Standortplanung der Verwaltung der oldenburgischen Kirche intensiv weitergeführt. Nach einer kontroversen Aussprache wurde darüber befunden. Es soll die Standort Frage für den Oberkirchenrat und die Verwaltung in einem begleiteten Prozess geklärt werden. Der GKA wurde beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte in Gang zu setzten.

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Verabschiedung der Gesetze in zweiter Lesung

Das Haushaltsgesetz sowie die weiteren Kirchengesetze, die an den Vortagen in erster Lesung beraten und beschlossen worden waren, wurden auch in der zweiten Lesung mit großer Mrerheit verabschiedet.

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Tätigkeitsbericht der Gemeinsamen Kirchenverwaltung

Der Synode lag ein 61-seitiger Tätigkeitsbericht der Jahre 2016, 2017 und 2018 der Gemeinsamen Kirchenverwaltung vor. Die Beratungen zum Bericht wurden auf die nächste Synodentagung im Mai 2019 vertagt.

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Wahl zur Diakonischen Konferenz

Gemäß der Satzung des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. sind drei Mitglieder der Diakonischen Konferenz von der Synode oldenburgischen Kirche zu wählen.

Die Mitglieder der Diakonischen Konferenz werden in der Regel für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Da die Amtszeit der Diakonischen Konferenz im Frühjahr 2019 endet, war eine Wahl notwendig. Das Synodenpräsidium regte an, die drei neuen Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren von der 48. Synode zu wählen, um der 49. Synode, die sich im Januar 2019 konstituieren wird, die Möglichkeit zu geben, Synodale in die Diakonische Konferenz zu entsenden.

Folgende Mitglieder sind derzeit in die Diakonische Konferenz gewählt:

  • Helmut Hartig
  • Synodaler Carsten Homann
  • Synodale Birgit Osterloh

 Neu wurden gewählt:

  • Synodaler Carsten Homann
  • Synodale Friederike Meyer
  • Synodale Birgit Osterloh

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Nachwahl in Gremien

Der Synodale Sönke Carstens wird zukünftig im Theologischen Ausschuss mitarbeiten und der Synodale Pfarrer Dietmar Reumann-Claßen wird im Finanz- und Personalausschuss sowie im Kirchensteuerbeirat mitarbeiten.

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Vorlagen und Eingaben

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse, an der Oberkirchenrat beziehungsweise an den Gemeinsamen Kirchenausschuss verwiesen.

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Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.

Nach Lesung, Gebet und Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 10. Tagung der 48. Synode.

Zu ihrer 11. Tagung wird die 48. Synode vom 23. bis 25. Mai 2019 zusammenkommen.


Von der Synodentagung berichteten Esben Fest, Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.

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