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Zweiter Verhandlungstag - Freitag, 24. Mai 2013

Nach einer Andacht des Synodalen Gerhard Eicker eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlung des zweiten Sitzungstages der 11. Tagung der 47. Synode.

 

Als Gast begrüßte sie die Leiterin der Geschäftsstelle der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke.

 

Gesetz über die Entwidmung von Kirchen

Aus dem aktuellen Anlass heraus, dass in Einswarden (Kirchenkreis Wesermarsch) eine Kirche geschlossen werden musste und zum Verkauf steht, da sich das öffentliche Leben verändert hatte, legte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs der Synode eine Gesetzesvorlage zur Entwidmung von Kirchen vor. Dieses sei ein "Eventualgesetz", so der Kirchenjurist. Damit wolle man nicht die Schließung von Kirchen betreiben, sondern nur für den seltenen Fall eine Rechtssicherheit schaffen.

 

Das Problem liege in der Frage der Nachnutzung eines Kirchengebäudes, betonte der Synodale Prof. Hans-Hermann Heuer. Bei der Nachnutzung durch andere kirchliche oder nichtkirchliche Rechtsträger stelle das Gesetz sicher, dass zukünftige Nutzungsberechtigte auf den ursprünglichen Charakter des Gebäudes als kirchliches Gebäude und kirchliche Interessen Rücksicht nehmen.

 

Dem Gesetz stimmte die Synode in erster Lesung zu.

 

Niedersachsen warte auf kirchliche Positionen

In einem Vortrag stellte die Geschäftsführerin der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke, den Synodalen sich und die Arbeit der Geschäftsstelle vor. So habe sie bei der neuen Landesregierung eine große Aufgeschlossenheit und reges Interesse an den kirchlichen Themen festgestellt, berichtete Radtke.

 

Auch sei - gerade aus Sicht der Kirche - die Richtungsänderung im Ausländerrecht im Innenministerium nur zu begrüßen. Der Vorschlag der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), den Reformationstag 2017 zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, wurde positiv aufgenommen, auch wenn zur Zeit dafür eine rechtliche Regelung in Niedersachsen noch fehle.

Im Themenbereich "Umwelt und Landwirtschaft" werde eine Neuausrichtung im Landwirtschaftministerium deutlich. Hier könnten die Kirchen wichtige Beiträge leisten, die auch nachgefragt werden, sagte Radtke. Hier liege eine große Chance einer modifizierten Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen wie wachsende Armut, demographischer Wandel oder Fachkräftemangel müssten die niedersächsischen Kirchen deutlicher, lauter und verbindlicher werden, wünschte sich die Geschäftsführerin der Konföderation. Die Bedeutung von Kirche und Religion herauszustellen, sei innerhalb der Gesellschaft eine wichtige Aufgabe, die durch die Strukturdiskussion in den vergangenen Jahren zu sehr in den Hintergrund geraten sei.


Bischof Jan Janssen dankte Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke für ihre Arbeit. "Die Verbindung zwischen Oldenburg und Hannover sei besser geworden", so Janssen. Er würde sich wünschen, wenn sie als Geschäftsführerin der Konföderation häufiger an den Synodentagungen teilnehmen könnte. Das würde die  Verständigung zwischen Oldenburg und der Konföderation intensivieren. Nach fast vier Jahren der internen Diskussion über die Zukunft der niedersächsischen Kirche warte das Bundesland darauf, "dass wir uns in den gesellschaftlichen Fragen positionieren", so Janssen.

 

Vertragsentwurf zum Konföderationsvertrag einstimmig gebilligt

Nach einer ausführlichen Diskussion nahm die Synode den Vertragsentwurf zum Konföderationsvertrag (Stand: 03.05.2013) einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Der Gemeinsame Kirchenausschuss wurde beauftragt, für eine konzentrierte und modifizierte Fortführung der Konföderation auf dieser Grundlage eine Endfassung des Vertragsentwurfes mit Begründung und den erforderlichen Zustimmungsgesetzen zu erstellen und der Synode auf ihrer 12. Tagung der 47. Synode im November zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Mit dem vorgelegten Vertragsentwurf zum Konföderationsvertrag wird eine Fortführung der Konföderation unter geänderten Bedingungen ermöglicht, sagte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. Der Rat der Konföderation habe die Arbeitsgruppe „Konföderationsvertrag“ gebeten, die Kirchen bei der endgültigen Vertragserstellung zu unterstützen.

Mit der Neuregelung werde das synodale Interesse gewahrt, betonte der Synodale Hanspeter Teetzmann, auch wenn die Konföderationssynode nicht mehr weiter bestehen werde. "Es ist schade, dass das Miteinander erst am Ende der Konföderationssynode entstanden ist", bedauerte Teetzmann. 

 

Vorsichtiger Umgang in der Finanzplanung

Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben werde sich immer weiter öffnen, sagte der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Gerhard Eicker, in seinem Bericht. Es sei davon auszugehen, dass die Kirchensteuereinnahmen und die Zahl der Kirchenmitglieder weiter sinken werden. Der Finanz- und Personalausschuss plane daher mit einem Prozent weniger pro Jahr. Die Kirchensteuereinnahmen aus dem Jahr 2012 in Höhe von 62 Millionen Euro würden dabei der Ausgangspunkt für die weiteren Planungen bilden.

Gleichzeitig aber steigen die Ausgaben, sowohl bei den Personal- als auch Sachkosten. Für die Finanzplanung werden die Haushaltsplanungen für das Jahr 2013 zugrunde zu legen. Der Finanzausschuss plane, die Zuweisungen an die Gemeinden, für die Bauunterhaltung, die Kindergärten und für Diakonie bis zum Jahr 2018 unverändert zu lassen, versicherte Eicker, denn die der Synode vorgelegten Zahlen seien nicht zur "Panikmache" geeignet.

Seinen Antrag, den Oberkirchenrat zu beauftragen, eine Vorlage eines inhaltlich und finanziell abgestimmten Kostensenkungsvorschlages bis zur Herbstsynode 2013 vorzulegen, vertagte die Synode auf den letzten Verhandlungstag (Samstag). Als Vorsitzender des Finanzausschusses hatte Gerhard Eicker den Antrag damit verbunden, bis zur Vorlage dieses Vorschlages keine zusätzlichen ausgabewirksamen Beschlüsse zu fassen, die über einen Zeitraum von drei Jahren hinausgehen. Dieses würde die weiteren Beratungen der Synode zu sehr einschränken.

In den weiteren Beratung lehnte die Synode sowohl die befristete Einrichtung einer zusätzlichen Architektenstelle im Bereich der Abteilung Bau und Liegenschaften der Zentralen Dienststelle als auch die befristete Einrichtung einer Stelle für die/den Klimaschutzbeauftragten ab, die für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes gefordert worden war.

Übernahme von Auszubildenden

Dem Antrag, die befristete Übernahme von Auszubildenden bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern, stimmte die Synode zu. Ebenso verlängerte die Synode eine halbe Stelle für die Fachassistenz in der Zentralen Gehaltsabrechungsstelle bis zum 31. Dezember 2014 wegen des Mehraufwandes für die Einführung eines Personalverwaltungsprogramms sowie die halbe Stelle für die Teamassistenz bei der Mitarbeitervertretung bis zum 30. Juni 2014 für die Mehrarbeit in Verbindung mit der Verwaltungsstrukturreform.

Evangelische Heimvolkshochschule Rastede

Bezüglich der Evangelischen Heimvolkshochschule Rastede beschloss die Synode, die Bauunterhaltungskosten in den Haushalt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg bereits für 2014 mit einem Betrag - mindestens in Höhe der Pacht - einzustellen. Der Antrag, dem Verein für die Evangelischen Heimvolkshochschule Rastede e.V. ein Darlehn für den vor Jahren erfolgten Kapellenanbau in Höhe von rund 227.000 Euro zu erlassen, wurde auf die Herbstsitzung der Synode vertagt, um bis dahin noch steuerrechtliche Fragen klären zu können.  

Beratungsarbeit

Die Synode beschloss weiterhin, in den Haushalt für 2014 die Mittel für die Beratungsarbeit in derselben Höhe wie 2013 einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Diakonie-Sozialstation Wangerooge

Im Blick auf das Defizit der Diakonie-Sozialstation Wangerooge aus den Jahren 2011 und 2012 von insgesamt 152.000 Euro haben die Synodalen beschlossen, diesen Betrag auszugleichen. Dies soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass:
1. ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Kirchengemeinde Wangerooge und dem Diakonischen Werk Friesland-Wilhelmshaven oder einem anderen diakonischen Träger zustande kommt und dem Finanz- und Personalausschuss vorgelegt wird.
2. die Kirchengemeinde Wangerooge den Vertrag vom 28. Oktober 1997 mit der Kommune Wangerooge fristgerecht zum 31. Dezember 2013 kündigt und gleichzeitig neue Verhandlungen unter Federführung des Oberkirchenrates angeboten werden.

 

Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass der Defizitausgleich zuerst zur Tilgung des Liquiditätsdarlehns der Kassengemeinschaft (Regionale Dienststelle) Friesland-Wilhelmshaven verwendet wird und alle Ausgleichsbeträge keinesfalls im allgemeinen Haushalt der Kirchengemeinde Wangerooge untergehen.

 

Der Ausgleich der Plandefizite der Jahre 2013 und 2014 in Höhe von maximal 125.000 Euro sowie die angemessenen Kosten des Geschäftsbesorgungsvertrages werden von der Synode in Aussicht gestellt, wenn:
1. ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Kirchengemeinde Wangerooge und dem Diakonischen Werk Friesland-Wilhelmshaven oder einem anderen diakonischen Träger zustande kommt und dem Finanz- und Personalausschuss vorgelegt wird.
2. die Kirchengemeinde Wangerooge den Vertrag vom 28. Oktober 1997 mit der Kommune Wangerooge fristgerecht zum 31. Dezember 2013 gekündigt und gleichzeitig neue Verhandlungen unter Federführung des Oberkirchenrates angeboten hat.

 

Weitere Beschlüsse

Für die Anschaffung von Dienstwagen stellt die Synode keine Mittel im Haushalt bereit. Durch die Regionale Dienststelle Ammerland wurde für diesen Kirchenkreis eine Erhebung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass von keinem Pfarrer/keiner Pfarrerin eine Fahrleistung von 10.000 km oder mehr erreicht wurde.

 

Die Entscheidung zur Wiedereinführung der Durchstufung nach A 14 für die Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer der oldenburgischen Kirche wird bis zur Vorlage eines Konzeptes zum Pfarrstellenplan zurückgestellt.

 

Der Satz von 0,30 Euro als Erstattung je gefahrenen Kilometer wurde durch den Finanzausschuss überprüft. Festgestellt wurde, dass die abgerechneten Sätze zwischen 0,16 Euro/km und 0,35 Euro/km liegen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zahlt 0,20 Euro/km ebenso wie eine andere Landeskirche und die reformierte Kirche. Oldenburg liegt mit 0,30 Euro/km im Mittelfeld. Der Satz von 0,35 Euro/km wird in Süddeutschland gezahlt, wobei die über 0,30 Euro/km hinausgehenden Beträge als steuerpflichtigen geldwerten Vorteil behandelt werden müssen. Der Satz von 0,30 Euro/km wird beibehalten.

 

Die Stelle Fundraising der oldenburgischen Kirche wird bis zum 31. Dezember 2014 weitergeführt. Gleichzeitig soll zu Beginn des Jahres 2014 eine Evaluation durchgeführt und das Ergebnis der 48. Synode auf ihrer 1. Tagung im Frühjahr 2014 vorgestellt werden.

 


Zusätzliche fünfte Stelle im Kreisjugenddienst für das Oldenburger Münsterland abgelehnt

Die Zahl der Gemeindeglieder im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland ist in den letzten Jahren im Unterschied zu allen anderen Kirchenkreisen der oldenburgischen Kirche stark gewachsen. Dies gilt vor allem für die unter 25-Jährigen. 28,6 Prozent der Kirchenmitglieder sind dort unter 25 Jahren.

Nach eingehender Diskussion lehnte die Synode den Antrag, eine weitere (5.) Planstelle für den Kreisjugenddienst im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland zum 1. Januar 2014 einzurichten, dennoch mit knapper Mehrheit ab. In der Debatte wurde allerdings gefordert, die Zuweisung der Jugendarbeitsstellen auf die Kirchenkreise zu überprüfen.

 

 

Debatte um die Zukunft des Blockhauses Ahlhorn

Die wirtschaftliche Lage des Blockhauses Ahlhorn habe sich verbessert, erläuterte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. Das ursprüngliche Defizit von 400.000 Euro im Jahr 2010 konnte auf ein Defizit von 44.000 Euro verringert werden. "Die Veränderungen greifen", berichtete der Synodale Jost Richter und es sei erfreulich, dass alle Maßnahmen von den Mitarbeitenden mitgetragen werden.

Die Landesforstdirektion habe ein Interesse, dass das Blockhaus Ahlhorn fortbestehe und das Land Niedersachsen stelle eine Abgabe des Geländes zu "fairen Bedingungen" in Erbbaurecht in Aussicht, so Richter. Das Land aber setze voraus, dass die geplanten Baumaßnahmen auch durchgeführt werden.

Für die Baumaßnahmen, denen eine unabhängige Planung und Kostenschätzung zugrunde liegt, müsse die oldenburgische Kirche 3,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen, erklärte der Synodale Pastor Kai Wessels. Mit diesem Geld sollen u.a. zwei Häuser behindertengerecht umgestaltet, ein viertes Haus im Hüttenlager errichtet und die unter Denkmalschutz stehende "Jungenburg" als Tagungshaus umgebaut werden. 

Die Erhöhung der Bettenzahl und ein differenziertes Angebot für Jugendliche und Erwachsene - auch unter dem Gesichtspunkt der Inklusion - werde das Blockhaus Ahlhorn zu einer zukunftssicheren Jugendbildungseinrichtung machen, versicherte Wessels. Das Blockhaus könne sich am Markt behaupten und "schwarze Zahlen" schreiben selbst bei kleineren Klassen und veränderten schulischen Bedingungen.

In einer ausführlichen Debatte wurde intensiv über die Notwendigkeit gesprochen, ob die oldenburgische Kirche für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine eigene Tagungseinrichtung vorhalten sollte. Das ist eine "kirchenpolitische Entscheidung", so der Synodale Dr. Jobst Seeber. Der Synodale Helmut Hartig rechnete vor, dass das Blockhaus auf Belegung durch Schulen und nicht-kirchliche Organisationen angewiesen sei. Lediglich ein Drittel der Belegung könne aus dem kirchlichen Bereich kommen.

 

Der Synodale Gerhard Eicker schlug darum vor, das Blockhaus Ahlhorn in einen eigenen wirtschaftlichen Betrieb zu überführen. Dies sei keine Option, da die Landesforstdirektion ausschließlich die oldenburgische Kirche als Trägerin akzeptiere, entgegnete Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. Die Traife der Dehoga-Organisation lägen zudem um 30 Prozent unterhalb der kirchlichen Besoldung und es sei die Frage, ob die Kirche das fördern wolle. Eine Abwicklung und ein Rückbau des Blockhauses würde 1,1 Millionen Euro kosten, erläuterte der Kirchenjurist. Hinzu kämen bei einer Schließung Abfindungen und andere Zahlungen in ungefähr der gleichen Höhe.

 

Trotz der geplanten Baumaßnahmen müsse die oldenburgische Kirche für die Bewirtschaftung und für die Bauunterhaltung auch weiterhin jährlich eine Million Euro bereithalten, warnte der Synodale Hanspeter Teetzmann.


Im Blockhaus Ahlhorn sind zurzeit 28 Mitarbeitende beschäftigt, es bietet 180 Betten zur Übernachtung an.

 

Konzeption für das Evangelische Bildungszentrum Rastede verabschiedet

Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker stellte der Synode die Konzeption für das Evangelische Bildungszentrum Rastede vor. Am Standort Rastede sind dabei zwei unterschiedliche Einrichtungen ansässig: Das Evangelische Bildungszentrum als Einrichtung der oldenburgischen Kirche und die Evangelische Heimvolkshochschule als eingetragener Verein (e.V.). Eine Zusammenfügung werde zum jetzigen Zeitpunkt besonders aus der Sicht der Evangelischen Heimvolkshochschule e.V. nicht möglich, sehr wohl aber eine enge Kooperation, so Mucks-Büker. Dieses werde bei der Planung und Umsetzung der vielfältigen Bildungsaktivitäten am Standort Rastede deutlich. Die Synode stimmte dem vorgelegten Konzept zu.

 

Synode stimmt für das Blockhaus Ahlhorn

Der Synode lag folgende Beschlussvorlage zum Blockhaus Ahlhorn vor:
1. Der schriftliche Bericht des Kuratoriums zum Blockhaus Ahlhorn wird ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen wie das vorgestellte bauplanerische Konzept.
2. Die Synode bekennt sich ausdrücklich zum Evangelischen Jugendheim Blockhaus Ahlhorn und der dort stattfindenden Arbeit.
3. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen stellt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg noch im Haushaltsjahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro bereit.
4. Der Oberkirchenrat wird beauftragt, der Synode einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kirchengesetzes über das Kuratorium des Evangelischen Jugendheimes Blockhaus Ahlhorn zur 12. Tagung der 47. Synode vorzulegen, das die bereits in der Vorlage zur 10. Tagung der 47. Synode vorgeschlagenen Änderungen aufnimmt.


In geheimer Abstimmung entschieden sich die Synodalinnen und Synodale mit 31 Ja-, 19 Nein-Stimmen und einer Enthaltung für diese Beschlussvorlage.

 

 

Mit Gebet und Segen schloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen am zweiten Sitzungstag.