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Verhandlung des dritten Sitzungstages eröffnet

Nach einer Andacht des Synodalen Pastor Rainer Theuerkauff eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlung des dritten Sitzungstages der 11. Tagung der 47. Synode.


Synodenpräsidentin Blütchen verpflichtete Renate Ennen-Hansing aus dem Kirchenkreis Wesermarsch als Ersatzsynodale.

 

Schwerpunkte des dritten Sitzungstages

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Beratungen zum Bericht des Kirchensteuerbeirates sowie die Handlungskonsequenzen, die sich aus dem Zukunftskongress der oldenburgischen Kirche im Juli 2012 ergeben. Weiterhin müssen die bereits in erster Lesung angenommenen Kirchengesetze in zweiter Lesung verabschiedet werden.

Neuer Zuweisungsschlüssel für die Kirchengemeinden wird diskutiert

In seinem Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat erläuterte deren Vorsitzender, Dr. Jobst Seeber, dass das Gremium seit längerem eine Neuordnung des Zuweisungsschlüssels für geboten halte. Erste Änderungen seien in den vergangenen Jahren realisiert worden. Dennoch erweise sich die Thematik als sehr komplex und kompliziert. Daher habe zur Herbstsynode 2012 auch noch kein Vorschlag unterbreitet werden können.

 

Inzwischen seien die Beratungen so weit fortgeschritten, dass der Synode jetzt eine „Vorlage zur Anpassung der Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Gemeinden“ vorgelegt werden könne.

Damit soll die Zuweisung aus Kirchensteuermitteln an die Gemeinden über die Zahl der Gemeindeglieder gestärkt und die zweckgebunden Zuweisungen verringert werden. Ziel sei es, den Gemeinden eine verlässliche und kalkulierbare Zuweisung zu geben, sagte Seeber. Gleichzeitig könnten die Gemeinden vor Ort entscheiden, wie sie ihre Mittel einsetzen wollen. Das bedeute eine Stärkung der Gemeinden und eine Vereinfachung des Systems.

Ab 2014 soll sich die Zuweisung an die Gemeinden zusammensetzen aus
- einem Sockelbetrag je Kirchengebäude und
- einem Betrag pro Gemeindeglied auf der Basis der Gemeindegliederzahl des Vorjahres.

Dieser neue Schlüssel bedeute keine Gleichbehandlung aller Gemeinden, räumte Seeber ein, da diese Kombination die kleinen Gemeinden gegenüber größeren Gemeinden bevorzuge. Um allen Gemeinden eine angemessene Reaktionszeit zu ermöglichen, soll eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt werden.

Ab dem kommenden Jahr soll die Umstellung auf das neue Zuweisungsmodell beginnen. Dabei soll die Zuweisung zu 80 Prozent nach dem alten und 20 Prozent nach dem neuen Verfahren erfolgen. Dabei werden alle Gemeinden den Betrag von 2013 erhalten. Sollten Kirchengemeinden Defizite im Vergleich zur Zuweisung 2013 aufweisen, soll es für das Haushaltsjahr 2014 einmalig einen Defizitausgleich geben. Für die weiteren Jahre ab 2015 ändert sich die Quote auf 60 Prozent der Zuweisung auf Basis des Jahres 2013 zu 40 Prozent der neuen Zuweisung usw.

Der Kirchensteuerbeirat schlägt zudem vor, den Kirchenkreisen einen vom Kirchensteuerbeirat festzulegenden Betrag zum Ausgleich regionaler Besonderheiten in den Gemeinden zur Verfügung zustellen.

Im Anschluss an die Vorstellung des Berichtes des Kirchensteuerbeirates schloss sich eine intensive Diskussion im Plenum der Synode an. Über unterschiedliche Anträge soll heute zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

"Wir setzen auf das Erfolgsmodell Gemeinde"

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen gab einen Zwischenbericht als Vorsitzende der "Lotsengruppe" über die Weiterarbeit an den Ergebnissen des Zukunftskongresses. Erste Überlegungen zu den drei Arbeitsgruppen „Verhältnis Ortsgemeinde – Werke und Einrichtungen, andere Dienste“, „Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt“ und „Personalentwicklung kirchlicher Berufe“ diskutierten die Synodalen im Anschluss in Kleingruppen.

In einem theologischen Impuls zur Einstimmung auf die Weiterarbeit nach dem Zukunftskongress sagte Bischof Jan Janssen, dass "die aktuelle Lage unserer Kirche durch eindrückliche Diskussionsprozesse und Entscheidungen" der vergangenen Jahre geprägt sei – "und zwar im guten Zusammenspiel von Synode und Oberkirchenrat und aller Ebenen in Gemeinde, Kirchenkreis und Gesamtkirche. Die aktuelle Generation will Kirche in eigenständiger und oldenburgischer Form ausgestalten, weil wir auf der Basis unserer besonderen Kirchenordnung einen eigenen Beitrag zum Protestantismus in Deutschland leisten können", betonte Janssen.

Jede Ortsgemeinde müsse "wach und offen bleiben, um nicht Ortsverein, Wohnnachbarschaft, Siedlerclub zu werden. Jede Milieugemeinde müsse hingegen darauf achten, Kontinuität, Beheimatung in der Gemeinschaft und Verlässlichkeit zu bieten." Demzufolge müsste Gemeinde beides sein: "ortsgebunden und generalistisch im begrenzten Raum (Parochie) ebenso wie fachbezogen und spezialisiert für begrenzte Zeit (Projekt)." Es fehle eine Verhältnisbestimmung von Ortsgemeinde und Werken, Diensten, Einrichtungen, die eines Tages in unsere Kirchenordnung einfließen wird, wenn diese nicht nur rückwärtiger Geschichte und regionaler Geographie folgen wolle.

Im Miteinander der ehren- und hauptamtlichen Aufgaben brauche es den Respekt der einen gegenüber den anderen, so Janssen. "Wer sein Berufsleben in den Dienst der Kirche stellt, dem steht ebenso ein sorgfältiges und barmherziges Urteil zu, wie denen, die im weltlichen Beruf bleiben und ihre freie Zeit und ihre zusätzlichen Kräfte zur Ehre Gottes hergeben." Notwendig werde daher eine Verhältnisbestimmung sein, die das Aufeinanderbezogensein von Hauptamt und Ehrenamt ordentlich beschreibe.

Für die hauptamtlichen Tätigkeiten in den verschiedenen Berufsfeldern müsse "eine notwendige Professionalität gefördert und überheblicher Perfektionismus verhindert werden", sagte Janssen.

In Blick auf das Jahr 2030 "setzen wir auf das Erfolgsmodell Gemeinde und bessern in Sachen Wertschätzung, Würdigung, Kommunikation, Ökologie, Ökumene sowie in der Berücksichtigung gesellschaftlicher Milieus und globaler Partnerschaften nach", umriss Janssen die notwendigen Schritte.

 

Neuer Zuweisungsschlüssel an die Kirchengemeinden beschlossen

Die Synode stimmte zu, dass der Kirchensteuerbeirat künftig nachstehenden Schlüssel anwendet:
1. Die Zuweisung an die Gemeinden setzt sich zusammen aus:
    - einem Sockelbetrag je Kirchengebäude und
    - einem Betrag pro Gemeindeglied.
2. Der Kirchensteuerbeirat verfügt über einen festzulegenden Betrag zum Ausgleich regionaler Besonderheiten in den Gemeinden.
3. Für den Wechsel von der bedarfsorientierten zur budgetierten Zuweisung wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren für erforderlich gehalten.

 

Mit der Möglichkeit, finanzielle Ausgleichzahlungen über den Kirchensteuerbeirat zu gewähren, liegt die Verteilungshoheit weiterhin beim Kirchensteuerbeirat. Das Gremium hatte ursprünglich vor, den Ausgleich über die Kirchenkreise verteilen zu lassen, da die Kirchenkreise besser die regionalen Besonderheiten kennen würden, als der Kirchensteuerbeirat. Die Synode folgte dem Vorschlag nicht. Die Synode bittet den Oberkirchenrat, bis zur Novembersynode die rechtlichen Voraussetzungen für Ausgleichzahlungen über den Kirchensteuerbeirat zu schaffen.

 

Die Synode beschloss weiter, dass die Finanzierung der Kreiskantoren ab 2014 vollständig aus zentralen Mitteln erfolgen soll. Der bisher in der Zuweisungssumme von 13,2 Millionen Euro für die Kreiskantoren enthaltene Betrag soll in die neue Zuweisungsregelung einfließen.

 

2. Lesung der Kirchengesetze

Die Kirchengesetze über die Entwidmung von Kirchen, über den kirchenmusikalischen Dienst in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Kirchenmusikgesetz) und zur ersten Änderung des Kirchengesetzes zur Geschäftsordnung für die Kreissynoden wurden in zweiter Lesung durch die Synode beschlossen.

 

Vorlagen und Eingaben

Zur Jugendarbeit im Oldenburger Münsterland gab es mehrere Eingaben an die Synode. Diese lehnte zwar die Synode ab, aber es soll ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung über die Zu-/Abnahme der Jugendlichen in den Kirchenkreisen durch den Oberkirchenrat bis zur Herbstsynode vorgelegt werden. Einzelmaßnahmen könnten das Gefühl der Ungleichbehandlung aufkommen lassen.

 

Der Ausschuss für theologisch und liturgische Fragen, Mission und Ökumene wird damit beauftragt, Impulse für den weiteren Ausbau einer ökumenisch-missionarisch orientierten Arbeit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg in einer zunehmend säkularen Gesellschaft zu entwickeln, um insbesondere Menschen zu erreichen, denen der Glaube und das Leben der Kirche fremd geworden sind. Die Ergebnisse werden der 48. Synode vorgelegt.

 

Die Synode ist über die Entwicklung bei der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (NKVK) irritiert, da diese Nachzahlungen von der oldenburgischen Kirche verlangt. Die Synode fordert die Oldenburger Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder auf, dem Finanz- und Personalausschuss halbjährlich über die aktuelle Entwicklung der NKVK zu unterrichten.

 

Die weiteren Eingaben wurden zur Weiterarbeit in Ausschüsse verwiesen.

 

 

Abschluss der Synodentagung

Mit dem Segen schloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen des dritten und letzten Sitzungstages der 11. Tagung.

Die 12. und letzte Tagung der 47. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg wird vom 21. bis 23. November 2013 in der Evangelischen Heimvolkshochschule Rastede stattfinden.

Von der Synodentagung berichteten Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch und Hans-Werner Kögel.