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Eröffnung des dritten Verhandlungstages

Nach der Andacht des Synodalen Rüdiger Schaarschmidt eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den dritten Verhandlungstag der 11. Tagung der 48. Synode im Gemeindehaus der Kirchengemeinde Rastede. Im Mittelpunkt des dritten Verhandlungstages stehen die Beratungen zu einem Gutachten über die Tagungshäuser Blockhaus Ahlhorn und Ev. Bildungshaus Rastede.

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Ausschuss für theologische u. liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene

Der Synodale Pfarrer Dr. Oliver Dürr berichtete, dass der Ausschuss über die Gutachten zu den Tageshäusern beraten habe. Ferner habe er als Ausschussvorsitzender den Ausschuss in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten.

 

Darüber hinaus informierte Dürr die Synode über die ökumenischen Konsultationen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE-Nordwestgruppe). Dürr berichtete, dass in den Kirchen vieler europäischer Nachbarländer nicht mehr über die Frage der Unterhaltung von Immobilien geredet werde. Lebenswirkliche Angebote und lebendige Religion stünden in den Nachbarländern im Fokus der Kirchen. 

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Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge

Der Synodale Pfarrer Dietrich Jaedicke berichtete, der Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge habe zusammen mit dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene getagt. Das Gutachten über die Tagungshäuser der oldenburgischen Kirche sei vorgestellt und anschließend beraten worden.

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Tagungshäuser in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war der Vorschlag gemacht worden, dass auch die Tagungshäuser Blockhaus Ahlhorn und das Bildungshaus Rastede durch Kürzung der Zuschüsse bis zum Jahr 2030 einen Beitrag in Höhe von 1,8 Millionen Euro erbringen sollen, erläuterte der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Synodale Manfred Pfaus. Mit dem Vorschlag, die Tagungshäuser nicht mehr in der bisherigen Höhe zu bezuschussen, seien zwei Grundsatzfragen angesprochen, so Pfaus:
1. Gehören die Tagungshäuser nicht mehr automatisch zum Kern-Aufgabenfeld der Kirche, die auch über Zuschüsse getragen werden?  
2. Wenn die Mittel begrenzt werden müssen, welches Tagungshaus, welche Tagungshäuser können, sollen, dann weitergeführt werden?

Um eine Beratungs- und Entscheidungsgrundlage zu erhalten, war durch den Oberkirchenrat eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bremen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Es sollte Aussagen hinsichtlich der derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Einrichtung treffen, eine mittel- bis langfristige wirtschaftliche Prognose formulieren sowie den gegenwärtigen und perspektivischen Finanzaufwand der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg benennen.

 

Abschließend wurde um ein Fazit aus der Sicht der Prüfer gebeten, aus dem sich eine Richtung für eine mögliche Entscheidung der Synode ableiten ließe. Das Gutachten hatte daraufhin empfohlen, für das Blockhaus Ahlhorn eine neue Trägerschaft zu suchen und das Bildungshaus Rastede fortzuführen.

 

Beide Tagungshäuser hätten unterschiedliche Aufgaben, unterschiedliche Arbeitsbedingungen und ganz unterschiedliche Strukturen, betonte der Synodale Manfred Pfaus. Beide Tagungshäuser seien wichtige und wertvolle Arbeitsbereiche der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Die Tatsache, dass für alle Arbeitsfelder der oldenburgischen Kirche nur begrenzte Finanzmittel zur Verfügung stünden, zwinge aber zu Grundsatzbeschlüssen, wie diese Mittel zukünftig verteilt werden sollen.

Beide Häuser ließen sich mit ihrer Ausrichtung, ihren Strukturen und der Belegung nicht vergleichen, sagte Pfaus. Eine Zusammenführung der Arbeitsbereiche in einem Haus sei ebenfalls nicht möglich, da einerseits der Zuschuss des Landes Niedersachsens für die Erwachsenenbildung an den Standort Rastede gebunden sei und die Zielgruppen von beiden Häusern zu unterschiedlich und „zu konträr“ seien.

Mit Einsparungen im Bereich der Zuschüsse, wie notwendig und gewünscht, sei der Betrieb im Blockhaus Ahlhorn nicht aufrecht zu erhalten. Ein Betrieb des Blockhauses Ahlhorn mit deutlich niedrigerem Zuschussbedarf sei unter den Rahmenbedingungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nicht möglich.

Auf Basis dieser Begründung und der Ergebnisse des Gutachtens empfahl der Finanz- und Personal-Ausschuss der 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

1. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschließt, sich aus der Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn zurückzuziehen.
2.  Der Oberkirchenrat wird beauftragt, eine Nachnutzung für das Blockhaus Ahlhorn zu finden, die auch eine weitere Nutzung durch kirchliche Gruppen ermöglicht.
3. Der Oberkirchenrat wird beauftragt dazu spätestens zur 2. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (im November 2020) über den Umsetzungsstand zu berichten.
4. Für die betroffene Mitarbeiterschaft sind möglichst einvernehmliche Regelungen zum Übergang in andere Arbeitsfelder der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg  zu suchen. Wo dies nicht möglich ist, unterstützt die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung.
5. Auf Basis der wirtschaftliche Daten des Gutachtens (RSM) und des sich daraus ergebenden geringen Zuschussbedarfes, der auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung der ELKiO tragfähig ist, wird grundsätzlich, die Weiterführung des Bildungshauses Rastede empfohlen.
6. Zur weiteren Entwicklung des Bildungshauses Rastede wird der Oberkirchenrat beauftragt, gemeinsam mit der HVHS Rastede, ein erweitertes Gebäudekonzept mit Investitions- und Folgekosten-Rechnung zu erstellen und der 49. Synode vorzulegen.

 

Dem Gemeinsamen Kirchenausschuss sei es nicht leicht gefallen, eine Beschlussvorlage für die Synode zu fassen, berichtete ihr Vorsitzender Bischof Thomas Adomeit. Es habe eine engagierte Diskussion gegeben, die auch die grundsätzlichen Fragen, ob sich die oldenburgische Kirche ein oder zwei Tagungshäuser überhaupt noch leisten könne und ob Tagungshäuser noch zeitgemäß seien, nicht ausgeschlossen habe.

 
Der Gemeinsame Kirchenausschuss empfahl der Synode, sich aus der Trägerschaft eines Tagungshauses zurückzuziehen und den Oberkirchenrat zu beauftragen, "eine Nachnutzung vorrangig für das Blockhaus Ahlhorn zu finden, die auch eine weitere Nutzung durch kirchliche Gruppen ermöglicht."

Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker betonte, dass der dauerhafte Erhalt der Tagungshäuser eine wünschenswerte Option sei, damit an beiden Standorten die sinnvolle Arbeit fortgesetzt werden könne. Mit einer Trennung würde die Kirche ein ordentliches Profil verlieren. Stattdessen müssten andere, nichtkirchliche Orte angemietet werden. Aber die Ziele der Haushaltskonsolidierung würden bei einer Weiterführung beider Tagungshäuser nicht erreicht werden. Es wären dann Einsparungen an anderer Stelle notwendig, so Mucks-Büker.


Eine Konsolidierung scheine nur mit der Weiterführung eines Tagungshauses zu erreichen. Da erscheine das Wirtschaftsgutachten pausibel. Ein Ausstieg aus dem Blockhaus Ahlhorn bedeute nicht das Ende der Kinder- und Jugendarbeit in der oldenburgischen Kirche. Es sei wichtig, dass für beide Orte ein Prozess eingeleitet werde, der eine Perspektive für beide Orte einleite. Dabei erscheine ein Trägerwechsel für das Blockhaus Ahlhorn als ein realistischer Schritt. Er bitte die Synode darum, heute diesen Prozess einzuleiten.

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Aussprache und weitere Anträge zur Zukunft der Tagungshäuser

Der Synodale Pfarrer Wolfgang Machtemes stellte den Antrag, dass der Gemeinsame Kirchenausschuss eine Arbeitsgruppe einsetzt, die kreative und unkonventionelle Konzepte für die Zukunft der Tagungshäuser entwickeln und sie der Synode im Herbst 2020 vorlegen soll.

 

Der Synodale Pfarrer Rüdiger Möllenberg stellte den Antrag, den Oberkirchenrat zu beauftragen, eine Nutzung des Blockhauses Ahlhorn auch in außerkirchlicher Trägerschaft zu prüfen, bei der sichergestellt wird, dass weiterhin kirchliche Gruppen das Blockhaus Ahlhorn nutzen können und der Erhalt der Kirche „St. Petrus zu den Fischteichen“ gewährleistet ist.

 

Weiterhin beinhaltet der Antrag, dass der Oberkirchenrat unter Beteiligung des Kuratoriums für das Blockhaus Ahlhorn beauftragt wird, völlig neue Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen für das Blockhaus Ahlhorn zu prüfen, die den Betrieb in eigener Regie unter Beachtung der Einsparvorgaben im Maßnahmenkatalog weiter möglich machen. Das Ergebnis der Prüfung zu Punkt 1 und 2 soll der 3. Tagung der 49. Synode (im Mai 2021) zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Über die vorliegenden Anträge diskutierte die Synode leidenschaftlich und kontrovers.

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Abstimmung über die Tagungshäuser

Vor Beginn der Abstimmungen wurde beim Antrag von Pfarrer Rüdiger Möllenberg geklärt, dass die Formulierung „völlig neue Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen für das Blockhaus Ahlhorn zu prüfen“ auch einen möglichen Tarifwechsel oder die Gründung einer gGmbh mit einschließen könne. Die Entscheidung, wer möglicher neuer Träger sein könne, läge dann bei der Synode.

 

Anschließend entschied die Synode über die vier vorliegenden Anträge in geheimer Abstimmung.

 

Den Antrag von Pfarrer Wolfgang Machtemes lehnte die Synode mit 14 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

 

Bei 52 gültigen Stimmen folgte die Synode mit 30 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen dann dem Antrag von Pfarrer Rüdiger Möllenberg.

 

Durch die Zustimmung zu diesem Beschluss kam es nicht mehr zur Abstimmungen zu den beiden weiteren Beschlussvorlagen. 

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2. Lesung der Kirchengesetze

Den am Freitag in erster Lesung beschlossen Kirchengesetze stimmte die Synode in der zweiten Lesung ebenfalls zu.

Hierzu gehören folgende Kirchengesetze:

  • das „Kirchengesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an das Kirchengesetz zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen auf Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplans“,
  • das „Kirchengesetz zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg auf Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellenplanerprobungsgesetz)“ sowie
  • das „Kirchengesetz über die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten von Kirchengemeinden“.

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Beschluss zum Jahresthema 2020

Bischof Thomas Adomeit stellte der Synode die Beschlussvorlage des Gemeinsamen Kirchenausschusses zur Abstimmung vor:


Als Schwerpunktthema für die 1. Tagung der 49. Synode im Mai 2020 wird das Kennenlernen der Kirchenkreise und der gesamtkirchlichen Arbeitsfelder festgelegt. Die Vorbereitung erfolgt durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss.

 

Der Beschluss wurde durch die Synode mehrheitlich angenommen.

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Beschlüsse zum Tätigkeitsbericht der Gemeinsamen Kirchenverwaltung

Im Nachgang zur Aussprache der Synode über den Tätigkeitsbericht der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, der gestern in einem nicht-öffentlichen Teil erörtert wurde, brachte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis die folgende Beschlussvorlage ein:
1. Die Synode setzt eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstruktur der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ein.
2. Die Arbeitsgruppe soll daneben die Perspektive einer vertieften Verwaltungskooperation der Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen prüfen und ggf. Gespräche dazu begleiten.
3. Der Arbeitsgruppe sollen Synodale, die juristische Oberkirchenrätin, Mitglieder des Stabs, ggf. weitere Mitarbeitende aus Oberkirchenrat und Gemeinsamer Kirchenverwaltung, eine Person aus der Mitarbeitervertretung und externe Fachleute u.a. aus anderen kirchlichen Verwaltungen angehören.
4. Die Berufung der Mitglieder wird dem Gemeinsamen Kirchenausschuss übertragen.
5. Der Synode sollen zur 12. Tagung der 48. Synode im November 2019 Eckpunkte vorgelegt werden.
6. Angesichts des Endes der Amtsperiode der 48. Synode soll auf der 12. Tagung über eine mögliche Weiterarbeit der Arbeitsgruppe beraten und entschieden werden. 

 

Die Synode stimmte der Beschlußvorlage mehrheitlich zu.

 

Ebenfalls stimmte die Synode folgendem Antrag zu:

Die Synode nimmt zur Kenntnis, dass sich der synodale Auftrag zur Umstellung des Rechnungswesens der Kirchengemeinden und Kirchenkreise (Doppik-Einführung) aktuell in der Umsetzung befindet. Die Umsetzung befindet sich derzeit im Anfangsstadium und muss vor dem Hintergrund des mittel- bis langfristig angelegten angelegten Erfolges konsequent weiter verfolgt werden.

 

Im Rahmen der Einführung der doppischen Haushaltsführung hatte die Synode zusätzlich Stellen genehmigt. Diese sind durch einen kw-Vermerk (künftig wegfallend) zeitlich begrenzt. Die Synode nimmt zur Kenntnis, dass die Stellen weiter benötigt werden. Sie geht davon aus, dass die notwendigen Haushaltsmittel dafür zur Verfügung gestellt werden.

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Bericht aus dem Unterausschuss Diakonie

Der Synodale Rüdiger Schaarschmidt stellte die Beschlussvorlagen aus dem Unterausschuss Diakonie vor:

 

1. Die Synode beschließt, den Kirchenkreisen einen jährlichen Zuschuss zweckgebunden für die Arbeit der Diakonischen Werke der Kirchenkreise zuzuweisen. 

 

2. Für die Anstellung der Mitarbeitenden gibt es künftig verschiedene Möglichkeiten:

a) Die Mitarbeitenden werden beim jeweiligen kreisdiakonischen Werk angestellt, insofern es in der Rechtsform einer selbständigen juristischen Person (z.B. als eingetragener Verein) geführt wird. Die Finanzierung erfolgt u.a. aus Mitteln des Kirchenkreises, die ihm zweckgebunden von der Synode zugewiesen und entsprechend dem jeweiligen Diakonischen Werk des Kirchenkreises zur Verfügung gestellt werden. Fach- und Dienstaufsicht liegen beim kreisdiakonischen Werk. 

 

b) Die Mitarbeitenden werden beim Kirchenkreis angestellt. Sie versehen ihre Arbeit im unselbständigen Diakonischen Werk des Kirchenkreises. Die von der Synode zugewiesenen Mittel werden vom Kirchenkreis zweckgebunden zur Finanzierung der Personal- und Sachausgaben verwendet. Fach- und Dienstaufsicht liegen beim kreisdiakonischen Werk. 

 

c) Die Kirchenkreise erhalten die Möglichkeit, ihre kreiskirchliche diakonische Arbeit oder Teile davon in die Hände des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu geben. Dazu ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem jeweiligen Kirchenkreis und dem Diakonischen Werk Oldenburg zu schließen. Die Finanzierung erfolgt u.a. aus Mitteln des Kirchenkreises, die ihm zweckgebunden von der Synode zugewiesen werden. 

 

3. Die Synode beauftragt den Kirchensteuerbeirat, unter Beratung durch das Diakonische Werk Oldenburg zur Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel einen entsprechenden Verteilungsschlüssel zu erarbeiten. Der Kirchensteuerbeirat legt dem Finanz- und Personalausschuss den Verteilungsschlüssel bis zum 31. August 2019 vor, damit dieser bei den Beratungen für den Haushaltsplan 2020 entsprechend Berücksichtigung finden kann. Der Verteilungsschlüssel ist in angemessenen zeitlichen Abständen zu überprüfen.

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Vorschlag für einen Strukturanpassungsfonds

Die Synodale Friederike Meyer stellte den Antrag:
Die Synode beauftragt den Kirchensteuerbeirat unter Beratung durch den Vorstand des Diakonischen Werkes Oldenburg zur nächsten Synodentagung einen abgestimmten Vorschlag eines Strukturanpassungsfonds für die Umstrukturierung der diakonischen Werke in den Kirchenkreisen einzubringen.

Dieser Antrag wurde an den Finanz- und Personalausschuss unter Mitwirkung des Ausschusses für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit überwiesen.

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Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss

Der Synodale Jost Richter stellte den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes sei der Jahresbericht 2018 vorgestellt worden. Im Jahresbericht werde auf die jährlichen Prüfungen eingegangen. Dabei werde hervorgehoben, dass die Prüfungen anlässlich der Einführung der doppischen Haushaltsführung ab Anfang des Jahres 2018 begonnen hätten, sich aber schwierig gestalteten.

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Nachwahl in Gremien

Der Synodale Kreispfarrer Lars Dede soll zukünftig im Kirchensteuerbeirat sowie im Finanz- und Personalausschuss mitarbeiten.

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Vorlagen und Eingaben

Eine Eingabe der Kirchengemeinde Varel wurde zur Weiterarbeit an den Rechts- und Verfassungsausschuss unter Mitwirkung des Ausschusses für Gemeindedienst und Seelsorge verwiesen.

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Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.

Nach Gebet und Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 11. Tagung der 48. Synode.

Zu ihrer 12. Tagung wird die 48. Synode vom 21. bis 23. November 2019 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

Von der Synodentagung berichteten Esben Fest, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.

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