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Beiträge zur Synode

Weitere Beiträge zur Synode finden Sie auf den folgenden Kanälen der oldenburgischen Kirche:

Berichte vom Donnerstag der 5./49. Synode

Eröffnungsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede

Mit einem Gottesdienst wurde die 5. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg am Donnerstagmorgen, 19. Mai, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede eröffnet.

Pfarrerin Beatrix Konukiewitz und Pfarrerin Sonja Brockmann hielten eine Dialogpredigt.

Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser begleitete den Gottesdienst an der Orgel.

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5. Synodentagung eröffnet

Mit einem Dank an Pfarrerin Beatrix Konukiewitz, Pfarrerin Sonja Brockmann und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 5. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Durch die Pandemie sei es für viele Synodale die erste Tagung in Präsenz in Rastede, sagte Blütchen. Sie gratulierte dem Synodalen Klaus Flaake zum Geburtstag, der trotz des Ehrentages an der Synodentagung teilnimmt.
        
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin als neue Synodale Pfarrerin Doris Möllenberg (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven). Ebenso wurden als Ersatz-Synodale verpflichtet: Pfarrerin Ute Ermerling (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven), Imke Gießing (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land), Pfarrer Christopher Iven (Kirchenkreis Wesermarsch), Christiane Reinecke (Kirchenkreis Oldenburger Münsterland), Hilke Schwarting-Boer (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven).

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Bericht des Bischofs zum Ukraine-Krieg

Im Rahmen eines Bischofsberichts sprach Bischof Thomas Adomeit zur aktuellen Situation angesichts des Krieges in der Ukraine.  „Es ist Krieg in Europa – und das lässt uns als Europäerinnen und Europäer, als Christinnen und Christen und als Ev.-Luth. Kirche nicht kalt. Wir sind entsetzt. Wir blicken sorgenvoll, auch ängstlich nach Osten, wo Menschen unter Einsatz ihres Lebens ihr Land gegen einen Aggressor verteidigen, der alles Völkerrecht gebrochen hat“, sagte Adomeit. 
   
Gleichzeitig schauten die Menschen „zwischen Ratlosigkeit und Zorn in eine Zukunft, von der wir nicht wissen, was sie an Veränderungen bringen wird“, fügte Adomeit hinzu, „sei es mit Blick auf die Versorgung mit Energie und Rohstoffen, mit Blick auf die Nahrungsmittelversorgung – auch des Globalen Südens, sei es mit Blick auf den Frieden: Die Unsicherheit engt den Blick ein.“
   
„Für den Krieg von Präsident Putin und seinem Regime gegen die Ukraine gebt es keine Rechtfertigung“, betonte der oldenburgische Bischof. „Der menschenverachtende Angriffskrieg auf die Ukraine verstößt gegen die völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Charta.“ Er spreche „allen Menschen, die in der Ukraine und angrenzenden Ländern von der unfassbaren Gewalt des Krieges betroffen sind, unser tiefes Mitgefühl aus. Als Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg stehen wir an der Seite der Opfer des Krieges und wir stehen an der Seite all derer, die sich um den Frieden bemühen – auch in Belarus und Russland.“
   
Die oldenburgische Kirche habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Informationen, erste Schritte und Aktionen für Geflohene aus der Ukraine zu koordinieren. Darin seien alle Dezernate des Oberkirchenrates, das Diakonische Werk sowie die Diakonie-Katastrophenhilfe und das Gustav-Adolf-Werk vertreten. Sie stimme alle Anstrengungen und Bemühungen ab, die dazu dienen sollen, den Flüchtlingen, die vor dem Krieg geflohen sind, zu helfen. Sie vermittle u. a. Dolmetscherinnen und Dolmetscher und könne auf leerstehende Wohnungen bzw. Pfarrhäuser zur Unterbringung angesprochen werden. Sie vernetze Ehren- und Hauptamtliche und koordiniere notwendige Projekte und Hilfsaktionen in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden vor Ort. Dazu komme: Das Diakonische Werk unserer Kirche führt weiter gemeinsam mit der Caritas eine NWZ-Spendenaktion zugunsten der Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine und den angrenzenden Ländern durch. Für alles Engagement dankte Bischof Adomeit ausdrücklich.
   
Bischof Adomeit betonte, dass das Recht der Ukraine, sich selbst gegen einen Aggressor zu schützen, das Recht auf Selbstverteidigung, unbestritten sei. In dem Zusammenhang könne er die Überlegungen zu Waffenlieferungen nachvollziehen, „scheint doch der unbewaffnete Widerstand gegen den Krieg nicht auszureichen“. Dennoch erinnerte er daran, dass die Bundesrepublik Deutschland und auch die EU sich verpflichtet hätten, keine Waffen in Länder zu liefern, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt seien. „In der Zerrissenheit zwischen dem Recht auf Selbstverteidigung der Ukraine und der Frage der Waffenlieferungen dorthin werden wir Schuld auf uns laden. Es ist schwer auszuhalten, dass es keine allein richtige Entscheidung gibt – denn es gibt keinen gerechten Krieg.“
   
Vor diesem Hintergrund sehe er den Beschluss der Bundesregierung kritisch, „der Bundeswehr zusätzlich 100 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. Massive Aufrüstung ohne breite gesellschaftliche Debatte ließe unsere gesellschaftlichen Werte der vergangenen Jahre und Jahrzehnte rückblickend als falsch erscheinen. Panzer, Haubitzen und Raketen sollten aber auch zukünftig nicht zu politischen Mitteln der Wahl gehören.“

 

Er befürchte, so Adomeit, dass diese Entscheidung zu einer deutlichen Kürzungen im Bundeshaushalt im Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und der humanitären Hilfe führen könne. Dieses dürfe nicht hingenommen werden, weil es Friedensbemühungen auch in anderen Konfliktlagen erschwere. Unter dem biblischen Leitwort „Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens“ (Lukas 1,79) habe die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bis 2019 einen mehrjährigen friedensethischen Konsultationsprozess durchgeführt, in dem auch der enge Zusammenhang zwischen Frieden, Entwicklung und Gerechtigkeit betont wurde, erinnerte Bischof Adomeit.
   
Adomeit beklagte, dass „Frieden für uns so selbstverständlich war, dass wir uns zu wenig um ihn bemüht haben“. Es müsse ein zentrales Anliegen evangelischer Friedenarbeit sein, dass Kriegsszenarien nicht mehr oder zumindest immer seltener eintreten. Dieses könne beispielsweise durch Initiativen zur Völkerverständigung oder entwicklungs- und klimapolitisches Engagement geschehen. Weiter müsse sich die evangelische Friedensethik damit auseinandersetzen, „durch welche Mechanismen die Geltung des Völkerrechtes so abgesichert wird, dass ein Rechtsbruch wirksam unterbunden werden kann“.
   
Gleichzeitig rief er die Gläubigen dazu auf, für den Frieden in der Ukraine zu beten. „Gott hört uns. Wir wollen uns und anderen zur Stärkung Hoffnungsräume öffnen“. Nur mit Hoffnung lasse sich die Welt verändern, lasse sich Frieden erreichen und könne Zukunft werden.
   
Gewalt dürfe keine Lösung sein, hob Adomeit am Ende seiner Rede hervor. Er erinnerte daran, dass sich die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im November 2019 ausdrücklich die Verlautbarung der EKD-Synode 2019 zu Eigen gemacht habe. Dort heißt es: „Auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens hören wir Gottes Ruf in die Gewaltfreiheit. Wir folgen Jesus, der Gewalt weder mit passiver Gleichgültigkeit noch mit gewaltsamer Aggression begegnet, sondern mit aktivem Gewaltverzicht.“ Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen (Matthäus 5,9), so heißt es in der Bergpredigt in der Erwartung, dass sich Gottes versöhnendes und liebendes Handeln am Ende der Zeiten gegen alle Gewalt durchsetzen wird. „Wir werden immer wieder daran erinnern, alles Erdenkliche zu versuchen, eine diplomatische Lösung zu erreichen“, sagte Adomeit. 
   
Der Bischof regte an, dass sich die Synode der oldenburgischen Kirche seinem Bericht anschließen möge und es als „Wort der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ zu beschließen. Eine kleine Redaktionsgruppe könne in seinem Text das „Ich“ einfach gerne durch ein „Wir“ ersetzen. Dem Bericht schloss sich eine Aussprache an, in der die Anregung von Bischof Adomeit mehrheitlich aufgriffen wurde. Für ein „Wort der Synode“ wurde eine Redaktionsgruppe benannt, um eine Beschlussvorlage für den dritten Verhandlungstag am Sonnabend vorzubereiten.

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Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA)

In seinem der Synode schriftlich vorgelegten Bericht fasste Bischof Thomas Adomeit die wesentlichen Entwicklungen seit der vergangenen Synodentagung im November zusammen. Dazu gehörte:

   

Blockhaus Ahlhorn
Es sei vereinbart worden, dass der Landkreis Oldenburg in der Nachfolge der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in den Erbbaurechtsvertrag mit den Niedersächsischen Landesforsten zum Blockhaus Ahlhorn eintritt. In einer außerordentlichen Sitzung habe der Landrat einstimmig und über alle Fraktionen hinaus den Beschluss gefasst, erläuterte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Bücker in seinem schriftlichen Berichtsteil. 


Künftig wird das Blockhaus Ahlhorn als Tagungs- und Begegnungsort für Jugendliche, junge Erwachsene und Gästegruppen dienen, getragen von einer gemeinnützigen GmbH Blockhaus Ahlhorn als Tochtergesellschaft des Landkreises.

 

Es schloss sich eine Aussprache an. 

 

Interprofessionelle Teams
Oberkirchenrätin Gudrun Mawick berichtete, die Synode habe im November 2021 beschlossen, Interprofessionelle Teams als Gestaltungs- und Arbeitsform in Kirchengemeinden, Gestaltungsräumen und übergemeindlichen Aufgabenfeldern zu erproben. Der Gemeinsame Kirchenausschuss habe den Entwurf der Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. Durch ein Erprobungsgesetz sollen diese ergänzt werden. 


Ein erstes Interprofessionelles Team sei im Entwicklungsraum Delmenhorst-Stuhr aktiv. Weitere Interprofessionelle Teams seien in den Kirchengemeinden Friesoythe und Schortens sowie im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland geplant.


Der Synodale Pfarrer Dr. Oliver Dürr ergänzte das Thema mit dem Bericht aus dem Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene zum Auftrag „Interprofessionelle Teams in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“. Im Rahmen der Aussprache über den GKA-Bericht wurden die Anträge des Theologischen Ausschusses beraten. 
   
Über die Anträge des Theologischen Ausschusses sowie über Änderungsanträge wurde kontrovers diskutiert. Eine Entscheidung vertagte die Synode auf den dritten Verhandlungstag am Sonnabend.

 

Zeitplan zur Vorlage der ausstehenden Jahresabschlüsse
Die aktuellen Rückstände bei der Erstellung der Jahresabschlüsse habe sich nicht durch 
Besetzungssperren oder Pflichtvakanzen und befristete Neueinstellungen aufarbeiten lassen, fasste Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen in seinem schriftlich vorgelegten Bericht zusammen. 


Es würden daher andere Lösungsansätze verfolgt, die jedoch nicht direkt zu den zeitlichen Zielvorgaben führen würden. Allerdings seien dem Zeitplan deutliche Fortschritte zu entnehmen. 

 

Bischof Thomas Adomeit ergänzte den Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss mit Änderungen von Stellen und Personalia, den Hinweisen zu Beschlüssen und weiteren Beratungspunkten mit denen sich der Gemeinsame Kirchenausschuss befasst habe.

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Geschäftsordnung für die Jugendsynode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen stellte die nötigen Anpassungen der Geschäftsordnung für die Jugendsynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg vor. Die Geschäftsordnung der Jugendsynode sieht vor, dass vor einer Abstimmung ein Meinungsbild der Jugenddelegierten erfragt werden soll, erläuterte die Synodenpräsidentin. Sollte dieses anders ausfallen als die Beschlussvorlage, werde die Aussprache noch einmal vor der Abstimmung eröffnet. Es sei wichtig, „die Vorstellungen und die Ideen der jungen Menschen aufzugreifen“, betonte Blütchen. „Wir müssen die Chance nutzen, den weiteren Weg gemeinsam mit den jungen Menschen zu gestalten.“ Der Änderungsantrag wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

 

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Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über den Rechtshof

Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen stellte die Änderungen des Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über den Rechtshof vor.

 

Über dieses Kirchengesetz hatte die Synode bereits auf ihrer 4. Tagung im November 2021 beraten und beschlossen. Dabei hatte sich im Nachgang allerdings herausgestellt, dass in den Synoden der beteiligten Kirchen versehentlich unterschiedliche Fassungen beschlossen worden waren. Die Kirchenleitungen hatten daraufhin vereinbart, auf den Frühjahrstagungen 2022 aller Synoden eine von der Geschäftsstelle der Konföderation erstellte komplette Neufassung der Rechtshofordnung in den Synoden zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen.

 

Dieser Fassung stimmte die oldenburgische Synode nun zu.

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Jugendsynode

Das Kirchenparlament setzt nun ihre Verhandlungen als "Jugendsynode" fort. Dazu treffen sich die 60 Synolalen mit 30 Jugenddelegierten in der Oldenburger Weser-Halle. Dort werden sie gemeinsam das Jahresthema "Welche Innovationen, Themen, Räume und grundsätzliche Veränderungen braucht es, damit die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg ihrem Auftrag, ›für Menschen da zu sein‹, gerecht werden kann?" gemeinsam beraten. Ziel ist es, die Evangelisch-Lutherische Kirche Oldenburg durch Innovations- und Veränderungsprozesse näher an die Menschen und ihre Fragen zu rücken. Mögliche Beschlussvorlagen, die aus diesem Prozess erwachsen, sollen am Freitag-Nachmittag gemeinsam beraten werden.

 

Eindrücke von der Tagung der Jugendsynode finden Sie unter:

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