1. Verhandlungstag der 11. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Abendmahlsgottesdienst zur Eröffnung der Synodentagung
Abendmahlsgottesdienst zur Eröffnung der Synodentagung
Die 11. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche wurde am Donnerstagmorgen mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede eröffnet.
In ihrer Predigt rief Pfarrerin Dr. Hanna Keese dazu auf, den Alltag miteinander zu teilen und füreinander zu sorgen. „Sensibel zu sein für das, was mit den Menschen um mich herum geschieht. Hinzuschauen, hinzuhören.“ Das schließe auch das Murren und Klagen mit ein. „Doch ihm hat ein Schrecken zu folgen. Und ein Handeln“, so Keese.
„Mit dem Murren und Klagen müssen wir auch heute leben, weil wir Menschen nun mal nicht vollkommen sind. Aber hören können wir es, hören müssen wir es und erschrecken und tun, was wir eben tun können."
Hinschauen und handeln, wenn es nötig sei, forderte Keese. „Zusammen träumen können wir, laut und mit offenen Augen und den Himmel feiern, wann immer er uns begegnet.“
„Denn, wenn einer sieht, wer ich bin, und eine gibt, was ich brauche, wenn jemand annimmt, was ich gebe. Dann ist das doch wie im Himmel.“
„Wenn wir glauben, dass das Brot mehr wird, je mehr Menschen es teilen, und die Sonne küsst die Traube und wird Wein, und keiner steht draußen. Dann ist Gott keine Frage mehr, sondern da, einfach da“, sagte Pfarrerin Keese im Eröffnungsgottesdienst.
Musikalisch wurde der Gottesdienst von Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser und Landesposaunenwart Kirchenmusikdirektor Christian Strohmann gestaltet.
Mit einem Dank an Pfarrerin Dr. Hanna Keese und an alle Mitwirkenden für den Eröffnungdsgottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 11. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Sie begrüßte insbesondere alle Interessierten, die die Synode per Live-Stream verfolgen.
Synodenpräsidentin Blütchen dankte Pfarrerin Susanne Bruns aus dem Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land für ihr inzwischen 20-jähriges Engagement als Synodale der oldenburgischen Kirche.
Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss
Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss
In seinem Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA) sagte Bischof Thomas Adomeit, dass sich der GKA in zwei Sitzungen getroffen habe. Weiterhin habe sich der GKA auch zu einer Klausur getroffen, um sich mit grundsätzlicheren Fragstellungen zu befassen. Hierzu hätten die Beratungen zur Verantwortlichkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für selbstständige „evangelische Einrichtungen“ gehört wie auch die Besetzung der Stelle zur Leitung der Arbeitsstelle für Umweltfragen und Klimaschutz, die inzwischen ausgeschrieben worden sei. Der GKA habe sich auch mit der Umsetzung des Synodenbeschlusses zur Prioritätensetzung befasst und ausführlich den Projektplan des Oberkirchenrates zur Priorisierung kirchlichen Handelns beraten. Der Projektplan sei verschlankt worden und werde als Zwischenbericht der Synode vorgestellt.
Der Gemeinsame Kirchenausschuss habe in diesem Zusammenhang besonderen Wert darauf gelegt, dass der Synode jetzt und dann im Zusammenhang der Prioritätensetzung auch jeweils aktualisiert die Perspektiven der finanziellen Rahmenbedingungen der oldenburgischen Kirche, die das kirchliche Handeln ermöglichen, vorgestellt werde, so Bischof Adomeit.
Weitere Themen seien die Mitgliederstatistik und die Vorbereitung der 11. Tagung der 49. Synode gewesen. Der Ausschuss arbeite intensiv an den ihm übertragenen Aufgaben. Bischof Adomeit dankte den Mitgliedern für ihr großes Engagement.
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.- Luth. Kirche in Oldenburg – 1. Lesung
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.- Luth. Kirche in Oldenburg – 1. Lesung
Oberkirchenrat Udo Heinen stellte das zur Beschlussfassung vorliegende Kirchengesetz betreffend die Einführung einer Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sowie die dazugehörige „Muster“-Geschäftsordnung aus dem Jahr 1988 vor. Die überarbeitete Geschäftsordnung regele eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Dieses erleichtere zukünftig die Arbeit der Gemeindekirchenräte und biete mehr Möglichkeiten, Unterlagen und Einladungen zu Sitzungen des Gemeindekirchenrates digital zu übersenden. Auch Sitzungen des Gemeindekirchenrates würden durch die Anpassung digital oder als hybride Sitzung ermöglicht.
Die Synodale Birgit Osterloh beantragte in ihrer Funktion als Vorsitzende des Ausschusses für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie die Vertagung der Beratungen, da der Ausschuss bisher keine Möglichkeit hatte, das vorgelegte Gesetz zu beraten. Dies Synode stimmte dem Antrag auf Vertagung zu.
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Ausführung des Rahmenpfarrstellenplanes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg (Rahmenpfarrstellenplangesetz) – 1. Lesung
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Ausführung des Rahmenpfarrstellenplanes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg (Rahmenpfarrstellenplangesetz) – 1. Lesung
Oberkirchenrat Udo Heinen erklärte bei Einbringung des Gesetzes, dass der Ausgangspunkt für die Überprüfung des Rahmenpfarrstellenplans aus dem Jahr 2019 eine im Gesetz vorgeschriebene Überprüfung nach sechs Jahren einschließlich der ihm zugrundeliegenden Zahlen sei. In der Evaluation für das Jahr 2025 seien die Sollpfarrstellen auf Grundlage der veränderten Gemeindegliederzahlen für das Jahr 2030 ermittelt worden. Dabei habe sich ergeben, dass der Bedarf für Pfarrstellen 2030 deutlich niedriger sei als 2019 angenommen, auch die Gemeindegliederzahlen würden schneller sinken als 2019 geschätzt.
Der Synodale Rüdiger Schaarschmidt stellte den Antrag auf Vertagung, der verschiedene Aspekte in der Vorlage nicht ausreichend beraten worden seien. Die Synode stimmte dem Antrag auf Vertagung zu.
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg auf der Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellenplan-erprobungsgesetz) 1. Lesung
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg auf der Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellenplan-erprobungsgesetz) 1. Lesung
Oberkirchenrat Udo Heinen brachte das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg auf der Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellenplanerprobungsgesetz) ein, dass aufgrund der bisher guten Erfahrungen um weitere sechs Jahre bis zum 01. Juli 2031 verlängert werden soll. Da gemäß Artikel 117a Kirchenordnung Erprobungsgesetze jeweils sechs Jahre gültig seien, sie diese Änderung des Kirchengesetztes nötig, so Heinen.
Die Synode beschloss mit großer Mehrheit die Änderung im Kirchengesetz in erster Lesung.
Bericht aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene
Bericht aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene
Der Vorsitzende des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Pfarrer Dr. Oliver Dürr, berichtete, der Ausschuss habe sich intensiv mit dem Gebäudeeffizienzgesetz auseinandergesetzt. Zudem habe der Ausschuss sich mit den Bedingungen der pastoralen Versorgung lutherischer und reformierter Christinnen und Christen innerhalb der oldenburgischen Kirche beschäftigt. Dabei sei man zu dem Schluss gekommen, dass das Modell ökumenisch zukünftig eine wichtige Rolle spielen werde. Der Ausschussvorsitzende berichtete weiterhin, dass er an der jährlichen Tagung der Nordwestgruppe der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa in Ranst-Belgien teilgenommen habe. Dort sei über die Herausforderung des Populismus diskutiert worden.
Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss
Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss
Der Rechts- und Verfassungsausschuss habe sich mit Änderungen in der Geschäftsordnung für Gemeindekirchenräte, dem Rahmenpfarrstellenplan, der Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung beschäftigt berichtete der Auschussvorsitzende Jost Richter. Zudem habe der Ausschuss fristgerecht das Gebäudeeffizienzplangesetz beraten.
Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss
Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss
Synodale Birgit Osterloh berichtete als Ausschussvorsitende, dass die Diskussionen um die Eingaben 35 „Gesamtzuweisung für die Kreisdiakonischen Werke“ und 37 „Topf für Verdienstausfälle“ zu dem Beschluss geführt hätten, standardisierte Verfahren ohne Änderung zu verstetigen.
Der Haushalt des Jahres 2024 der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sei annähernd planmäßig abgeschlossen worden, so Osterloh.
Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie
Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie
Der Ausschuss habe über ein Gesetz zur Nutzung kirchlicher Gebäude beraten, berichtete die Ausschussvorsitzende Birgit Osterloh. Ein Rahmenpfarrstellenplan solle 2026 in Kraft treten. Weiterhin sei ein Konzept für moderne Kirchenbüros vorgestellt und kritisch diskutiert worden. Hierbei sei beschlossen worden, die Kirchengemeinden einzubeziehen. Das Archiv der oldenburgischen Kirche sei in seinem Bestand und seiner Erhaltung massiv gefährdet, so Osterloh.
Bericht aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit
Bericht aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit, die Synodale Ute Kohring, berichtete, dass die Entwicklung des Ev. Bildungshauses Rastede intensiv geprüft werde. Dabei solle Nachhaltigkeit berücksichtigt und ein Mobilitätskonzept entwickelt werden. Fundraising solle zur Reduzierung von Zuschüssen genutzt werden.
Zudem seien die Beteiligung am Kirchentag in Hannover, personelle Veränderungen im Bereich Social Media sowie Personalien und Entwicklungen in Bereich Bildung besprochen worden.
Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
Der Synodale Jost Richter, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtete von einer Sonderprüfung, bei der nur unbedeutende Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien. Für die Durchführung der Tagesabschlüsse sei ein funktionierendes Kontrollsystem notwendig, so Richter. Für bestehende Kassengemeinschaften müssten wegen Problemen im Buchungssystem Lösungen gefunden werden.
Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat
Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat
Kirchensteuerbeirat habe in seiner Sitzung verschiedene Themen beraten, berichtete der Synodale Jost Richter, Vorsitzender des Kirchensteuerbeirats. Ein Thema sei die Gesamtzuweisung für die Kreisdiakonischen Werke gewesen. Hierzu sei eine Beschlussvorlage erstellt worden.
Auf Antrag des Kirchensteuerbeirats beschloss die Synode, dass die Zuweisungshöhe und Zuweisungsverteilung für die Kreisdiakonischen Werke bis auf Weiteres nach dem bisherigen Verfahren erfolgt; unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen und Anpassung der Verteilquoten im September eines jeden Jahres.
Weitere Themen seien Haushaltssicherungskonzepte von Kirchengemeinden und die Entwidmung von Kirchgebäuden gewesen. Es sei auch über die Arbeit des Unterausschusses Orgel und den Unterausschuss Bauliste beraten worden. Der Kirchensteuerbeirat habe sich außerdem mit der Überarbeitung der Zuweisungsrichtlinie befasst. Der Beirat empfiehlt, in der Richtlinie festgelegten Prozentsätze erhalten blieben.
Auf Antrag des Kirchensteuerbeirats beschloss die Synode mit großer Mehrheit, dass die bisher festgelegte prozentuale Aufteilung der Kirchensteueranteile der oldenburgischen Kirche:
43,5 % Kirchengemeinden
1,8 % Kirchenkreise
54,7 % Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
bestätigt wird und erhalten bleibt.
Die zu erwartende Veränderung bei den zukünftigen Aufgabenzuweisungen (Zentralisierung der Verwaltung, Umsetzung des Prioritätenprozesses, Umsetzung des Gebäudeeffizienzplangesetzes) ist nach Abschluss der Maßnahmen erneut zu überprüfen und einzuarbeiten.
Themennachmittag „Prävention, Aufarbeitung und Anerkennung von sexualisierter Gewalt“
Themennachmittag „Prävention, Aufarbeitung und Anerkennung von sexualisierter Gewalt“
Unter dem Titel „Lauter Glaube – wenn zerbrochene Stimmen Licht tragen“ berichtete Nancy Janz aus Bremen am Donnerstagnachmittag während der Synodentagung in Rastede über ihre ganz persönlichen Missbrauchserfahrungen, die sie als Jugendliche sowohl in der eigenen Familie als auch durch einen Jugendpastor erlebt hatte. „Der Missbrauch und die Gewalt, die ich schon zu Hause erlebt habe, haben mich und meinen Glauben zutiefst geprägt“, so Nancy Janz, die Sprecherin in der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist www.ekd.de/beteiligungsforum-sexualisierte-gewalt-73955.htm und als Leiterin der Fachstelle Inklusion in der Bremischen Evangelischen Kirche arbeitet.
Glaube sei nicht lebbar, wenn es schreckliche und zerstörerische Erfahrungen im Leben gebe, „schon gar nicht, wenn diese Erfahrungen in unserer Kirche geschehen sind“, betonte Janz. „Sexualisierte Gewalt und Glaube, muss in unserer Auseinandersetzung auch gemeinsam angeschaut werden. Denn beides zusammen betrifft nicht nur Betroffene von sexualisierter Gewalt, sondern jede einzelne Person in unserer Kirche – egal ob Haupt- oder Ehrenamtliche.“
Wie könne Glauben und christliches Leben gelingen, wenn doch gleichzeitig so viel Zweifel, Wut und Anklage da sei, wie könne Gott so viel Leid zulassen und wo sei Gott gewesen, wenn all das Schreckliche passiert sei, fragte Janz. Dies gelte insbesondere, wenn Vergebung nicht gelinge, sich durch das viele Male aussprechen nichts verändere. „Vergebung war nicht das Mittel, um meinen Glauben zu festigen, sie trieb mich eher weg von einem festen Glauben“, so Janz.
Genau das bräuchten Betroffene, betonte Janz: „kein Mitleid, kein hastiges Heilen-Wollen, sondern ein Gegenüber, das bleibt, das unterstützen will, das nicht zuerst den Schutz der Institution sucht, das nicht ohnmächtig wird, sondern handlungsfähig bleibt.“
Sie habe gelernt, so Janz, „dass ich nicht auf Heilung warten kann, ich muss selbst etwas tun. Ich kann auch nicht warten, dass mir jemand sagt, jetzt bist du heil, ich muss selbst für mein Leben bestimmen, wo etwas heiler sein kann und wo es noch Zeit braucht. Und ich musste lernen, dass ich mich nicht erhöhen muss, dass es dennoch manchmal hilfreich sein kann sich erhöht zu stellen, um sichtbar und hörbar zu werden, so wie hier.“
Sie wolle gern daran glauben, dass Gott einen Plan für sie habe, „mit aller Entscheidungsfreiheit und Zeit, die ich darin hab. Das wäre tröstlich, denn dann würde mein Leben doch mehr Sinn haben, als nur das Mädchen zu sein, was es nicht geben sollte, das Mädchen, das vom Vater und Schwager missbraucht wird und den Versuch des Bruders abwehrt. Gewalt und Willkür der Mutter ausgesetzt und dann sind da die vielen anderen Menschen, die mich sexuell missbraucht und benutzt haben.“
Auch der Jugendpastor, „der Mann der Kirche, der, dem ich Vertrauen schenkte, der, der mich hätte schützen sollen. Auch er wurde zum Täter, auch wenn er juristisch nicht zu belangen war, hat er zerstört. Hat mich zerstört. Und der sexuelle Missbrauch durch diesen Pastor war nicht das Schlimmste, denn davon habe ich in meinem Leben schon so viel erlebt, zu viel für ein Leben. Nein, am schlimmsten war, der Verlust meines kleinen, schwachen Hauchs eines Glaubens, an einen Gott der da ist, die tröstet, liebt und mit mir ringt und weint.“
Ihr Glaube trage Bruchkanten, berichtete Janz: „Zweifel – weil ich weiß, was Menschen Menschen antun. Zorn – weil Vergebung kein Knopf ist, den ich drücken kann. Hoffnung – weil Gott sich an Ehrlichkeit bindet, nicht an Perfektion.“
Betroffene bräuchten mehr als freundliches Bedauern; sie bräuchten Solidarisierung, so Janz. Dies umfasse:
- Sehen statt Wegsehen – den Menschen vor der Institution.
- Aushalten statt Abwiegeln – nicht ohnmächtig werden beim Hören schwerer Geschichten.
- Handeln statt Schweigen – klare Grenzen setzen, Strukturen ändern, Verantwortung übernehmen.
Diese Haltung beginne hier, „bei jedem Ohr, das zuhört, jedem Mund, der sich auftut, jedem Aufstand für Solidarität, jeder Hand, die nicht loslässt, wenn es ungemütlich wird.“
Sie rief die Synodalen der oldenburgischen Kirche dazu auf, sich auf dem Nachhause-Weg zu fragen: „Wo stehe ich?“, „Wo kann mein Hinhören jemandem das erste Wort ermöglichen?“ sowie „Wie reagiere ich, wenn die Geschichte mich beschämt oder ängstigt?“
Solidarisierung sei kein Programm, „sondern eine tägliche Entscheidung: Bleiben statt weglaufen, schützen statt schützen lassen, handeln statt vertrösten. Nur so kann heilen, was schon so lange offen und bloß an Verletzungen daliegt.“
Abschließend rief Nancy Janz dazu auf. „Öffnen wir gemeinsam die Tür. Bleiben wir an der Seite derer, die draußen standen. Dann wird lauter Glaube wirklich laut – weil er von Liebe durchdrungen ist.“
Im Gespräch mit Ansprechperson Gina Beushausen
Im Gespräch mit Ansprechperson Gina Beushausen
In einem zweiten Impuls kam Gina Beushausen, Ansprechperson der oldenburgischen Kirche, zu Wort. Im Gespräch mit Pfarrer Nico Szameitat, Vizepräsident der Synode und Mitglied im Beirat für Intervention und Prävention von sexualisierter Gewalt der oldenburgischen Kirche, berichtete sie über ihre Arbeit als Ansprechperson. Die Therapeutin Gina Beushausen berät Menschen, die sexualisierte Gewalt innerhalb der oldenburgischen Kirche erfahren haben. Kontaktiert werde sie in der Regel via E-Mail oder Telefon. Beushausen unterstützt Betroffen dabei, einen Weg für sich zu finden, um mit den häufig lange verdrängten, traumatischen Erlebnissen umzugehen. Mit ihrer Hilfe können Betroffene Strafanzeige erstatten, Anträge für Entschädigungen einreichen oder Therapeutinnen und Therapeuten finden.
Beushausen wünschte sich, dass noch intensiver hinterhergegangen werde, wenn feststehe, dass es in einer Kirchengemeinde eine/n Täter*in gebe.
Die Ansprechperson Gina Beushausen ist zu erreichen unter:
Tel.: 0441 7701-133
E-Mail: gina.beushausen@kirche-oldenburg.de
Die Meldestelle der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist erreichbar unter:
E-Mail: meldestelle@kirche-oldenburg.de
Bundesweite Beratungsstellen:
- www.Anlaufstelle.help
- www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm
- das Hilfe-Portal/Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
per Telefon: 0800 22 55 530 - TelefonSeelsorge (rundum die Uhr besetzt):
Per Telefon: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 - Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt:
www.ekd.de/missbrauch
www.hinschauen-helfen-handeln.de
Aus der Arbeit der Anerkennungskommission und zur Anerkennungsrichtlinie
Aus der Arbeit der Anerkennungskommission und zur Anerkennungsrichtlinie
Hartmut Ladwig berichtete über die Arbeit der Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen. Ladwig ist selbst Mitglied der Anerkennungskommission.
Betroffene sexualisierter Gewalt könnten einen Antrag auf individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen seien eine Anerkennung des erlittenen Leids, aber kein Schmerzensgeld, so Ladwig. Über den Antrag entscheide die Anerkennungskommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische EKirche gebildet worden sei.
Die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen ist Nachfolgerin der unabhängigen Kommission, die seit 2012 erst für die Hannoversche Landeskirche, später auch für die Braunschweiger Landeskirche und die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg über solche Anträge entscheide.
Für die Beantragung stehe ein Vordruck zum Download bereit. Der Antrag sei bei der jeweils zuständigen Kirche zu stellen.
Die Anerkennungskommission arbeite unabhängig und sei nicht an Weisungen eines Landeskirchenamtes bzw. einer leitenden Kirchenverwaltung oder anderer kirchlicher Stelle gebunden.
Der Anerkennungskommission gehören fünf Personen an. Zurzeit sind dies:
Vorsitzender: Hanspeter Teetzmann, Vors. Richter i.R. am Oberlandesgericht, Oldenburg. E-Mail-Kontakt: hanspeter.teetzmann@evlka.de
Stellv. Vorsitzende: Sybille Mattfeldt-Kloth, Juristin, Helmstedt
Susanne Brahmst, Dezernentin beim Landkreis Stade, Stade
Hartmut Ladwig, Dipl. Sozialarbeiter i. R., Rotenburg (Wümme)
Ulrich Leube, Pastor i. R., Bremen
Die Anerkennungskommission entscheide grundsätzlich nach Lage der Akte und gegebenenfalls aufgrund einer nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung, so Ladwig. Es gehe dabei nicht um juristische Urteile. Der Vorgang müsse plausibel sein. Angaben zu Ort, Zeit und beteiligte Person(en) müssten nachvollziehbar sein, also sicherstellen, dass die Tat begangen worden ist.
Die beteiligten Kirchen hätten sich verpflichtet, die Vorschläge der Kommission zu übernehmen. Die Kommission sei nicht an irgendwelche Weisungen einer der Kirchen oder der Diakonie gebunden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.evangelisch-in-niedersachsen.de/themen/sexualisierte-gewalt
Betroffenenbeteiligung – Prävention praktisch
Betroffenenbeteiligung – Prävention praktisch
Im Gespräch, das von Björn Kraemer moderiert wurde, haben die Diakonin Sina Abel und der Ehrenamtliche Frederik Günther über ihr Engagement im Bereich Prävention berichtet.
Sina Abel, Mitglied im Kreisjugenddienst im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland, führt Schulungen über Präventionsmaßnahmen durch nach dem EKD-Standard „Hinschauen, Helfen, Handeln“ und berät bei der Erstellung von Schutzkonzepten.
Frederik Günther ist ehrenamtlich in der Jugendarbeit im Kirchenkreis Delmenhorst / Oldenburg Land engagiert und wirkt als Multiplikator für Präventionsarbeit in verschiedenen Kirchenkreisen.
Björn Kraemer ist seit Anfang Mai Bildungsreferent für Prävention von sexualisierter Gewalt in der Ev. Luth. Kirche in Oldenburg.
Abel betonte, dass es die Aufgabe der Kirche und der Jugendarbeit sei, täter*innen-unfreundliche Strukturen zu schaffen. Das sei auch ein Grund, weshalb sie sich zur Mulitiplikator*in habe ausbilden lassen.
Im Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat es in den zurückliegenden Jahren erhebliche Anstrengungen gegeben, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende im Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren und zu schulen.
Hierzu gehören auch Schulungen nach dem EKD-Standard „Hinschauen, Helfen, Handeln“, der für die Haltung in der eigenen Arbeit sensibilisieren soll. Dieser Standard ermögliche es, so Frederik Günther, dass bundesweit in den Kirchen nach vergleichbaren Kriterien gearbeitet werde.
Abel berichtete, dass es ein großes Repertoire an Methoden und Unterlagen gebe, die für Schulungen eingesetzt werden könnten.
Angeboten werden verschiedene Schulungen, die zwar auf die jeweiligen Zielgruppen (Kirchengemeinde, JuLeiCa-Schulung, Fachtag für übergreifende Zielgruppen, Kirchenmusiker*innen, usw.) angepasst wurden, sich jedoch inhaltlich ähneln. Schwerpunkte der Schulungen umfassen:
• Begriffe und Definitionen sexualisierter Gewalt,
• Zahlen, Daten und Fakten zum Ausmaß,
• Einschätzung von Situationen und Fallbeispiele,
• Nähe und Distanz,
• Grooming (Strategien von Tatpersonen),
• Basics Schutzkonzepte: Risikoanalyse und Verhaltenskodex,
• Verhalten im Verdachtsfall.
Es werde aber auch über Machtstrukturen gesprochen so Günther. Für Abel ist es wichtig, insbesondere auch über Täter*innen-Strategien zu sprechen, um diese zu erkennen und entgegenzuwirken.
Mit Stichtag 9. April 2025 wurde im Bereich der oldenburgischen Kirche insgesamt: 643 Personen geschult; davon seit Sommer 2024 nach dem EKD-Standard „Hinschauen, Helfen, Handeln“: 375 Personen.
Es gab insgesamt 30 Schulungsveranstaltungen, davon seit Sommer 2024 nach dem EKD-Standard „Hinschauen, Helfen, Handeln“: 19.
Darüber hinaus wurden 19 Multiplikator*innen ausgebildet (Jahrgänge 2024 und 2025).
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kirche-oldenburg.de/handlungsanleitung/sexualisierte-gewalt
Der Themennachmittag wurde am Donnerstagnachmittag nach der Kaffepause in nicht öffentlicher Sitzung fortgesetzt.
Die Synodalen hatten die Möglichkeit, an folgenden Workshops teilzunehmen, die in zwei aufeinfolgenden Runden anbeboten wurden:
- Schutzkonzepte und Prävention mit Multiplikator*innen
- Umgang mit Betroffenen
- Umgang mit beschuldigten Personen, Disziplinarverfahren
- Aufarbeitung
Bilder vom ersten Tagungstag
und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene.