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2. Verhandlungstag der 11. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht mit der Pfarrerin Sabine Spieker-Lauhöfer eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 11. Tagung der 49. Synode.

Prioritätenprozess, Projektplan zur Umsetzung

Prioritätenprozess, Projektplan zur Umsetzung

In seinem Bericht zum Prioritätenprozess legte Bischof Thomas Adomeit einen Zwischenbericht vor. Die Prioritätensetzung sei nötig, da aufgrund zurückgehender Mitgliederzahlen und eines zunehmenden Mangels an Pfarrer*innen das bisherige kirchliche Handeln nicht unverändert fortgesetzt werden könne. 

Diese Prioritätensetzung verfolge zwei sich ergänzende, aber auch spannungsvolle Ziele. Zum einen ginge es darum, durch gezielte Einsparungen die finanzielle Zukunftsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu sichern. Zum anderen sollen Ressourcen freigesetzt und bewusst reserviert werden, um neue, zukunftsweisende kirchliche Formen und Projekte zu ermöglichen. 

Drei Prioritäten bestimmen laut Adomeit das Handeln in diesem Prozess: „Orientierung an der frohen Botschaft – den Schatz des Evangeliums feiern“, „Außenorientierung – Brücken in die Gesellschaft und die „Schöpfung und Klimaschutz – Nachhaltigkeit in kirchlichem Handeln sichern“. Dieser Prioritätensetzung habe die Synode im November letzten Jahres zugestimmt.

„Auch bewährte und historisch gewachsene Strukturen und Angebote werden dabei neu bewertet. Dabei kann es notwendig werden, sich von liebgewonnenen, aber nicht mehr priorisierungsfähigen Feldern zu trennen – eine bewusste Exnovation, ein gestalteter Abschied ist notwendig zu erarbeiten“, führte Bischof Thomas Adomeit weiter aus. Gleichzeitig sollten neue Ideen und Projekte ermöglicht werden. Der Prozess sei ausdrücklich offen für Entwicklungen, die heute vielleicht noch gar nicht sichtbar seien.

Adomeit erläuterte die vier aufeinander aufbauenden Phasen dieses Prozesses. In der ersten Phase, die bereits begonnen habe und bis in den Herbst 2025 reiche, würden die Grundlagen vorbereitet. Ziel sei es, eine nachvollziehbare und ausgewogene Entscheidungsbasis zu schaffen. Dazu gehörten ein Bewertungsraster der Handlungsfelder, die Konzeption eines Innovationsfonds für neue Ideen sowie erste Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen. Die zweite Phase lege den Schwerpunkt auf Information und Beteiligung. Die sich im Januar 2026 konstituierende und neu zusammengesetzte Synode solle gezielt eingeführt und mit umfangreichen Materialien unterstützt werden. In der dritten Phase sollen die Rückmeldungen zusammengeführt, systematisiert und ausgewertet werden, die dann in der vierten Phase zur Beschlussfassung und Umsetzung führen sollen. 

Zwei Punkte betonte Adomeit in seinem Bericht ausdrücklich: Ein zentraler Baustein des Prioritätenprozesses werde der Innovationsfonds sein. Hierfür sollten Fonds ab 2027 gebildet werden. „Angestrebt ist eine Dotierung von z. B. fünf Prozent des Haushaltsvolumens – es geht also um richtig viel Potenzial, das wir damit heben wollen“ stellte Adomeit heraus. Als zweiten Punkte stellte Adomeit die Kommunikation heraus. „Der gesamte Prozess wird von einer abgestimmten Kommunikationsstrategie begleitet. Diese soll nicht nur informieren, sondern auch Orientierung geben, Vertrauen aufbauen und Beteiligung ermöglichen“, so Adomeit. Geplant seien digitale und analoge Formate wie Erklär-Videos, Präsentationen, Zoom-Veranstaltungen, begleitende Beiträge in Gemeindebriefen sowie Veranstaltungen auf Kirchenkreis- und Gemeindeebene.

Abschließend bekräftigte Adomeit, dass ein anspruchsvoller Weg vor der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg liege – „aber er ist auch eine große Chance.“ Er traue dieser Kirche zu, dass sie diesen Weg gehen könne. „Auch wenn manches ungewohnt, sogar schmerzhaft sein wird – es entsteht auch Raum für das Neue. Für das, was Menschen heute und morgen brauchen. Für das, was uns als Kirche ausmacht“, so Adomeit.

Oberkirchenrat Sebastian Groß, zuständig in der oldenburgischen Kirche für den Bereich Finanzen, führte aus, dass die Erträge der oldenburgischen Kirche im Haushaltsjahr 2025 mit rund 102 Millionen Euro geplant seien. Die Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen lägen bei rund 92 Millionen Euro, davon entfielen auf die Kirchensteuern rund 76,9 Millionen Euro.

Oberkirchenrat Groß rechnet Ende des Jahres 2026 mit rund 325.000 Mitgliedern (Ende 2024 waren es rund 350.000 Mitglieder). Eine der Prognosen für das Jahr 2035 gehe von der Wahrscheinlichkeit aus, dass die Mitgliederzahl bei nur noch 200.000 liege (ein Verlust von 40 Prozent). Daraus resultierten deutlich sinkende Kirchensteuereinnahmen. 

„Natürlich kann man nun sagen, das ist viel zu pessimistisch – daher haben wir natürlich auch mit einer Alternative gerechnet“, so Oberkirchenrat Groß. Es gebe aus diesem Grund eine weitere Prognose zur Mitgliederentwicklung, die von einem Rückgang von 30 Prozent ausgehe. 

Je nach Prognose ergäbe sich bis zum Jahr 2035 eine voraussichtliche Deckungslücke von knapp 77 Millionen Euro (kumuliert für die Jahre 2026 bis 2035 bei einem Mitgliederverlust von 30 Prozent) bis hin zu knapp 94 Millionen Euro (kumuliert für die Jahre 2026 bis 2035 bei einem Mitgliederverlust von 40 Prozent).

Im Blick auf den bevorstehenden Prioritätenprozess spiele der finanzielle Handlungsspielraum eine entscheidende Rolle, so Groß. 

Abschließend sagte Oberkirchenrat Sebastian Groß: „Liebe Synode, wenn sich die finanziellen Mittel reduzieren und wir in Zukunft mit deutlich weniger Ressourcen auskommen müssen, stellt sich natürlich die Frage, was wir uns in Zukunft noch leisten können. Oder anders ausgedrückt: wo wir in dem bevorstehenden Prozess unsere Prioritäten setzen müssen.“

Auf Antrag des Synodalen Rüdiger Schaarschmidt wurde der Tagesordnungspunkt vertagt, um den Synodalen ausreichend Zeit zu geben, über die vorgelegten Berichte zu diskutieren. Am Samstagvormittag soll der Tagesordnungspunkt wieder aufgerufen werden. 
 

Bericht zur Konsolidierung des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V.

Bericht zur Konsolidierung des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V.

Mario Behrends, Kaufmännischer Vorstand der Diakonie im Oldenburger Land, blickte in seinem Bericht zur Konsolidierung des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V. zurück auf das Jahr 2024, in dem das Diakonische Werk vor erheblichen Herausforderungen gestanden habe. „Im Jahre 2024 hat eine mangelnde Liquidität die Handlungsfähigkeit zudem stark eingeschränkt“, so Behrends. „Insolvenzen waren leider unvermeidlich.“ Diese Maßnahmen seien leider allesamt zwingend gewesen, um die hohen Liquiditätsabflüsse zu stoppen, welche mittlerweile auch nicht mehr aus der Substanz auszugleichen waren. Die finanzielle Situation habe die gesamte Organisation vor große Aufgaben gestellt, welche entschlossene Konsolidierungsschritte notwendig machten. Es wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um die laufenden Verluste zu reduzieren und die Liquiditätssituation zu verbessern. 

Für sämtliche Geschäftsbereiche seien neue Entgelte verhandelt und der laufende Betrieb wurde entsprechend an das Leistungsangebot angepasst worden. Es sei gelungen, neue Fachkräfte zu gewinnen, wodurch auf Zeitarbeit inzwischen weitgehend verzichtet werden könne. Auch die Auslastung sei in nahezu allen Bereichen auf einem konstant hohen Niveau. 

Diese Maßnahmen hätten bereits erste positive Effekte gezeigt, „sodass bereits heute in vielen Bereichen auskömmliche Ergebnisse erzielt werden“, so Behrends.

Die Konsolidierung auf Ebene des Landesverbandes sei jedoch ein diffiziler und längerer Prozess. 

Seit Beginn des Jahres 2025 sei die Handlungsfähigkeit nicht mehr eingeschränkt, berichtete der Kaufmännische Vorstand. „In der Zwischenzeit konnten sogar schon wieder neue Angebote entwickelt und in Teilen umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Jugendhilfe. Hier wie in der Wohnungsnotfallhilfe sowie den ambulanten Hilfeangeboten wurden verschiedene Leistungs- und Platzzahlerweiterungen erfolgreich umgesetzt.“

„Künftig sollen wieder verstärkt diakonisch-inhaltliche Akzente in den Vordergrund rücken. Bestehende Angebote sollen sukzessive ausgebaut und neue Arbeitsfelder entwickelt werden“, kündigte Behrends an.

„Nichtsdestotrotz ist das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V. derzeit wieder in der Lage, neue soziale Projekte zu initiieren und sein Angebot zu erweitern. Damit ist es auch weiterhin ein verlässlicher Partner für seine Auftraggeber und gut gewappnet für eine erfolgreiche Zukunft.“

Projekt zur Neustrukturierung der Verwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Projekt zur Neustrukturierung der Verwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Oberkirchenrat Sebastian Groß, den das Kollegium mit der Leitung des Projektes zur Neustrukturierung der Verwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beauftragt hat, berichtete über die Arbeitsergebnisse des Projektes. 

Groß zeigte auf, wie gesetzliche Neuregelungen in erste, konkrete Entwürfe für die Verwaltungsstruktur übersetzt wurden. Übersichtsartig wurden zudem das Zielbild und die Überlegungen zur Implementierung der neuen Strukturen dargelegt. „Maßgeblich ist dabei, dass wir unsere Verwaltung nicht nur fit für die Zukunft machen, sondern durch eine Vereinheitlichung von Prozessen und Strukturen ein effizientes und effektives Verwaltungshandeln im Sinne unserer Kirche ermöglichen. Dabei verfolgen wir vor allem auch das Ziel, unsere Mitarbeitenden bestmöglich einzubeziehen“, so Oberkirchenrat Groß in seinem Bericht. 

Er verwies in seiner Darstellung darauf, dass es gelungen sei, den straffen Zeitplan bei diesem zukunftsweisenden Projekt ohne qualitative Einbußen einzuhalten. Die Partizipation wichtiger Interessengruppen wie z.B. der Geschäftsführenden in den Kirchengemeinden und den Mitarbeitenden hatten dies ermöglicht. Professionell begleitet werde das Projekt durch die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Im Rahmen des Synodenbeschlusses war auch ein Organigramm der Zuständigkeiten der jeweiligen Akteure und Akteurinnen zu entwickeln. Dieses sowie ein erstes Organigramm, das die Aufbaustruktur der GKV abbilden soll - für das die 15 Punkte des Synodenbeschlusses die Rahmenbedingungen bildeten - stellte der Oberkirchenart in seinem Projektbericht ebenfalls vor.

Für die Umsetzung der neuen Struktur der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV) sei ein Fahrplan, eine sogenannte „Roadmap“, entwickelt worden, so Groß, der auch eine „Roadmap Digitalisierung“ vorstellte. Weiterhin stellt er ein Verfahren zu Stellen- und Aufgabenwechsel der Mitarbeitenden vor.

Oberkirchenrat Groß stellte noch heraus, dass sich die dem Projektbericht beigefügten Roadmaps sowie das vorgeschlagene Organigramm für die GKV im weiteren Verlauf verändern würden. Dieses sei unabdingbar in einem solch umfangreichen Projekt. 

Groß dankte allen am Projekt Beteiligten für ihre Ideen, Impulse und ihr hohes Engagement für die oldenburgische Kirche. „Auf dieser Grundlage sind wir zuversichtlich, dass unsere Kirche den eingeschlagenen Weg mutig und beherzt weitergehen wird und die erarbeitenden Ideen in einem weiteren Schritt in die Praxis umsetzt.“  

Der Vorsitzende der Mitarbeitendenvertretung (MAV), Denis Goldner, betonte im Plenum, dass die Forderungen der MAV wie eine offene Kommunikationskultur und die Beteiligung der Mitarbeitenden in diesem Prozess erfüllt worden sei. Goldner dankte insbesondere Oberkirchenrat Groß für die gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie die Einbeziehung der MAV im Projektbeirat. Die Umsetzung der Projektplanung sei eine große Herausforderung für alle am Prozess Beteiligten. Die MAV werde sich mit aller Kraft dafür einsetzen, für die Interessen und Bedürfnisse der Kolleg*innen einsetzen und sicherstellen, dass ihre Stimmen im Veränderungsprozess Gehör finden und berücksichtigt werden. 

Der Synodale und frühere Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus, betonte, die oldenburgische Kirche sei auf einem sehr erfolgversprechenden Weg und er wünsche sich Erfolg für diesen Prozess.

Mit großer Mehrheit nahm die Synode den vorgelegten Projektstand zustimmend zur Kenntnis und beauftragte den Oberkirchenrat, auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse, die neue Verwaltungsstruktur in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg weiter zu konkretisieren und umzusetzen. Ziel sei die vollständige Umsetzung bis zum Ende des Jahres 2027.

Kirchengesetz über die Gemeinsame Kirchenverwaltung (Kirchenverwaltungsgesetz – KiVerwG) – 1. Lesung

Kirchengesetz über die Gemeinsame Kirchenverwaltung (Kirchenverwaltungsgesetz – KiVerwG) – 1. Lesung

Die 49. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg hat mit großer Mehrheit in erster Lesung das Kirchengesetz über die Gemeinsame Kirchenverwaltung beschlossen. Damit tritt das bisherige Kirchengesetz über die Bildung einer Gemeinsamen Kirchenverwaltung am 31.12.2025 außer Kraft. 

Durch den Beschluss der Synode zur Neuorganisation der Verwaltung im November 2025 war der Oberkirchenrat beauftragt worden, bis zur 11. Tagung im Mai 2025 ein geändertes Kirchenverwaltungsgesetz vorzulegen, das den gemeinsamen Beschlussvorschlag vom Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA) und dem Beirat der Gemeinsame Kirchenverwaltung (GKV-Beirat) zur Neustrukturierung der GKV rechtlich umsetzt.

Als Grundlage des neuen Gesetzes diente das bisherige Kirchenverwaltungsgesetz, in das die von der Synode beschlossenen Punkte eingearbeitet wurden. Das neue Gesetz lege fest, so Oberkirchenrat Udo Heinen bei seiner Einbringung des Gesetzes, dass die GKV als unselbstständige Einrichtung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg unverändert eine eigene Leitung habe. Diese sei weiterhin für die innere Ordnung und die Führung und Leitung des Dienstbetriebes zuständig. Entsprechend des Synodenbeschlusses werde ein Verwaltungsrat als neues Gremium eingerichtet. Den GKV-Beirat, den das bisherige Kirchenverwaltungsgesetz vorgesehen habe, werde es in seiner bisherigen Funktion nicht mehr geben. Der Verwaltungsrat habe gegenüber der GKV-Leitung eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion. Durch seine Zusammensetzung vertrete der Verwaltungsrat die Interessen der verwalteten Einheiten. 

Das neue Kirchengesetz regelt auch die Struktur der Verwaltung. Es besagt, dass die drei Außenstellen der GKV kirchengesetzlich zu verankern sind. Die Außenstellen sind Teil der GKV und keine eigenen Dienststellen, so wie es bisher die Regionalen Dienststellen waren. Die bisherige Zentrale Dienststelle und der Bereich Gemeindebezogene Dienste werden aufgelöst. Die konkrete organisatorische und räumliche Umsetzung der neuen Struktur wird nur sukzessive erfolgen können. Insbesondere für die jetzigen Standorte der Regionalen Dienststellen sind Übergangslösungen notwendig und werden im Kirchenverwaltungsgesetz festgeschrieben. 

Laut synodaler Beschlusslage soll die Anstellungsträgerschaft der Mitarbeitenden der GKV bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verbleiben. Eingeschlossen sind sowohl Personen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als auch im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 01.01.2026 vorgesehen. Die Regelungen für den Verwaltungsrat treten bereits am 01.06.2025 in Kraft, damit dieser seine Arbeit aufnehmen kann.
 

Zwischenbericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss

Zwischenbericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen stellte ihren Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss vor. Der Ausschuss habe ein Anforderungsprofil und eine Ausschreibung für eine juristische Oberkirchenratsstelle erstellt. Die Ausschreibung werde von einer Agentur begleitet. Die Synode wurde um Verständnis gebeten, dass die Wahlvorschlagsliste mit großer Sicherheit noch nicht mit der Einberufung zur außerordentlichen Tagung im Septemnber 2025 vorliegen werde.

Nachwahl in Gremien

Nachwahl in Gremien

Mit dem Inkrafttreten des Kirchengesetzes über die Bildung einer Gemeinsamen Kirchenverwaltung vom Januar 2023 wurde ein Beirat für die Verwaltung eingesetzt, der aus sieben Mitgliedern besteht. Da drei Mitglieder zwischenzeitlich ausgeschieden sind, hat die Synode drei Mitglieder nachberufen:

  • Kreispfarrer Dr. Urs-Ullrich Muther (Kirchenkreis Ammerland),
  • Annette Oetken (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land) und
  • Nadine-Carina Waitz (Kirchenkreis Oldenburg Stadt).
     

Jahresthema 2025 „Lauter Glauben“

Jahresthema 2025 „Lauter Glauben“

Am Freitagnachmittag beschäftigen sich die Synodalen mit dem Jahresthema „Glaubensthemen transportieren & platzieren – Mediale Kirchenentwicklung“. Dabei steht die Frage im Fokus, wie die oldenburgische Kirche in Zukunft mit ihren Gemeindemitgliedern in Kontakt treten möchte. Neben dem traditionellen Gottesdienst werden die sozialen Medien immer wichtiger – nicht nur, aber vor allem bei den jüngeren Generationen. 

Um sich hierüber Gedanken zu machen, begeben sich die Synodalen vor dem Hintergrund der Geschichte der Emmausjünger (Lukas 24,13-27) auf einen Spaziergang und tauschen sich unter dem Motto „Lauter Glauben“ zu ihren persönlichen Glaubensthemen aus. Danach gibt es die Möglichkeit, in Workshops vom Plotten bis zu Lego Serious Play oder Podcasts diese Themen zu vertiefen. 

Thesen zum Gelingen medienvermittelter kirchlicher Kommunikation

Thesen zum Gelingen medienvermittelter kirchlicher Kommunikation

In ihrem Beitrag zum Jahresthema 2025 „Glaubensthemen transportieren & platzieren – Mediale Kirchenentwicklung“ stellten Lukas Schienke, Chefredakteur und Redaktionsleiter des Evangelischen Kirchenfunks Niedersachsen-Bremen GmbH (ekn), und Wiebke Schmelkus, Chefin vom Dienst beim ekn, die Arbeit von ekn und Bedeutung sowie Möglichkeiten medienvermittelter kirchlicher Kommunikation vor.

Sie präsentierten drei Thesen, wie medienvermittelte kirchliche Kommunikation gelingen könne: 

1.    Kirchliche/religiöse Inhalte erreichen die Menschen, wenn sie über bekannte und vertrauenswürdige Kanäle Dritter ausgespielt werden.

Ekn platziert redaktionelle Inhalte im „Huckepack“-Prinzip bei vertrauenswürdigen Medien. Zu den Kunden des ekn zählen zahlreiche Redaktionen von Hörfunk und Fernsehen, Zeitungsverlagen und Onlineportalen wie Radio ffn, Antenne Niedersachsen, Radio 21, Klassikradio, ZDF heute, NDR, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), Kölner Express, Tagesspiegel, T-Online, GMX und Web.de u.v.m. Dazu kommen Social-Media-Kanäle wie YouTube, Instagram und TikTok. 

Die Voraussetzung dafür, dass Beiträge über Kanäle von Dritten gesendet werden, ist die passende Formatierung: ekn übersetzt „Kirchensprech“ in senderkompatible Alltagssprache und passt sie im Look & Feel an das jeweilige Medium an. 

2.    Kirchliche Themen haben eine mediale Chance, wenn sie empfängerorientiert gestaltet sind.  

Eine empfängerorientierte Gestaltung setzt ein Wissen über die zu erreichende Zielgruppe voraus: Auf welchem Kanal erreiche ich wen, wann ist der beste Zeitpunkt zur Veröffentlichung? Gibt es Userjourneys von einer zur anderen Plattform? 

Ein Beispiel mag das veranschaulichen: Es ist nahezu unmöglich, Instagram-Nutzer für einen YouTube-Kanal zu begeistern – denn Instagram ist ein klassisches Nebenbei-Medium, YouTube hingegen ein oft abendfüllender Kanal. Umgekehrt funktioniert die Userjourney dagegen gut: Wer einen interessanten Beitrag auf YouTube gesehen hat, connectet gern auf Instagram mit dem gleichen Creator, um auch im Alltag zwischendurch auf dessen (dann deutlich kürzeren) Content zuzugreifen. 

Deshalb ist ein analytisches Vorgehen bei der Planung notwendig. Das Auswerten der Klick- und Abbruchraten vorheriger Beiträge lässt Rückschlüsse für den Aufbau zukünftiger Beiträge zu. Indem ekn sein Wissen stetig erweitert, Analysetools nutzt und seine Formate agil weiterentwickelt, gelingt eine zielgruppengerechte und reichweitenstarke Ansprache. 

3.    Kirche in den Medien sollte sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren und „nicht mit dem Kreuz ins Haus fallen“. 

Marktforschungen und Umfragen sind wichtig, um aktuelle Themenvorlieben zu identifizieren. Eine von ekn beauftragte Erhebung im Jahr 20223 zeigte bei YouTube-Nutzer*innen großes Interesse an Gesundheitsthemen und Mental Health, an Service- und Hilfeangeboten, an Gesellschafts- und Alltagsthemen und an Lebensbegleitung: alles Themen, die sich im kirchlich-diakonischen Umfeld finden und erzählen lassen.

Die Inhalte müssen verständlich, zeitgemäß und alltagsnah aufbereitet werden. Sobald Beiträge eine Relevanz für die User haben, bleiben sie dran – ganz egal, ob es sich um religiösen Content handelt oder nicht. Das Storytelling spielt dabei eine entscheidende Rolle – man sollte „nicht mit dem Kreuz ins Haus fallen“. 

Neben Aktualität, Betroffenheit und persönlichem Nutzen bedient ekn auch den Wunsch nach Unterhaltung. Infotainment ist eine besondere Stärke des ekn und fördert die positive Wahrnehmung kirchlicher Themen und christlicher Werte.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen-Bremen GmbH (ekn). 

Nach dem Tischabendmahl  sowie dem Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag.

Bilder vom zweiten Tagungstag

Liveübertragung der Synode der oldenburgischen Kirche.

11./49. Synode

Berichterstattung der 11. Tagung der 49. Synode von Donnerstag, 22. Mai, bis Samstag, 24. Mai 2025.

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen redet vor der Synode

1. Tagungstag, Donnerstag

11. Tagung der 49. Synode, 1. Tagungstag am Donnerstag, 22. Mai 2025

Das Foto zeigt das Plenum der Synodentagung mit dem Präsidium der Synode.

3. Tagungstag, Samstag

11. Tagung der 49. Synode, 3. Tagungstag am Samstag, 24. Mai 2025