3. Verhandlungstag der 11. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Nach der Morgenandacht mit der Synodalen Inga Benavidez eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den dritten Verhandlungstag der 11. Tagung der 49. Synode.
Grußwort des Leitenden Militärdekans Ernst Raunig
Grußwort des Leitenden Militärdekans Ernst Raunig
In seinem Grußwort an die Synode der oldenburgischen Kirche betonte der Leitende Militärdekans Ernst Raunig die Bedeutung der Militärseelsorge, die unverzichtbar sei für Soldatinnen, Soldaten und ihre Familien.
Ernst Raunig ist seit 2008 in der Militärseelsorge tätig, zuerst in Köln und dann als Marinepfarrer in Flensburg. 2023 wurde er zum Militärdekan ernannt.
Raunigs Zuständigkeitsbereich erstreckt sich entlang der Küsten von Nord- und Ostsee, wo er etwa 60.000 Soldat*innen betreut – darunter rund 5.000 Katholik*innen, 14.000 Protestant*innen sowie 40.000 Konfessionslose. Ihnen allen stehen die Angebote der Militärseelsorge offen. Die Seelsorge ist ein eigenständiger Bereich der Bundeswehr und hat die Aufgabe, für die Soldat*innen in ihren täglichen Sorgen und Nöten da zu sein, unabhängig von religiöser Zugehörigkeit.
Bericht aus dem Unterausschuss Orgel
Bericht aus dem Unterausschuss Orgel
Der Synodale Dr. Michael Jonas berichtete über die bisherige Tätigkeit und die Überlegungen für die Zukunft des Unterausschusses Orgel. Der Unterausschuss sei für die Pflege und Erhaltung der Orgeln in den Kirchen der oldenburgischen Kirche verantwortlich. Es sei festgestellt worden, dass die Nachfrage nach Fördergeldern für Orgelrenovierungen und -erweiterungen geringer werde, da viele Kirchengemeinden keine Eigenmittel mehr vorweisen könnten.
Der Unterausschuss habe auch über die historischen Instrumente beraten, die vor 300 bis 400 Jahren angeschafft worden und für die jeweilige Gemeinde identitätsstiftend seien. Jonas betonte, dass es wichtig sei, diese Instrumente zu erhalten und dass die Kooperation mit nichtkirchlichen Strukturen dringend nötig sei, um dies zu erreichen. Es wurde auch der Nachwuchsmangel für nebenamtliche Organisten und Organistinnen thematisiert.
Jonas rief dazu auf, bei allen zukünftigen Überlegungen zur Erhaltung der teilweise historisch wertvollen Orgeln im Oldenburger Land immer die Orgelsachverständige der oldenburgischen Kirche, Natalia Gvozdkova, mit einzubeziehen.
Die Orgelsachverständige stehe den Kirchengemeinden bei Fragen rund um das Instrument Orgel zur Seite. Sie berate bei Orgelbaumaßnahmen und bei der Orgelpflege und betreue die Entwicklung der oldenburgischen Orgellandschaft.
Hier finden Sie weitere Informationen zur oldenburgischen Orgelsachverständigen.
Bericht der Landeskirchenmusikdirektorin
Bericht der Landeskirchenmusikdirektorin
Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser stellte ihren Bericht zu ihrer Arbeit und der Entwicklungen in der Kirchenmusik vor. Im Jahr 2023 hätten zwei große kirchenmusikalische Ereignisse stattgefunden: das Landesposaunenfest und die Aufführung des Musicals "Martin-Luther-King". Es seien auch Impulstage zu den Themen "Orgel" und "Pop" durchgeführt worden. Landeskirchenmusikdirektorin Besser berichtete über die Besetzung von Stellen, die Überprüfung des Kirchenmusikgesetzes und die Erarbeitung von Schutzkonzepten zur Prävention sexueller Übergriffe. Sie benannte auch Aspekte zur Ausbildung von nebenberuflichen Musikerinnen und Musikern und die Erarbeitung des neuen Gesangsbuchs. Besser begrüße weiterhin die Entwicklung im Umgang mit den Mitteln für die Orgelpflege und die aktive Beteiligung am Kirchentag in Hannover.
Zwischenbericht zur Weiterentwicklung des Ev. Bildungshauses Rastede
Zwischenbericht zur Weiterentwicklung des Ev. Bildungshauses Rastede
Die Synode wurde von Oberkirchenrat Lars Dede über die geplante Weiterentwicklung des Evangelischen Bildungshauses Rastede (EBH) informiert. Eine Projektgruppe arbeite derzeit an einer Beschlussvorlage mit Konzeption, Machbarkeitsstudie und Kostenübersicht für die Synodentagung im November 2025. Drei Untergruppen beschäftigten sich dabei mit Inhalt, Bau/Klimaschutz und Finanzen, so Dede. Das EBH solle erhalten bleiben, jedoch seien ein neuer Seminarraum und verschiedene Sanierungen nötig. Die Maßnahmen sollen zur Zukunftssicherung beitragen.
„Das Ev. Bildungshaus Rastede ist das einzige Bildungszentrum der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für Erwachsenenbildung. Es ist ein vollständig ausgestattetes Tagungs- und Seminarhaus für kirchliche und nicht-kirchliche Gruppen mit einem breiten Bildungsangebot“, so Dede in seinem Bericht.
Das EBH sei ein Ort, der Pluralität und unterschiedliche Weisen, Kirchenmitgliedschaft zu leben, ermögliche und der breit in die Gesellschaft hineinwirke. Im EBH kämen auch Menschen ohne direkten Bezug zu Kirchengemeinden mit religiösen und theologischen Themen und kirchlichen Angeboten in Kontakt. Das Ev. Bildungshaus sei das Bildungszentrum, in dem lebensbegleitendes Lernen stattfinde und somit ein Ort, an dem in einzigartiger Weise ev. Bildungshandeln sichtbar werde. Es ermögliche zudem gezielte Kooperationen von kirchlichen mit anderen gesellschaftlich relevanten (Bildungs-)Trägern, nicht zuletzt auch den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen.
Gleichzeitig stehe das EBH ständig vor der Herausforderung, sich „auf dem Markt“ behaupten zu müssen. Dies sei in den letzten Jahrzehnten gut gelungen. Dazu habe neben inhaltlichen Entscheidungen wesentlich auch die Errichtung des neuen Bettenhauses beigetragen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe und der Oberkirchenrat seien davon überzeugt, „dass dies auch in Zukunft zum Wohl der Menschen in der Region und der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gelingen kann und gelingen wird“, betonte Oberkirchenrat Dede.
Der Antrag der Synodalen Birgit Osterloh, auch Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses sowie des Ausschusses für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie, dass die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und des Anforderungsprofils vorerst ausgesetzt werden sollen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Auch für das Ev. Bildungshaus Rastede müsse eine nachvollziehbare und ausgewogene Entscheidungsbasis geschaffen werden, die sich am Prioritätenprozess orientiere, hatte Osterloh in der Begründung ihres Antrags ausgeführt.
Auch dem Antrag des Synodalen Jost Richter, Vorsitzender des Kirchensteuerbeirats, dass die Planungen zur Weiterentwicklung des Ev. Bildungshauses Rastede fortgesetzt, aber mit dem Prioritätenprozess verknüpft werden sollen, lehnte die Synode ab.
Somit bleibt der Beschluss der Synode vom November 2025 bestehen, dass der Oberkirchenrat zur Herbst-Synode 2025 einen Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung des Ev. Bildungshauses Rastede (EBH) vorlegen soll. Dem Beschlussvorschlag sollen eine inhaltliche Konzeption für die weitere Entwicklung des EBH sowie eine Machbarkeitsstudie mit Kostenübersicht zu den notwendigen Baumaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und von Aspekten des Klimaschutzes beigelegt werden.
Ergebnisse des Thementages „Prävention, Aufarbeitung und Anerkennung sex. Gewalt“
Ergebnisse des Thementages „Prävention, Aufarbeitung und Anerkennung sex. Gewalt“
Am Samstagvormittag stellte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Ergebnisse des Themennachmittags „Prävention, Aufarbeitung und Anerkennung sexualisierter Gewalt“ vor. Die Synodalen hatten sich am Donnerstagnachmittag nach vier Impulsen in verschiedenen Workshops mit dem Themenfelder beschäftigt und sprachen unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit Betroffenen.
Aus den Workshops wurde eine Liste mit Bitten und Empfehlungen zusammengetragen, die nun an die zuständigen Fachstellen der oldenburgischen Kirche weitergeleitet werden sollen.
Zu den Empfehlungen gehört, dass jährlich für die Synode eine Dokumentation von Zahlen & Fakten zusammengestellt werden soll. Weiterhin soll darauf geachtet werden, dass Schutzkonzepte durch die Kirchengemeinden veröffentlicht werden. Angeregt wurde die Erstellung einer Handreichung für Schutzkonzepte mit Qualitätsstandards (EKD-Standards) für alle Arbeitsbereiche und verbindliche Schulungen für alle Mitarbeitenden (hauptamtlich und ehrenamtlich) mit Fristsetzung und Controlling.
Um täter*innenunfreundliche Strukturen zu schaffen, sollen bei Gebäuden Risikofaktoren erkannt und anpasst werden. Hierzu gehören z. B. Beleuchtung innen und außen, Sichtfenster in Türen, Fluchttüren und räumliche Bedingungen von Pfarrbüros.
Eine weitere Empfehlung war, dass die Aufarbeitung unabhängig und von externen Personen begleitet werden müsse. Der erste Schritt zur Aufarbeitung sei die Reflektion der eigenen Haltung, auch die Wahrnehmung eigener Widerstände und Blockaden. Erst dann sei es möglich, sich der Aufarbeitung zu stellen, Unrecht und Versagen anzuerkennen und den Prozess als bereichernd zu empfinden. Aufarbeitung geschehe individuell und sei darum jedes Mal anders. Aufarbeitung müsse betroffenenorientiert geschehen und sich nach dem Tempo der Betroffenen richten. Bei der Aufarbeitung gehe es um die Übernahme von Verantwortung, nicht um schnelle Verfahren, so der Bericht zu den Ergebnissen des Thementags.
Angeregt wurden auch Gespräche mit Strafverfolgungsbehörden darüber, wie eine „Zusammenarbeit“ zwischen Meldestelle und Strafverfolgungsbehörden aussehen könnte.
Vorgeschlagen wurde, Angebote von reinen Beratungsgesprächen zu schaffen, die keine weiteren Auswirkungen und Konsequenzen beinhalten. Die Kommunikation zwischen Meldestelle und anfragenden/hilfesuchenden Mitarbeitenden, Pfarrer*innen, Ehrenamtlichen etc. soll verbessert werden.
In ihrem Impuls am Donnerstagnachmittag hatte die Betroffene Nancy Janz aus Bremen über ihre ganz persönlichen Missbrauchserfahrungen berichtet, die sie als Jugendliche sowohl in der eigenen Familie als auch durch einen Jugendpastor erlebt hatte. „Der Missbrauch und die Gewalt, die ich schon zu Hause erlebt habe, haben mich und meinen Glauben zutiefst geprägt“, so Nancy Janz, die Sprecherin in der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist und als Leiterin der Fachstelle Inklusion in der Bremischen Evangelischen Kirche arbeitet.
Betroffene bräuchten mehr als freundliches Bedauern, sie bräuchten Solidarisierung, so Janz. Dies umfasse: Sehen statt Wegsehen, Aushalten statt Abwiegeln und Handeln statt Schweigen. Diese Haltung beginne hier, „bei jedem Ohr, das zuhört, jedem Mund, der sich auftut, jedem Aufstand für Solidarität, jeder Hand, die nicht loslässt, wenn es ungemütlich wird.“
Weitere Impulse kamen von Gina Beushausen, Ansprechperson der oldenburgischen Kirche, Hartmut Ladwig, der über die Arbeit der Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen berichtete, sowie ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden, die in den Bereichen Prävention, Schulungen und der Erstellung von Schutzkonzepten engagiert sind.
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg auf der Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellenplan-erprobungsgesetz) 2. Lesung
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg auf der Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellen-planerprobungsgesetz) 2. Lesung
Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg auf der Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellenplanerprobungsgesetz) wurde von der Synode mit großer Mehrheit in zweiter Lesung angenommen.
Kirchengesetz über die Gemeinsame Kirchenverwaltung (Kirchenverwaltungsgesetz – KiVerwG) – 2. Lesung
Kirchengesetz über die Gemeinsame Kirchenverwaltung (Kirchenverwaltungsgesetz – KiVerwG) – 2. Lesung
Das Kirchengesetz über die Gemeinsame Kirchenverwaltung (Kirchenverwaltungsgesetz – KiVerwG) wurde von den Synodalen mit großer Mehrheit in zweiter Lesung beschlossen.
Nachwahl in Gremien
Nachwahl in Gremien
Mit Blick auf die Zusammensetzung des Beirats für die Verwaltung war am Samstag eine erneute Nachberufung notwendig.
Die Synode hat den Synodalen Helge Treiber nachberufen.
Somit hat die Synodalen auf ihrer 11. Tagung folgende drei Mitblieder in den Beirat für die Verwaltung nachberufen:
- Kreispfarrer Dr. Urs-Ullrich Muther (Kirchenkreis Ammerland),
- Helge Treiber (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land)
- Nadine-Carina Waitz (Kirchenkreis Oldenburg Stadt).
Eingaben an die Synode
Eingaben an die Synode
Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit an die entsprechenden synodalen Ausschüsse verwiesen.
Jahresthema 2026
Jahresthema 2026
Als Jahresthema für die Synodentagung im Mai 2026 haben die Synodalen das Thema beschlossen: „Kennenlernen der Kirchenkreise, der Werke und Einrichtungen sowie der gesamtkirchlichen Felder“.
In seiner Einbringung benannte Bischof Thomas Adomeit, dass sich die im Januar 2026 konstituierende 50. Synode der oldenburgischen Kirche Ende Mai 2026 das zweite Mal tagen werde.
Dabei werde ein nicht unerheblicher Teil der Synodenmitglieder neu in ihrer Mitwirkung sein, so Adomeit. Darum sollte den Synodalen ermöglicht werden, die Arbeit in den Kirchenkreisen und in den gesamtkirchlichen Arbeitsfeldern kennenzulernen.
Der Themenvorschlag wurde durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss unterstützt.
Abschluss der Synodentagung
Abschluss der Synodentagung
Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.
Nach Gebet und Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 11. Tagung der 49. Synode.
Am 20. September 2025 wird die Synode zu einer außerordentlichen Tagung zusammentreten.
Die reguläre 12. Tagung wird vom 20. bis 22. November 2025 im Evangelischen Bildungshaus Rastede stattfinden.
Von der Synodentagung berichteten Birgit Blank, Sarah Diedrich, Esben Fest, Dirk-Michael Grötzsch, Luise Pahl und Lucas Söker.